Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sicherlich nachvollziehbar und aufgrund der Reaktionen verschiedener Kommunen mehr als wichtig, über die Frage nachzudenken: Was hat die Fehlbelegungsabgabe in Hessen bewirkt, und was haben wir vor, wenn wir über ein eigenes hessisches Wohnraumfördergesetz reden?
Wenn Sie, Herr Kollege Klose, sagen, es sei zutiefst unsozial, dass die Fehlbelegungsabgabe in Hessen abgeschafft wird, dann ist das nach meinem Verständnis indirekt eine Beschimpfung Ihrer Kollegen in den anderen Bundesländern. Denn in allen 15 Bundesländern, bis auf Hessen, ist
Worüber reden wir? – 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der Wohnraumförderung zugebilligt. Sie durften auch im Bereich der Wohnungsbindung eigene Gesetze erlassen. Das haben bisher alle Bundesländer gemacht, also auch Bremen. Ich habe auch nicht in der Koalitionsvereinbarung von Baden-Württemberg gelesen, dass dort jetzt die Fehlbelegungsabgabe wieder eingeführt wird; auch nicht in den anderen Ländern. Es ist auch nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, das sei das Geld der Kommunen, sondern es ist durch ein Landesgesetz bewirkt worden, dass dieses Geld erhoben wird und dass die Kommunen zweckgebunden Wohnraumförderung zu betreiben haben.
Wir tun jetzt etwas in Hessen, was in allen anderen Bundesländern bereits erfolgt ist. Wir gehen nämlich auf unsere Bedarfe, auf die Bedarfe der Menschen in Hessen und auch auf das, was die Kommunen sagen, ein, schaffen entsprechende Wohnraumförderung und regeln Wohnungsbindung.
Deswegen wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN nicht zustimmen, die diese Fehlbelegungsabgabe um sechs Jahre verlängern wollen, sondern wir glauben – und da bin ich dem Kollegen Siebel durchaus dankbar, dass er das deutlich gemacht hat –, dass wir eine gemeinsame soziale Verantwortung haben. Dazu bekenne ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich. Das möchte ich hier deutlich sagen. Wir werden gemeinsam mit den Kommunen dafür sorgen, dass Regelungen getroffen werden. Denn wir werden mit der FDP dafür sorgen, dass die Kommunen auch ein Mitspracherecht bei der Frage, wie das gemacht wird, haben.
Ich habe im Hintergrund die Frage gehört: Mit welchen Mitteln wollt ihr das denn machen? – Wir haben das Sondervermögen „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“, das im Jahr gut 60 Millionen € dort generiert und das für diesen Zweck eingesetzt werden kann.
Nein, nein, die Mittel können wir schon einsetzen und auch durch Gesetz entsprechend darüber verfügen.
Was wir sicherlich an dieser Stelle auch sagen müssen, ist Folgendes: Es gibt gerade hier in Südhessen – in Wiesbaden, aber auch in Frankfurt und bei Ihnen in Darmstadt – Bedarf an sozial gefördertem Wohnungsbau; Herr Siebel, Sie haben das erwähnt. Das müssen wir ergründen. Ich denke, wir müssen dort handeln, wo es notwendig und wichtig ist. Aber es ist auch wichtig, daran zu denken, dass wir bestehende Sozialwohnungen im Hinblick auf senioren- und behindertengerechten Ausbau und auf Energieeffizienz mit diesen Mitteln entsprechend modernisieren.
Ich glaube, dass der gemeinsame Antragstext, den wir in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses besprochen haben, die große Chance bietet, eine gerechte Lösung zu finden. Das sage ich ausdrücklich auch im Namen meiner Fraktion, die darüber intensiv diskutiert hat. Die Belange der Kommunen werden berücksichtigt. Es wird
Wir werden gemeinsam mit den Kommunen einen Weg finden. Die Fraktionen der CDU und der FDP werden da etwas tun – wenn die SPD-Fraktion da mitmacht, werden wir es mit ihr gemeinsam tun –, was den Menschen die klare Erkenntnis gibt, dass wir beim sozialen Wohnungsbau richtige und zukunftsweisende Entscheidungen treffen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu der grundsätzlichen Problematik der Fehlbelegungsabgabe habe ich in den letzten Plenarsitzungsrunden einige Ausführungen gemacht. Ich habe auch darauf hingewiesen, welche Veränderungen wir seit dem Kriegsende bei der Förderung des Wohnraumbaus gehabt haben. Ich habe auch gesagt, dass es notwendig ist, über neue Formen nachzudenken, zumal im Großen und Ganzen der Bedarf an Wohnraum über private Finanzierung abgedeckt werden kann.
Wir müssen jetzt genau schauen, wo es Bedarfe gibt. Herr Kollege Arnold hat darauf hingewiesen, dass das regional sehr unterschiedlich ist. Es ist aber nicht nur regional sehr unterschiedlich. Vielmehr wird in Zukunft mit ziemlicher Sicherheit die Sanierung des vorhandenen Wohnraums ein Schwerpunkt sein. Schon heute ist es so, dass wir ca. zwei Drittel der Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen vorsehen.
Ich glaube, das wird einer der Schwerpunkte sein. Wir müssen das aktuell auch im Zusammenhang mit der Frage der Klimaproblematik sehen. Wir wollen gerade durch Energieeinsparung versuchen, dieses Problem mit zu lösen. Da besteht ein Zusammenhang mit dem Neubau der Wohnungen bzw. mit der Renovierung des vorhandenen Wohnungsbestandes.
Sie von den GRÜNEN meinen, man sollte die Geltungsdauer des Gesetzes noch einmal um sechs Jahre verlängern. Ich weiß nicht, von wem von Ihnen eben der Zwischenruf kam, man könne damit doch wenigstens diesen Zustand erhalten. Das geht aber eben gerade nicht. Denn wer sich mit der Sache auseinandergesetzt hat, weiß, dass mindestens drei Jahre notwendig sind. Ansons ten steht der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Möglichkeiten, die sich daraus ergeben.
Das heißt, Sie können diesen Weg nicht gehen. Vielleicht sind Sie bereit, das zu machen, was unter anderem Herr Siebel für die SPD-Fraktion gesagt hat. Die Kollegen der Koalitionsfraktionen müssen jetzt ein neues Gesetz machen. Denn ansonsten würde das alte Gesetz mindestens drei Jahre Bestand haben. Nach Ihren politischen Vorstellungen wären es sogar sechs Jahre. Damit würde es dann aber einer Neuordnung im Weg stehen.
Meine Damen und Herren, deswegen sage ich: Sie haben Ihren Gesetzentwurf schlicht und ergreifend aus takti
Machen Sie uns nichts vor: Die Idee haben Sie zum richtigen Zeitpunkt gehabt. Deswegen haben Sie das exekutiert.
Aber Sie müssen sich darauf hinweisen lassen, dass der Weg, den Sie vorschlagen, die Neuordnung genau nicht ermöglichen würde. Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich bei Herrn Siebel, der, auch wenn er anderes kritisiert, gesagt hat, dass es da eine Neuordnung geben muss.
Das werden wir tun. Herr Siebel, wir werden auch über die Frage diskutieren müssen, wie wir neue Wege gehen können, um – das sage ich jetzt ganz bewusst – bei Neubaumaßnahmen oder bei Renovierungen zukünftig die Notwendigkeit einer Fehlbelegungsabgabe zu vermeiden.
In anderen Ländern gibt es bereits unterschiedliche Lösungsansätze. Das werden wir im Detail diskutieren. In Stichworten will ich auf die Möglichkeit hinweisen, dass sich der Investor bei der Inanspruchnahme eines Darlehens bei der Zinsbelastung an den potenziellen Mieteinnahmen orientieren muss, die sich über diejenigen ergeben, die den sozialen Wohnungsbau in Zukunft nutzen werden. Hier können wir auf Dinge zurückgreifen, die ansatzweise bereits versucht werden. Da steckt bekanntermaßen der Teufel im Detail. Das heißt, wir wollen auf jeden Fall diese Diskussion in der Zukunft vermeiden und glauben, dass wir da auf Mechanismen hinweisen können, mit denen man das machen kann.
Ich sage es noch einmal: Wir haben einen grundlegenden Wandel in der Struktur des Wohnungsbaus und hinsichtlich der Notwendigkeit, neue Wohnungen zu bauen. Es gibt eine Verlagerung hin zur Renovierung.
Wir haben in den einzelnen Regionen unterschiedliche Situationen. Ich weise auch darauf hin, dass wir in den ländlichen Regionen eine völlig andere Situation haben. Mit Verlaub, ich sage das so deutlich, wie es ist. Da ist es mit einer Sanierung schon einmal gar nicht mehr getan. Denn wo niemand mehr ist, brauche ich auch nicht zu sanieren. Was ich sage, ist hart.
Aber auch denjenigen muss geholfen werden. Eigentum verpflichtet. Wenn aber jemand nicht mehr dazu in der Lage ist und wenn er keinen Bedarf mehr hat, dann kann ich ihn auch nicht dazu verpflichten, das Eigentum aufrechtzuerhalten und es weiterhin zu gestalten.
Wir haben es also mit einer ganzen Palette schwieriger Fragen zu tun. Wir werden Ihnen entsprechende Vorschläge gerade auch hinsichtlich der Vermeidung der Fehlsubventionierung für die Zukunft unterbreiten. Wir werden diese Lösungen diskutieren.
Es besteht also zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Veranlassung, das alte Gesetz aufrechtzuerhalten. Das wäre sogar kontraproduktiv. Denn es würde kreative Möglichkeiten im modernen Wohnungsbau verhindern. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Minister Posch, schönen Dank. – Jetzt hat sich für die FDP-Fraktion Herr Lenders zu Wort gemeldet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor Sie jetzt gleich Ihre Stimme abgeben, sollten Sie vielleicht noch einmal eines überdenken: Wer zahlt denn eigentlich die Fehlbelegungsabgabe? – Das sind nicht die Superreichen. Das sind auch nicht die gut Verdienenden.
Diejenigen, die eben von Herrn Schaus so „nett“ mit 1 € überzogen wurden, sind genau diejenigen, die in Haushalten leben, die mit ihrem Einkommen gerade über die Schwelle der Berechtigung der Nutzung einer solchen Wohnung hinausgewachsen sind. Sie verdienen ein paar Euro mehr.
Meine Damen und Herren, Sie behaupten, wir würden unsozial handeln. Die weitere Erhebung der Fehlbelegungsabgabe wäre unsozial.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Lenders, ich tue mich schon ein wenig schwer damit, dass ausgerechnet Sie jetzt hier als Robin Hood auftreten wollen.
Ich stelle Folgendes fest: Erstens. Sie haben uns vorhin vorgeworfen, unser Gesetzentwurf sei ein Griff in die Mottenkiste. Dieser Gesetzentwurf sieht nichts anderes als ein Gesetz vor, das die CDU während ihrer Regierungszeit als Gesetzentwurf eingebracht hat. Das war ein modernisiertes Gesetz, das die Fehlbelegungsabgabe betraf. Wir haben seinerzeit auch zugestimmt, als es um die Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes ging. Insofern richtet sich der Vorwurf des Griffs in die Mottenkiste an Ihren eigenen Koalitionspartner. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
Zweitens. Wie eingangs vermutet, haben Sie erneut das Wohnraumförderungsgesetz ins Schaufenster gehängt, obwohl überhaupt nichts vorliegt. Es liegt überhaupt nichts vor. Es wird wieder wolkig darum herumgeredet, was in diesem Gesetzentwurf stehen soll. Auch Herr Dr. Arnold hat so getan, als würde es bereits auf dem Tisch des Hauses liegen. Es liegt aber überhaupt nichts vor. Das stelle ich hiermit fest.
Drittens. Die Städte, gerade auch die im Ballungsraum, haben in allen Stellungnahmen sehr eindeutig darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren erheblicher Bedarf im sozialen Wohnungsbau an preiswerten Wohnungen herrscht. Das ist gerade deswegen so, weil wir andere Sozialwohnungen als in den Siebzigerjahren brauchen. Wir brauchen nämlich kleinere Wohnungen, die insbesondere
Viertens. Es gibt keine Verdrängung besser verdienender Mieter. Das ist eine Schimäre, die immer wieder bemüht wird. Nur als Beispiel will ich sagen, dass uns das der Hessische Städtetag auch noch einmal ausdrücklich bestätigt hat. Er hat uns nämlich geschrieben – ich darf zitieren –: