Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

Denn wenn von Ihnen vorgeschlagen wird – das gilt auch für alle anderen, die diesen Vorschlag gemacht haben –, dass verbindliche Personalmindeststandards einzuführen sind, dann hätten Sie wenigstens den Blick nach Bremen richten können, Herr Dr. Spies. Die dortige Landesregierung kennt sich genauso wie die Hessische Landesregierung aus und weiß, was Bundesrecht ist und was kein Bundesrecht ist. Deswegen hat das Land Bremen im Rahmen der Beratungen zum GKV-Finanzierungsgesetz einen Änderungsantrag eingebracht, damit es überhaupt eine bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für solche Standards gibt. – Die gibt es überhaupt nicht. Bremen ist gescheitert.

Deswegen ist das, was Sie versuchen, mit Ihrem Änderungsantrag umzusetzen – das gilt im Übrigen auch für die GRÜNEN –, schlicht und einfach bundesrechtlich nicht legitimiert. Wir haben überhaupt keine landesrechtliche Möglichkeit, Personalmindeststandards einzuführen. Sollten wir einen hessischen Sonderweg gehen wollen, der ohne jegliche Refinanzierungsmöglichkeit ist – das wäre der Fall; denn die Kostenträger, die gesetzliche Krankenversicherung, müssten das nicht refinanzieren –, dann hätten wir als Konsequenz nicht die Weiterentwicklung unseres Krankenhauswesens, sondern wir hätten ein Sterben der Krankenhäuser in Hessen, weil sie nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Das ist der Punkt.

(Zuruf des Abg. Gernot Grumbach (SPD))

Das Gleiche ist hier: Wenn wir schon darüber diskutieren, dass wir unterschiedliche Anpassungsbedarfe in unserer Versorgungslandschaft insgesamt, dem ambulanten und dem stationären Bereich, haben, dann wissen wir auch, dass sich die Strukturen nicht überall gleich darstellen. Das heißt, mit Personalmindeststandards, mit einheitlichen Maßnahmen bekomme ich die unterschiedliche Trägerlandschaft und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Krankenhäusern überhaupt nicht in den Griff. Wenn etwas über alles drübergestülpt wird, wird das der Realität nicht gerecht. Das war auch der Grund, weshalb eine Bundesregelung abgeschafft worden ist.

Aber natürlich müssen wir uns an dieser Stelle Gedanken darüber machen, wie wir Qualitäten in der Pflege verändern können. Es ist schon auf das Gutachten hingewiesen worden, mit dem man sich dieser Fragestellung zu nähern

versucht. Ich gehe davon aus, dass es interessante Ergebnisse bringt.

Es ist auch schön, wenn die SPD fordert – das hört sich auch gut an –, wir sollten in der Qualitätssicherung eigene und dann noch umfangreiche Standards entwickeln. Aber da wird schlicht und einfach vergessen, dass es hierfür auf der Bundesebene den Gemeinsamen Bundesausschuss gibt, der in diversen Unterausschüssen und mit mehr als 30 Arbeitsgruppen das Thema Qualität behandelt. Sie vergessen, dass es zusätzlich das von dem Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragte Institut AQUA gibt, das für die Entwicklung von Indikatoren und sektorenübergreifende Qualitätssicherung zuständig ist. Schließlich vergessen Sie, dass auf Landesebene die Geschäftsstelle für Qualitätssicherung in Hessen existiert, die ebenfalls eine Vielzahl von Aufgaben hat.

Was Sie fordern, ist eine zusätzliche Mammutbehörde auf der Landesebene. Sie wollen in diesem Zusammenhang nur enorme Bürokratie aufbauen. Aber für die Qualität in der Pflege wird es an dieser Stelle nichts bringen, weil wir dort schlicht und einfach schon sehr viel weiter sind, als Sie überhaupt versuchen können, in Ihren Anträgen darzustellen.

Ich will zu der Fragestellung kommen, die zu dem vorweihnachtlichen Geschenk von Herrn Rentsch an Frau Schulz-Asche geführt hat: Wie können wir Trägervielfalt und Wirtschaftlichkeit auch bei den Krankenhäuser aufrechterhalten? – Ich bekenne mich ausdrücklich dazu: Unterschiedliche Trägervielfalt halte ich für die Versorgungssituation für ausgesprochen wichtig. Ich weiß auch, dass es ausgesprochen schwierig ist, gerade die kommunalen Krankenhäuser in eine Situation zu versetzen, die ihnen wirtschaftliches Handeln ermöglicht. Durch die Krankenhausplanung können wir diese Fragen nicht beantworten.

Deswegen ist der Ansatz mit einheitlichen Trägerstrukturen, der in dem Änderungsantrag der GRÜNEN enthalten ist, schlicht und einfach zu kurz gesprungen. Denn wenn ich eine einheitliche Trägerstruktur, wie beispielsweise in einer Holding, hätte – das haben wir auf öffentlichrechtlichem Gebiet nur bei der Psychiatrie mit Vitos –, dann hätten wir nur noch einen Krankenhausträger mit einem Versorgungsauftrag. Das wäre im Hinblick auf die stationäre Versorgung in Hessen, auch die daraus folgenden Finanzierungsfragen, ausgesprochen problematisch.

Da gelten wir, die wir möglicherweise auch auf der kommunalen Ebene tätig sind, durchaus als diejenigen, die versuchen können, dort etwas zu machen. Über den hessischen Klinikverbund wird schon jetzt versucht, über die Regionen hinweg eine Krankenhauszusammenarbeit auf den Weg zu bringen, möglicherweise auch gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen, die vielleicht noch fortentwickelt werden können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt scheitern sie noch häufig an den Egoismen der Kommunalpolitiker. Das hat aber nichts mit der Krankenhausplanung zu tun. Es gilt, diese Egoismen möglicherst zu überwinden. Da sind wir aber vor Ort aufgefordert. Das können wir planerisch nicht durch ein Krankenhausgesetz regeln. In der intersektoralen Zusammenarbeit versuchen wir, dies schon zu machen.

Herr Minister, die Redezeit der Fraktionen ist erreicht.

Ich komme gleich zum Schluss. – Es gibt relativ viel zu sagen. Ich wollte noch auf die Äußerungen der LINKEN eingehen. Aber eigentlich muss man nicht auf verfassungswidrige Anträge eingehen.

(Lachen des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Die Anträge, die die LINKEN gestellt haben, sind schlicht und einfach verfassungswidrig. Wenn Sie sagen; „öffentliche Förderung nur noch an diejenigen, die in öffentlicher Trägerschaft sind, und nicht mehr an Krankenhäuser, die in privater Trägerschaft sind“, dann ist das eindeutig verfassungswidrig.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Sie haben hier einen Antrag eingebracht und versuchen, das Krankenhausgesetz in Richtung einer verfassungswidrigen Regelung zu ändern. Soll ich mich damit auseinandersetzen? – An keiner Stelle werde ich mich damit auseinandersetzen. Ich bin der Überzeugung, mit dem Krankenhausgesetz, das jetzt vorliegt, sind einige der wichtigsten Regelungen getroffen worden. Das sind die Betonung der Notfallversorgung, die Forderung nach Kooperation, nach Vernetzung, die planerische Umsetzung durch die Möglichkeit, Versorgungsaufträge auch an Netzwerke von Krankenhäusern unter Einbeziehung der ambulanten Strukturen zu geben und die Bettenplanung in der Somatik abzuschaffen. Hier folgt Geld der Leistung.

Genauso sind die Vereinfachung und die stärkere Pauschalierung des Förderverfahrens hervorzuheben. Das führt letztendlich dazu, dass das Hessische Krankenhausgesetz zumindest so, wie es der Entwurf vorsieht, bundesweit als zukunftsweisend und beispielgebend gelobt wird. Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzentwurf in der dritten Lesung auch die Mehrheit in diesem Haus findet. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Grüttner. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir sind damit am Ende der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen. Dazu waren aufgerufen der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/3435, und der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/3475. – Zur Vorbereitung der dritten Lesung werden der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Die dritte Lesung findet am Donnerstag statt.

Ich darf dann Tagesordnungspunkt 13 aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) – Drucks. 18/3432 zu Drucks. 18/2765 –

Die Berichterstattung hat Herr Kollege Seyffardt.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind elf Minuten zu früh. Wir sind gut in der Zeit.

Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3302, anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Seyffardt. – Ich darf die Aussprache dazu eröffnen und bitte Frau Schulz-Asche für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das Mikrofon.

Es ist ungewöhnlich, dass sich niemand anderes meldet. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz, der in weiten Teilen mit denjenigen, die in diesem Bereich in Hessen sehr erfolgreich unterwegs sind, abgestimmt ist. Wir haben in der Anhörung erfahren können, dass es im Großen und Ganzen Zufriedenheit mit den Regelungen gibt, die dort vorgesehen sind. Auch die Änderungsanträge, die von CDU und FDP vorgelegt wurden, entsprachen in etwa dem, was in der Anhörung angesprochen wurde.

Wir sehen – ich hatte das auch schon in der ersten Lesung gesagt – zwei Gefahren in diesem Gesetzentwurf. Die eine Gefahr bezieht sich auf die Finanzierung. Bisher beteiligt sich das Land an den Personalkosten für das Leitstellenpersonal mit einem Volumen von rund 3,6 Millionen € pro Jahr. Die Landesförderung wird jetzt auf ungefähr 1,2 Mil lionen € reduziert. Wir haben nun große Bedenken, wer die Kosten, die weiter anfallen, tragen wird, ob das die Kommunen oder das die gesetzlichen Krankenversicherungen sind. Unsere große Angst ist, dass tatsächlich Kosten vom Land auf die Kommunen oder auf die gesetzlich Krankenversicherten verlagert werden.

Wir sehen noch einen zweiten Punkt kritisch. Wir haben eine ganze Reihe von Großveranstaltungen, an denen wir alle sehr gerne teilnehmen, z. B. Fußballweltmeisterschaften. Es ist auch klar, dass solche Großveranstaltungen Rettungsdiensten bedürfen. Trotzdem auch da die Frage: Wer muss eigentlich diesen erhöhten Aufwand bezahlen? Ich bin, ehrlich gesagt, der Meinung, wenn wir es mit einer kommerziellen Veranstaltung zu tun haben, wie das z. B. bei einer Fußballweltmeisterschaft der Fall ist – wir wissen, dass die FIFA nicht gerade arm ist –, dass dann auch die kommerziellen Veranstalter an den Kosten beteiligt werden. Auch hier ist es leider so, dass letztendlich die Versicherten zur Kasse gebeten werden sollen. Deswegen finde ich nach wie vor, dass es besser wäre, wenn gewinnorientierte Veranstaltungen auch aus den Gewinnen und nicht aus den Kassenbeiträgen der Versicherten gegenfinanziert werden.

Insofern stimmen wir im Prinzip einem großen Teil des Gesetzentwurfs zu. Aber diese beiden kritischen Punkte bleiben nach wie vor offen. Deswegen werden wir uns weiter enthalten. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schulz-Asche. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Kollege Mick zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich denke, die Anhörung hat gezeigt, dass der Rettungsdienst in Hessen sehr gut aufgestellt ist und dass wir uns insgesamt auf einem sehr hohen Niveau befinden. Wir haben beispielsweise mit zehn Minuten die kürzeste Hilfsfrist aller Flächenländer. Besonders interessant finde ich, dass in Hessen nach einer Studie 50 % der Patienten, die Verletzungen bzw. einen Unfall erleiden, und 15 bis 20 % der Patienten mit internistischen Erkrankungen nach Aufnahme vom Rettungsdienst nur noch ambulant behandelt werden müssen.

Das zeigt, dass vieles schon vom Rettungsdienst erledigt werden kann und den Krankenhäusern dann keine Kosten entstehen. Ich denke, das ist eine sehr positive Entwicklung, die zeigt, dass wir in Hessen auf einem sehr hohen Niveaus sind, was den Rettungsdienst angeht. So ist natürlich auch klar, dass das Hessische Rettungsdienstgesetz in der Anhörung insgesamt sehr positiv bewertet wurde und die Novelle keine großen Revolutionen, sondern eher maßvolle und kosmetische Korrekturen in diesem Bereich mit sich bringt.

(Beifall bei der FDP)

Die Korrekturen gehen im Wesentlichen in Richtung Effizienzverbesserungen. Wir sind auf einem hohen Niveau, aber es ist auch klar: Dieses Niveau muss bezahlt werden. Wir unternehmen einige Schritte, die die Effizienz des Systems insgesamt steigern sollen. Beispielsweise wird der ärztliche Bereitschaftsdienst in die Leitstellenstruktur eingebunden. Das schafft Synergieeffekte, und das ist auch gut für die Patientinnen und Patienten, weil sie nur noch einen Ansprechpartner haben, das Nebeneinander mehrerer Systeme also nicht mehr besteht.

Ein zweiter Punkt, der ebenfalls zu mehr Effizienz beitragen wird: Wir werden einen finanziellen Anreiz dafür setzen, Leitstellenbereiche zusammenzulegen, die Leitstellenbereiche insgesamt größer zu machen. Das ist ein Punkt, der auch in der Anhörung diskutiert wurde. Wir haben in Hessen sehr viele Leitstellen, eine sehr kleinteilige Leitstellenstruktur. Hier müssen wir Schritt für Schritt dahin kommen, dass die Bereiche vergrößert werden, um Effizienzgewinne und Synergieeffekte zu erzielen. Es ist klar, dass so etwas nicht von heute auf morgen geht. Man kann also nicht mit einem Federstrich, per Gesetz die Zahl der Leitstellen auf drei, vier oder fünf herunterfahren. Deshalb geben wir hier finanzielle Anreize. Wir werden außerdem ein Modellvorhaben auf den Weg bringen, mit dem wir das einmal ausprobieren. Auf diese Weise werden wir Stück für Stück zu einem effizienteren System kommen.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte: Wir werden für mehr Transparenz sorgen. In Zukunft wird die Eignung der Leistungserbringer nach objektiven Kriterien bewertet. Auch das ist ein Punkt, der zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit im System beiträgt.

Insgesamt kann man sagen: Das ist eine maßvolle Weiterentwicklung des Systems des Rettungsdienstes in Hessen. Unter dem Strich kann man sagen, wir machen mit diesem Gesetz Gutes noch besser. Insofern freue ich mich, dass wir dieses Gesetz heute beschließen können.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Danke sehr, Herr Mick. – Ich darf Frau Schott für die Fraktion DIE LINKE das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist unsozial, weil er unter den gegebenen Umständen eine weitere Umverteilung von unten nach oben vornimmt.

Er tut das, indem er Kosten von den Gebietskörperschaften auf die Krankenkassen verlagert. Die Gebietskörperschaften werden über das Steuersystem finanziert. Das deutsche Steuersystem wirkt prinzipiell progressiv. Höhere Einkommen tragen eine höhere Steuerlast als kleinere Einkommen. Die Steuerpolitik der letzten Jahre hat die Progression zwar reduziert – Stichwort: Senkung des Spitzensteuersatzes – aber nach wie vor wirkt das Steuersystem progressiv. Das System der Krankenversicherung wirkt demgegenüber degressiv. Verantwortlich hierfür sind die Trennung der GKV und der PKV sowie die Beitragsbemessungsgrenze.

Zweitens. Unter den Vorzeichen der schwarz-gelben sogenannten Gesundheitsreform werden künftige Kostensteigerungen künftig nur noch von den Versicherten, jedenfalls aber nicht mehr von den Arbeitgebern getragen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht an drei Stellen vor, die Gebietskörperschaften von Kosten zu entlasten und diese Kosten auf die Krankenkassen zu verlagern. Das betrifft im Wesentlichen die Landes- bzw. kommunalen Zuschüsse zu den Personalkosten für die Leitstellen des hessischen Rettungsdienstes. Diese Landeszuschüsse sollen gekürzt werden. Die Kürzungen sollen von den Krankenkassen ausgeglichen bzw. übernommen werden.

Zweitens betrifft es die Berg- und Wasserrettung. Hier soll ebenfalls ein Teil der Kosten den Krankenkassen übertragen werden. Die Berg- und Wasserrettung war vorher Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und damit von den Kommunen bzw. vom Land zu tragen.

Drittens handelt es sich um Regelungen bei Großveranstaltungen. Darauf hat die Kollegin Schulz-Asche schon hingewiesen.

Diesem Programm zur weiteren Belastung der hessischen Versicherten können und werden wir nicht zustimmen. Besonders krass stellt sich dies dar in den Fällen von Großveranstaltungen und insbesondere dort, wo es um Gewinnerzielungsabsichten geht.

Mein letzter Punkt betrifft die vorgesehene Einführung von Benutzungsentgelten für Sekundärtransporte. Diese Benutzungsentgelte sollen zwischen den jeweiligen Leistungsträgern und den Leistungserbringern geleistet werden. Damit wird ein Preismechanismus eingeführt. Somit haben wir auch hier eine Tendenz zur Vermarktlichung. Was das bedeutet, habe ich in meiner Rede zum Krankenhausgesetz skizziert. Ich wiederhole es noch einmal: Es führt häufig zu einem gesteigerten administrativen Aufwand. Genau vor diesem gesteigerten Verwaltungsaufwand hatten die Krankenkassen nach der Vorlage des ersten Entwurfs gewarnt und darum gebeten, davon Abstand zu nehmen. Gerade das ist nicht geschehen. Im