Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Es könnte nun sein – das würden wir sehr begrüßen –, dass allein durch dieses Urteil der Kostenvorteil der Leiharbeit, der sie seit 2003 für die Arbeitgeber so attraktiv gemacht hat, wegfällt oder doch stark geschmälert wird. Das wäre ein riesengroßer Fortschritt und könnte dazu führen, dass künftig mehr befristet Angestellte tatsächlich den Sprung in eine reguläre Beschäftigung schaffen. Die Leih arbeit hat diese Brücke zu keinem Zeitpunkt dargestellt. Sie stellt sie bis heute nicht dar.

Die SPD versucht nun, die Kurve zu kriegen, und macht einmal mehr Politik gegen ihre eigene ehemalige Regierungspolitik.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht!)

Das begrüßen wir. Deshalb werden wir dem Antrag der SPD zustimmen und weiter Vorschläge machen, wie sich bessere Bedingungen für die gewerkschaftliche Organisierung der Branche erreichen ließen und wie würdige Arbeitsbedingungen für alle lohnabhängig Beschäftigten verwirklicht werden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diese Diskussion in der Tat vor wenigen Wochen geführt. Ich glaube, man braucht sie nicht im Detail zu wiederholen. Folgende Kernsätze sind zu sagen:

Leiharbeit war schon damals vorgesehen, um Auftragsspitzen abzufangen und personelle Engpässe zu überbrücken. Das war damals die Intention von Rot-Grün. Diese Intention ist nach wie vor richtig. Keiner kann wirklich ernsthaft wollen, dass man die Leiharbeit abschafft.

Nach mittlerweile sechs Jahren ist es an der Zeit, das Gesetz zu evaluieren. Das muss man in der Tat gründlich tun. Wenn man dabei feststellt, dass die Wirtschaft und insbesondere die großen Unternehmen die Leiharbeit missbrauchen, dann muss man das korrigieren.

Ich finde, das ist keine Schwäche, sondern eine Stärke der Politik. In der hessischen Landespolitik wird es sogar so gemacht, dass die Gesetze eine Lebensdauer von sechs Jahren haben, damit man gezwungen ist, zu evaluieren.

(Minister Stefan Grüttner: Fünf Jahre!)

Es sind fünf Jahre. Herr Minister, ich danke Ihnen.

Damit wird sozusagen in das System eingebaut: Wir müssen das überprüfen. – Ich finde das richtig. Das sollte von keiner Seite – von uns werden Sie das nicht hören, und ich würde mir das auch von Ihrer Seite nicht wünschen – zu einem Thema der Häme werden, dass man sagt, man hat zunächst ein Gesetz verabschiedet, dann evaluiert man es und steuert nach. Das ist Sinn und Zweck des Verfahrens. Wir sollten das auch in diesem Fall tun.

In diesem Fall haben wir festgestellt, dass es doch ganz offensichtlich Probleme gibt. Unsere Fraktion im Bundestag hat drei Änderungsanträge eingebracht. Bei einem geht es um die Frage der konzerninternen gewerbsmäßi

gen Arbeitnehmerüberlassung. Das ist etwas umständlich benannt und betrifft das, was wir bei Schlecker erleben. Da werden hausinterne GmbHs gegründet, und dann wird ausgegliedert. Das muss entschieden unterbunden werden. – Das war das Erste.

Zweitens. Bei großen Unternehmen muss auf etwas geachtet werden. Das gilt nicht für kleine und mittlere Unternehmen. Aber gerade für große Unternehmen fordert meine Fraktion, dass wir eine Quote für die Anzahl der Leiharbeiter festlegen. Es darf nicht sein, dass ein großes Unternehmen am Ende mehrheitlich Leiharbeiter beschäftigt. Das wäre genau der Schritt in die falsche Richtung. Deswegen treten wir für eine Begrenzung der Leih arbeiter in großen Unternehmen ein.

Drittens. Wir wollen, dass die Leiharbeiter nicht nur, wie die SPD das fordert, vom ersten Tag an den gleichen Lohn erhalten. Vielmehr sollen natürlich auch die gleichen Mitwirkungsrechte gelten.

Das sind die drei Forderungen, die in die Nachsteuerung bzw. die Neufassung der Leiharbeit einfließen müssen, damit sie ihre Funktion auch weiterhin gerecht erfüllen kann, nämlich die Auftragsspitzen abzufangen und personelle Engpässe zu überbrücken. Das soll die Leiharbeit leisten.

Man kann sie nicht, wie die LINKE – oder der LINKE – es will, mit einem Schlag abschaffen. Die Fraktion DIE LINKE ist praktisch abwesend. Da ist nur noch einer übrig. Das gibt schon einmal einen Ausblick darauf, wie es ab dem Jahr 2013 sein wird.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Wir wollen die Leiharbeit also nicht ganz verteufeln. Wir wollen, dass sie zielgerichtet und mit Augenmaß eingesetzt wird.

(Zuruf)

Herr Genosse, ich habe nicht vom Dreiparteiensystem gesprochen. Bei all der Hoffnung, die wir beide haben, denke ich, dass vier bleiben werden.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Herr Bocklet, genau, wir werden bleiben!)

Leiharbeit sollte mit Augenmaß und zielgerichtet eingesetzt werden. Der Missbrauch muss verhindert werden. Das ist das Gebot der Stunde. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, diesen Forderungen von Rot und Grün nachzukommen. Alles andere wäre tatsächlich ein Versagen und Vergessen des Ausmerzens der Schwächen, die das Leiharbeitergesetz heute hat.

Wir fordern die Landesregierung auf, auch mit der Bundesregierung noch einmal nachhaltige Gespräche darüber zu führen. Frau von der Leyen war mit ihrer Einsicht schon deutlich weiter als die Mehrheit der CDU. Sie ist einsichtiger. Vielleicht werden auch die Mitglieder der hessischen CDU und der CDU auf Bundesebene einmal klüger.

Wir wollen, dass die Leiharbeit tatsächlich zielgenau und präzise eingesetzt wird. Der Missbrauch muss aktiv verhindert werden. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde bereits gesagt: Wir haben erst vor ein paar Wochen über die Frage der Leiharbeit gesprochen. Deswegen erspare ich es mir, noch einmal in besonderer Weise auszuführen, dass die Zeitarbeit ein fester Bestandteil im deutschen Arbeitsmarkt ist. Sie ermöglicht, auf kurzfristige Schwankungen zu reagieren. Das ist notwendig, um die Flexibilität zu wahren. Das trägt zur Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse bei.

Ich will eine Zahl nennen, die zum damaligen Zeitpunkt sicherlich von mir noch nicht genannt wurde. Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern. Ich finde sie aber ausgesprochen wichtig. Sie zeigt, inwiefern Zeitarbeit für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte eine Chance darstellt. Das gilt ebenso für Berufseinsteiger oder für Menschen, die in ihren Beruf zurückkehren.

64 % der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverträge im zweiten Halbjahr 2009 wurden mit Personen abgeschlossen, die direkt davor keine Beschäftigung ausgeübt haben. Ich finde, das ist eine enorme Zahl, die zeigt, welche Chancen in der Zeitarbeit liegen.

Herr Kollege Bocklet hat das zu Recht gesagt: Seit dem Jahr 2004 verläuft die Entwicklung im Zuge des Hartz-IGesetzes sehr dynamisch. Das ist richtig. Aber wenn man sich dabei das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den anderen Ländern ansieht, erkennt man, dass wir da natürlich ganz weit hinten sind.

Ich sage: Das ist gut so. Das ist nichts, was ich kritisiere. Wir liegen insofern hinten, weil im Durchschnitt der Anteil der in Zeitarbeit beschäftigten Personen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur ca. 2 % beträgt.

Ich sage es noch einmal. Das habe ich damals schon gesagt. Wir müssen uns davon verabschieden, die Zeitarbeit als eine minderwertige Beschäftigung zu betrachten.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Zeitarbeit ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Diese Menschen sind sozialversicherungspflichtig.

Es ist schon erstaunlich, in welchem Umfang das zugenommen hat. Um das wichtige Instrument der Zeitarbeit zu schützen, ist es notwendig, den Missbrauch zu verhindern. Es muss versucht werden, Ausbeutung zu verhindern. Da bin ich vollkommen mit denjenigen einer Meinung, die das fordern.

Der Missbrauch ist bekannt geworden. Er wurde durch den Fall Schlecker bekannt. Ich bin dankbar, dass die Bundesregierung heute etwas zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat, mit dem dieser Drehtüreffekt verhindert werden soll. Dieser besteht aus Entlassung, Parken bei einer Zeitarbeitsfirma zu schlechteren Konditionen oder niedrigeren Löhnen oder Entgelt und anschließendem Zurückleihen, um die gleiche Arbeit verrichten zu lassen. Das ist Missbrauch. Er gehört verhindert. Das können wir nicht dulden. Das ist heute durch die Kabinettsentscheidung der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. – Das war der erste Punkt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Zweiter Punkt. Da gibt es Diskussionen. Darüber kann man offen reden. Vor dem Hintergrund der Öffnung des Marktes am 1. Mai nächsten Jahres können wir eine Gefahr erkennen. Wir wissen, dass deutsche Zeitarbeitsunternehmen in der Zwischenzeit Dependancen insbesondere in osteuropäischen Ländern gegründet haben. Die Arbeitnehmer werden mit den dort üblichen Tarifverträgen beschäftigt.

Es besteht durchaus die Gefahr, dass Arbeitnehmer mit diesen Tarifverträgen, die deutlich unter dem Niveau deutscher Tarifverträge liegen, ab dem 1. Mai auf dem deutschen Markt tätig werden. Wir müssen aufpassen, ob es zu dieser Entwicklung kommt. Deswegen hat die Sozialministerkonferenz in Wiesbaden unter anderem unter meiner Moderation einen Beschluss aller Länder im Konsens mit der Bundesarbeitsministerin gefasst, der besagt, dass es nottut, eine Lohnuntergrenze für in Zeitarbeitsfirmen Beschäftigte im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festzulegen.

Um es ganz deutlich zu sagen: Das ist kein Mindestlohn. – Aber damit können die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz geltenden tarifvertraglichen Regelungen auch für bei Zeitarbeitsfirmen Beschäftigte entsprechend umgesetzt werden.

Ich gehe davon aus, dass diese Diskussion erfolgreich sein wird und dass wir zu einer solchen Regelung kommen werden. Damit hätten wir die Schutzinstrumente eingerichtet, die bei Zeitarbeit notwendig sind, ohne dass die wichtige Funktion, bei Konjunkturspitzen auszugleichen, verloren geht. Insbesondere von Arbeitslosigkeit bedrohten oder gerade in die Arbeitslosigkeit geratenen Menschen wird damit auch keine Chance verbaut.

(Vizepräsidentin Sarah Sorge übernimmt den Vor- sitz.)

Insofern bedarf es des Antrags der SPD nicht. Die Bundesregierung hat gehandelt. Wir Länder handeln. Ich denke, dass wir auf einem richtigen Weg sind, Zeitarbeit als vernünftige Säule auf dem Arbeitsmarkt zukunftsfähig zu erhalten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank.

Wir sind bei Punkt 24. Es ist vorgeschlagen, den Antrag dem Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Wir verfahren so und kommen zum Tagesordnungspunkt 25:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend 60. Jahrestag der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ und 60. Jahrestag des „Wiesbadener Abkommens“ – Drucks. 18/2728 –

verbunden aufgerufen mit Tagesordnungspunkt 33:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend 60. Jahrestag der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ und 60. Jahrestag des „Wiesbadener Abkommens“ – Drucks. 18/2912 –