Protokoll der Sitzung vom 02.03.2011

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Das Wort hat nun Herr Kollege Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt sozusagen mit dem Gesetz zur Ausführung der bundespolitischen Entscheidung, die wir alle hier im Hause schon als positiv gewürdigt haben, nämlich der verfassungskonformen Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen. Das haben wir GRÜNE auch begrüßt. Insofern behandeln wir heute recht technisch die Frage: Wie macht das Bundesland Hessen seine Ausführungsbestimmungen, sein Ausführungsgesetz dazu?

Soweit wir das erkennen können – wir konnten schon ers te Stellungnahmen dazu lesen –, gibt es wenig Widerstand zu Form und Inhalt. Wir wollen abwarten, was die Anhörung ergibt. Es gibt kleinere Kritikpunkte wie Schiedsstellen und anderes. Das wird man sicherlich noch zu prüfen und in Ruhe zu diskutieren haben.

Wir haben als GRÜNE damals sehr lange, gerade als noch Ministerin Lautenschläger im Amt war, darüber nachgedacht, wie das Land seiner Fachaufsicht gegenüber den Jobcentern nachkommen kann. Damals hat die Frau Ministerin immer, zum Teil auch zu Recht, gesagt: Wir haben nur eine Rechtsaufsicht.

Es gab und gibt immer noch eine lang anhaltende Kritik an der Qualität in den Jobcentern, wie dort beraten wird, wie dort Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen, wie dort die Mittel verwendet werden. Wir haben uns als GRÜNE immer dafür eingesetzt, dass das Land auch einer Fachaufsicht nachkommt. Leider wird man es jetzt wieder nur gegenüber den Optionskommunen tun können. Sie wollen zukünftig auch mit Zielvereinbarungen arbeiten, die dann kontrollierbar sind. Das sind richtige Schritte, die wir begrüßen.

Herr Kollege Rock, ich glaube, wir bleiben aufgefordert, nicht nur die Frage zu klären, wie Sie es wollen, ob es dort Sozialmissbrauch gibt oder nicht. Wir als Politik sind vor allem vor die Aufgabe gestellt, die Qualität der Jobcenter sicherzustellen. Wir müssen von außen Druck darauf machen, dass im Sinne der Arbeitslosen gut beraten wird, dass sie tatsächlich gute Eingliederungsvereinbarungen bekommen, dass sie eine gute Aus- und Fortbildung bekommen, dass die Mittel nicht wieder zurückgegeben werden. Da hat sich die Politik – ich nenne hier besonders CDU und FDP – nicht besonders hervorgetan, dass sie fördern und fordern will. Vielmehr fordert sie vor allem, und wenn es um die Förderung ging, hat sie sich eigentlich immer in die Büsche geschlagen.

Unsere Rolle als GRÜNE war immer, zu sagen: Wir haben diesen Hartz-IV-Beschluss damals mitgetragen.

Darin stand, dass wir fördern und fordern wollen. Aber es kann nicht sein, dass es seit 2005 mittlerweile ca. 50 Verschärfungen der Sanktionen in verschiedenen Bereichen gab, aber dass die Qualität der Förderung immer stärker nachgelassen hat. Es gab eine hohe Fluktuation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, weniger Eingliederungsvereinbarungen, weniger Ausgaben bei Ausbildung und Fortbildung. Stattdessen hat man viele in Ein-EuroJobs und sich wiederholende Bewerbungstrainings gesteckt.

Das ist ein Mangel an der Qualität. Das ist auch ein Mangel in der Ausführung unseres Versprechens, dass wir Arbeitslose besser fördern wollen. Das Land Hessen muss sich bei der Fachaufsicht zukünftig noch stärker dieser Frage stellen, was wir tun können, damit es vor Ort besser wird.

Das alles wollen wir mitdiskutieren bei der Anhörung, die demnächst ansteht. Es ist momentan ein sehr technisches Ausführungsgesetz. Ich glaube, es bleibt noch einiges zu tun, um die Qualität in den Jobcentern zu sichern und weiterzuentwickeln. Das sind wir den Langzeitarbeitslosen, den ALG-II-Empfängern schuldig. Bisher ist es nach wie vor sehr defizitär. Wir sollten uns auf den Geist des Gesetzes besinnen. Wir wollen diese Langzeitarbeitslosen nicht ärgern, drangsalieren oder schikanieren. Wir wollen sie fördern, wir wollen sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt bringen.

Wir sind froh, dass wir die Jobcenter, die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen verfassungsgemäß abgesichert haben. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Die erste Lesung des Gesetzentwurfs hat hiermit stattgefunden.

Es wird vorgeschlagen, ihn zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Wir verfahren so.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 6:

a) Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – Drucks. 18/3727 –

Hier hat zunächst zur Einbringung Herr Wintermeyer das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf ganz kurz den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze einbringen. Es geht dort um einen Gebietstausch.

(Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU) unterhält sich mit Abg. Florian Rentsch (FDP).)

Herr Fraktionsvorsitzender der CDU Wagner, ich kann natürlich auch etwas lauter reden.

Herr Kollege Wagner, es geht hier darum, dass wir ein Stück von Hessen verlieren. Der Chef der Staatskanzlei bittet auch um Ihre Aufmerksamkeit.

(Timon Gremmels (SPD): Ein Tausch von Ackerland gegen Sportplatz!)

Es geht darum, dass dort die Sportanlagen und die Kreisschulturnhalle sowie das Regenrückhaltebecken der Gemeinde Nieste, die auf dem Areal der Gemeinde Staufenberg liegen, getauscht werden sollen. Es geht da um Zuständigkeitsprobleme für die Gemeinden.

Die Vollziehung der Grenzänderung bedarf nach Art. 103 unserer Verfassung der Zustimmung des Hessischen Landtags. Einwohner sind von dem Gebietstausch nicht betroffen. Die von mir eben angesprochenen Dinge sind bereits im Eigentum der Gemeinde Nieste, sodass dadurch praktisch kein Vermögensverlust existent gewesen ist. Ich darf um Zustimmung bitten.

(Beifall des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herzlichen Dank für die Einbringung. – Jetzt bitte ich um einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Kollege Blum, herzlichen Dank.

An der Stelle, Frau Präsidentin, wäre es sicher auch ohne gegangen. Aber wenn ich so nett aufgefordert werde, beantrage ich, diesen Gesetzentwurf ohne Überweisung an den Ausschuss hier in erster Lesung zur Abstimmung zu stellen.

Dann lasse ich über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Gesetzentwurf in der ersten Lesung angenommen.

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Blum.

Frau Präsidentin, ich beantrage für die FDP-Fraktion, ohne Ausschussüberweisung unmittelbar in die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs einzutreten.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war der vernünftigste Antrag der FDP seit Langem!)

Es ist so, dass wir das nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen können. Deswegen frage ich, wer dafür ist, dass nach Abschluss der ersten Lesung direkt in die zweite Lesung eingetreten wird. – Das ist das gesamte Haus. Dann brauche ich nicht nach Gegenstimmen zu fragen.

Damit können wir unmittelbar in die zweite Lesung eintreten. Hierzu ist ebenfalls keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in dieser Fassung anzunehmen? – Das ist das gesamte Haus. Ich bedanke mich und sage noch, das dieser Gesetzentwurf damit zum Gesetz erhoben ist.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 63:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 18/3697 –

Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass in der Beschluss empfehlung zu Petition Nr. 1228/18 der Beschlusstext fehlt. Er lautet wie folgt: Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, die Petenten über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. – Diese Korrektur wurde in der elektronischen Version der Drucksache schon vorgenommen. Die Drucksache steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Es gibt einige Wünsche nach einem bestimmten Vorgehen bei einzelnen Beschlussempfehlungen zu Petitionen.

Ich wurde gebeten, zunächst über die Petition Nr. 1735/18 getrennt abstimmen zu lassen. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Gegenstimmen? – GRÜNE und LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung zu dieser Petition angenommen.

Jetzt nehme ich aus der Gesamtabstimmung die Be schluss empfehlung zu Petition Nr. 1969/18 heraus. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.

Zu einer ganzen Reihe von Beschlussempfehlungen wurde gebeten, sie aus der Gesamtabstimmung herauszunehmen. Wir können über die Beschlussempfehlungen zu folgenden Petitionen insgesamt abstimmen: Nrn. 1228/18, 1229/18, 1240/18, 1241/18, 1242/18, 1276/18, 1278/18, 1279/18, 1280/18, 1281/18, 1304/18, 1323/18, 1324/18, 1374/18, 1375/18 und 1574/18. Alle diese Petitionen betreffen denselben Sachverhalt. Deswegen können wir sie gemeinsam getrennt abstimmen.

Wer diesen Beschlussempfehlungen die Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit sind auch diese Beschluss empfehlungen angenommen.

Jetzt nehmen wir noch die Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 2064/18 heraus. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – Die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? – SPD und GRÜNE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. – Herr Wagner.

Frau Präsidentin, wir hatten zwischen den Fraktionen vereinbart, Ihnen aber offenkundig nicht mitgeteilt, dass die

Petition Nr. 2064/18, die eben aufgerufen war, genauso behandelt werden soll wie die Petitionen Nrn. 903/18, 1953/18, 2099/18 und 2101/18. Alle diese Petitionen sollen an den Petitionsausschuss zurücküberwiesen werden.

Besteht darüber Einigkeit? – Dann verfahren wir so. Das ist mir tatsächlich anders mitgeteilt worden.

Dann teile ich jetzt mit, welche Petitionen an den Petitionsausschuss zurücküberwiesen werden sollen: Nrn. 2064/18, 903/18, 1953/18, 2099/18 und 2101/18. Zu diesen Eingaben kann für das nächste Plenum eine Aussprache beantragt werden.

Ich lasse darüber abstimmen, ob wir so verfahren. Wer ist für dieses Verfahren? – Das ist das gesamte Haus. Dann machen wir das so.

Jetzt lasse ich über die restlichen Beschlussempfehlungen abstimmen. Wer für die Annahme dieser Beschlussem p fehlungen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Herzlichen Dank. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt noch zu den Beschlussempfehlungen, die ohne Aussprache abgestimmt werden.