Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann nicht sein, dem gilt es Abhilfe zu schaffen. Von dieser Landesregierung ist leider keine Hilfe zu erwarten, deshalb haben wir Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Wir haben Ihnen einen Gesetzentwurf nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten der Bundesregierung vorgelegt. Ziel ist es, einen unabhängigen Ansprechpartner für die Polizeibeamtinnen und -beamten zu schaffen, an den sie sich jederzeit und ohne die Befürchtung eines Karriereknicks oder sonstiger Repressalien wenden können. Ein solcher Landesbeauftragter für die Polizei ist dann in Deutschland einmalig, wenn wir ihn hier einführen.

Herr Kollege Greilich, man sollte sich nicht von gleichlautenden Gesetzentwurfsüberschriften verwirren lassen. Darauf habe ich schon in der Pressekonferenz hingewiesen.

(Günter Rudolph (SPD): Richtig lesen! – Gegenruf des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Herr Greilich, dort war die FDP im Übrigen auch vertreten. Sie haben in Ihrer Pressemitteilung auf meinen Kollegen aus Bayern, den innenpolitischen Sprecher Harald Schneider, Bezug genommen – der im Übrigen Polizeihauptkommissar ist – als vermeintlichen Kronzeugen für Ihre ablehnende Haltung. Herr Kollege Greilich, Sie haben dabei übersehen, dass es bei der in Rede stehenden bayerischen Initiative auch um einen Bürgerbeauftragten ging, der die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger gegen die Polizei aufnimmt. Das ist de facto etwas völlig anderes. Das wollen wir hier aus gutem Grunde nicht. Das hat mein Kollege in Bayern auch zu Recht abgelehnt.

(Beifall bei der SPD)

Herr Greilich, dort hat man beide Dinge miteinander vermengt. Lassen Sie sich nicht von dem Titel verwirren, dort sollten Sie etwas sorgfältiger lesen.

Der Landesbeauftragte für die Polizei soll im Landtag angesiedelt werden, um völlig neutral zu sein. Nur diese Konstellation ermöglicht eine völlige Unabhängigkeit. Deshalb haben wir Ihnen auch einen Änderungsvorschlag für die Geschäftsordnung vorgelegt.

Der einzelne Beamte oder die einzelne Beamtin kann sich also unabhängig von Dienstrang oder Dienstweg an diese unabhängige Stelle wenden. Dieser Beauftragte sollte auch über das notwendige Fachwissen verfügen.

Der Landesbeauftragte für die Polizei soll im Wesentlichen folgende Befugnisse haben: Er soll von allen Polizeidienststellen Auskunft verlangen können. Er gibt den Dienststellen Gelegenheit zur Stellungnahme. Er kann den jeweiligen Vorgang für die Einleitung des Disziplinarverfahrens oder Strafverfahrens weiterleiten. Er soll ein Recht zu unangemeldeten Besuchen haben. Er kann Berichte des Innenministers einfordern. Er nimmt auch an Sitzungen des Innenausschusses und des Landtags teil und erstattet jährlich Bericht.

Er kann sich also zeitnah und effizient mit den Einzelfällen beschäftigen. Das Bedürfnis nach einer solchen Art Ombudsmann ist in Hessen sehr groß. Das bemerkt man

bereits daran, dass alle drei großen Gewerkschaften,nämlich GdP, DPolG und auch der BDK, diesen Gesetzentwurf in der Presse ausdrücklich gelobt haben. Herr Wintermeyer, hören Sie zu, sogar der Bundesvorsitzende der DPolG, Rainer Wendt, bekanntermaßen kein Sozialdemokrat, unterstützt unseren Gesetzentwurf. So war am 8. Mai dieses Jahres in der „FAZ“ zu lesen, dass er unseren Gesetzentwurf ausgesprochen positiv findet. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis – man sollte genau zuhören – Rainer Wendt, kein Sozialdemokrat:

Die jüngsten Vorwürfe gegen einzelne Polizisten in leitenden Funktionen zeigten, „dass die derzeitigen Instrumente zur Führungskultur offenbar versagt haben“. Deshalb bedarf es eines solchen Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage das auch, damit Sie mir nicht vorwerfen, ich würde es nicht erwähnen: Natürlich hat man sich viel Mühe gegeben, sozialpädagogische und psychologische Ansprechpartner innerhalb der Polizei zur Verfügung zu stellen. Sie werden aber gerade von der Mehrheit deshalb nicht angenommen, weil sie nicht neutral sind. Sie sind Teil des Polizeiapparats. Deshalb gehen die einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten dort nicht hin und sagen vertrauensvoll, was sie beeinträchtigt.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb brauchen wir einen unabhängigen Ansprechpartner.Hinzu kommt – das ist Ihre Schuld,meine Damen und Herren von der CDU –, dass Sie die freigestellten Personalräte massiv abgebaut haben, die früher einmal Ansprechpartner für die Polizeibeamtinnen und -beamten waren. Deshalb bedarf es jetzt neuer Maßnahmen.

(Beifall bei der SPD)

Ich werbe sehr nachdrücklich für den Landesbeauftragten für die Polizei. Herr Beuth, auch Sie sollten sich dessen annehmen.

(Zuruf des Abg. Peter Beuth (CDU))

Herr Kollege Beuth, ich hoffe sehr, dass Sie im Interesse der Polizeibeamtinnen und -beamten handeln und sich spätestens nach der Anhörung für unseren Gesetzentwurf entscheiden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Schaus für die Fraktion die LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1999 wurden durch die rechtskonservative Regierungsmehrheit in Hessen tiefe Einschnitte in die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen vorgenommen. So wurden die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. CDU und FDP wollen keine wirksame, keine echte Mitbestimmung der Beschäftigten auf Augenhöhe, weil selbstbewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Widerstand gegen Kürzungen, Personalabbau und Ver

schlechterungen am Arbeitsplatz organisieren könnten. Sie könnten dann ja auch eigene Vorstellungen zur Arbeitsumgebung, zum Arbeitsverhalten und der Ordnung im Betrieb einbringen und möglicherweise sogar durchsetzen. Das will die Landesregierung nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Die hessische Polizei war in besonderem Maße von der Zerstörung der Mitbestimmung betroffen – meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen –, denn zusätzlich zum Abbau der Mitbestimmungsrechte wurde durch die Organisationsreform bei der Polizei Anfang 2000 und die Herauslösung aus der allgemeinen Verwaltung die Anzahl der Personalräte, insbesondere auch der freigestellten Personalräte, nahezu halbiert. Es gibt im gesamten öffentlichen Dienst Hessens und im Vergleich zu den Polizeibehörden anderer Bundesländer keine vergleichbaren negativen Wirkungen wie diese Umstrukturierung, die zur Zentralisierung der hessischen Polizei führte.

Da liegt das mögliche Kernproblem für die zunehmenden Mobbingvorwürfe und die Konflikte, die aus den Reihen der Polizeibeamtinnen und -beamten berichtet werden. Wenn nämlich die Personalräte nicht mehr vor Ort, sondern weit entfernt in der Dienststelle sitzen, dann ist auch ihre ausgleichende oder schlichtende Funktion bei innerdienstlichen Problemen und Konflikten geschwächt. Der Herr Innenminister wäre allein schon deshalb gut beraten, den Forderungen der Gewerkschaften nachzukommen und die Personalratsstrukturen zu verändern. Da die Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst zu Recht sauer darüber sind, dass sie immer mehr für politische Fehlentscheidungen, gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Spardiktate den Kopf hinhalten müssen, sie von Überstunden, Schichtdienst und Sondereinsätzen geplagt werden und der auf sie ausgeübte Druck ein Maß annimmt, das ihren Dienstalltag und ihre persönliche Lebenssituation massiv beeinträchtigt, bräuchten sie umso mehr vertrauenswürdige Ansprechpartner vor Ort für ihre Probleme und Nöte.

(Beifall bei der LINKEN)

Da aber die personalrätliche Struktur weitestgehend zerstört wurde und interne Konfliktmechanismen offensichtlich versagen, haben sich in den zurückliegenden Monaten sehr viele Polizistinnen und Polizisten an die Presse und an die Öffentlichkeit gewandt. Sie berichten unisono von behördeninternem Stress und Druck, der den Dienstalltag unerträglich mache,und sie behaupten,dass die Leitungen auf Beschwerden eher mit Mobbing und Disziplinierungsmaßnahmen reagieren.

Wir als Abgeordnete können die Einzelfälle nicht sachgerecht beurteilen, weil wir weder in den Dienstalltag noch in interne Ermittlungsverfahren hineinschauen können. Aber als Opposition ist es unsere Aufgabe und unsere Pflicht und Schuldigkeit, bei einer so großen Masse und Brisanz an Vorwürfen Mechanismen vorzuschlagen, mit denen die offensichtlich bestehenden Konflikte bei der Polizei wie in anderen Landesministerien behoben werden können. Es reicht nicht, wenn ausgerechnet der Herr Innenminister Bouffier, der in denkbar unglücklicher Art und Weise liebsames Personal ein- und austauscht, behauptet, die von ihm geschaffene Führungskultur und die Fürsorge gegenüber den Beschäftigten seien in jeder Hinsicht vorbildlich. Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften behaupten nämlich genau das Gegenteil.

DIE LINKE hat deshalb erstens vorgeschlagen, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in Hessen wieder

zu stärken. Leider wollten Sie unseren Gesetzentwurf zum Hessischen Personalvertretungsgesetz im letzten Jahr nicht einmal mit den Gewerkschaften und Experten beraten. Das sagt schon viel aus.

Zweitens schlagen wir vor, einen unabhängigen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau für den öffentlichen Dienst einzurichten, der ähnlich, wie es in Skandinavien gelebte und erfolgreiche Praxis ist,unabhängig von der Regierung als neutraler Ansprechpartner für Beschäftigte und Bürger agieren kann. Wir sind der SPD für den vorgelegten Gesetzentwurf durchaus dankbar, weil er die Diskussion hierzu anschieben helfen kann.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Leider haben die Regierungsfraktionen schon am Tag der Veröffentlichung des Entwurfs, also noch bevor auch nur ein einziger Betroffener und Sachverständiger gehört werden konnte, signalisiert, dass sie schon die Diskussion für überflüssig halten – eine Position, die an Arroganz der Macht kaum zu überbieten ist.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, wir hingegen sagen: Lassen Sie uns über den SPD-Vorschlag intensiv mit allen Beteiligten diskutieren. Lassen Sie uns dabei folgende offene Fragen angehen:

Erstens. Die Unabhängigkeit bei gleichzeitiger Kompetenz des oder der Beauftragten muss unbedingt gewährleistet sein. Denn zweifellos hätten wir nichts gewonnen, wenn sich ein Polizeibeauftragter oder eine Polizeibeauftragte entweder nicht bei der Polizei auskennt oder sich durch eine allzu große Nähe zur Führungsspitze der hessischen Polizei auszeichnen würde.

Zweitens. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter kann eine personalrätliche Struktur nicht ersetzen und darf auch nicht als Parallelstruktur bestehen. Nicht nur die Personalräte, auch die Frauenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen müssten mit einem Beauftragten verzahnt werden und sollten nicht in Konkurrenz zueinander geraten.

Drittens.Als ich den Vorschlag für eine Ombudsfrau bzw. einen Ombudsmann in den Raum gestellt habe, geschah dies zwar vor dem Hintergrund anhaltender Berichte über Mobbingvorwürfe, über Fehlverhalten von Führungskräften und der schlechten Stimmung in etlichen Bereichen bei der hessischen Polizei. Aber mein Vorschlag erfolgte auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Berichte und Vorwürfe aus anderen Bereichen und Ministerien. Auch in anderen Behörden scheint die Personalzufriedenheit nicht gerade auf dem Höhepunkt zu sein, wenn ich mir die vielen Zuschriften und Gespräche mit Personalvertretungen und Beschäftigten vor Augen führe, Stichwort: Untersuchungsausschuss 18/1 im Bereich der Finanzverwaltung.

Deshalb ist es auch notwendig, gleichermaßen über entsprechende Ombudsleute in den anderen Ministerien, und zwar gemeinsam mit den gewählten Interessenvertretungen, nachzudenken. Die Mitbestimmung muss bei einer Diskussion über die Verbesserung der Situation im öffentlichen Dienst natürlich mit bedacht werden. Dem sollte sich die Regierung nicht länger verschließen.

(Beifall bei der LINKEN)

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Der SPD-Gesetzentwurf bezieht sich zunächst allein auf die Polizei. Dies ist ein wichtiger Bereich, um diese Diskussion zu eröffnen. Unsere Forderungen gehen weiter.Wir wollen hierzu alle Landesbereiche und alle gewählten Personalvertretungen von Anbeginn an einbezogen sehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg. Bellino für die Fraktion der CDU.

(Günter Rudolph (SPD): Alles ist bestens in Hessen! Wunderbar! – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Herr Kollege Rudolph, wir machen es etwas substanziierter.

(Günter Rudolph (SPD): Das wäre etwas ganz Neues! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das wird jetzt spannend! – Gegenruf des Abg. Horst Klee (CDU): Hebt euch das für den Innenausschuss auf!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich werden wir der Überweisung dieses Gesetzentwurfs der SPD an den Innenausschuss zustimmen. Ich denke, das wird so gewünscht.