Das sieht im Grunde auch Kollege Bocklet so, wenn er im Ausschuss und auch gegenüber der Presse geäußert hat, dass von einem solchen Gesetz ein Signal ausgehen müsse. Lieber Kollege Bocklet, ein Gesetz muss aber Sachen regeln und nicht Signale aussenden.
Sie haben vorhin selbst gesagt,dass der Erfolg von Klagen weniger wahrscheinlich sei. Also ist von einer Klarheit auch nach Ihrer Einschätzung durch den vorgelegten Entwurf nicht wirklich die Rede. Das habe ich zur Kenntnis genommen. So sind auch Ihre Einlassungen vorher im Ausschuss und in der Presse zu verstehen gewesen.
Sie geben auch zu, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Das ist auch so. Ich persönlich finde die Rechtsauffassung des Bundes, dass dies als eine Angelegenheit des anlagenbezogenen Lärms in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt,überzeugend.Sie selbst stellen in Ihrem Gesetzentwurf auch vollständig auf Anlagen ab; schon der Titel belegt das, aber auch alle Paragrafen, beispielsweise § 1 „Anwendungsbereich“ oder § 2 „Ziel und Zweck“. In letzterem heißt es: „Das Gesetzt regelt die Zulässigkeit von Geräuschimmission, die durch oder im Zusammenhang mit Einrichtungen und Flächen nach § 1 verursacht werden.“
§ 3 Abs. 1 ist der, der nach der Anhörung übrig geblieben ist. Das ist also der, in dem die klaren Patente gemacht werden müssten, von denen wir alle glauben, dass sie gemacht werden müssen. Da ist aber von Klarheit leider nicht die Rede. Es ist in der Anhörung vielfach gesagt worden, das ist, glaube ich, unbestritten, dass Ihr vorheriger Entwurf von unbestimmten Rechtsbegriffen geradezu strotzte. § 3 Abs. 1 ist auch nach wie vor voller unbestimmter Rechtsbegriffe.
Dort heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen und Flächen nach § 1 sind insbesondere in Wohngebieten jeglicher Art zu tolerieren.“ Punkt eins: Ja, wo denn sonst, was sind denn Wohngebiete jeglicher Art? – Punkt zwei: Was für ein Rechtsbegriff ist „tolerieren“? Wie wird „tolerieren“ vor Gericht eingeklagt? Warum sagen Sie nicht: „… sind zulässig?“ – Das wäre ein harter, klarer Begriff.Aber das sagen Sie nicht, weil Sie offenbar
selbst unsicher sind, ob Sie damit durchkämen. Die Frage ist in der Tat, ob solche Formulierungen vor Gericht standhalten würden. Ich bezweifle das. Ich denke, dass das insgesamt bezweifelt werden darf.
Zusammenfassend:Wir haben keinen Dissens im Ziel. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Landesgesetzgebungskompetenz. Es bestehen auch Zweifel daran, ob der vorgelegte Gesetzentwurf tatsächlich ordentlich das regelt, was geregelt werden muss. Deshalb werden wir bei unserer Linie aus dem Ausschuss bleiben und uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten. Wir werden dem Dringlichen Antrag von CDU und FDP zustimmen.
Wir setzen auf eine bundeseinheitliche Regelung, die angekündigt ist und die auch von den Bundesländern erwartet wird. Ich glaube, es war ein einstimmiger Beschluss des Bundesrats.Es wird vom Bund erwartet und eingefordert. Das ist auch ein Zeichen, was die Frage von Landes- und Bundesgesetzgebung angeht.Das wird auch von der SPDBundestagsfraktion gefordert. Das bedeutet eine Änderung der Baunutzungsverordnung und eine Klarstellung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Dieser Weg muss jetzt allerdings – da gebe ich Ihnen recht – mit aller Zügigkeit und aller Dringlichkeit beschritten werden. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Merz. – Nun hat sich Herr Abg. Bocklet zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Merz, es dient der Klarheit der Diskussion, noch einmal zu sagen, dass wir GRÜNE überhaupt keine Probleme damit haben, dass wir eine bundesweite Regelung bekommen. Ich habe auch überhaupt keine Probleme damit, dass zukünftig das Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert wird. Auch die Baunutzungsverordnung des Bundes ist überhaupt kein Problem. Wir müssen aber davon ausgehen, dass diese Bundesregierung weder den Willen noch die Eile hat, das tatsächlich schnell umzusetzen. Das ist doch das Ärgerliche.
Die Bundesregierung hat das in ihrem Koalitionsvertrag für 2010 festgelegt.Sie sagt jetzt,sie will es frühestens 2011 angehen. Wir alle wissen, bis das durch das Verfahren durch ist, ist es frühestens 2012. Allein das ärgert mich schon, dass wir zwei Jahre verschenken. Ich finde, das wäre den Versuch wert.
Deswegen noch einmal: Ein Landesgesetz ist kein Widerspruch zu einer bundesweiten Regelung. Es wird so aufgebaut, als ob es ein Widerspruch wäre; das ist nicht so.
Zweitens. Lassen Sie uns noch einmal rekapitulieren:Wir haben rund 16 schriftliche Stellungnahmen. Von diesen haben acht Anzuhörende per se gesagt – Kinderschutzbund usw. –, das tragen wir politisch mit.Von den anderen Anzuhörenden waren acht Professoren, Juristen usw. Dass die bis zum Schluss unterschiedliche Auffassungen haben, ist völlig klar. Die haben sich doch untereinander
gestritten, ob es verhaltens- oder anlagenbezogener Lärm ist, wenn ein Kind auf der Schaukel sitzt. Das war doch eine Livekarikatur, die wir da erlebt haben. Vier Juristen – acht Meinungen.Wir haben doch alle den Kopf geschüttelt, die wir da saßen.
Im Übrigen verrate ich Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage,dieser Entwurf wurde von einer Juristin geschrieben, die schon jahrelang Klagende in diesem Bereich vertritt. Sie sehen, eine Juristin macht ein Gesetz, und mindestens fünf sind anderer Meinung.
All das entbindet uns doch nicht davon, dass es eine Priorität der Politik gibt, wo die Politik einmal den Mut haben muss,zu sagen,wir gehen jetzt den Weg.Sie haben mit keinem Wort darauf geantwortet, wie Sie es sehen, dass Berlin und Hamburg den Weg landespolitisch bereits gegangen sind.Darauf reagiert keiner im Haus; das ist auch Ihre Schwäche.
Es gibt schon Länder, und weder CDU noch FDP, noch SPD hat beantwortet, warum es Berlin und Hamburg aus gutem Grund tun und Sie es nicht tun wollen. – Danke.
Aber Sie haben mich angesprochen. Ich habe über die Anhörung nicht viel gesagt. – Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es da unterschiedliche Meinungen gab. Ich habe mich im Wesentlichen auf die Frage bezogen: Ist das, was Sie vorgelegt haben, geeignet, Rechtssicherheit zu schaffen, ja oder nein? Meine Antwort ist Nein.
Sie haben doch selbst die Zweifel daran formuliert, auch heute wieder, dass Ihr Entwurf zweifelsfrei das regelt, was zu regeln ist.Sie haben gesagt,er sei ein Signal.Weil er das ist, enthalten wir uns auch, übrigens nicht aus Solidarität, sondern weil wir sagen, er kann ein Signal sein. Ich habe auch da meine Zweifel,weil ich glaube,dass das,was in § 3 Abs. 1 steht, zu schwach ist. Selbst wenn ein Signal davon ausgehen sollte, glaube ich, dass dieses Signal zu schwach ist. Sie sind in Ihrer Formulierung ziemlich weit zurückgewichen. Das ist der Punkt.
Das Zweite ist: Wir verlassen uns durchaus nicht auf das, was in den Koalitionsverträgen auf Bundesebene steht.
Wie käme ich auch dazu? – Ich nehme aber zur Kenntnis, dass alle Bundesländer, auch solche mit grüner Regierungsbeteiligung, in einer Bundesratsentschließung den Bund auffordern, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Deswegen sage ich, das muss doch einen Grund haben. Ich gehe davon aus, dass Herr Minister Banzer noch das eine oder andere dazu sagen wird. Der Grund kann nur darin liegen, dass es fachlich der bessere Weg ist. Klarheit geht in diesem Fall vor Geschwindigkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe dieses Landtags ist es, politische Positionen in Normen und Rechtssätze zu gießen, die in der Lage sind,gesellschaftliches Leben zu gestalten.Wenn das unsere Aufgabe ist, dann müssen wir festhalten, dass wir im politischen Ziel in diesem Landtag einig sind,dass aber der Versuch, der hier unternommen wurde, dieses politische Ziel in Rechtsnormen zu gießen, um unser gesellschaftliches Leben zu ordnen und zu organisieren, gescheitert ist.
Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden.Wir sind es denen schuldig, die sich die Mühe machen, zu uns zu kommen, unsere Vorschläge zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen, dass wir sie auch ernst nehmen.
Wenn die Rechtsanwältin Boller sagt: „Aufgrund der Vielzahl der unbestimmten Rechtsbegriffe würde ich aufgrund dieses Gesetzentwurfs mehr gerichtliche Auseinandersetzungen erwarten, als wir sie ohnehin haben“, oder sagt: „So, wie der Gesetzentwurf im Moment aussieht, würde er tatsächlich mehr Breitseiten eröffnen“, wenn Frau Prof.Dr.Monika Böhm sagt:„Ich sehe ein bisschen das Problem, dass durch diese Bezugnahme auf den Stand der Technik vor allen Dingen neue Streitfälle entstehen können:Was ist Stand der Technik? Wo soll er gelten?“, wenn Herr Dr. Ridinger sagt: „Bitte Vorsicht bei allen Überlegungen zu gesetzlichen Maßnahmen,dass diese nicht letztendlich kontraproduktiv wirken“, wenn Herr Rechtsanwalt Leonard Bär sagt: „Dann ist meine Einschätzung, dass dieser Entwurf, wie er jetzt hier vorliegt, es sehr schwer haben wird, diesen Konflikt zu entschärfen“, und – das ist das Schlimmste, Herr Bocklet; denn damit sind Sie noch überhaupt nicht fertig geworden –: „Das scheint mir verfassungsrechtlich bedenklich zu sein, weil es hier um Grundrechte geht“,dann muss ich Ihnen sagen: Ihr Entwurf ist in der Anhörung desaströs gescheitert.
Aber Ihnen ging es gar nicht darum. Ihnen ging es um Effekte, die Sie bei der Presse lancieren wollten. Das ist Effekthascherei, und da muss ich Ihnen sagen, das ist Ihnen leider gelungen.
Daher kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der GRÜNEN in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Enthaltungen? – SPD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/2579.Wer diesem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Hierzu ist mir signalisiert worden, dass die SPD über zwei Beschlussempfehlungen getrennt abstimmen möchte.Das ist zum einen die Beschlussempfehlung zu der Petition Nr. 870/18 und zum anderen zu der Petition Nr. 1053/18. Daher lasse ich zunächst über diese beiden Beschlussempfehlungen abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 870/18 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Wer die Beschlussempfehlung zur Petition Nr.1053/18 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.