Aber diese Landesregierung und insbesondere die Vorgängerregierung haben dafür Sorge getragen, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht unter dieser unsinnigen Veränderung leidet.
Nein. Das geht auf mein Zeitkonto. Wenn sich Frau Hofmann meldet, dann geht es auf ihr Zeitkonto – eine ganz praktische Überlegung.
Wir haben die Stellen in der Sozialgerichtsbarkeit von 88 nunmehr auf 111 Stellen erhöht. Hier hat die Landesregierung darauf reagiert, damit nicht die Sozialrichter darunter leiden, dass es in Berlin eine entsprechende Umstellung gibt.
Lassen Sie mich deshalb ganz kurz das Thema Integration umschreiben. Der Kollege, der eben dazu geredet hat, ist im Raum. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin nicht so klug wie Sie. Ich weiß nicht, was richtig ist. Herr Dr. Jürgens, wir alle wissen nicht, was im Bereich der Integration richtig ist. Deshalb beginnen wir gerade mit der Evaluierung.Wir wissen, was alles schon gemacht worden ist.Aber ob es etwas gebracht hat, wissen wir in fast keinem Fall.
Das ist der Unterschied dieser Landesregierung zu vielen anderen in dieser Republik, dass wir sagen: Wir gehen jetzt nach der Phase des Ausprobierens in die Phase des Überprüfens hinein. Dazu brauchen wir Modellregionen. Ich glaube, Steuergelder sollte man etwas ernsthafter anlegen als nur nach dem Motto: Es ist aber schön, dass wir einmal ein Programm auflegen.– Das ist nicht unser Spiel.
Ich wollte Ihnen zum Bereich des Vollzugs nur berichten, dass ich vor wenigen Wochen an einer Podiumsdiskussion in der JVA in Rockenberg teilgenommen habe, in welcher unter anderem der Sprecher der Jugendgefängnisse Deutschlands, der hauptberuflich in Berlin den Jugendvollzug leitet, gesprochen hat. Er hat dort gesagt: Gratulation an das Land Hessen, dass es das neue Jugendstrafvollzugsgesetz hat. – Herr Dr. Jürgens, das haben Sie eben
von wegen Resozialisierung und Sicherheit so bekrittelt. Er hat gesagt: Das haben alle anderen Länder auch irgendwie gemacht. Aber Gratulation an das Land Hessen, dass es dazu auch das Geld gegeben hat.
Es sind ungefähr 70 bis 80 Stellen, die in den 30 Tranchen zusätzlich in den Vollzug kommen. Es sind Millionenbeträge, die für Resozialisierungsmaßnahmen in den Justizvollzug kommen, die Hessen bezahlt hat.
Hier habe ich das Gefühl, es gibt doch eine eklatant erkennbare Differenz zwischen der faktischen Wirklichkeit in Hessen und dem gefühlten Empfinden der Opposition. Ich fühle mich wohl, dafür verantwortlich zu sein, dass wir ein faktisch gutes Arbeiten, dass wir eine gute Situation im Vollzug,in den Gerichten,aber auch im Bereich der Integration in Hessen haben und dass ich als Minister diesen Bereich verantworten darf.
Über Europa haben wir in den letzten Monaten häufig diskutiert. Ich glaube, allen Beteiligten ist klar, dass die Landesregierung zweierlei in Europa möchte. Wir möchten zum einen mit einer aktiven Lobbyarbeit Einfluss darauf nehmen, dass die Normen, die in Europa geschaffen werden, hessentauglich sind.Wir möchten darüber hinaus mit einer sehr gezielten Arbeit erreichen, dass so viele europäische Gelder wie irgend möglich den Weg nach Hessen finden. Deshalb haben wir jetzt ein EU-Beratungszentrum in Hessen eingerichtet. Wir rüsten ganz bewusst unsere Vertretung nicht nur baulich, sondern auch durch Referenten in Brüssel auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich bei all denjenigen, die die Vorarbeiten für den Haushaltsplan gemacht haben, natürlich auch bei den für die verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen aus dem hessischen Justizministerium. Ich bedanke mich für die objektive Beratung in den Ausschüssen und habe die große Hoffnung, dass dem Begehren der Landesregierung auch durch die Regierungsfraktionen vollen Herzens und mit Freude zugestimmt wird. – Vielen herzlichen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 – Drucks. 18/1231 –
Der hierzu eingegangene Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/1544, wurde von den Antragstellern zurückgezogen und wird deshalb hier nicht mehr mit aufgerufen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir hatten seit dem Jahr 2006 bei den Sonderstatusstädten einen Ermäßigungssatz für die Grundlage der Kreisumlage, von 50 auf 43,5 %, festgesetzt. Es gab damals einen Kompromiss mit den Kreisen und den insgesamt sieben Sonderstatusstädten, wonach nicht die Quote oder die Prozentzahl in Ansatz kommt, sondern ein festgelegter Ausgleichsbetrag der Sonderstatusstädte an die Landkreise festgesetzt wird.
Die Hessische Landesregierung legt Ihnen nach Rücksprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden nunmehr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 vor, wonach die Regelungen der Jahre 2006 bis 2009 mit den entsprechenden Ausgleichszahlungen, festgelegt im Gesetzestext des Art. 1, für das Jahr 2010 ebenfalls gelten sollen.
Ich kündige jetzt schon an, dass wir im Sinne dessen, was die GRÜNEN beantragt hatten – das ist wohl dieser Antrag, der zurückgezogen worden ist –, gemeinsam mit einem Antrag noch darüber zu entscheiden haben, dass der Zinsdienst der Kommunen für das Sonderinvestitionsprogramm, anders als bisher vorgesehen, spitz abgerechnet wird und damit gewisse Ungerechtigkeiten der kleinen Gemeinden bei einer pauschalen Bezahlung ausgeräumt werden können. Das wird Gegenstand der dritten Lesung sein und entsprechend auch von der Landesregierung vorgelegt werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Weimar. – Erster Redner in der Aussprache ist jetzt Herr Kollege Schmitt für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde kurz auf das eingehen, was sich zwischen erster und zweiter Lesung getan hat. Man kann das so zusammenfassen: Leider ist der Haushalt zwischen der ersten und zweiten Lesung nicht besser geworden. Das liegt vor allem daran, dass Sie keinen unserer Änderungsanträge angenommen haben, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP.
Noch nicht eingearbeitet in den Haushalt sind auch die Steuerausfälle, die es durch die Koalitionsvereinbarungen und durch das, was Sie jetzt im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht haben, geben wird. Das ist immerhin die Summe eines dreistelligen Millionenbetrags, mehr als 100 Millionen c.
Deswegen haben wir heute den Antrag eingebracht. Herr Finanzminister, wir wollen wissen, wo diese 100 Millionen c eingespart werden – echte Einsparungen, nicht Einsparungen, die sowieso schon seit Wochen feststehen. Beliebtes Einsparinstrument ist es, die Zinsausgaben für Kredite hoch anzusetzen und dann im Laufe der Wochen kurz vor der zweiten und dritten Lesung herabzusetzen.
Das wird Ihre Methode sein. Wir wollen aber echte Einsparungen sehen. Wir wollen wissen, wie sich das, was Sie auf Bundesebene verabredet haben und jetzt in Gesetzesform gießen wollen, auf die Länderhaushalte auswirkt. Deswegen sind Sie an dieser Stelle gefordert und können sich nicht herauswinden. Da müssen Sie offen bekennen, wohin es marschiert.
Nicht verändert hat sich auch das Rekordniveau der Verschuldung.Es bleibt – Stand von heute – bei 3,4 Milliarden c, einer Summe, die es in dieser Höhe in Hessen noch nie gab. In der Tat bleiben Sie die Rekordverschulder, die Sie schon seit Längerem sind – seit dem Haushalt 2002.
Meine Damen und Herren, auch der Finanzplan wurde nicht verändert.Wir haben Sie dazu aufgefordert, aber Sie waren nicht dazu bereit.
Der Finanzplan weist aus, dass die Landesregierung wiederum verfassungswidrige Haushalte für die Jahre 2011, 2012 und 2013 plant. Meine Damen und Herren, das ist ein unglaublicher Vorgang. Auch hier waren sie nicht bereit, nachzubessern und beispielsweise für die zweite Lesung einen neuen Finanzplan vorzulegen.
Damit komme ich zum Thema Kommunen. Sie haben auch Ihre Absicht nicht aufgegeben, die hessischen Kommunen ganz erheblich zur Kasse zu bitten.
Nachdem Sie den hessischen Haushalt ruiniert haben – das Dokument dafür liegt vor und wird heute in zweiter Lesung behandelt –, ist es anscheinend Ihr Ziel, die hessischen Kommunen in ihrer Gesamtheit in den Konkurs zu treiben, starke wie schwache – es wird am Ende alle treffen. Das werden wir natürlich nicht mitmachen. Darüber wird es weiterhin zentrale Auseinandersetzungen geben.
Sie haben eben das zweite Finanzausgleichsgesetz eingebracht. Hier sehen wir kein Problem – für die Sonderstatusstädte muss es eine Regelung geben. Das hat aber auch damit zu tun, dass Sie bisher nicht die Kraft aufgebracht haben, den Kommunalen Finanzausgleich endlich neu zu regeln und es endlich anzupacken, dass in Hessen nicht die schwachen Kommunen durch den Finanzausgleich am Ende noch geschwächt werden,sondern es dort einen echten Ausgleich gibt. Das hätte längst angepackt werden müssen.
Dass Sie heute diesen Gesetzentwurf vorlegen mussten, beweist: Das ist Ihnen in den letzten Jahren nicht gelungen, und Sie handeln kurz vor Toresschluss.
Meine Damen und Herren, nach dem, was der Ministerpräsident heute Morgen gesagt hat, kann man die Landesregierung nur auffordern, endlich Sparanstrengungen zu unternehmen. Mehr verlangen wir gar nicht. Wir glauben ja nicht, dass es Ihnen gelingt. Aber wir können von Ihnen doch wenigstens Anstrengungen dafür verlangen, damit Einnahmen und Ausgaben endlich ins Lot zueinander gebracht werden, dass wenigstens Schritte dazu unternommen werden, nicht das Gegenteil.
Deswegen ist zum Haushalt des Finanzministers, dem Einzelplan 06,nur eines zu sagen: Es ist eine elende, große Misere, die hier dokumentiert wird. – Herzlichen Dank.