Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

(Leif Blum (FDP): Das hat nichts damit zu tun!)

Die Wahrheit ist, dass wir als Sozialdemokraten überall die Vielfalt der Betreuungsangebote fördern, und zwar auch der weltanschaulichen Betreuungsangebote, und dass deswegen alles, was Sie in dieser Beziehung gesagt haben, einfach dummes Zeug ist und das leidige Geschwätz eines preußischen Ulanenoffiziers.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Lebhafte Zurufe des Abg. Leif Blum (FDP) – Peter Beuth (CDU): Herr Präsident, lassen Sie ihn noch einmal zum Thema reden! – Weitere Zurufe)

Herr Merz, ich habe ein Problem. Wir sollten darüber reden,was Sie mit „einem preußischen Ulanenoffizier“ meinen. Es gab auch sehr intelligente Offiziere. Sonst würde ich Sie rügen müssen.

(Zuruf des Abg. Günter Schork (CDU))

Es gibt heute keine Ulanenoffiziere mehr, Herr Schork. – Zur Fortsetzung der Debatte hat Frau Kollegin Wiesmann für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! CDU und FDP, das ist richtig, wollen einen Modellversuch unternehmen, um ein Gutscheinsystem zur Betreuung von unter Dreijährigen zu erproben.

(Dr.Thomas Spies (SPD): Bezugsscheinsystem!)

Ein Gutscheinsystem. – Warum wollen wir das? Drei Motive treiben uns an.

Erstens. Wir wollen nicht erst seit PISA, aber auch im Lichte von PISA, Bildungsgerechtigkeit. Bildungsgerechtigkeit erfordert, dass alle Kinder in den Genuss frühkindlicher Bildung kommen, dass alle Kinder möglichst individuell ihren Begabungen und Neigungen entsprechend gefördert werden und ihnen die besten Startchancen ins Leben gegeben werden. Dies fordert zuallererst die Eltern, und Elternbildung ist deshalb auch ein Thema, aber nicht heute.

Es fordert aber auch die Gemeinschaft, den Staat, der die Schulbildung der Kinder verantwortet und die Betreuung und Bildung von Kindern im vorschulischen Alter direkt oder indirekt mitgestaltet.

Zweitens.Wir wollen möglichst hohe Qualität in der Kinderbetreuung. Um dem Anspruch frühkindlicher Bildung gerecht zu werden, müssen die Angebote hochwertig sein, muss individuelle Zuwendung, Anregung und Förderung großgeschrieben werden.

Drittens. Wir wollen Wahlfreiheit für Eltern. Mütter und Väter sollen Familie und Beruf vereinbaren können, wie sie es in ihrer Lebenssituation für richtig halten. Wir gehen davon aus, dass Eltern in der Regel das Beste für je

des einzelne ihrer Kinder wollen und deshalb auch im Rahmen ihrer jeweiligen Lebenssituation die jeweils richtige und beste Form der Kinderbetreuung wählen. Elterngeld und Elternzeit sind wichtige Instrumente, um diese Wahlfreiheit zu bieten.

Zur Wahlfreiheit gehört aber auch ein vielfältiges Angebot außerfamiliärer Betreuungsmöglichkeiten, die Möglichkeit, einzelne Angebote zu unterscheiden und zu bewerten, sowie nicht zuletzt eine Gebührenregelung, die diese Angebote für alle erreichbar macht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

So weit, so gut. Aber welcher Weg führt zu diesem Ziel? Wie können wir das vor allem im sensiblen Bereich der unter Dreijährigen erreichen?

Wie z. B. das Bildungskonzept der GRÜNEN für Kindergartenkinder zeigt – ich finde es prima, dass Sie eines haben –, sind wir in der Frage, wie der Weg zu diesem Ziel aussehen soll, nicht immer einer Meinung. Manchmal schon, aber nicht immer.Aber wir können uns sicher darauf einigen, liebe Damen und Herren von der Opposition, dass Hessen seit 1999 unter christdemokratischer Führung das Angebot an Kinderbetreuung kraftvoll ausgebaut hat.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir die Aufgabe, spätestens 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen, nicht allein staatlicherseits lösen werden. Wir brauchen vielmehr das Engagement freier Träger, aber auch von Privaten.Auch an dieser Stelle ist das Stichwort Wahlfreiheit richtig. Wir wollen und werden Eltern nicht vorschreiben, wo und wie sie ihre Kinder betreuen und fördern.

(Beifall bei der CDU – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist das Entscheidende!)

Sie können und sollen selbst entscheiden, wie sie ihren Alltag mit Kindern leben –

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Richtig!)

ob zu Hause oder in einer Krippe, ob in einer Tagesfamilie oder mit einer Kinderfrau, die ins Haus kommt.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Ich wusste schon, dass ich die Erwartungen nicht rechtfertigen kann.

Ob in einer altersgemischten Gruppe oder homogen, ob bilingual, ob wohnortnah oder betriebsnah oder noch ganz anders.Wie immer sie ihren Alltag gestalten wollen: Es liegt in ihrem Ermessen. Deshalb muss auch das Angebot stimmen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Sehr gut!)

Da kommen wir nämlich wieder zusammen. Ein gutes Drittel der im Ausbau begriffenen U-3-Betreuungsplätze wird daher in der Tagespflege entstehen. Das entspricht den Wünschen vieler – nicht aller, aber vieler – Eltern nach einer flexiblen und familiennahen Betreuung. Die anderen zwei Drittel der Plätze sollen in Kitas entstehen, ob bei kommunalen, freigemeinnützigen oder eben bei privatgewerblichen Trägern. Ein wichtiges Instrument zur weiteren Angebotsdifferenzierung sind Gutscheine. In der Fachliteratur werden sie schon seit Längerem disku

tiert. Das ist schon angeklungen. Wir müssen das Rad auch nicht neu erfinden.

Andere Länder, auch andere Bundesländer, finanzieren ihre Kinderbetreuungsangebote über Gutscheinsysteme, und zwar Gutscheinsysteme der unterschiedlichsten Art. Hamburg hat die Subjektfinanzierung 2003 eingeführt, Berlin und Bayern jeweils 2006.Mannheim hat ein solches System seit 2001, Heidelberg seit 2007.

Was ist mit Subjektfinanzierung gemeint? – Subventionen der öffentlichen Hand für die familienergänzende Kinderbetreuung werden heute in aller Regel direkt an die Anbieter ausgegeben. Dies nennt man Objektfinanzierung. In einem System der Subjektförderung hingegen werden Familien oder Eltern direkt gefördert. Sie werden direkt subventioniert. Sie erhalten per Gutschein ein Wahlrecht und können sich damit das für sie passende Angebot gewissermaßen kaufen. Ein so konzipiertes System bietet den Vorzug, dass Wettbewerb unter den Kitas entsteht und im Hinblick auf die Nachfrage mittelfristig eine quantitative und qualitative Steigerung des Angebots erfolgt, in dem attraktive Angebote ausgewählt und weniger attraktive Angebote abgewählt werden können.

(Zuruf von der SPD: Stimmt doch nicht!)

Wenn man nun einmal die bereits angesprochenen verschiedenen Systeme miteinander vergleicht – das sind verschiedene Modelle von Subjektfinanzierung –, dann ist festzustellen, dass sie keineswegs einheitlich sind. Ihre Zielsetzungen und Bedingungen der Inanspruchnahme, der Wert der Gutscheine und die ergänzenden Regelungen sind höchst unterschiedlich. Beispielsweise erhalten in Bayern – ich mache es kurz – die Kitas Pauschalen, die nach Zahl der angemeldeten Kinder und nach Betreuungszeiten gestaffelt sind. Kinder mit Förderbedarf besonderer Art haben einen höheren Anspruch.

In Hamburg wurden zwei Jahre nach Einführung des universellen Gutscheinsystems die personellen Standards in den Kitas um 11 % gesenkt. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wurde auf berufstätige Eltern beschränkt, und Ansprüche auf ergänzende Förderung für Kinder mit besonderem Förderbedarf wurden zurückgeschraubt.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schlimm!)

In Mannheim hat der Betreuungsgutschein einen einheitlichen Wert. Das Ziel ist es, Elternbeiträge zu senken. Das Heidelberger Modell sieht einen gestaffelten Gutschein vor, der die Einkommenssituation und die Berufstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Er wird unabhängig von einkommensabhängigen Gebühren vergeben, welche fortbestehen.

Die Beispiele zeigen: Jedes System ist anders. Diese Systeme sind gestaltbar. Sie haben unterschiedliche Folgen für Kinder, Eltern und sogar Erzieher und Erzieherinnen. Übergreifend wird bei allen bewertet, dass die Kitas sich hinsichtlich der Flexibilität bei den Betreuungszeiten angepasst haben. Es sind mehr und deutlich schneller neue Plätze entstanden. Unter den Eltern haben der Wunsch nach Mitbestimmung und das Engagement in der Kita zugenommen. Dies sind nicht zu vernachlässigende Aspekte. Das Angebot hat sich ausdifferenziert.

Bei allen positiven Auswirkungen dürfen jedoch einige wichtige Aspekte nicht vernachlässigt werden. Ich will drei nennen.

Erstens. Bei geringer Angebotsdichte kann der Qualitätswettbewerb kaum oder nicht greifen. Da stimme ich Ihnen zu. Daher plädieren wir für einen Modellversuch im städtischen Raum, über dessen Übertragbarkeit man dann sprechen muss.

(Zuruf von der SPD: Machen Sie es doch erst ein- mal im ländlichen Raum!)

Zweitens. Wo ein breites Angebot stimuliert wird, darf eine Qualitätskontrolle nicht fehlen. In Bayern wurden zu diesem Zweck Qualitätskommissionen und Elternbefragungen eingerichtet. Vielleicht ist das auch für Hessen eine diskussionswürdige Idee.

Drittens. Es darf nicht sein, dass wiederum diejenigen Kinder, die besondere Förderung brauchen – sei es wegen spezifischer Sprachprobleme oder mit Blick auf eine schwierige familiäre Situation – deshalb nicht angemessen berücksichtigt werden, weil ihre Eltern von Wahlmöglichkeiten keinen oder keinen guten Gebrauch machen können. Gutscheine erfordern ein Mehr an Beratung für die, die mit Wahlmöglichkeiten überfordert sind.

Ich fasse zusammen:Wir wollen ein breiteres Betreuungsangebot mit höherer Qualität für unterschiedliche Bedürfnisse. Nicht alles für alle, sondern das Passende für jeden, nicht Freifahrscheine für egal was, sondern eine Angebotsgestaltung entlang dem tatsächlichen Bedarf. Deshalb kommt es darauf an, mit welchen Zielsetzungen, unter welchen Rahmenbedingungen und in welcher Ausgestaltung Betreuungsgutscheine eingeführt werden. Insofern sollten wir das vorzulegende Konzept, sobald es vorliegt,mit Sorgfalt prüfen,auf die genannten Zielsetzungen ausrichten und an geeigneter Stelle im städtischen Raum probehalber in die Praxis bringen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Am 30. Januar 2009 haben Roland Koch und Jörg-Uwe Hahn gesagt: Alle Eltern in Hessen sollen diese Gutscheine in gleicher Höhe erhalten, egal, wie viel sie verdienen. Der Betrag wurde allerdings noch nicht genannt. Man wolle in zwei oder drei hessischen Städten oder Kreisen starten. Das war vor über einem Jahr, als sie das gesagt haben. Da kann man natürlich noch mal ein paar Tage ins Land gehen lassen. Ein Jahr ist ja auch im Flug vorbeigegangen.

(Zurufe von der FDP)

Wenn man so etwas in Koalitionsvereinbarungen hineinschreibt, dann finde ich es auch gut, wenn man sich selbst ab und zu einmal daran erinnert, dass man so etwas vereinbart hat. Deswegen begrüßen wir, dass Sie sich hin und wieder selbst an einige Dinge erinnern. Das gehört wohl zu dem Regierungshandeln dieser Regierung und der sie tragenden Fraktionen dazu.

Abgesehen von diesem einen Jahr haben wir uns natürlich auch die Frage zu Punkt 2 Ihres Antrags gestellt: warum nur städtisch? – Denn Sie haben das schon zu Recht zitiert.Wahrscheinlich haben Sie dieselben Recherchen wie wir auch. Sie wissen, dass es auf Bundesebene bereits eine so dicke Untersuchung über verschiedene Modelle in

Deutschland gibt. Ich glaube, Sie haben sogar daraus zitiert; da geht es um Hamburg, Berlin und all die vielen verschiedenen Städte. Das wirft natürlich die Frage auf, warum Sie einen erneuten Modellversuch in der Stadt machen, wo es doch schon fünf gibt.