Protokoll der Sitzung vom 08.07.2009

(Axel Wintermeyer (CDU): So ist es! – Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Sie haben die Zeit, es umzusetzen.Wenn sie es jetzt gleich umsetzen wollen, dann können sie es gleich umsetzen. Dann werden die Kosten gleich erstattet. Wenn es erst in einiger Zeit umgesetzt wird, weil man eine entsprechende Anpassung braucht, dann ist das relativ einfach: Dann sollen die Kommunen und die Träger die Zeit haben, das zu machen.

Das ist natürlich im Dialog mit den Betroffenen geschehen, und es ist keine Zurücknahme eines Standards zulasten von Kindern, sondern es ist die Verbesserung eines Standards im Interesse der Kinder und der Eltern.

(Petra Fuhrmann (SPD): Es ist nicht zu fassen!)

Auch das,was Sie zur European Business School sagen,ist vollkommen unklar. Bereits in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten am 18. Februar 2009 ist das im Landtag angekündigt worden. Die Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses geschah innerhalb der Landesregierung, indem man nach einem geeigneten Standort gesucht hat und in Verhandlungen mit der Stadt Wiesbaden zu einer finanziellen Beteiligung gekommen ist, wie es in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist. Am 6. Mai 2009 gab es eine intensive Diskussion darüber im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Da wurde alles dargestellt, was es an Planungen zu diesem Zeitpunkt gab. Anschließend wurde eine Anschubfinanzierung durch einen Antrag in den Haushalt eingestellt. Die Mehrheit des

Landtags hat den Haushalt beschlossen – also vollkommen normales, exaktes Verwaltungshandeln.

Das ist konsequentes Umsetzen von Wahlversprechen, die wir gegeben haben, oder Vereinbarungen, die wir getroffen haben.Das ist,was Sie stört.Daran werden Sie uns aber nicht hindern.

Zum Thema Härtefallkommission ist dem, was Kollege Beuth gesagt hat, eigentlich nur eines hinzuzufügen. Ich finde, das hat Kollege Bouffier in der Diskussion im Hessischen Landtag schon dargestellt. Alle die Punkte, die aufgeführt worden sind, sind nicht einmal, sondern mehrfach im Hessischen Landtag diskutiert worden. Da sieht man, wie einfallsreich dieser Antrag formuliert worden ist.

Ich finde es nachdenkenswert, dass man den Punkt beachten sollte, dass ausschließlich die demokratisch gewählten Abgeordneten Vertreter des gesamten Volkes sind und damit auch demokratisch legitimiert sind. Sie sind damit in einer Sonderstellung auch gegenüber denjenigen,die von Verbänden entsandt werden.Ich glaube,Sie unterminieren Ihre eigene Autorität und schaden dem Stil des Hessischen Landtags,wenn Sie das verwerflich finden, was die Koalitionsfraktionen an dieser Stelle umgesetzt haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe der Abg. Petra Fuhrmann (SPD) und Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Minister, die Fraktionsredezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Ich glaube, dass die Landesregierung den Dialog sucht, Demokratie lebt und umsetzt.Aber dies hat nichts, aber auch gar nichts mit Arroganz oder Ignoranz zu tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt vor.

Es ist verabredet, den Antrag der GRÜNEN an den Kulturpolitischen Ausschuss, federführend, zu überweisen. Beteiligt werden sollen der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit, der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der Innenausschuss. Dies ist so besprochen, also machen wir es so. Widerspricht jemand? – Somit beschlossen. Irgendwann kommt er dann wieder zurück.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Reform des hessischen Reisekostenrechts und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Personalvertretungsgesetzes – Drucks. 18/860 –

Zur Einbringung hat der Hessische Minister des Innern und für Sport das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich bringe für die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Reisekostenrechts und zur Fortgeltung des Personalvertretungsrechts ein. Der erste Teil klingt furchtbar bürokratisch, das Reisekostenrecht, aber dahinter verbirgt sich für viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Menge von wichtigen Dingen. Für Abgeordnete ist es auch nicht ganz unwichtig, weil das Reisekostenrecht wegen des Abgeordnetengesetzes auch für die Abgeordneten gilt.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist ein hilfreicher Hinweis! – Axel Wintermeyer (CDU): Sollen wir gleich in die zweite Lesung eintreten?)

Deshalb will ich mich im Hinblick auf die knappe Begründungszeit auf einige wenige Bemerkungen beschränken. Sie werden sich erinnern, wir haben hier im Hause miteinander eine Debatte geführt, wie wir angemessen auf die in der Vergangenheit massiv gestiegenen Treibstoffpreise reagieren, die insbesondere diejenigen gewaltig betroffen haben, die mit ihrem eigenen Pkw dienstlich unterwegs sind.Das haben wir im vergangenen Jahr durch eine Verordnung geändert. Dieser Verordnung wird jetzt Gesetzeskraft gegeben.

Der entscheidende Inhalt ist, dass wir Ihnen vorschlagen, in Zukunft eine Entschädigung von 35 ct/km zu erstatten. Diese Größenordnung hat sich im Wesentlichen auch bei allen anderen Ländern eingespielt. Sie ist eine Größenordnung, die eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Bisherigen darstellt. Wir hatten bisher eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer. Das ist eine weitere Belastung des Landeshaushaltes. Auch das will ich nicht unterschlagen. Aber ich glaube, es ist eine gute Abwägung zwischen, auf der einen Seite, einer besseren und, wie ich finde, auch angezeigten Entschädigung für diejenigen, die mit ihrem Pkw dienstliche Verrichtungen durchführen. Auf der anderen Seite ist es eine maßvolle, aber letztlich doch belastende Maßnahme für den Haushalt. – Das ist der eine Schwerpunkt.

Meine Damen und Herren, den zweiten Schwerpunkt will ich einmal so zusammenfassen: Dieses neue Reisekostenrecht geht teilweise revolutionäre Wege.

(Demonstrativer Beifall bei der SPD und der LIN- KEN – Günter Rudolph (SPD): Oh!)

Sie werden es gleich verstehen.

(Fortgesetzte Zurufe von der SPD und der LIN- KEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist die Erotik des Themas bekannt.

Ich will auf zwei Dinge hinweisen. Wir haben 1976 das Reisekostenrecht das letzte Mal generell verändert. Das, was ich Sie jetzt zu beschließen bitte, ist die Grundlage für einige sehr grundlegende Veränderungen. Zum einen nehmen wir Abschied von einer Erstattung von Reisekosten nach der jeweiligen Stellung des Beschäftigten. Einfacher ausgedrückt: Je höher der Rang, desto höher die Erstattung z. B. beim Eisenbahnfahren oder anderen Dingen. Wir haben vorgeschlagen, das abzuschaffen. Es gibt eine einheitliche Entschädigung, und das hat es früher nicht gegeben.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist ja Klassenkampf pur! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ihr eigenes Landesamt kommt gleich bei Ihnen vorbei!)

Ich halte das im Interesse nicht zuletzt einer Entbürokratisierung für richtig.

Wir wollen darüber hinaus die Grundlagen dafür schaffen, dass wir Massenverfahren – hier handelt es sich um Massenverfahren – in Zukunft elektronisch erledigen können. Das bedeutet im Ergebnis – da wird es richtig spannend – den kompletten Verzicht auf den Belegnachweis.Das heißt für Sie als Abgeordnete,wenn Sie sich dem weiterhin anschließen, dass das entfällt, was wir bisher haben: die Sammlung aller möglichen Belege. Es bleibt selbstverständlich bei dem Frage- und Rückgriffsrecht des Dienstherrn, wenn es Anhaltspunkte gibt. Aber wir glauben nach allem,was wir errechnet haben,dass die Prüfung solcher Dinge weit mehr kostet als alles andere.

Wir geben hier einen Vertrauensvorschuss, und wir verlagern die entscheidende Frage nicht darauf, es nachzuprüfen, wenn etwas schon passiert ist, sondern wir möchten bei dem Genehmigungsvorgang – es muss einer genehmigen, ob jemand eine Dienstreise macht – eine entsprechende Budgetsteuerung und eine entsprechende Plausibilitätskontrolle. Das ist in der Tat etwas völlig Neues. Daran werden wir uns gemeinsam zu gewöhnen haben. Ich denke, wir können das im Ausschuss vertiefen. Das ist ein, wie ich glaube, ziemlich wegweisender Schritt.

Ich will auf ein Drittes hinweisen, das in den letzten Jahren große Bedeutung für uns bekommen hat.Wir machen den Vorschlag, dass wir für die Auslandseinsätze unserer Beamten – das betrifft insbesondere die Polizei – eine generelle Übernahme des Bundesrechts haben. Wir haben heute die nicht sehr glückliche Situation, dass z. B. unsere Beamten, die in Afghanistan als Polizisten tätig sind, reisekostenrechtlich völlig anders behandelt werden als die vom Bund. Das macht keinen rechten Sinn. Wir glauben, dass es vernünftig wäre, dass dies einheitlich geschieht. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dass wir das bei Auslandseinsätzen – wir haben eine ganze Reihe von Beamten z. B. auf dem Balkan – einheitlich wie beim Bund machen.

Daneben wollen wir eine Fülle von zugegebenermaßen vielleicht eher bürokratischen Ansätzen, die aber bei einem so weit gefächerten Thema wie dem Reisekostenrecht anfallen, wo es um Erstattungen, Übernachtungspauschalen, Dienstgang und vieles andere mehr geht, mit dem ich Sie im Einzelnen verschonen will, vornehmen, und zwar alles unter dem Aspekt des Versuches einer gewissen Entbürokratisierung und Entschlackung.

Zum Zweiten geht es um ein völlig anderes Thema: das Hessische Personalvertretungsgesetz. Wie Sie wissen, ist das Hessische Personalvertretungsgesetz befristet, und die Frist läuft Ende dieses Jahres ab. Ich habe es für richtig gehalten, auf jeden Fall sicherzustellen, dass wir auch ab dem 1. Januar des kommenden Jahres ein Personalvertretungsgesetz haben.

Ich halte das geltende Gesetz für in Ordnung und für bewährt. Aus den Debatten dieses Hauses ist bekannt, dass darüber sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen. Wir hatten vor Kurzem einen entsprechenden Antrag der Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema. Der ist behandelt. Es gibt einen Antrag der Fraktion der SPD zum Thema Personalvertretungsrecht. Dazu hat, wenn ich es richtig im Kopf habe, der Innenausschuss beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Das sind Fragestellungen, die im Rahmen eines solchen Artikelgesetzes vernünftigerweise nicht aufgenommen werden können. Sie werden

im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Einzelnen beantwortet werden.

Ungeachtet dessen ist es aber notwendig, dass wir ein Personalvertretungsgesetz haben. Nach Lage der Dinge müssen wir davon ausgehen, dass es Oktober werden wird, bis der Gesetzentwurf in Kraft tritt,wenn Sie ihm zustimmen. Es muss sichergestellt sein, dass wir entsprechende Regelungen für die Mitwirkung und Mitbestimmung unserer Bediensteten haben.

Unter dem Strich ist das ein Sachverhalt, von dem ich hoffe, dass er im Ergebnis weitestgehend einvernehmlich geregelt werden kann.Bei dem anderen Sachverhalt hoffe ich, dass der Ansatz so beschrieben ist, dass wir zueinanderkommen. Deshalb empfehle ich Ihnen diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zustimmung. Über die Details können wir im Ausschuss beraten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich auf der Tribüne den Leiter des Regierungspräsidiums Kassel begrüßen, Herrn Dr.Walter Lübcke.

(Beifall)

Es ist schon ein paar Tage her, dass er Abgeordneter war. Die meisten erinnern sich nur noch schwach an dich,Walter.

(Heiterkeit)

Um Gerüchten vorzubeugen: Er ist nicht wegen der Aussprache über das Reisekostengesetz gekommen, er war schon gestern hier.

(Heiterkeit)

Alles Gute für die neue Aufgabe, lieber Herr Regierungspräsident.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abg. Rudolph für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Innenminister einmal einen revolutionären Gesetzentwurf einbringen würde, das hätte ich mir auch nicht zugetraut.

(Große Heiterkeit – Lebhafte Zurufe)