Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

Mein letzter Punkt betrifft die vorgesehene Einführung von Benutzungsentgelten für Sekundärtransporte. Diese Benutzungsentgelte sollen zwischen den jeweiligen Leistungsträgern und den Leistungserbringern geleistet werden. Damit wird ein Preismechanismus eingeführt. Somit haben wir auch hier eine Tendenz zur Vermarktlichung. Was das bedeutet, habe ich in meiner Rede zum Krankenhausgesetz skizziert. Ich wiederhole es noch einmal: Es führt häufig zu einem gesteigerten administrativen Aufwand. Genau vor diesem gesteigerten Verwaltungsaufwand hatten die Krankenkassen nach der Vorlage des ersten Entwurfs gewarnt und darum gebeten, davon Abstand zu nehmen. Gerade das ist nicht geschehen. Im

Gegenteil: Im jetzt vorliegenden, noch einmal geänderten Gesetzentwurf wurde der Bereich, für den Benutzungsentgelte vorgesehen sind, noch einmal erweitert.

Wir haben uns als kleine Fraktion auf zwei Änderungen beschränkt. Es geht uns erstens um einen besseren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zweitens darum, die Gewerkschaften und damit auch das Wissen der Beschäftigten in den Landesbeirat für den Rettungsdienst und in den Bereichsbeirat aufzunehmen. Ich werde dazu im Ausschuss noch einige erläuternde Worte sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Schott. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Seyffardt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Veränderungen im Rettungsdienstgesetz eingehe, möchte ich gerne jenen danken, die in Hessen im und für den Rettungsdienst tätig sind, sei es in den Rettungswagen, in den Leitstellen, bei den Rettungsdienstträgern und auch im Ministerium.

(Beifall bei der CDU)

Hier wird hervorragende Arbeit geleistet und damit ein Stück Erfolgsgeschichte geschrieben, auf die wir alle stolz sein können.

Der Rettungsdienst in Hessen hat die kürzesten Hilfsfristen alle Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland: zehn Minuten. Darüber hinaus muss ein Rettungswagen nach der Erstversorgung eines Patienten am Unfallort binnen 20 Minuten, spätestens aber nach 30 Minuten ein geeignetes Krankenhaus erreichen. Auch diesen Standard gibt es nur in Hessen.

Nun zur Novellierung des Gesetzes. Ein wichtiger Aspekt ist die Einführung eines regelmäßigen Qualitätsmanagements. Daher wurden die entsprechenden Vorgaben vom bisherigen Rang einer Rechtsverordnung in das Gesetz überführt. Darüber hinaus war uns bei der Novellierung wichtig, dass bei der Eignung der Leistungserbringer die Fähigkeit zur Mitwirkung im Katastrophenschutz sowie zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten oder Kranken berücksichtigt wird. Häufig sind die im Rettungsdienst Aktiven auch im Katastrophenschutz tätig, was diese Helferinnen und Helfer umso wertvoller macht. Darum haben wir den Trägern des Rettungsdienstes auferlegt, dies bei der Vergabe der Aufträge an die Dienstleister zu berücksichtigen. Die Beauftragung soll nicht ausschließlich anhand wirtschaftlicher Kriterien erfolgen.

Lassen Sie mich noch etwas zur Finanzierung der Leitstellen sagen. Der neue Finanzierungsschlüssel richtet sich nicht mehr nach der Anzahl der Einsatzkräfte in den Leitstellen, sondern – was uns durchaus angemessen erscheint – nach der Zahl der Menschen in den entsprechenden Verantwortungsbereichen der Kreise. Neben einer deutlichen Kosteneinsparung im Landeshaushalt wird die kommunale Seite ebenfalls entlastet. Auch das wurde bei der ersten Lesung verneint. Diese Behauptung hat sich als falsch herausgestellt. Sie erinnern sich: In der Anhörung habe ich die kommunale Seite gefragt, und diese hat bestätigt, dass auch dort keine Mehrkosten entstehen.

Wir haben für die Kommunen und die Krankenkassen zusätzlich die Möglichkeit geschaffen – der Kollege Mick hat es bereits erwähnt –, dass bei der Zusammenlegung von Leitstellen Kosten eingespart werden. Auch die Krankenkassen drängen darauf. Wir haben das aber nicht in das Gesetz geschrieben, sondern wir wollen der kommunalen Seite die Möglichkeit geben, das selbst zu entscheiden.

Was wichtig ist und gesagt werden muss: Die Übernahme der Kosten für die Belange der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes bleibt alleinige Aufgabe des Landes. Frau Schott, 90 % der Einsätze, die von den Leitstellen koordiniert werden, sind Einsätze des Rettungsdienstes. Dies haben die Krankenkassen bestätigt. Sie haben die Kosten dafür zu tragen. Andere Bundesländer zahlen für die Leitstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Zuschüsse. Das Land Hessen hingegen finanziert die fernmeldetechnische Ausstattung der Leitstellen. Das ist bei der Umstellung auf die neue Digitaltechnik eine durchaus teure Angelegenheit. Daher komme ich zu dem Resümee, dass sich das Land weit über Gebühr an den Kosten der Leitstellen beteiligt.

Eindeutig definiert wurde die Stellung des leitenden Notarztes im Großschadensfall als der technischen Einsatzleitung zugehörig. Es wird klargestellt, dass der leitende Notarzt im Großschadensfall dem Führungsstab untersteht und an seine Anweisungen gebunden ist. Die medizinischen Belange jedoch werden hiervon ausgenommen. Das muss so sein; schließlich trägt der leitende Notarzt die medizinische Verantwortung. Deshalb haben wir das in dem Bereich geändert.

Der Entwurf für ein Rettungsdienstgesetz mit seinen Neuerungen im Qualitätsmanagement, der Möglichkeit der Beauftragung von Leistungsträgern durch die Kreise und dem geänderten Finanzierungsschlüssel ist ausgewogen und greift notwendige Entwicklungen auf. Frau Schulz-Asche, ich bin überzeugt, wenn heute jemand Veranstaltungen durchführt, bekommt er auch Rechnungen von den entsprechenden Rettungsdiensten zugeschickt. Das ist so. Es ist also nicht so, dass dies das Land oder der Rettungsdienst allein tragen müssen.

Wir wollen das hohe Niveau des Rettungsdienstes in Hessen, der bundesweit eine Spitzenposition einnimmt, nicht nur halten, sondern sogar noch verbessern. Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ist das Instrument, das es uns ermöglicht, dies umzusetzen und dabei den Landeshaushalt beachtlich zu entlasten, ohne den Kommunen zusätzliche Kosten aufzuerlegen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Seyffardt, vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Dr. Spies das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Seyffardt, herzlichen Dank für Ihren Dank. Als am Rettungsdienst Beteiligter – gestern zum letzten Mal – darf ich ihn vielleicht aussprechen.

Über diesen Gesetzentwurf ist schon eine Menge gesagt worden, insbesondere zu der einen oder anderen problematischen Frage, von denen aber – das will ich gern zuge

ben – keine ein solches Gewicht hat, dass man ihn deshalb ablehnen müsste. Deshalb wird sich die SPD-Fraktion weiterhin enthalten.

Enthalten wird sich die SPD-Fraktion, weil sie keineswegs der Ansicht ist, dass die vergaberechtlichen Regelungen „europasafe“ genug sind, um das Primat – ein Privileg der Rettungsdienstorganisationen – so zu sichern, dass es an der Stelle zu keinen Problemen kommt.

Wir beklagen, dass die Finanzierung und die Übertragung von Kosten auf die Krankenkassen, insbesondere aber auch die Finanzierung im Außenbereich von Großveranstaltungen nicht adäquat geregelt sind. Wir meinen, dass man an dieser Stelle auf die Veranstalterhaftung durchaus stärker hätte Bezug nehmen können. Aber über all das haben wir im Ausschuss schon ausführlich diskutiert.

Die Leitstellendichte und insbesondere die Leitstellenqualität haben, gerade was die Disposition betrifft, leider nicht die Aufmerksamkeit erfahren, die man sich gewünscht hätte. Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie das Lahn-Dill-Modell der Zusammenführung von ärztlichem Notdienst und Rettungsleitstelle offenkundig positiv zur Kenntnis nehmen. Aber damit, dass man das machen darf, ist noch nicht viel geholfen. Leitstelle und ärztlichen Notdienst durfte man, mit Verlaub, schon immer zusammenbringen. Die Frage ist allerdings, ob sich das Land nicht mit einem gewissen Nachdruck und dem Schaffen einer gewissen Verbindlichkeit dafür einsetzt.

Herr Staatsminister, lassen Sie mich eine Geschichte erzählen. Es ist jetzt ungefähr ein Dreivierteljahr her, als ich morgens um halb vier mit Blaulicht durch einen hessischen Landkreis fuhr, auf dem Weg zu einer Frau, die unter akuter Luftnot litt, sich aber, als ich eintraf, schon selbst durch die Anwendung von Nasenspray behandelt hatte. Das ist kein zeitliches Problem. Aber ein Rettungsmittel wegen einer Erkrankung, die durch Nasenspray behandelt werden kann, in erheblichem Umfang in Anspruch zu nehmen, ist möglicherweise Ausdruck einer unzureichenden Disposition in der Leitstelle.

Da es immer wieder solche Fälle gibt, wäre es wünschenswert gewesen, dem mehr Nachdruck zu verleihen, was, wie jeder weiß, im Lahn-Dill-Kreis hervorragend funktioniert und einen substanziellen Beitrag zur Qualität des Rettungsdienstes und zur Qualität der Versorgung, aber auch zur Beschränkung der Disposition der Rettungsmittel auf die Fälle leistet, in denen sie tatsächlich notwendig sind, statt nur zu schreiben: Wer das möchte, darf es machen.

Ein weiterer Punkt, an dem man sich ein bisschen mehr Engagement und ein bisschen mehr Nachdruck wünschen würde, ist eine landesweit einheitliche Regelung der Kompetenzen der nicht ärztlichen Mitarbeiter des Rettungsdienstes in der Notfallsituation. Ja, es gibt dazu Urteile. Ja, es gibt kreisweite Festlegungen, und es gibt differenzierte Prüfverfahren. Aber, mit Verlaub, das ergibt für Hessen ein viel zu kleinteiliges Bild.

Ich meine, an dieser Stelle wäre die Landesregierung gefordert, klare, eindeutige Vorgaben mit zusätzlichen definitiven, unzweifelhaften, gesetzlich geregelten Kompetenzen für die nicht ärztlichen Mitarbeiter des Rettungsdienstes – sprich: die Rettungsassistenten – einzuführen, und sei es z. B. in Form eines Rettungsassistenten plus, wie auch immer. Wenn das auf der Bundesebene nicht adäquat geregelt wird, eröffnen sich dem Land an dieser Stelle Spielräume. Da wären alle Beteiligten ein bisschen entspannter, und die Situation wäre etwas mehr geklärt. Ganz ehrlich: Bei dem Job, den die Rettungsassistenten

verrichten, wenn sie alleine vor Ort sind und die Situation wirklich kritisch ist, ist alles, was sie verwirrt und verunsichert, von Schaden.

Letzter Punkt. Auch an der Stelle wäre es wünschenswert, wenn das Land mit mehr Nachdruck handelte: Das ist die Einführung ehrenamtlicher Voraushelfer. Gerade bei uns in Marburg-Biedenkopf, aber auch im Schwalm-EderKreis gibt es hervorragende Beispiele dafür. Der sozialdemokratische Landrat des Schwalm-Eder-Kreises ist dabei, das flächendeckend einzuführen. Ich glaube, dass auch an dieser Stelle eine nachdrückliche Unterstützung und Beförderung durch das Land notwendig wäre, um das Eintreffen einer kompetenten Hilfe vor Ort nicht innerhalb von zehn, sondern innerhalb von nur drei Minuten zu gewährleisten, so, wie es durch Voraushelfer erreicht werden kann und wie es in kritischen Fällen tatsächlich erforderlich ist.

Herr Dr. Spies, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. – An dieser Stelle wäre mehr Nachdruck seitens des Landes wünschenswert gewesen. Das hätte durchaus eine Entsprechung finden können. Aber, mein Gott, der Gesetzentwurf ist nicht so schlimm, dass man ihn ablehnen muss. Wir bleiben bei unserer Enthaltung und hoffen, dass die Hinweise, die die Landesregierung in diesem Zusammenhang erhalten hat, in Zukunft eine stärkere Wirkung entfalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Spies. – Als Nächster spricht Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, ist nach Auffassung der Landesregierung gut, weil er den Rettungsdienst in Hessen auf hohem Niveau fortschreibt und auch zukunftsfähig macht. Ich sehe, dass eine ganze Reihe von Punkten, die sich aus der Anhörung ergeben haben – das finde ich wesentlich –, mit in einen Änderungsantrag aufgenommen wurden; denn es hat gute Anregungen gegeben, und es müssen gewisse Präzisierungen vorgenommen werden. Es ist richtig, dass man, wenn man aufgrund der Anhörung solche Erkenntnisse hat, diese Präzisierungen auch vornimmt.

Ein Punkt, bei dem es Sorgen oder Fragestellungen gab, ist die Finanzierungsfrage. Ich will an der Stelle sehr deutlich sagen: Ja, da gibt es kein Vertun, und da gibt es kein Herumreden. Hier werden Kosten des Landes auf die Kostenträger, die Krankenkassen, übertragen. Das ist schlicht und einfach darin begründet, dass über 90 % der Rettungsdienstfahrten, die in Hessen unternommen worden sind, eine ärztliche Indikation zugrunde liegt und die deshalb auch in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Deshalb ist es sinnvoll und folgerichtig, dass die Krankenkassen diese Kosten zukünftig übernehmen.

Dass gleichzeitig die Pauschalen für die Kommunen erhöht werden, hat einen kostenentlastenden Effekt. Aber die Vermutung, dass der Rettungsdienst insgesamt nicht mehr finanzierbar ist, trifft nicht zu. Er ist nach wie vor finanzierbar. Wenn wir schon über die Finanzen reden: Im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst ist auch geregelt – das gehört zu einem Änderungsantrag auf der Grundlage eines entsprechenden Urteils –, dass in Zukunft privat Versicherte, die Rettungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, die gleichen Kosten zu tragen haben wie die in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten. Das ist nur recht und billig. Im Notfall gibt es nämlich keine Unterscheidung zwischen privat Versicherten und gesetzlich Versicherten. Da haben die privat Versicherten keinen Vorteil gegenüber den gesetzlich Versicherten, sondern sie müssen den gleichen Beitrag zahlen. Das ist nach meiner Auffassung richtig.

Ansonsten glaube ich, dass die Regelungen zum betrieblichen Rettungswesen so, wie sie definiert worden sind, auch im Hinblick auf die Fragestellung, was die Beauftragung der Leistungserbringer nach transparenten Kriterien beinhaltet und was die Sicherung der rettungsdienstlichen Daten in der Rettungsleitstelle betrifft – all das war Ausfluss der Anhörung –, gut in das Gesetz aufgenommen werden können.

Ich will einen Punkt noch mit aufnehmen. Dabei geht es um die Einbindung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung in die Rettungsleitstelle. Ich finde, dass es da schon durchaus richtig ist, dass die Fragestellung aufgegriffen wird, die Herr Dr. Spies eben angesprochen hat. Vielleicht kann das eine oder andere mit einem Nasenspray behandelt werden. Das kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Arzt. Aber vielleicht wäre es eher vermeidbar, dass wegen so etwas ein Rettungsdienst ausgeschickt wird, wenn es eine andere Koordinierungsfunktion geben würde.

Wir wissen: Gegenwärtig lenken und koordinieren die Zentralen Leitstellen den Rettungsdienst, den Brandschutz und den Katastrophenschutz. Demgegenüber stehen der Ärztliche Bereitschaftsdienst der KV Hessen und der Bereitschaftsdienst der Privatärzte. Sie steuern die Erbringungen ihrer Leistungen durch eigene Dispositionszentralen. Das führt bei den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder zu Missverständnissen.

Mit der Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes wird zum ersten Mal tatsächlich die Grundlage dafür geschaffen werden, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in die Rettungsleitstellen einzubeziehen. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Schritt ist. Damit wurde die Grundlage dafür geschaffen.

Wir werden uns bei der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes sicherlich noch darüber unterhalten müssen, wie groß die Zahl der Leitstellen insgesamt sein soll. Aber da haben wir fast die gleiche Situation wie bei den kommunalen Krankenhäusern. Das geht nur, wenn die kommunale Ebene deutlich signalisiert, dass aus Effizienzgründen möglicherweise die Zusammenlegung der Leitstellen verfolgt wird. Das kann nicht von oben verordnet werden. Denn für uns steht insgesamt die Qualität des Rettungsdienstes im Vordergrund. Ich denke, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die nicht nur gestärkt, sondern weiterentwickelt werden. Der Rettungsdienst wird zukunftsfähig gemacht werden. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Herr Minister Grüttner, vielen Dank. – Wir sind damit am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Rettungsdienstgesetz angelangt.

Ich komme damit zur Abstimmung. Wer dem Entwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? – Das tun die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Abgeordneten der CDU und der FDP angenommen und zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken und des Hessischen Hochschulgesetzes – Drucks. 18/3467 zu Drucks. 18/2527 –

Die Berichterstattung übernimmt Herr Dr. Spies in Vertretung für Herrn Grumbach.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 49. Plenarsitzung am 23. Juni 2010 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche und am 22. September 2010 eine mündliche Anhörung durchgeführt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember 2010 beraten und ist zu seiner Beschlussempfehlung gelangt, die lautet:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3449 mit Ausnahme von dessen Nr. V – und damit in der Fassung der Anlage zur Drucks. 18/3467 – in zweiter Lesung anzunehmen.