Protokoll der Sitzung vom 07.09.2010

(Zuruf:Gedächtnislücke oder was? – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Ich habe gesagt: Nach den mir vorliegenden Informationen trifft das nicht den Sachverhalt. – Nach den mir vorliegenden Informationen war die erwähnte Staatsanwältin vollumfänglich informiert und hat ihre Äußerungen aufgrund einer sehr informativen und sehr umfassenden Aktenkenntnis getroffen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Abg.Wagner stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, Sie hatten angesprochen, welche Äußerungen der Landesregierung gegenüber Landesbediensteten Sie für angemessen oder unangemessen halten. Ich frage Sie in diesem Zusammenhang:Wie beurteilen Sie die Bewertung von hessischen Steuerfahndern, die als „querulatorische, sich selbst überschätzende Durchschnittsbeamte“ bezeichnet wurden? Teilen Sie meine Auffassung, dass dies auch für Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen unangemessene Bezeichnungen sind?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Oder gelten Ihre Aussagen nur für das Land RheinlandPfalz?

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Staatssekretär.

Wenn ich mich recht erinnere,habe ich mich auf Aussagen im Zusammenhang mit Mitarbeitern der hessischen Justiz bezogen. Aussagen über Mitarbeiter der hessischen Steuerverwaltung stehen nicht mir zu, sondern allein den Mitarbeitern des hessischen Finanzministeriums.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ich glaube, wir sollten besser im Ausschuss den Minister fragen! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Frage 323. Frau Abg. Fuhrmann, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie den 4. Auswertungsbericht zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes nach § 6 Abs. 7 HGlG dem Hessischen Landtag vorlegen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abg. Fuhrmann, auch mir ist die im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz vorgesehene Frist bekannt. Es gab jedoch eine Reihe von Änderungswünschen aus den Ressorts, die sich in der Abstimmung befunden haben. Nach Berücksichtigung dieser Änderungswünsche gibt es erneut eine Endabstimmung. Dieser Bericht wird dem Kabinett zeitnah vorgelegt und dann dem Landtag zugeleitet.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Fuhrmann.

In Anbetracht des Wechsels an der Spitze des Ministeriums bin ich mit dieser Antwort ausnahmsweise zufrieden.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Ich lasse diese Nichtfrage als Antwort zu. – Ich rufe Frage 324 auf. Herr Abg. Lotz, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Was unternimmt sie gegen Schwelbrände und die daraus herrührenden Immissionen und Brandgefahren in den Kohlelagern des Kraftwerks Staudinger?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Herr Abgeordneter, da die Landesregierung keine originäre Zuständigkeit für den örtlichen Brandschutz und den regionalen Immissionsschutz besitzt, wird hierzu auf die Tätigkeit der zuständigen Immissionsschutz- und Brandschutzbehörden verwiesen. Die in diesem Zusammenhang interessierenden Fragen vom Brandschutzkonzept über bautechnische Maßnahmen bis zur Verdichtung der kontinuierlichen Infrarotmessungen hat Herr Staatssekretär Weinmeister in der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 26.August 2010 in den Antworten auf zwei Dringliche Berichtsanträge ausführlich dargestellt. Die hierbei noch offen gebliebenen Fragen werden schriftlich beantwortet.

Frage 325, Herr Abg. Lotz.

Ich frage die Landesregierung:

Werden Seligenstadt und Hainburg demnächst unter vermehrtem Fluglärm leiden müssen?

Herr Minister Posch.

Erlauben Sie mir,ein paar Ausführungen dazu zu machen; denn Hintergrund dieser Frage ist offensichtlich die öffentliche Diskussion über das erste Maßnahmenpaket für aktiven Schallschutz am Frankfurter Flughafen. Dieses Maßnahmenpaket ist am 29. Juni 2010 in der Konventsitzung des Forums Flughafen und Region vorgestellt worden.

Die Hessische Landesregierung hat diesen Prozess seit der Mediation begleitet. In diesem Paket – ich nehme an, Sie kennen die Broschüre – sind insgesamt sieben Maßnahmen dargestellt.

Kurz zusammengefasst: Es handelt sich um eine vertikale Optimierung von Abflugverfahren, um die Umrüstung der Triebwerke der Boeing-737-Flotte der Lufthansa, um die Optimierung des Betriebsrichtungswechsels je nach Rückenwind, um die Einführung eines neuen Anflugverfahrens – auch „gekrümmter Anflug“ genannt –, um eine lärmoptimale Bahnbenutzung, um die Optimierung des

kontinuierlichen Sinkflugs und die Anhebung des Anfluggleitwinkels von 3,0 auf 3,2°.

Das heißt, es handelt sich um eine Vielzahl von Maßnahmen, die realisiert werden sollen und die zum großen Teil von der Inbetriebnahme der Landebahn unabhängig sind. Für diese Maßnahmen gilt in der Regel, dass sie von der Deutschen Flugsicherung erarbeitet und dann von dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Kraft gesetzt werden. – Das wollte ich allgemein zum Hintergrund der Diskussion sagen, die dort stattfindet.

Nach dem jetzigen Stand gehen wir davon aus, dass infolge der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest voraussichtlich weder Seligenstadt noch Hainburg im Vergleich zum Istzustand mit zusätzlichem Fluglärm belastet werden. Wie gesagt, dieses Maßnahmenpaket ist am 29. Juni vorgestellt worden. Die meisten der geplanten Maßnahmen werden unabhängig von der Inbetriebnahme ergriffen.Auch durch sie wird sich keine wesentliche Erhöhung der Fluglärmbelastung in Seligenstadt oder in Hainburg ergeben.

Unter anderem ist, wie ich eben gesagt habe, die Einführung eines segmentierten Anflugverfahrens beabsichtigt, das lärmverteilend wirkt. In einzelnen Gebieten kann es zukünftig zu geringfügig erhöhtem Fluglärm führen. Aufgrund dieser Maßnahmen erfolgen die Anflüge in größerer Nähe zu Seligenstadt und Hainburg. Dies betrifft aber zunächst lediglich einen Probebetrieb in der verkehrsarmen Zeit in der Nacht.

Um das noch zu ergänzen: Die Probezeit wird voraussichtlich ein Jahr dauern. Im Rahmen dieser Erprobung wird mit Vertretern der Deutschen Flugsicherung und des Bundesaufsichtsamts in dem Forum zu diskutieren sein, ob es sich um Dauermaßnahmen handelt, ob sie im Einzelfall gerechtfertigt sind oder ob sie zur Disposition stehen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Minister, können Sie uns erklären, warum, wie Sie gerade ausgeführt haben, die Tests dieser neuen Verfahren in der Nacht stattfinden, obwohl doch die Landesregierung und der gesamte Landtag ein Nachtflugverbot fordern?

Herr Minister Posch.

Herr Kollege Kaufmann, ich gehe davon aus, dass sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung exakt diese Frage gestellt haben.Wenn Sie allerdings einen Zusammenhang mit dem Nachtflugverbot herstellen, so sage ich Ihnen: Dieser Zusammenhang besteht nicht; denn das Nachtflugverbot bezieht sich auf Starts und Landungen, die auf der Start- bzw. auf der Landebahn erfolgen. Hierbei handelt es sich um Verfahren,die in der Luft getestet werden,und hierfür ist,wie ich dargestellt habe, eine Zuständigkeit gegeben.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo enden diese Verfahren? Doch am Boden!)

Ich rufe die Frage 326 auf. Herr Kollege Warnecke, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Sieht sie in der Zurückstellung oder gar dauerhaften Streichung notwendiger investiver Maßnahmen einen ernsthaften Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auf kommunaler oder Landesebene?

Herr Minister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Warnecke, die Finanzpolitik der Hessischen Landesregierung ist darauf ausgerichtet, spätestens im Jahr 2020 das im Grundgesetz verankerte, für Bund und Länder gleichermaßen geltende Schuldenverbot einzuhalten.Angesichts der durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachten massiven Ausweitung der Nettokreditaufnahme wird sich diese Zielsetzung aus Sicht der Landesregierung nur realisieren lassen, wenn alle Ausgabenbereiche des Landes einer kritischen Evaluation unterzogen werden und einen Beitrag zur erforderlichen Konsolidierung des Landeshaushalts leisten.

Dies schließt auch die Investitionsausgaben des Landes ein. Die vor diesem Hintergrund in dem Entwurf für den Haushaltsplan 2011 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene konjunkturgerechte Rückführung der Investitionsausgaben – darauf lege ich Wert; im Jahr 2014 belaufen sich diese auf 1,7 Milliarden c gegenüber 2,4 Milliarden c bzw. 2 Milliarden c in den Jahren 2010 und 2011 – ist auch mit Blick auf die erhebliche Reduzierung des bestehenden Investitionsstaus in Hessen aufgrund der Konjunkturpakete von Bund und Land sachgerecht. Damit liegen die Investitionsausgaben im Endjahr der Finanzplanung aber immer noch deutlich über dem Wert des Jahres 1999 von 1,4 Milliarden c.

Zusatzfrage, Herr Abg.Warnecke.

Sieht die Landesregierung eine unterschiedliche Bewertung von Investitionsmaßnahmen der Kommunen und Landesausgaben? Ich frage dies vor folgendem Hintergrund.Die Kommunen werden angehalten,beispielsweise die Kreisumlage zu erhöhen. Dabei wird dezidiert darauf hingewiesen, dass die Kürzung oder gar Streichung von Investitionen nicht als Konsolidierungsbeitrag angesehen wird.Auf Landesebene lese ich jedenfalls in Pressemitteilungen einzelner Häuser, dass Investitionsmaßnahmen zurückgenommen werden und dies als Konsolidierungsbeitrag betrachtet wird. Sehen Sie darin einen Widerspruch, Herr Staatsminister?

Herr Finanzminister.

Zum einen sind natürlich die haushaltsrechtlichen Regelungen zwischen Kommunen und Land durchaus unterschiedlich. Zum Zweiten müssen Sie eines sehen: Das Land hat in den letzten Jahren in einer beträchtlichen antizyklischen Investitionsoffensive durch die Konjunkturpakete signifikante Erhöhungen bei den Investitionen durchgeführt, die jetzt wiederum nach antizyklischen Gesichtspunkten zurückgefahren werden. Deshalb ist das an der Stelle ein Konsolidierungsbeitrag, der sinnvoll und vernünftig ist.