Deswegen begrüße ich diese Regelungen ausdrücklich. Ich begrüße ausdrücklich, dass Beratung vor Anordnung steht, dass Bürokratieabbau durch Dokumentationserleichterung vorgenommen wird. Nach wie vor bin ich der festen Überzeugung, dass es keinen Sinn ergibt, die Qualität eines Pflegeheimes danach zu benoten, ob die Dokumentation, die notwendig ist, einwandfrei ist, aber der Dokumentation ein größeres Gewicht beizumessen als der Zuwendung gegenüber den pflegebedürftigen Menschen. Das ist ein Fehler im System.
Wo wir die Chance haben, das zu verändern, sollten wir das tun. Deswegen freue ich mich, dass hier ein Ansatz gemacht worden ist. Es sind Erleichterungen bei den Prüfungen vorgesehen. Insofern denke ich, dass das ein zukunftsweisender Gesetzentwurf ist, den die Regierungsfraktionen vorgelegt haben und der die Unterstützung der Landesregierung hat. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes – Drucks. 18/3762 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes – Drucks. 18/3747 zu Drucks. 18/1638 –
Hier ist Berichterstatter Herr Kollege May. Ich warte auf ein Signal, ob zuerst die Berichterstattung oder zuerst die Einbringung kommen soll. – Zuerst die Einbringung. Dann hat zunächst zur Einbringung des Gesetzentwurfs Herr Kollege Dr. Arnold das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, für die Fraktionen von CDU und FDP den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes einbringen zu können. Dieser Gesetzentwurf wird von der hessischen Jägerschaft schon mit großer Spannung erwartet. Er ist sicherlich nicht einer der ganz bedeutenden Gesetzentwürfe dieser Legislaturperiode. Aber die hessische Jägerschaft ist außerordentlich gut organisiert. Sie hat in verschiedenen Bereichen eine wichtige Aufgabe. Die hessischen Jägerinnen und Jäger – das sage ich auch in Richtung der LINKEN – erfüllen eine wichtige Aufgabe.
Das ist wichtig, damit wir in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft trotzdem ein gutes Wildtiermanagement haben. Deswegen beginne ich ganz bewusst, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einem Dank an die Jägerinnen und Jäger für die Hege und Pflege des hessischen Wildes. Das möchte ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen.
Das Hessische Jagdgesetz wurde im Dezember 1999 letztmalig novelliert. Es hat sich in den letzten zehn Jahren bewährt, obwohl es aufgrund einiger Ereignisse mittlerweile durchaus angebracht ist, das Gesetz in verschiedenen Bereichen zu ändern.
Nach der Landtagswahl im Januar 2009 hat der Landesjagdverband im „Hessenjäger“ aufgrund der Wahlprüfsteine, die er zuvor zur Wahl den einzelnen Parteien vorgelegt hat, bestimmte Punkte aufgeschrieben und sozusagen einen Forderungskatalog zu einer Novelle des Jagdgesetzes aufgestellt. Das haben die Kollegen der SPD genutzt, um daraus einen eigenen Gesetzentwurf zu machen. Ich habe das so verstanden, Herr Kollege Görig, dass wir sicherlich gemeinsam auch noch die Anhörung zu unserem Gesetz vorübergehen lassen wollen und Sie gegebenenfalls den Vorschlag machen, dort diesen Gesetz
entwurf der SPD in eine dritte Lesung gehen zu lassen, sodass wir Gelegenheit haben, noch einmal im Ausschuss darüber zu reden. Ich würde das sehr begrüßen.
Aber die Ziele, die der Landesjagdverband dort angesprochen hat, nämlich dass man die Eigenverantwortlichkeit der Jäger stärkt und dass man die Jagdpraxis verbessert, haben auch uns, die Fraktionen von CDU und FDP geleitet und veranlasst, dieses Fraktionsgesetz vorzulegen. Ich möchte ganz ausdrücklich auch dem Kollegen Sürmann noch einmal herzlich für die gute Zusammenarbeit danken, ebenso wie den anderen jagdlichen und nicht jagdlichen Kollegen. Wir haben das diskutiert. Wir haben jetzt zwei Jahre gebraucht, um in aller Ruhe die verschiedenen Punkte anzusprechen.
Was sind die wichtigen Punkte, die wir hier nennen müssen? – Wir wollen in diesem Gesetz einen fairen Interessenausgleich von Wald und Wild. Das ist ein Punkt, der sicherlich auch miteinander zu diskutieren ist. Herr Kollege May, ich habe in Ihrer Pressemitteilung gelesen, dass Sie die zu hohe Wilddichte in den hessischen Wäldern beklagen. Ich sage ausdrücklich: Da haben Sie stellenweise durchaus recht. Darüber müssen wir reden.
Auch die Interessen der Waldbesitzer sind wichtig. Ebenso sind die Interessen des Naturschutzes wichtig, nicht nur die Interessen der Jäger. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass wir diesen Interessenausgleich miteinander hinbekommen. Nach der Föderalismusreform ist die Jagd Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Wir als Land sind in der Lage und haben den Auftrag, das so zu gestalten, dass die Jägerschaft einen Gesetzesrahmen hat, in dem sie handeln und gut wirtschaften kann – auch in einer ganz gezielten Wildbewirtschaftung –, aber andererseits auch die Interessen des Naturschutzes, des Tierschutzes und auch des Waldes dort entsprechend berücksichtigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Bürokratie abbauen und vor allem den Tierschutzauftrag umsetzen, der in Art. 20a Grundgesetz festgelegt ist. Deswegen möchte ich drei Schwerpunkte dieser Jagdgesetznovelle aufzeigen, zum einen diesen Interessenausgleich. Obwohl durchaus ein Rückgang der Verbissschäden verzeichnet werden kann, ist dies teilweise noch nicht der Fall. Deswegen haben wir beispielsweise vorgesehen, dass Äsungsflächen im Wald angelegt werden müssen.
Zum Zweiten ist es wichtig, dass wir die Eigenverantwortung stärken. Ich glaube, dass die Hegegemeinschaften, ohne dass sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sein müssen, durchaus in der Lage sind, diese Dinge eigenverantwortlich zu regeln. Dazu gehört die Umsetzung des Projekts Knüllwald, in dem die Rehwild-Abschussplanregelung für die gesamte Hegegemeinschaft vorgenommen wird – sicherlich eine innovative Gesetzesregelung, die es so in den Jagdgesetzen der Länder in ganz Deutschland nicht gibt. Wir haben Gruppenabschusspläne für Rot-, Dam- und Muffelwild vorgesehen. Wir sagen, ein Verbissgutachten zum Rehwild muss dort nicht zwingend gemacht werden, wo sich die Hegegemeinschaften in der Abschussplanregelung einig sind. Als Bürokratieabbau wollen wir auch dafür sorgen, dass die weiter zugelassenen Kirrungen bei Schwarzwild nur angezeigt und nicht mehr genehmigt werden müssen.
Wir leben in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft, deswegen sind Fragen der jagdlichen Raumordnung besonders wichtig. Wir haben einen neuen § 21a eingefügt, der die Anpassung und Abgrenzung von Hochwildgebieten regelt. Kollege Sürmann wird das mit den dazugehörigen Planungen noch einmal vorstellen. Auch das ist eine innovative Regelung, die ich so in den Jagdgesetzen der anderen Länder nicht kenne und die zeigt, dass wir den Änderungen, die sich hier ergeben haben, durchaus Rechnung tragen.
Verehrte Frau Hammann, ich kann mir vorstellen, dass Sie einem Punkt besondere Aufmerksamkeit schenken: dass wir versuchen, im Jagdgesetz auch für den Tierschutz klare Akzente zu setzen.
Ich denke, dass auch den Nichtjägern klar ist, dass gut ausgebildete Jagdhunde zur Ausübung der Jagd dazugehören, um den Tieren unnötiges Leiden zu ersparen, dass die Frage, wie Jagdhunde ausgebildet werden, neu geregelt werden muss – das haben wir getan – und dass im Gesetz beispielsweise auch die Möglichkeit vorgesehen wird, dass besonders ausgebildete Nachsuchegespanne, also der Hundeführer und der Hund, in der Lage sind, weitere Nachsuche nach einem verletzten Wild – das kann durchaus auch durch einen Verkehrsunfall verletzt sein, das muss nicht immer die Folge einer Schussverletzung sein – über die Grenzen von Hegegemeinschaften hinweg zu betreiben.
Wir wollen, dass die Äsungsverbesserung vorgenommen wird. 0,5 % der jagdbaren Fläche sollen Äsungsfläche sein. Wir wollen auch in einem neuen Paragrafen, den wir sicherlich im Ausschuss diskutieren müssen, der aber auch einen wesentlichen Punkt in der Anhörung darstellen wird, dafür sorgen, dass die Störung des Wildes im Wald auf ein verträgliches Maß zurückgeführt wird. Deswegen ein neuer § 23 Abs. 11, der heißt: „Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten;...“
Meine Damen und Herren, das ist ein Tierschutzgedanke. Das richtet sich gegen Wildwuchs, gegen Geocaching, gegen das Sich-Bewegen im Wald, in Dickungen, in den Einständen des Wildes.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gilt das auch für den Jäger?)
Letzter Satz. Fütterung ist grundsätzlich verboten, in Notzeiten ja – ein weiterer Tierschutzgedanke.
Es ist ein modernes, praxistaugliches Jagdgesetz. Wir hoffen, in der Anhörung werden wir noch weitere Anregungen bekommen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Zu Punkt 13, der zweiten Lesung des SPDGesetzentwurfs, jetzt die Berichterstattung durch Herrn Kollegen May, bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der SPD für ein neues Hessisches Jagdgesetz vor, und zwar lautet die Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank.