Haushaltskonsolidierung und Schuldenbremse überhaupt noch angegangen werden können. Was heißt das für die Ausgestaltung des Haushalts? Das ist das Verantwortungs- und Spannungsverhältnis, in dem wir alle stehen. Deshalb nehmen wir die Debatte sehr ernst und wollen sie mit Ihnen führen.
Norbert Schmitt hat zu Recht gesagt, bei dem, was wir jetzt zu verabreden haben, sind für uns zwei Punkte elementar. Erstens nehme ich die politischen Ankündigungen auf, die sich zwar im Gesetzestext noch nicht wiederfinden, die aber Herr Wagner angesprochen und die Herr Dr. Schäfer eben angedeutet hat. Sie richten sich auf die Frage: Nehmen wir die Kommunen heraus, damit sie als die Letzten in der Verantwortungskette nicht die Zeche zahlen müssen? Um den Kommunen diese Sorge zu nehmen, braucht es harte Konkretisierungen.
Ich habe Sie so verstanden, dass Sie dazu bereit sind. Das finde ich einen wesentlichen und guten Schritt.
Der zweite Punkt betrifft die Interessen des Landes. Wir brauchen einen Mechanismus, der verhindert, dass der Bund einseitig Entscheidungen trifft, die wir beispielsweise im Bundesrat nicht verhindern können, die finanziell zulasten unseres Bundeslandes gehen, ohne dass ein Ausgleich erfolgt. Diese Problematik wird zu regeln sein, weil wir nicht akzeptieren können, dass der Bund einseitig zu unseren Lasten Entscheidungen trifft.
Das ist keine Frage, bei der man mit dem SPD-Parteibuch eine andere Auffassung haben kann als jemand von der CDU. Für die Regelung des natürlichen Spannungsverhältnisses zwischen Entscheidungen des Bundes und Entscheidungen des Landes brauchen wir Mechanismen. Darauf hat Norbert Schmitt hingewiesen. Darauf wollen wir eine Antwort haben.
Ich will eine letzte Bemerkung zum Verfahren machen. Herr Wagner, ich will es sehr offen sagen.Wir haben über drei Punkte geredet: erstens über den Inhalt, dazu habe ich eben Bemerkungen gemacht, zweitens über die Termine. Sie haben uns aufgefordert, unsere Vorstellungen zur Terminlage zu beschreiben. Das werden wir nächste Woche tun. Wir haben verabredet, dass es danach erneut Gespräche geben wird. Wir haben drittens beredet, dass die Lage der Kommunen zu regeln ist, wie ich es eben beschrieben habe. Ich will gar nicht darauf hinweisen – weil ich mich an die Vertraulichkeit unserer Gespräche halte –, dass es auch bei Ihnen unterschiedliche Auffassungen gab, wie man mit dieser Frage umgeht. Ich finde, die heutige Debatte hat eher zur Klarheit beigetragen als unsere Vorgespräche.Da ist offensichtlich etwas passiert.Wir werden sehen, ob und wie wir das am Ende im Gesetzestext verdichten.
Letzter Satz. Ich werde nicht mehr akzeptieren, dass der Länderfinanzausgleich von Ihnen in den Debatten ständig zum Thema gemacht wird. Ich bin sicher, dass wir über den LFA verhandeln müssen. Ich bin sicher, dass wir nur auf dem Verhandlungswege zu Lösungen kommen, die das Bundesland Hessen besserstellen werden. Wenn Sie allerdings der Auffassung sind, dass die Klage unausweichlich ist, dann erneuere ich hier und heute nochmals unsere Aufforderung an Sie: Reichen Sie die Klage endlich ein, und erzählen Sie uns nicht zwei Jahre lang, man müsste mal was tun.
Es ist nämlich nicht redlich, sich hierhin zu stellen und ständig auf den LFA zu verweisen,aber am Ende nichts zu machen.Das könnte etwas damit zu tun haben,dass Ihnen der Amtsvorgänger von Herrn Schäfer eine paar kluge Bemerkungen zur Aussicht einer solchen Klage und zu den daraus resultierenden Problemen für die Frage, ob auf dem Verhandlungsweg ein für Hessen positives Ergebnis möglich ist, mitgegeben hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wagner, ich will versuchen, ein Missverständnis auszuräumen, das bei Ihnen hängen geblieben ist. Ich habe eben gesagt – und wir LINKE stehen dazu –, wir wollen keine Schulden haben und auch keine Schulden machen.
Wir wollen, dass die Schulden zurückgezahlt werden, anstatt weiterhin Steuergeschenke an Reiche, Gutverdienende und Großunternehmen zu verteilen. Das ist unser Ansatz.
Wir wollen einen handlungsfähigen Staat herstellen.Dazu brauchen wir ein gerechteres Steuersystem. Das ist der Ansatz der LINKEN.
Zweitens. Wenn uns seitens der FDP vorgeworfen wird, nicht am Dialog teilnehmen zu wollen, weil wir über das Ziel und nicht über den Weg, wie man zu diesem Ziel gelangt, debattieren wollen, dann zeigt das ein sehr eingeschränktes Verständnis von Dialog und Politik, wenn Sie vorgeben,was das Ziel ist,und ich mich mit Ihnen nur darüber unterhalten, wie man dahin kommt, und nicht mehr darüber unterhalten kann, ob es ein richtiges Ziel ist, was Sie da im Auge haben.
Drittens. Wir brauchen eine Debatte darüber – Herr Schmitt hat mit seinem Beitrag damit begonnen –,was der Staat leisten muss. Ich betone das bewusst noch einmal, gerade auch unter dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Wir müssen uns darüber unterhalten, welche Konkretisierungen und Verankerungen des Sozialstaatsgebots wir brauchen. Dann müssen wir unter diesem Blickwinkel über die Handlungsfähigkeit des Staats nachdenken und unter diesem Blickwinkel die Einnahmesituation in den Blick nehmen – nicht andersherum.
Vierte und letzte Bemerkung. Ich kann es mir denn doch nicht verkneifen: Ihr Verhalten in den letzten Jahren und der jetzt vorliegende Haushalt weisen darauf hin, dass Sie sich auch an keine Schuldenbremse neuen Typs halten würden, da Sie bestehende Schuldenbremsen ständig ignorieren.
Verehrte Frau Präsidentin! Kollege Schäfer-Gümbel, ich möchte eines klarstellen, weil ich glaube, dass es nach einer solchen Debatte wichtig ist, nicht mit Missverständnissen hinauszugehen. Wir haben als FDP-Fraktion im Hessischen Landtag gemeinsam mit unseren Fraktionen in Bayern und Baden-Württemberg ein Gutachten bei Prof. Kube in Auftrag gegeben.An der Universität Mainz lehrt Herr Prof. Kube Steuer- und Verfassungsrecht und ist in diesem Bereich ein ausgewiesener Experte. Er war auch an der Heidelberger Universität tätig.
Er erstellt für uns ein Gutachten zu der Frage: Gibt es für das Land Hessen Chancen, eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich zu führen? Gibt es Punkte, die aus seiner Sicht an der jetzigen Ausgestaltung des LFA verfassungswidrig sind? Er wird mit uns gemeinsam einen Vorschlag unterbreiten, wie eine Neugestaltung des LFA aussehen kann.
Natürlich muss der erste Schritt sein, dass man mit anderen Bundesländern in Verhandlungen tritt. Ich sage aber auch – ich will es nicht ständig erwähnen, sonst glaubt man, wir reden in Hessen nur noch über Rheinland-Pfalz –, dass die Äußerungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung bei mir nicht den Eindruck erweckt haben, als ob die Kollegen wirklich wüssten, wie brisant die Lage an dieser Stelle ist. Ich habe vielmehr das Gefühl, dass die Rheinland-Pfälzer sagen: Solange das Geld kommt, ist alles in Ordnung, das wird uns schon niemand wegnehmen. –Wenn man gar kein Bewusstsein dafür hat,dass das Geld in einem anderen Bundesland erwirtschaftet wird und dass man sich auch auf der anderen Rheinseite anstrengen muss, dann ist die Hoffnung – da haben Sie wohl recht –, dass in Rheinland-Pfalz Verständnis für unsere Situation besteht, relativ gering.
Deshalb werben wir dafür, dass zuerst einmal Gespräche stattfinden. Wer aber durch faktisches Handeln demonstriert, dass er kein Interesse an solchen Gesprächen hat, der wird sich mit uns irgendwann in Karlsruhe treffen. Diese Auffassung teile ich. Trotzdem werden wir erst einmal reden. Die Klage wird aus meiner Sicht aber unausweichlich sein.
Dann werden wir auch hier im Landtag einen Beschluss dazu fassen. Dann muss jeder überlegen – auch die Kollegen von der SPD und den GRÜNEN müssen das tun –,ob er der Einreichung einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich, gegen diese Ungerechtigkeit zustimmt.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Nun liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind also am Ende der Debatte angelangt.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Haushaltsausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucks. 18/2808 der Fraktionen der CDU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Jetzt kommen wir zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der GRÜNEN, Drucks. 18/2805. Ich wurde gebeten, über den ersten und den zweiten Absatz getrennt abstimmen zu lassen.
Ich lasse also zunächst über den ersten Absatz abstimmen. Wer diesem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die Fraktion DIE LINKE.
Jetzt lasse ich über den zweiten Absatz inklusive der Punkte und der eben angenommenen Änderungen abstimmen. Wer diesem Absatz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Antrag in seiner geänderten Form in Gänze angenommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Pressegesetzes – Drucks. 18/2731 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Pressegesetzes ganz kurz einbringen. Es geht im Großen und Ganzen um Regelungen über die Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse. Es geht des Weiteren um die Pflicht zur Angabe der Anschrift im Impressum.
Es geht auch um den Straftatbestand der Verbreitung jugendpornografischer Schriften. Er wird aus der kurzen Verjährungsfrist des Gesetzes herausgenommen und in die lange Verjährungsfrist des Strafgesetzbuchs aufgenommen. Das bedeutet dann fünf Jahre und nicht mehr sechs Monate.
Ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer detaillierten Offenlegungspflicht. Auch das ist meines Erachtens gut und richtig.
Das sind die Eckpunkte dieses Gesetzentwurfs. Die Leserinnen und Leser müssen die Möglichkeit haben, zu erkennen, wer den Meinungsbildungsprozess in den Printmedien in Gang gesetzt hat und beeinflussen kann. Deswegen glaube ich,dass wir hier eine sehr angemessene Lösung gefunden haben.
Das ist im Großen und Ganzen der Gesetzentwurf. Ich finde, wir schaffen damit eine Regelung, die der freien Presse dient.Das ist begrüßenswert.Ich freue mich auf die Beratungen mit Ihnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Deswegen überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.
Damit sind wir mit den Tagesordnungspunkten fertig, die vor der Mittagspause angesetzt waren. Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.