Protokoll der Sitzung vom 17.11.2009

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Dr. Blechschmidt für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Dies ist der vorletzte Tagesordnungspunkt. Es kommt noch der Tagesordnungspunkt der Lebenspartnerschaften.Ich glaube,dass ich für dieses Brand- und Katastrophenschutzgesetz feststellen kann, dass es hier mit breitester Mehrheit getragen werden wird, was der Zielsetzung des Gesetzes gerecht wird und im Übrigen auch – das haben alle Redner gesagt – dem Ehrenamt, das dahinter steht, den vielen Feuerwehrleuten, aber auch Vertretern von Hilfsorganisationen und all den Bürgern, die ehrenamtlich tätig sind und all das umsetzen, was in dem Gesetz für den Brand- und Katastrophenschutz geregelt wird.

Das Gesetz wäre 2009 ausgelaufen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Ausschuss diskutiert. Es wurde groß und breit eine Anhörung durchgeführt. All das, was Feuerwehrleute und Vertreter der Hilfsorganisationen gesagt hatten, wurde aufgenommen. In der letzten Ausschusssitzung wurden die Änderungen noch einmal aufgeführt.

Ich möchte drei Punkte erwähnen, die meiner Fraktion und mir sehr wichtig sind. Das sind erstens die Stärkung der Gemeindefeuerwehren vor Ort, zweitens die Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre – die es ermöglicht, dass auch das Ehrenamt von den Erfahrungen älterer Einsatzkräfte profitiert – und drittens die Gleichstellung der Mitarbeiter der Hilfsorganisationen mit den Feuerwehrleuten hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Ab

sicherung. Das ist ein Punkt, der bei der letzten Diskussion angeführt wurde,heute aber etwas untergegangen ist. Das ist aber ein ganz wichtiger Punkt, denn man muss sehen, dass der Brand- und Katastrophenschutz mit Gefahren verbunden ist. Die Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz ist ein besonderes Ehrenamt, und deshalb gehört ein gewisser Versicherungsschutz dazu, um das abzufedern, was damit an Gefahren verbunden ist.

Ein Gesichtspunkt, der in der Anhörung zum Tragen kam, ist der Umstand, wie mit dem Brand- und Katastrophenschutz bei Großveranstaltungen von nationaler Bedeutung umgegangen wird. Das ist in der Tat ein Aspekt des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion, er wird dem aber meines Erachtens nicht genügend gerecht. An dieser Stelle wurden mehrfach die WM 2006 und die Regelungen erwähnt, die im Nachhinein mit den Hilfsorganisationen in großem Einvernehmen getroffen werden konnten. Dazu darf ich feststellen, dass aus der Sicht meiner Fraktion kein Klärungsbedarf besteht.Aufgrund dessen, was ich im Ausschuss gehört und in Gesprächen erfahren habe – auch gestern mit Vertretern der Hilfsorganisationen –, gehe ich davon aus, dass bei der nächsten Großveranstaltung nicht im Nachhinein verabredet wird, was man macht – Herr Schaus hat von „bittstellerisch“ gesprochen, aber das war auch 2006 nicht der Fall –, sondern dass das im Vorfeld der Veranstaltung gemacht wird. Wir haben auch im Jahr 2011 eine Fußballweltmeisterschaft in Deutschland, nämlich die der Damen, die aus meiner Sicht sogar besser spielen als die Männer

(Beifall bei der FDP)

und deshalb eine besondere Unterstützung verdienen. Das ist der erste Punkt, wo man den Worten Taten folgen lassen kann, indem man im Vorfeld entsprechende Gespräche führt, sodass Gespräche, wie sie 2006 im Nachhinein geführt werden mussten, entbehrlich sind.

Der Gesetzentwurf erhält vollumfänglich das Ja der Liberalen. Wenn ich die Reden und die hier geäußerten Meinungen richtig verstanden habe, dann wird durch das Ja der FDP garantiert, dass wir diesem wichtigen Gesetzentwurf einstimmig zustimmen.Das ist gut für das Ehrenamt, und das ist gut für den Brand- und Katastrophenschutz. – Schönen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat der Herr Innenminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich sehr, dass offenkundig das ganze Haus das Gesetz unterstützen wird. Das ist ein sehr gutes Signal. Das zeigt umgekehrt auch, dass wir ein Gesetz haben, das sich im Kern bewährt hat, das jetzt auf den neuesten Stand gebracht wird und – das können wir sagen, ohne überheblich zu sein – das durchaus zukunftsfähig ist.

Ich will, auch aus zeitlichen Gründen, nicht auf alle Einzelheiten eingehen, aber ich will ein Beispiel herausgreifen, das uns immer wieder beschäftigen muss:Wie können wir die Zukunftsfähigkeit auch und gerade der Feuerwehren – aber nicht nur der Feuerwehren – aufrechterhalten, indem wir z. B. eine andere Tagesalarmstärke festlegen und regeln, dass jemand zukünftig an zwei verschiedenen

Orten bei der Feuerwehr tätig sein kann, dort, wo er wohnt, und dort, wo er arbeitet?

Sie haben erwähnt, dass der Entwurf in der Anhörung breite Unterstützung gefunden hat. Dafür bedanke ich mich sehr.

In der Diskussion sind ein paar Fragen aufgekommen, die ich – ich bitte um Nachsicht – sehr kurz behandeln will. Stichwort: Sonderstatusstädte. Herr Kollege Franz, das Verhältnis der Sonderstatusstädte zu Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden ist im Rahmen der Finanzzuweisungen seit Jahren ein höchst kompliziertes Thema. Genau dort gehört dieser Sachverhalt eigentlich hin. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, wie man das berechnet und welche Höhe man ansetzt. Ich halte aber dafür, dass man diesen Sachverhalt genau dort regelt, wo es um die Kreisumlage, die abgesenkte Kreisumlage und um ähnliche Fragen geht, nicht in diesem Gesetz. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.

Zweites Thema: freiwillige Mitarbeit bis zum 65. Lebensjahr. Ich habe dem nur wenig hinzuzufügen, was die Kollegen schon gesagt haben.Wenn sich jemand freiwillig dafür entscheidet, dort länger Dienst zu tun, wo er glaubt, gute Dienste leisten zu können, dann kann es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, diesem Freiwilligen zu verbieten, sich einzubringen. Deshalb haben wir den Vorschlag so formuliert, wie er eingebracht wurde. Kollege Schaus, das kann keine Begründung dafür sein, dass wir bei den hauptberuflich Tätigen die Lebensarbeitszeit verlängern. Die Frage, wie wir mit der Lebensarbeitszeit der Hauptberuflichen umgehen, muss anders begründet werden. Daraus kann das also nicht abgeleitet werden. Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Drittens. Kollege Frömmrich hat erwähnt, wir haben fast 75.000 ehrenamtlich tätige freiwillige Feuerwehrleute. Wir haben viele Tausend in der Jugendfeuerwehr.Wir haben fast 4.500 Hauptberufliche. Die will ich nicht vergessen. Wir haben aber auch fast 7.000 Ehrenamtliche beim Katastrophenschutz. Wenn der Kollege Peuser die Landesregierung lobt, dann freut das die Landesregierung. Das werden Sie verstehen,weil die Opposition das aus unverständlichen Gründen nicht tut.

(Heiterkeit)

Wenn Sie mir die kleine Bemerkung erlauben:Wie oft haben wir früher über das Thema Brand- und Katastrophenschutz sehr streitig diskutieren müssen. Das ist seit Jahren nicht mehr der Fall. Das empfinde ich als ein ausgesprochen gutes Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit. Wenn wir etwas gut machen, dann dürfen wir gelegentlich auch darüber sprechen. Ich denke, das sollte uns gemeinsam stolz machen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nur nicht übertreiben!)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und FDP, die die Landesregierung tragen, haben in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass für den Brandschutz 30 Millionen c pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, und zwar unabhängig vom Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer. Das hat es in Hessen noch nie gegeben. Das hat es in Deutschland noch nie gegeben. Das ist einmalig. Das ist ein Quantensprung, denn das bedeutet, dass die Kommunen,aber auch die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen, eine planbare Größe haben, dass sie nicht von Jahr zu Jahr von der Entscheidung des Landtags ab

hängig sind, ob es noch Geld gibt oder nicht. Das ist eine epochemachende Entscheidung. Sie ist in ganz Deutschland großartig angekommen. Dafür kann man durchaus Danke sagen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn man das zusammennimmt, ist das nicht nur das Wort zum Sonntag, sondern es zeigt, das Land Hessen tut viel.Wenn wir das gemeinsam tun, dann ist das ein Anlass zur Freude. Deshalb bedanke ich mich dafür, dass wir das – bei all dem, über was wir sonst streiten – hier einvernehmlich beschließen. Das ist ein hervorragendes Signal an diejenigen, die es betrifft.

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung. Wir haben heute und in den nächsten Tagen wieder ganz viele Themen. Ich bitte das, was ich jetzt sage, richtig zu verstehen.Es gibt kein wichtigeres Thema als dieses.All das,was hier mit Leidenschaft diskutiert wird, ist völlig unerheblich, wenn das nicht geregelt wird. Das, worum es hier geht, ist die vornehmste Aufgabe einer Gemeinschaft. Die vornehmste Aufgabe einer Gemeinschaft ist weder die Bildung noch sonst etwas. Die vornehmste Aufgabe der Gemeinschaft ist, Menschen in Not qualifiziert zu helfen, dem, der verbrennt, dem, der ertrinkt, dem, der erstickt, dem, der aufgrund eines Unfallgeschehens nicht mehr weiterkann, qualifiziert zu helfen. Das ist unsere vornehmste Pflicht. Das tun wir in diesem Lande zu 97 % ehrenamtlich.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Das ist der beste Ausdruck einer aktiven Bürgergesellschaft. Wenn die Menschen das nicht mehr freiwillig tun, ist alles andere, über was wir hier diskutieren, Makulatur. Deshalb ist das keine Sache,die nebenbei läuft,und das ist auch nicht überflüssig. Es ist eine Grundvoraussetzung, dass wir die, die sich entschließen, aus eigenem Antrieb mehr zu tun,als sie tun müssten,anerkennen,respektieren und ihnen Hochachtung aussprechen. Ich denke, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn ich sage: Die vielen Tausend Menschen, die Nacht für Nacht da draußen stehen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen, anderen zu helfen, verdienen unsere Anerkennung, unseren Respekt und unsere Hochachtung. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle eine einstimmige Beschlusslage fest. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Disziplinargesetzes – Drucks. 18/1403 –

Die Einbringung erfolgt durch Herrn Abg. Wintermeyer für die einbringenden Fraktionen. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf den Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Disziplinargesetzes einbringen.

Nach den geltenden Übergangsbestimmungen sind bei Inkrafttreten des Hessischen Disziplinargesetzes anhängige gerichtliche Disziplinarverfahren nach altem Recht fortzuführen. Dies gilt auch für die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Spruchkörper, was im Hinblick auf noch anhängige und zur Entscheidung anstehende Altverfahren zu Unverträglichkeiten und Verwerfungen und auch zur Vorhaltung doppelter Spruchkörper führt. Wir bieten mit dem Gesetzentwurf an, die Übergangsbestimmungen dahin gehend zu ergänzen, dass für die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Spruchkörper im gerichtlichen Verfahren das geltende Recht Anwendung findet. – Danke.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, es wurde vereinbart, dass in erster Lesung keine Wortmeldungen erfolgen und dass wir beschließen, dass dieser Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss überwiesen wird. – Dem widerspricht keiner. Somit ist das beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 18/1404 –

Der Gesetzentwurf wird von Herrn Abg.Wintermeyer für die antragstellenden Fraktionen eingebracht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf für die Fraktionen von CDU und FDP ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung einbringen.

Das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung läuft Ende des Jahres 2009 aus, weil es befristet ist, und muss in seiner Geltungsdauer verlängert werden.

Neben redaktionellen Änderungen, die wir vorgenommen haben, enthält der Entwurf auch eine Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen, die seit 1965 unverändert sind, sowie Anpassungen, die infolge der Föderalismusreform und der dadurch begründeten Kompetenz des Landes auf dem Gebiet der Besoldung notwendig sind. Insofern bringen wir diesen Gesetzentwurf heute ein. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, auch hier verzichten wir absprachegemäß auf Aussprache.

Damit überweisen wir diesen Gesetzentwurf nach erfolgter erster Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung an

den Hauptausschuss. – Dem widerspricht keiner. Damit ist das so beschlossen.