Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften in den Bereichen des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung, Drucks. 18/1155.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Bericht: Erstens. Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 22. Plenarsitzung am 6. Oktober 2009 überwiesen worden.
Zweitens. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Drittens. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 26. November 2009 die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. von Zech für die Fraktion der FDP. – Herr Kollege von Zech, Herr Gremmels hat sich vor Ihnen gemeldet. Er kommt auch zunächst dran, entschuldigen Sie bitte.
Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften in den Bereichen des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung hätte die Chance geboten, deutliche Mängel des Gesetzes zu korrigieren. Das sagt nicht etwa nur die Opposition,sondern diese Kritik kommt vor allem auch von den Praktikern, die tagtäglich mit den Gesetzen arbeiten müssen, in ihren schriftlichen Stellungnahmen. Vom Landesverband der Amtstierärzte über den Verband der Lebensmittelkontrolleure bis zu den Verbraucherzentralen und dem Hessischen Landkreistag kommt diese Kritik. Wenn in der Begründung des Gesetzes steht, die Evaluation habe ergeben, dass dieses Gesetz sich grundsätzlich bewährt habe und weiterhin für erforderlich gehalten werde, dann ist das sehr dünn und angesichts der vorgetragenen Kritik auch nicht zutreffend.
Wenn die Landesregierung künftig eine breite Zustimmung zu ihren Gesetzen haben will, dann sollte sie mit den Evaluierungsergebnissen etwas offener umgehen. Das hat sie uns in dem vorliegenden Fall vorenthalten. Sie wird dafür sicherlich ihre Gründe gehabt haben.
Stattdessen schieben Sie andere politische Ebenen für Ihr eigenes Versagen vor. Es sind doch Ausflüchte, wenn die Regierung und die sie tragenden Fraktionen ihr Nichthandeln auf mögliche bevorstehende Änderungen von Bundesgesetzen bzw. europäischen Richtlinien schieben. Wenn wir immer erst warten, bis Berlin oder gar Brüssel in die Hufe kommt, dann werden wir als Landesgesetzgeber unseren Aufgaben und unserer Verantwortung nicht gerecht, zumal wir beim Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung auch ohne Brüssel und Berlin genug zu tun hätten.
Erstens. In Hessen gibt es nach Angabe der Verbraucherzentrale keine zentrale Stelle, die Informationen über le
bensmittelrechtliche Verstöße oder Beanstandungen sammelt, aufarbeitet und den Verbrauchern zur Verfügung stellt.
Zweitens. Auch sollte uns zu denken geben, dass Hessen in den letzten fünf Jahren beim Länderranking der Verbraucherzentralen im Bereich der Lebensmittelüberwachung von Platz 5 auf Platz 10 abgerutscht ist. Hier herrscht also Handlungsbedarf.
Wir werden heute dennoch der Verlängerung um zwei Jahre zustimmen. Ich möchte das kurz erläutern:Wir wollen nicht, dass die Landesregierung die Möglichkeit bekommt, eine aus ihrer Sicht zu kurze Frist als Begründung einer unzureichenden Gesetzesreform vorschieben zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seien Sie sich aber bewusst: Mit der Verlängerung um zwei Jahre haben Sie bei den Betroffenen eine enorme Erwartungshaltung geweckt. Auch wir erwarten, dass Sie die Zeit nutzen, um substanzielle Änderungen vorzulegen. Wir erwarten insbesondere eine objektive Bilanz der Aufgabenzuwächse in der Veterinärverwaltung im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kommunalisierungsgesetzes und eine Berücksichtigung der jetzt vorgetragenen Kritik in der Anhörung.
Der Hessische Landkreistag hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zehn Aufgaben angeführt, die seit 2005 hinzugekommen sind. Das Spektrum reicht vom Verbraucherinformationsgesetz bis zur Fischseuchenverordnung. Es ist davon auszugehen, dass mit diesen Zuwächsen an Aufgaben den Kreisen auch erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Wir erwarten, dass diese Kosten vom Land gemäß dem Konnexitätsprinzip auch in Zukunft übernommen werden.
Gestatten Sie mir abschließend noch eine grundsätzliche Bemerkung. Die Befristung eines Gesetzes – hier von zwei,sonst von fünf Jahren – darf nicht so verstanden werden, wie es Herr Kollege Dr. Arnold in einer Pressemitteilung zum Jagdgesetz geschrieben hat: Man habe doch genügend Zeit; es laufe doch erst im Jahr 2012 aus. – Es ist aus meiner Sicht ein völlig falsches Grundverständnis,erst dann zu handeln,wenn ein Gesetz auszulaufen droht.Dieses zu lange Abwarten hat gerade bei dem hier zu beratenden Gesetzentwurf dazu geführt, dass keine substanziellen Änderungen mehr vorgenommen werden konnten.
Dies scheint Gott sei Dank in der Regierungskoalition nicht überall so gesehen zu werden.Wir halten es da eher mit dem FDP-Kollegen Herrn Sürmann. Dieser hat bei der ersten Lesung dieses Gesetzes zum Thema Befristung gesagt – ich zitiere –:
Zwei Jahre bedeuten nicht, dass wir jetzt zwanghaft zwei Jahre lang untätig bleiben... Es kann aber durchaus sein, dass wir schon nach einem oder einem halben Jahr so weit sind …
Dem bleibt nur hinzuzufügen, dass wir hoffen, dass sich die FDP mit dieser Position durchsetzt, dass sie noch vor der Kommunalwahl im Jahr 2011 eine Novellierung vorlegt und dass diese nicht wieder finanziell zulasten der Kreise geht, wie wir es sonst von dieser Landesregierung leider zu oft gewohnt sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. – Vielen Dank.
Er ist erst ganz kurz hier. Ich dachte, die Liste derer, die noch nicht geredet haben,sei abgeschlossen.Aber das war schon ein Schnellstart.Alles Gute.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften in den Bereichen des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung. Die Evaluierung hat ergeben, dass wir die in Art. 1 bis 3 genannten Gesetze in ihrer Gültigkeit nur um zwei Jahre verlängern sollten. Hierbei handelt es sich um die Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes, um die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und zur Weinüberwachung und die Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor.
Bei den umfangreichen Regelwerken ist in kürzerer Zeit auch im Hinblick auf europa- und bundesrechtliche Vorgaben mit einem Anpassungsbedarf zu rechnen. Wir wollen den beteiligten Behörden, Fachkreisen und Verbänden ausreichend Zeit für ihre Stellungnahmen geben. Der genaue Änderungs- und Anpassungsbedarf ist zu ermitteln, und die notwendigen Änderungen sind sodann vorzunehmen. Auch hier gilt unser Motto: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Es war den hessischen Verhältnissen geschuldet, dass wir nach der Landtagswahl zunächst anderen Vorhaben unsere vorrangige Aufmerksamkeit widmen mussten. Wenn wir diese Gesetze jetzt in ihrer Gültigkeit um zwei Jahre verlängern, bedeutet das nicht, dass wir die erneute Evaluierung um zwei Jahre schieben, sondern dass wir in zwölf Monaten nicht einen Schnellschuss zur Verlängerung der Gesetze abgeben müssen, nur weil die Überprüfung und die Anhörung noch nicht in sinnvoller Weise beendet werden konnten.
Eine gesunde Ernährung ist eine zentrale Voraussetzung für ein Leben in Gesundheit, vor allem bei zunehmender Lebenserwartung. Deshalb gilt es sicherzustellen, dass durch effiziente Kontrollen nur gesundheitlich einwandfreie Lebensmittel und Produkte in den Handel kommen. Darüber hinaus müssen die Verbraucher über alle Informationen verfügen, die für ihre Entscheidung nötig sind. So steht es in unserem Koalitionsvertrag. Davon lassen wir uns leiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Übertragung der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte war bereits vor der Einführung höchst umstritten. Als Opposition hat meine Fraktion – ich war damals noch nicht dabei; das ist mir mitgeteilt worden – schon damals starke Befürchtungen gegenüber der Kommunalisierung geäußert. Meine Fraktion hat angemahnt, dass ein Verbraucherschutz mit Biss eine durchgehende Verwaltung von oben nach unten braucht, und vor allem eine einheitliche Verwaltung. Sie hat ganz deutlich gemacht, dass überall nach dem gleichen Muster überwacht werden muss; denn gerade im Krisenfall muss sehr schnell und einheitlich vorgegangen werden. Sie hat schon damals die Gefahr gesehen, dass es durch unterschiedliche Landräte unterschiedliche Schwerpunkte geben wird.
Als Gefahr der Kommunalisierung wurde auch gesehen, dass das Personal aus der Lebensmittelüberwachung für andere Bereiche in der Kreisverwaltung eingesetzt wird und damit der Verbraucherschutz weiter personell geschwächt wird.
2007 haben wir einen umfassenden Berichtsantrag zu Vorund Nachteilen gestellt. In der Antwort wurden wir beruhigt: „Es erfolgt eine umfassende Evaluierung.“ In dieser Legislaturperiode habe ich auf diese Evaluierung gewartet. Ich habe wirklich alle parlamentarischen Mittel ausgeschöpft, die mir zur Verfügung standen. Meine erste mündliche Frage im Parlament hat dieses Thema berührt. Im Frühjahr 2009 habe ich im Umweltausschuss eine Frage dazu gestellt.Mir wurde dazu gesagt,rechtzeitig vor der Debatte werden wir über die Ergebnisse der Evaluierung informiert. – Dann habe ich noch einmal schriftlich nachgefragt. Das war Anfang Juni. Dann wurden mir die Unterlagen aber mit dem Argument verweigert, es gebe nur eine regierungsinterne Auswertung.
Dann haben wir den Gesetzentwurf vorgelegt bekommen. Jetzt wird die Geltungsdauer des Gesetzes um zwei Jahre verlängert. Schon in der Gesetzesbegründung zeigen sich sehr deutliche Widersprüche. Einerseits soll die Evaluierung – die regierungsinterne Anhörung – gezeigt haben, dass sich die Regelungen bewährt haben. Zwischen den Zeilen steht dann aber: Es gibt schon Änderungs- und Anpassungsbedarf. Da sowieso Änderungen aus EU und Bund zu erwarten sind,verlängern wir es jetzt um zwei Jahre.
Ich bin sehr froh, dass wir eine schriftliche Anhörung beantragt haben. Denn da wurde etwas ganz deutlich: Gerade die Personen, die die Auswirkungen der Kommunalisierung vor Ort erleben, sehen erhebliche Mängel für einen schlagkräftigen Verbraucherschutz.Das sind der Hessische Landkreistag, die Fachverbände, die Lebensmittelkontrolleure und die Veterinäre. Alle bemängeln, dass es erstens eine sehr unzureichende Finanzierung durch die Landesregierung gibt.Sie thematisieren zweitens,dass der Verbraucherschutz durch die Kommunalisierung nicht mehr landesweit einheitlich vollzogen wird und damit wirkungsloser wird.
Es ist klar – so steht es in den Stellungnahmen –, dass die Behörden den steigenden Aufgaben des Verbraucher
schutzes nicht mehr gerecht werden können, weil die personelle und finanzielle Ausstattung nicht zufriedenstellend ist. Die Verbände fordern eine regelmäßige, nachvollziehbare und gerechte Bewertung der anfallenden Aufgaben. Sie fordern, dass die Mittel, die vom Land zur Verfügung gestellt werden, zweckgebunden eingesetzt werden, d. h. ausschließlich für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und für das dazugehörige Personal, und nicht umgeschichtet werden dürfen. Sie fordern, dass die Ämter nicht weiter auseinandergerissen werden sollen. Es gibt z. B. in vielen Kommunen das Problem, dass das Veterinärwesen zur Landwirtschaft und die Lebensmittelkontrolle zur Gesundheit kommt. Sie fordern, dass offene Stellen zügig besetzt werden müssen und dass rechtzeitig vor dem Ausscheiden von Lebensmittelkontrolleuren aus Altersgründen ausgebildet werden muss.
Aus diesen Stellungnahmen geht ganz offensichtlich hervor, dass die steigenden Aufgaben im Verbraucherschutz mit den personellen und finanziellen Ausstattungen nicht mehr in befriedigender Weise bewältigt werden können und dass der vorsorgende Verbraucherschutz auf der Strecke bleibt. Im Moment können nur noch die notwendigsten Aufgaben erledigt werden. Das entspricht, wie ich gerade gehört habe, Ihrem Koalitionsvertrag überhaupt nicht. Insofern frage ich mich: Was haben Sie eigentlich die ganze Zeit getan?
Warum haben Sie trotz dieser Probleme,die offensichtlich waren und die Ihnen von allen Verbänden immer wieder dargelegt wurden, keine Evaluierung vorgenommen? Sie haben in der Regierungsanhörung schon die ersten Hinweise bekommen, wahrscheinlich sogar die gleichen Stellungnahmen wie in der Landtagsanhörung.Warum haben Sie dann nichts unternommen, um eine umfassende Evaluierung durchzuführen?