Nur maximale Transparenz bei öffentlichen Auftragsvergaben sorgt dafür, dass der Staat seiner gesellschaftlichen Vorbildrolle gerecht wird. Nur Transparenz und offene Verfahren sorgen für Wettbewerbsdruck und wirtschaftliche Ergebnisse im Sinne des Staates und damit der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig liegen transparente, offene Vergabeverfahren auch im Interesse der Wirtschaft, da die Unternehmen, die legal arbeiten, einen Anspruch auf einen fairen Wettbewerb haben.
Sehr sinnvoll und wünschenswert – Frau Faeser hat das eben auch schon gesagt – wäre selbstverständlich eine
bundeseinheitliche Regelung. Die ist aber leider nicht in Sicht. Einige andere Länder, z. B. Nordrhein-Westfalen und das Land Berlin, haben deshalb eigene Korruptionsregister beschlossen. Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass das Land Hessen allein im Jahr 2011 Aufträge im Umfang von 600 Millionen c für Baumaßnahmen vergibt, dann ist doch klar, dass angesichts solcher Summen auch bei uns auf allen staatlichen Ebenen eine hohe Sensibilität und ein geschärftes Bewusstsein an dieser Stelle nötig sind.
Das heute von der SPD dankenswerterweise vorgeschlagene Korruptionsregister kann dazu einen ganz wichtigen Beitrag leisten.
Es schließt eine bisher in Hessen bestehende Gesetzeslücke. Das ist gut und richtig, gerade auch weil der bestehende Runderlass über Vergabesperren sich nur an die Landesbehörden richtet, das vorgeschlagene Korruptionsregister aber für Land und Kommunen gelten soll. Wir stimmen dem ausdrücklich zu. Gerade auch die Kommunen, die eine Vielzahl von Aufträgen vergeben, sollten so rasch wie möglich von einem landesweiten Korruptionsregister profitieren können.
Ich will schon jetzt drei Fragen für die weitere Beratung in den Ausschüssen ganz kurz anreißen. Zum einen müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, wie wir es schaffen, diesen Katalog der Straftaten und Verstöße im Bereich der Korruption genau gegeneinander abzugrenzen.
Zum Zweiten halte ich die Frage für interessant, ob die Möglichkeit besteht, ein solches Korruptionsregister neben den Behörden auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder ob wir da in Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen kommen.
Drittens ist zu fragen, ob es sinnvoll und möglich ist, eine Verbindung zwischen dem vorgeschlagenen Korruptionsregister und der bereits bestehenden Ausschreibungsdatenbank des Landes herzustellen. Ich glaube, das wäre eine durchaus logische Maßnahme.
Unabhängig von der Klärung dieser Fragen steht aber fest: Ein Korruptionsregister fügt den komplexen gesetzlichen Regelungen Transparenz hinzu und trägt zu einem fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge bei. Lassen Sie uns die schwarzen Schafe von den saftigen Wiesen der öffentlichen Aufträge vertreiben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bereits angesprochene Erhebung von Pricewaterhou
seCoopers in Zusammenarbeit mit der Universität HalleWittenberg zeigt, dass Korruption in deutschen Behörden jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 2 Milliarden c verursacht. Statistisch gesehen ist davon fast jede zweite Amtsstube betroffen. Ich betone: Statistisch gesehen ist jede zweite Amtsstube betroffen.
Ich glaube,diese Zahlen,diese Untersuchung und das,was meine Vorredner gesagt haben, machen deutlich, dass Korruption eine Bedrohung der wesentlichen Grundlagen unserer Gesellschaft darstellt, dass Korruption den fairen Wettbewerb beeinträchtigt und dass Korruption einen Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Einrichtungen zur Folge hat.
Ich glaube, dass wir uns, wenn wir über diesen Gesetzentwurf sprechen, auf diesen gemeinsamen Nenner ohne Weiteres verständigen können. Die SPD-Fraktion hat vor dem Hintergrund dessen den Gesetzentwurf für ein Hessisches Korruptionsbekämpfungsgesetz eingebracht.
Wenn wir darüber sprechen, müssen wir uns zunächst die Frage stellen: Was ist vorhanden, und was ist in dem Bereich bisher passiert? Von beiden Vorrednern wurde angesprochen, dass es keine bundesgesetzliche Regelung gibt. Es ist richtig, dass am 25. Juni 2008 die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen in den Bundestag eingebracht hat. Es ist auch richtig – das muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden –, dass am 24. April 2009 dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt wurde.
Ich sage das deswegen, um deutlich zu machen – das war im Übrigen die Drucks. 16/9780 –, dass wir natürlich sagen können, die Hessische Landesregierung möge einen erneuten Vorstoß machen. Aber angesichts der Vorgeschichte dessen, was im Deutschen Bundestag in dieser Frage debattiert wurde, denke ich, gehört es zur Fairness hinzu, dass man zumindest seine Skepsis zum Ausdruck bringt, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung durch Gesetzgebung im Deutschen Bundestag kommt.
Die zweite Frage,die wir uns stellen müssen,Herr Kollege Rudolph, ist: Was ist im Land Hessen bereits vorhanden? Angesprochen wurde der Erlass über Vergabesperren zur Korruptionsbekämpfung für die gesamte hessische Landesverwaltung, zuletzt novelliert am 14.11.2007. Daneben – das gehört auch dazu und wurde bisher nicht angesprochen – gibt es aber auch Empfehlungen zur Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen.
Die Kommunalpolitiker unter uns wissen sehr genau, dass diese zum überwiegenden Teil in den kommunalen Parlamenten entsprechend gewürdigt wurden und mit entsprechenden Beschlussfassungen als bindend für die Kommunalverwaltungen beschlossen wurden. Das ist zumindest die Erfahrung,die ich in meiner kommunalpolitischen Tätigkeit vor Ort gemacht habe.
In diesen Empfehlungen steht unter anderem, dass insbesondere die Vergabepraxis und alles, was damit im Zusammenhang steht, der besonderen Aufmerksamkeit der Prüfungen der kommunalen Rechnungsprüfungsämter unterliegen. Das kann man nicht für ausreichend halten.
Es gehört aber, wenn man über die Istsituation in Hessen spricht, aus unserer Sicht dazu und muss in dem Kontext der Korruptionsbekämpfung zumindest erwähnt werden. Beide Dinge – auch das ist meine Erfahrung – sind wirksame Instrumente zur Korruptionsbekämpfung. Sie schließen Verstöße allerdings leider nicht aus.Auch das ist Realität.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Herr Schork, Sie kriegen die Kurve?)
Ich will einige Punkte ansprechen, die neben der grundsätzlichen Frage, ob es eines Gesetzentwurfs bedarf, in den Ausschussberatungen zu erörtern sind.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist uns auch aufgefallen! – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Ich empfehle Ihnen, die Antworten, die wir am Ende des Gesetzgebungsverfahrens geben werden, nicht vorwegzunehmen.
Dann stellt sich als Allererstes die Frage, ob das der Sache dienlich ist, wenn selbst Transparency International Deutschland e.V.
normalerweise zitieren doch Sie die immer ganz gerne; also nehmen Sie es bitte hin und in Kauf, dass auch ich sie zitiere –
in seiner Stellungnahme vom 12. November 2004 zu dem Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich angemerkt hat, dass man sich bei der Gesetzgebung auf die Korruptionstatbestände reduzieren und beschränken soll.