Die Kolleginnen und Kollegen von der SPD beantragen nun, zulasten des Landeshaushaltes 2 Millionen c für die Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen.
Ich habe einmal umgerechnet. Das sind 36 Lehrerstellen, weil das die neue Währung ist, in die wir das umrechnen,
oder 360 Kindergartenplätze. Sie begründen dies damit, dass ab 01.07. dieses Jahres die entsprechenden Bescheinigungen für ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto auszufertigen sind. Pro Bescheinigung sollen dafür 40 c vergütet werden. Das bedeutet, Sie rechnen mit bis zu 50.000 auszustellenden Bescheinigungen der Schuldnerberatungsstellen pro Jahr.
Die Bescheinigungen, die von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände in Absprache mit dem
zentralen Kreditausschuss entworfen worden sind, können aber auch von Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, der Familienkasse und nach § 305 der Insolvenzordnung geeigneten Stellen an Personen ausgestellt werden. Sie wollen aber nur den Schuldnerberatungsstellen vermutete Kosten in Höhe von 40 c erstatten.
Meine Damen und Herren, die Schuldnerberatungsstellen in Hessen werden im Wesentlichen durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse von Städten und Kreisen finanziert. So beträgt z. B. der Mitgliedsbeitrag für eine natürliche Person bei der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e. V. 20 c pro Jahr. Wir finden, wer die Dienste der Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, dem ist auch eine Mitgliedschaft durchaus zuzumuten.
Wenn schon der monatliche Grundfreibetrag eines Schuldners 985,15 c beträgt, so halte ich auch eine angemessene Kostenbeteiligung der betroffenen Kontoinhaber für durchaus vertretbar, zumal diese Bescheinigungen in der Regel von Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern und der Familienkasse für die Betroffenen kostenlos ausgestellt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, Sie rechnen schon bei der Formulierung Ihres Antrages für Ihr Anliegen nicht ernsthaft mit der mehrheitlichen Zustimmung dieses Hauses.
Wenn man diese Begriffe „düstere Zukunft“ usw. bringt, dann ist das eigentlich eine Provokation, die uns emotional irgendwie in eine Lage versetzt, uns mit dem Thema gar nicht auseinandersetzen zu wollen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir halten Verbraucherschutz und Schuldnerberatung für ein wichtiges und zu unterstützendes Anliegen.
Jedoch ist eine finanzielle Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen im Landeshaushalt derzeit nicht vorgesehen. Wenn es uns gelingen sollte, entsprechende Beträge einzusparen, weil uns die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen an anderer Stelle entlastet – die Gerichte werden entlastet, wir müssen einmal nachvollziehen, welchen Wert das ausmacht –, wollen wir uns dem generellen Anliegen nicht verschließen. – Vielen Dank.
Herr Präsident,liebe Kolleginnen,liebe Kollegen! Der Inhalt des Gesetzentwurfes ist schon beschrieben worden. Das muss ich nicht wiederholen. Dieser Gesetzentwurf
Auch auf den nächsten Punkt meines Beitrags kann ich verzichten. Die SPD-Fraktion hat erkannt, dass ihr Antrag und dessen Begründung, die Vorbemerkung, wie sie formuliert ist, falsch sind.
Eine Bescheinigung braucht man nur dann, wenn man den Mindestschutz überschreiten will. Dafür braucht man schon heute Begründungen. Sie haben gemerkt, die Zielrichtung, die Sie einschlagen wollten, ist falsch. Der Kern ist: Die Zahl der Bescheinigungen, die man braucht, wird dramatisch niedriger sein als das, was Sie in Ihrem ursprünglichen Antrag angenommen haben.
Herr von Zech hat darauf hingewiesen,und es ist auch aus unserer Sicht zu beachten: Wenn es verschiedene Stellen gibt, die solche Bescheinigungen ausstellen können, dann müssten Sie eigentlich sagen, alle diese Stellen haben ein Recht, ihren Aufwand ersetzt zu bekommen.
Die Mehrbelastung ist doch bei allen da, nicht nur bei den Schuldnerberatungsstellen. Mit der von Ihnen gewünschten Regelung würden wir also eine Ungleichbehandlung festschreiben.
Kommen wir zu einem weiteren Punkt, der pauschalen Förderung von 2 Millionen c, die Sie haben wollen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist schon ein eigenartiges Spiel, wenn der finanzpolitische Sprecher der SPD hier regelmäßig mit erregter Stimme unseren hessischen Finanzminister beschimpft, weil dieser den Landeshaushalt nur noch mit Schulden finanzieren kann, und immer wieder massive Einsparungen fordert. Andererseits verlangen aber die Fachsprecher hier 1 Million c, dort 1 Million c und anderswo 2 Millionen c.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Heinrich Heidel (FDP) – Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bei aller Achtung, die wir vor der Arbeit der Schuldnerberatungsstellen haben, müssen wir auch auf unseren Landeshaushalt achten.Was Sie hier fordern, ist insoweit nicht schlüssig.
Liebe Frau Fuhrmann, wenn Sie in Ihrem Beitrag kritisieren, dass das Girokonto für alle nicht Teil dieses Gesetzentwurfs ist, dann weise ich auf Folgendes hin: Sie haben eben gerade die ehemalige Justizministerin Zypries gelobt. Meines Wissens kommt sie von der SPD.Warum hat denn diese Ministerin nicht dafür gesorgt? – Nehmen Sie das also bitte aus Ihrer Begründung heraus.
Zusammengefasst sehen wir aufgrund der angespannten Haushaltssituation keine Chance, dort weitere Mittel frei zu machen.
Ich verweise darauf,dass man an dieser Stelle doch einmal darüber nachdenken sollte, verursachungsgerecht vorzugehen. Wo entstehen denn im Wesentlichen die Schulden der Privaten? Das sind die verbilligten Ratenkäufe oder die vereinfacht gewährten Kredite. Kreditausfälle aber muss der Einzelne verkraften, der Unternehmer, das
Unternehmen, das diese Kredite gegeben hat. Warum werden wir nicht einmal tätig und sagen: „Wer sich auf solch riskantes Gebiet begibt, der möge bitte auch dazu beitragen, dass die Fehler wieder beseitigt werden“?
Herr von Zech hat schon gesagt: Das sind die Privatinsolvenzen, und dort wird ein Beitrag genommen.Warum gehen wir nicht auch einmal diesen Weg?
Wir werden alles im Ausschuss nochmals beraten. Aber Sie haben unsere Auffassung schon gehört: Es fehlt das Geld. Daher muss dieser Antrag ins Leere gehen. – Danke.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Ich dachte immer, die Herren von den Regierungsfraktionen seien wenigstens gut informiert.
Erstens. Die LAG Schuldnerberatung ist ein Dachverband, der den Sozialarbeitern, die sich dort engagieren, um ihren Verband am Leben zu erhalten, 20 c zahlt. Niemand bekommt für diese 20 c eine Beratung.
Zweitens. Die Kosten, die derzeit entstehen, um Vollstreckungsschutz zu erlangen, landen bei den Gerichten. Das heißt,das Land Hessen trägt auch jetzt die Kosten.Es kostet also überhaupt nicht mehr, wenn jetzt dafür die Schuldnerberatungsstellen bezahlt würden. Das ist lediglich eine Verschiebung in Haushalten.
Drittens.Ja,die Schuldnerberatungsstellen sollten diejenigen sein, die diese Bescheinigung ausstellen, nicht der Arbeitgeber und auch nicht andere. Genau das sollten wir fördern. Denn ein Mensch, der überschuldet ist, braucht dringend eine Beratung, damit dieser Zustand ein Ende nimmt. Eine Überschuldung ist für niemanden, weder für die Wirtschaft noch für den Betroffenen oder dessen Familie, noch für den Arbeitgeber oder für irgendjemanden in diesem Lande, wünschenswert. Deshalb sollte sie beendet werden. Der beste Weg dazu ist der über eine Schuldnerberatungsstelle. Deswegen sollten wir genau diese Beratungsstellen finanzieren.
Die Einführung des Pfändungsschutzkontos war eine wichtige und sinnvolle Neuerung. Aber wie so oft in der Politik ist diese Maßnahme leider nicht zu Ende gedacht und nicht zu Ende geregelt worden.
Der pfändungsfreie Sockelbetrag ist automatisch vorhanden. Bis hierhin dürfte der Schuldner auch kein Problem haben, mit der Bank bilateral die Sicherung seiner Existenz zu regeln.