Protokoll der Sitzung vom 09.12.2009

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf der SPD vorliegen, der – wie ich es freundlicherweise sagen will – durch zwei Änderungsanträge optimiert worden ist. Dadurch und aufgrund der Diskussionen, die wir im Ausschuss geführt haben, hat sich klar ergeben, dass dieser Gesetzentwurf einem von zwei Zielen Rechnung trägt:dem Ziel,das wir kurzfristig erreichen wollen und auf das wir von früher her verpflichtet sind, nämlich die erworbenen Ansprüche der Ärzte, die auch im Grundgesetz verankert sind, so zu sichern, dass sie weiterhin entsprechende Zahlungen bekommen können.

Der Grund dafür ist ausgeführt worden. Aufgrund der Bundesgesetzgebung hätte sich die Beitragssituation der Umlageversicherung mit Sicherheit nachhaltig verschlechtert, sodass dieses Ziel nicht mehr erreichbar gewesen wäre.

Dieser Gesetzentwurf ermöglicht es, dass die EHV in ihrer bisherigen Form weiter existieren kann, womit ein ganz wichtiger Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Altersversorgung der Vertragsärzte geleistet wird. Das ist auch unser Ziel.

Ein zweites Problem wird von dem Gesetzentwurf aber nicht abgedeckt. Dem müssen wir uns im Ausschuss noch einmal nachhaltiger widmen. Es wird immer wieder eine gewisse Gerechtigkeitslücke thematisiert. Ich sage es sehr deutlich: Diesem Thema wollen wir uns im Ausschuss sehr nachhaltig und, wie ich glaube, auch im Konsens nähern.

Dennoch kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir heute beiden Änderungsanträgen und auch dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen werden. Ich denke, das zeigt, wie gut wir im Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit miteinander umgehen und dass wir auch dort zu vernünftigen Lösungen kommen. – Danke.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Günter Rudolph (SPD): Es geht doch!)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Landesregierung hat nun Herr Gesundheitsminister Banzer das Wort,

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist gut, dass bei den Fragen der Alterssicherung in diesem Landtag ein großer Konsens möglich ist. Man stellt fest, dass die parlamentarische Arbeit ihren Sinn hat, wenn man sieht, wie sich dieser Gesetzentwurf im Gang des parlamentarischen Verfahrens so entwickelt hat,dass alle Beteiligten meinen,dies sei ein erster Schritt, der dafür sorgt, dass die Ärzte in Hessen ihre Interessen auch ohne das über ihnen hängende Damoklesschwert „Ihr gefährdet eure Alterssicherung“ verfolgen können.

Das geschieht nämlich alles vor dem Hintergrund der Verhandlungen mit den Hausärzten, die einen eigenen Vertrag haben wollen.Es ist schwer genug,an dieser Stelle die richtigen Entscheidungen zu treffen.Aber es ist auf jeden Fall richtig, dass diese Frage von dem Thema Altersversorgung abgekoppelt wird.

Das ist durch diesen Gesetzentwurf erfolgt. Es ist erst die halbe Arbeit; darauf ist hingewiesen worden. Auf die

Dauer muss ein Alterssicherungssystem nämlich unabhängig von anderen Strukturen sein, die nicht nur den Zweck der Alterssicherung haben.Die EHV hängt letzten Endes zu 100 % an der Kassenärztlichen Vereinigung.Die Kassenärztliche Vereinigung hat aber in erster Linie die Aufgabe der Honorarverteilung. Sie hat nicht in erster Linie die Aufgabe, die Altersversorgung der Ärzte zu sichern. Aus diesem Dissens entstehen auf Dauer Probleme, die sich dadurch verschärfen, dass Hessen das einzige Land ist, das diese Problematik hat.

Zugleich ist das KV-Recht aber Bundesrecht. Der Bund wird in solchen Fragen auf vieles Rücksicht nehmen, nicht aber auf ein einzelnes Bundesland mit seinen Altersversorgungssystemen.Aus diesem Grund wissen wir, dass wir jetzt zwar den ersten Schritt tun, den zweiten, sehr viel komplexeren Schritt der dauerhaften Absicherung des Altersversorgungssystems aber noch vor uns haben. Das verlangt – bei Altersversorgungssystemen ist das nun einmal so – komplizierte versicherungsmathematische Berechnungen. Dafür braucht man Zeit und übrigens leider auch sehr viel Geld. Deswegen kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass wir uns mit diesem sehr komplexen Thema in den nächsten Monaten intensiv beschäftigen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir schreiten jetzt zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks.18/1682,ab.Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, GRÜNE und LINKE.

Dann kommen wir zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Drucks. 18/1610 zu Drucks. 18/767. Ich lasse über der Gesetzentwurf in der eben geänderten Form abstimmen.Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen.– Das ist ebenfalls das ganze Haus.Damit hat dieser Gesetzentwurf die Zustimmung gefunden und wird zum Gesetz erhoben.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 21:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz – Drucks. 18/1595 zu Drucks. 18/1412 zu Drucks. 18/350 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Wallmann.

In Verbindung damit wird Tagesordnungspunkt 22 aufgerufen:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung – Drucks. 18/1596 zu Drucks. 18/1413 neu zu Drucks. 18/855 –

Auch hier ist Frau Kollegin Wallmann die Berichterstatterin. Ich erteile ihr das Wort für die beiden Berichterstattungen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Rechtsund Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz, Drucks. 18/1412 zu Drucks. 18/350:

Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung, Drucks. 18/1413 neu zu Drucks. 18/855.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/1545.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Frau Kollegin Wallmann, vielen Dank. – Die erste Wortmeldung stammt von Frau Kollegin Hofmann von der SPD-Fraktion.

Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Das habe ich zu erwähnen vergessen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach langwierigen,aber auch schwierigen Gesetzesberatungen wird heute nach dritter Lesung auch in Hessen endlich ein Gesetzentwurf verabschiedet, der als Gesetz einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz durch Energieeinsparung mittels Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden erreichen soll. Unabhängig davon, wie sich das Haus gleich entscheiden wird, denke ich, dass dieses Gesetz angesichts der UN-Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen ein positives Signal setzen wird.

Das wurde eben auch durch die Beschlussempfehlungen deutlich. Zuletzt haben wir im Gesetzgebungsverfahren über zwei miteinander konkurrierende Gesetzentwürfe gerungen, nämlich den des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und den der Landesregierung. Ich will für die SPDFraktion festhalten, dass es unserer Ansicht nach beiden Gesetzentwürfen zumindest gelungen ist, die verfassungsrechtlich schwierige Frage des Eingriffs in Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz gut zu regeln, nämlich die Duldungspflicht zugunsten der Wärmedämmung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Gesetzgebungsverfahren hat sich für uns gezeigt, dass der Entwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN de

taillierter und umfassender als der Entwurf der Landesregierung ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Zu begrüßen ist auch, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entscheidende Anregungen aus der Anhörung – wir machen die Anhörung, um klüger zu werden und um die Chance zu haben, unsere Gesetzentwürfe noch besser zu machen – in einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf aufgenommen hat. Ich möchte hier noch einmal auf die Regelung der Duldungspflicht bei beidseitiger Grenzbebauung und auf die Regelung eingehen, die deutlich macht, dass auch die mit der Wärmedämmung in Verbindung stehenden Bauteile von der Duldungspflicht erfasst werden sollen.

Diese Regelungen, die noch mit aufgenommen werden sollen, dienen der Rechtsklarheit und damit auch der Rechtssicherheit. Wir finden es deshalb enttäuschend, dass die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen nicht die Chance ergriffen haben, sich durch die Anhörung beraten zu lassen und wichtige Hinweise noch einmal aufzunehmen. Das ist enttäuschend. Das zeigt leider wieder einmal, wie Sie in diesem Hause arbeiten. Sie arbeiten nach dem Motto:Mehrheit ist auch Wahrheit.– Aus diesem Grund werden wir dem Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen, uns aber bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Hofmann, vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Wallmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sagt so schön: Aller guten Dinge sind drei. – Heute kann der Hessische Landtag nach der dritten Lesung endlich die lang ersehnte Reform des Nachbarschaftsrechts verabschieden, die das Ziel hat, Eigentümern auch da eine nachträgliche Wärmedämmung zu ermöglichen, wo dies aufgrund der besonderen Lage des Gebäudes als Grenzbebauung bisher nicht möglich war.

Ich will das heute hier kurz machen, da wir die Detailfragen bereits im Ausschuss miteinander erörtert haben. Ich will dazu nur so viel sagen. Die schriftliche Anhörung der Betroffenen und Sachverständigen und auch die weiteren Beratungen im Rechts- und Integrationsausschuss haben gezeigt, dass die Unterschiede der beiden an und für sich begrüßenswerten Gesetzentwürfe bei der technischen Umsetzung nicht unerheblich sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir den Klimaschutz in Hessen stetig voranbringen. Ich kann mich Ihnen da nur anschließen: Das ist ein positives Signal, das wir von hier aussenden. – Unserer Ansicht nach enthält der Entwurf Regelungen, die angemessen und auch ausgewogen sind, um es den Hausbesitzern zu erleichtern, Energieeinsparungen zu erzielen. Im Ergebnis sieht er vernünftigere und sinnvollere Ände

rungsvorschläge als der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Wir, die Mitglieder der CDU, werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. Eines ist sicher: Sanierungswillige Eigentümer warten auf den heutigen Tag und darauf, dass wir über diesen Gesetzentwurf beschließen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Frau Kollegin Wallmann, vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, es ist uns GRÜNEN vollkommen unverständlich, warum Sie bei der Änderung des Nachbarrechtsgesetzes nicht alle sinnvollen Möglichkeiten für einen besseren Klimaschutz ausgeschöpft haben. Sie agieren sehr halbherzig. Wir hatten eine Anhörung dazu.Wir haben sehr viele gute Vorschläge erhalten. Leider finden wir von diesen Vorschlägen, die dort gemacht wurden, in dem Entwurf des Gesetzestextes nichts wieder. Sie haben auch keinen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt.

Zurzeit findet in Kopenhagen die Weltklimakonferenz statt. Ist Ihnen vielleicht bekannt, dass gestern noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen wurde,dass wir,global betrachtet, mit dem Jahrzehnt 2000/2009 das wärmste haben, seitdem es Aufzeichnungen gibt? Das heißt, es ist für uns alle dringend Handlungsbedarf gegeben.Wir dürfen den Weg nicht halbherzig beschreiten, wenn wir wissen,dass es mehr Möglichkeiten gibt,um den Klimaschutz entschieden zu fördern.

Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf einen Punkt herausgehoben, der für uns ebenfalls sehr wichtig ist. Das betrifft die Wärmedämmung auf der Außenseite eines Hauses bei einer Grenzbebauung. Natürlich können wir damit vielen Hausbesitzern weiterhelfen. Aber Sie helfen damit nicht denjenigen weiter, die eine beidseitige Grenzwandbebauung haben. Ich will Ihnen noch einmal das Foto dazu zeigen,

(Die Rednerin hält ein Foto hoch.)