Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Herzlichen Dank. – Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Faeser für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Anhörung und die zwei Ausschussberatungen haben zweierlei Dinge deutlich gemacht.

Erstens. Es waren sich alle darüber einig, dass Korruption eine Bedrohung der wesentlichen Grundlagen unserer Gesellschaft ist. Korruption beeinträchtigt den fairen Wettbewerb und führt dazu, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und seine Einrichtungen stark sinkt. Diesem Vertrauensverlust müssen wir gemeinsam – das denke ich gerade angesichts der hohen Nichtwähleranteile bei den Kommunalwahlen – dringend entgegenwirken. Wir sollten alles dafür tun, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat wieder wächst.

(Beifall bei der SPD)

Es geht hierbei aber nicht nur um die Transparenz, sondern es geht bei Korruption bei öffentlichen Aufträgen auch um hohe finanzielle Schäden, die dem Staat und letztlich den Bürgerinnen und Bürgern entstehen.

Zweitens. Alle Beteiligten haben sich für eine bundeseinheitliche Regelung zur Bekämpfung der Korruption bei der Auftragsvergabe ausgesprochen.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Hört, hört!)

Herr Kollege Dr. Blechschmidt, Korruption und manipulative Strukturen machen nicht vor Ländergrenzen halt.

So haben wir im Bereich der Innenpolitik einen Fall – nämlich bei dem marktbeherrschenden Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen, gegen den ein Kartellverfahren eingeleitetet wurde –, der sehr deutlich gemacht hat, dass Korruption über Ländergrenzen gehen kann. Herr Kollege Blechschmidt, eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung ist aber nicht absehbar. Das liegt leider unter anderem an Ihnen, denn die Regierungskoalition von CDU und FDP wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, bundesweit ein Antikorruptionsgesetz zu erlassen. In Hamburg war es die CDU, die ein bestehendes Korruptionsgesetz sogar abgeschafft hat.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf in Hessen vorgelegt. Die Beratungen in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses ergaben auf Nachfragen an den Staatssekretär Saebisch, dass er erklärte, Hessen werde sich auf Bundesebene dafür einsetzen, ein bundeseinheitliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, es ist aber keine Initiative erkennbar, weder im Bundesrat noch sonst irgendwo. Ich fordere Sie auf, dem Minister zu erklären, was Sie auf Bundesebene dafür tun, damit es eine bundeseinheitliche Regelung gibt.

(Beifall bei der SPD – Janine Wissler (DIE LINKE): Es ist leider kein zuständiger Minister da!)

Doch, der Minister sitzt dort. Ich habe ihn gesehen. – Herr Posch, seien Sie doch so ehrlich, und erklären Sie, wenn es keine solche Initiative der Hessen gibt, obwohl Ihr Staatssekretär das im Ausschuss erklärt hat, dass Sie ein solches Gesetz nicht haben wollen. Das erwarten wir zumindest von Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Tun Sie nicht so, als ob Sie das alles auch gut finden und auch für Korruptionsbekämpfung sind. Sie tun nämlich nichts dafür. Eine landesgesetzliche Regelung ist zwingend erforderlich. Der bisherige Erlass der Landesregierung reicht nicht aus. Zum einen wird aufgrund des Erlasses sehr tief in die Rechte von Unternehmen eingegriffen,

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

das sage ich Ihnen gleich –, ohne dass es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Zum anderen ist der Erlass lediglich für die Landesbehörden verbindlich. Die Kommunen haben nur die Empfehlung, sich an den Erlass zu halten, sind aber keineswegs daran gebunden.

Die meisten Anzuhörenden haben aus diesen Gründen unseren Gesetzentwurf befürwortet. Herr Kollege Blechschmidt, zuallererst befürwortet das Ministerium, das unmittelbar davon betroffen ist, nämlich das Ministerium der Finanzen, eine landesgesetzliche Regelung. Auf Seite 185 der Anhörungsunterlagen heißt es in der Stellungnahme des Hessischen Ministeriums der Finanzen:

Aufgrund der Schwere des Eingriffs durch eine Vergabesperre wird es jedoch auch seitens des HMdF als sinnvoll erachtet, dem Ganzen in überschaubarer Zeit einen gesetzlichen Rahmen zu geben.

So viel dazu.

(Günter Rudolph (SPD): Hört, hört! – Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Genau das soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan werden. – Herr Kollege Blechschmidt, danach gibt es keinen Satz, wie Sie auf Seite 185 lesen können.

(Beifall bei der SPD)

Der Leitende Oberstaatsanwalt Speth hielt in der mündlichen Anhörung eine gesetzliche Regelung für „dringend geboten“. Frau Winkler von der OFD hat den Gesetzentwurf für das Korruptionsregister sehr begrüßt. Das können Sie auf Seite 11 des Protokolls nachlesen. Herr Groth von der Berliner Senatsverwaltung hat in der mündlichen Anhörung von den positiven Erfahrungen mit der landesgesetzlichen Regelung zur Korruptionsbekämpfung berichtet. Er hat dazu wörtlich ausgeführt:

Ich meine, die Berliner Erfahrungen rechtfertigen es, in Hessen ein solches Gesetz zu schaffen – wenn auch nur für eine Zwischenzeit.

Das können Sie auf Seite 11 des Protokolls nachlesen.

Herr Dr. Risch hat den Vorteil eines Gesetzes gegenüber der Anwendungsermächtigung für die Kommunen durch den Erlass hervorgehoben – Seite 17 des Protokolls. Herr Bruns von den Hessischen Handwerkskammern hält es für notwendig, dass der Inhalt der Regelung des Erlasses in Gesetzesform gegossen wird, um den Grundrechtsverstoß rechtfertigen zu können, der durch die Eintragung in das Korruptionsregister gegeben wäre.

(Beifall bei der SPD)

Insgesamt gab es also große Zustimmung zu dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf. Auch in Detailfragen hielt unser Gesetzentwurf den kritischen Anforderungen an Anhörungsverfahren stand. So wurde diskutiert, ob die Regelung gerechtfertigt ist, dass der hinreichende Verdacht einer Straftat als Eintragungsvoraussetzung ausreicht. Aber im Ergebnis war diese Frage zu bejahen.

Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass lediglich auf der Grundlage eines Erlasses der hinreichende Verdacht einer Straftat für eine Eintragung in ein Register bereits ausreicht. So wird es auch gehandhabt. Der Unterschied zur bisherigen Praxis ist, dass diese in die Rechte der Betroffenen eingreifende Folge nunmehr gesetzlich geregelt wird. Dagegen können Sie eigentlich nichts haben.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Frage, wann eine Verfehlung als Nachweis gelten kann. Der derzeit gültige Erlass der Landesregierung sieht in Ziffer 3 Folgendes vor:

Verdachtsmomente allein können nicht ausschlaggebend sein. Im Übrigen kommen für die Beurteilung des Sachverhalts alle geeigneten Feststellungen zum Beispiel in Haftbefehlen, von Rechnungsprüfungsbehörden, einer Innenrevision, beauftragter Gutachter sowie eigene Feststellungen der Dienststellen in Betracht.

Damit wird auf der Grundlage eines Regierungserlasses massiv in das Recht eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes eingegriffen, und zwar bereits jetzt. Deshalb muss man aus rechtsstaatlicher Sicht sagen, dass das durchaus problematisch ist und wir deshalb dafür eine gesetzliche Regelung haben wollen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Das wird noch problematischer werden!)

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Doch!)

Herr Kollege Blechschmidt, die FDP ruft heute gern herein. Ich hätte erwartet, dass Sie sich an der mündlichen Anhörung beteiligen.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Ich war dabei!)

Seitens der FDP und der CDU hat sich keiner auch nur mit einer einzigen Wortmeldung beteiligt. Das sage ich Ihnen einmal an dieser Stelle. Es geht um wichtige Rechte, wie hier in Unternehmerrechte eingegriffen wird. So viel dazu.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Wir sollten eine landesgesetzliche Regelung auf den Weg bringen, damit die geforderte Rechtssicherheit bei den Ausschlüssen von Unternehmen in Vergabeverfahren Einzug hält. Wir wollen uns mit dem Gesetz an alle öffentlichen Auftraggeber in Hessen wenden, nicht nur an die Landesbehörden, sondern gerade auch an die Kommunen. Für sie alle soll Transparenz geschaffen werden. Sie alle sollen ein einheitliches Verfahren im Hinblick auf den Einblick in das Korruptionsregister erhalten.

Ich gebe Ihnen noch eines mit auf den Weg. Herr Kollege Klose, wie wichtig Transparenz in den Vergabeverfahren ist, haben wir in den letzten Wochen und Monaten sehr eindrucksvoll im Bereich der HZD erleben müssen. Die Überprüfung hat ergeben, dass rund die Hälfte aller Vergabeverfahren rechtswidrig war. Nun kann man umrechnen, was das für die – das wurde uns vom Finanzminister gesagt – rund 4.000 durchgeführten Vergabeverfahren im Bereich der HZD bedeuten würde. Allein aufgrund dieser ganzen ungeheuerlichen Vorgänge müsste die Landesregierung ein großes Interesse an einer verstärkten Transparenz im Vergabeverfahren haben.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Aus all diesen Gründen werbe ich noch einmal für unseren Gesetzentwurf, um endlich mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit in Hessen im Bereich der Vergabeverfahren herzustellen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Faeser. – Nächster Redner, Herr Kollege Schork für die CDU-Fraktion.

(Günter Rudolph (SPD): In Hessen gibt es keine Korruption, deswegen braucht man kein Gesetz!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Faeser hat an den Anfang ihrer Rede gestellt, was in den Ausschussberatungen und insbesondere in der Anhörung – ich denke, auch zwischen den Fraktionen – unumstritten ist. Das waren die grundsätzlichen Aussagen zu der Frage der Korruption, und dass die Bekämpfung der Korruption eine grundsätzliche Aufgabe ist. Sie hat auch richtig festgestellt, dass es die übereinstimmende Meinung aller war,

(Günter Rudolph (SPD): Was?)

dass die Lösung des Problems am besten in einer bundesstaatlichen Regelung zu finden ist. Es ist in der Tat so, es