Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Hammann, Kollege Görig, ich habe das Gefühl, Sie waren gestern Abend bei dem parlamentarischen Abend von E.ON gar nicht zugegen.
Dort haben wir von der TU Darmstadt einen Bericht bekommen, in dem ausgeführt wurde, welchen Energiemehrbedarf wir jährlich zu erwarten haben, wie man darauf reagiert und wie man in Europa in einem gemeinsam abgestimmten Plan CO2 einspart.
Danach ist ganz klar, dass die Wissenschaft dazu gesagt hat: Dazu gehört auch ein Kohlekraftwerk mit CO2-Abscheidung und Kraft-Wärme-Kopplung. – Das ist die Wahrheit, die Sie ausblenden wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Zurufe der Abg. Mathias Wagner (Taunus) und Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Das ist ein ganz ähnliches Vorgehen wie heute Morgen beim Flughafen. Sie sagen: abwarten, neu machen. – Sie meinen in Wirklichkeit: verhindern. Sie wollen verhindern, dass wir eine bezahlbare Energie bekommen.
Sie verhindern damit den Ausbau von regenerativen Energien und damit das, was wir wirklich erreichen wollen. Frau Hammann, Sie haben auch behauptet, RWE habe erklärt, keine Kohlekraftwerke mehr zu bauen.
Wenn sie fertig sind, haben diese 30 bis 40 Jahre Laufzeit. Dass danach keine Kohlekraftwerke mehr gebaut werden, ist doch logisch, weil wir alle in 30 bis 40 Jahren aus dieser Energieerzeugung herauswollen und regenerative Energie wollen. Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit. – Danke schön.
Herr Kollege Sürmann, vielen Dank. Herr Sürmann, das war Ihre erste Rede in diesem Parlament. Ich darf Ihnen dazu im Namen des gesamten Hauses ganz herzlich gratulieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Posch, das Verfahren ist uns durchaus bekannt. Wir kennen die Abläufe. Wir kennen auch die zeitlichen Abläufe. Wir wissen auch, dass im bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren kein Ermessen besteht, sondern dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die entweder eingehalten oder nicht eingehalten ist.
Aber Sie haben uns hier nicht vorgetragen, welchen Weg Sie inhaltlich beim Raumordnungsverfahren gehen wollen. Ich hätte gerne gehört, wie Sie die Probleme, die ich vorhin aufgelistet habe – Schadstoffausstoß, Größe der Anlage, Wärmeauskopplung –, da hineinpacken wollen. Das haben Sie hier nicht ausgesagt. Es wäre für uns in diesem Hause wichtig gewesen, dass Sie uns sagen, wie Sie gedenken, dieses Raumordnungsverfahren im Vorfeld planungsrechtlich auszugestalten. Dazu haben wir gar nichts gehört. Das ist mir an der Stelle zu wenig. Da müsste mehr herauskommen.
Sie sagten, wir waren gestern Abend nicht da. Meine Damen und Herren, man sollte die Verschleierungstaktik von E.ON nicht aufnehmen.
Man muss wissen,was da geredet wird.Herr Kollege Greilich, wenn man kein Techniker ist und nur etwas von Juristerei versteht, sollte man einmal überprüfen, was relative und absolute Zahlen sind.
Die absoluten Zahlen bedeuten, es wird mehr ausgestoßen. Relativ hat dieses Kraftwerk pro Kilowattstunde weniger Ausstoß, aber insgesamt ist die Belastung höher. Solange Sie das nicht verstehen,haben Sie auch unsere Rede nicht verstanden.
Vielen Dank, Herr Kollege Görig. – Nun liegen mir wirklich keine Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Punkt.
Es ist vorgeschlagen, die beiden Anträge dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, federführend, und dem Umweltausschuss, beteiligt, zu überweisen. – Es gibt keinen Widerspruch, also verfahren wir so.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Regionaler Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main durch Windenergie-Beschluss nicht genehmigungsfähig – Drucks. 18/72 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! An dieser Stelle hätten wir es uns einfach machen können und sagen können: Die Verbandskammer und die Regionalversammlung sollen sich erst einmal zum Thema Windenergie einigen und den Plan vorlegen – im nächsten Jahr oder durch diese Aktion vielleicht noch später. Dann erst würde sich die Frage der Genehmigung stellen. Aber es gibt drei gute Gründe, warum wir zum Thema Regionaler Flächennutzungsplan Rhein-Main einen Antrag gestellt haben.
Meine Damen und Herren, der erste Grund ist die Sorge, dass der ganze Regionale Flächennutzungsplan mit dem jetzt beschlossenen geringen Anteil von 0,14 oder 0,27 % Windvorrangflächen rechtlich nicht haltbar sein wird. Diese Sorge teilt wohl auch die FDP. Es gibt noch Streit in der FDP, ob und wie viel Windenergiefläche man will. Aber Herr Blum war so freundlich, der Zeitung mitzuteilen, dass es wenigstens gerichtsfest zu verankern ist.
Ich hoffe, dass das auch geschieht. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zugunsten von Investoren geurteilt, und zwar mit dem Hinweis, Windenergie müsse substanziell zur Durchsetzung verholfen werden. Ähnlich äußerte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Bereits der Regionalplan müsse sicherstellen, dass sich die nach dem Willen des Gesetzgebers im Außenbereich privilegierte Windenergienutzung in dem dafür verbleibenden Gebiet letztendlich durchsetze. Er hat außerdem 0,4 % Windvorrangflächen als zu gering angesehen. Er hat gleichzeitig einem Landwirt den Bau von Windenergieanlagen auf anderen Flächen genehmigt und den Regionalplan für nichtig erklärt. Die Gefahr dabei ist, dass überall in der Fläche Anlagen möglich sind, auch da, wo man sie absolut nicht haben will.
Die CDU sollte dies auch erkennen. Der Kollege Dietzel hat dies bereits seit Längerem erkannt, wie ich lesen konnte. Er hat gesagt, 1 % Windenergiefläche heißt, 99 % bleiben frei. Ich denke, mit diesem Schema wäre es möglich, etwas Besseres zu tun.
Meine Damen und Herren,deshalb muss schon heute eindeutig und unmissverständlich formuliert werden, dass dieser Plan mit dem weitgehenden räumlichen Ausschluss der Windenergienutzung nicht durch die Landesregierung genehmigungsfähig ist und überarbeitet werden muss, um rechtlich einwandfrei zu sein.
Der zweite Grund ist die Ankündigung der Landesregierung, 20 % des Endenergieverbrauchs ohne Verkehr bis 2020 durch erneuerbare Energien erzeugen zu wollen. Dies ist ein Minimalziel, wenn Sie einmal rechnen: 6 % haben wir, 20 % wollen Sie. Das heißt, bis 2020, also in elf Jahren, brauchen Sie 1,3 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr. Das ist wahrlich ein Minimalziel. Aber auch das ist nur dann vorstellbar, wenn Sie aktiv gestalten.
Das hätten Sie gerne. Nicht immer im Vogelsberg. Dort stehen schon 180 plus x Anlagen. Da Sie in Südhessen den meisten Strom verbrauchen, wäre es gut, wenn Sie sich entsprechend an den erneuerbaren Energien beteiligten. Das sollten wir auch einmal erkennen.
Es sollten alle Erfolg versprechenden Ansätze zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Hessen zügig angepackt werden. Angesichts der begrenzten Zeit und der Energieausbeute bleiben Ihnen nur die Schwerpunkte Windenergie und Biomasse. Liebe Frau Ministerin Lautenschläger, ich empfehle, die Studien der Hessenenergie um das Thema Wind – –
(Leif Blum (FDP): Weiß Herr Schnur, was Sie sagen? – Frank Lortz (CDU): Was sagen die SPDBürgermeister?)
Die SPD-Bürgermeister machen das genau so wie Sie. Es gibt SPD-Bürgermeister, die wollen es nicht. Es gibt SPD-Bürgermeister, die wollen es. Das ist bei Ihrer Couleur genauso. So einfach ist das.
Beim dritten Punkt komme ich zu Ihnen, Frau Ministerin Lautenschläger, zu Ihrer Aussage: „Hessen ist nicht das Land der Windenergie“. Sie haben das als Erste gesagt.
Herr Kollege Beuth, schon wieder falsch.Wenn Sie konstruktiv mitarbeiten wollen, dann sollten Sie das einmal nachlesen. Dann können Sie mir auch antworten. In der Form ist es, denke ich, zu flach.