Viertens. Es gibt keine Verdrängung besser verdienender Mieter. Das ist eine Schimäre, die immer wieder bemüht wird. Nur als Beispiel will ich sagen, dass uns das der Hessische Städtetag auch noch einmal ausdrücklich bestätigt hat. Er hat uns nämlich geschrieben – ich darf zitieren –:
Woher insbesondere die Fraktion der FDP ihre Kenntnisse nimmt, dass die Fehlbelegungsabgabe sich nicht bewährt habe, ist dem Hessischen Städtetag nicht bekannt.
Damit ist doch völlig klar: Das ist eine Schimäre, die Sie ständig bemühen, die aber durch nichts belegt ist.
Fünftens. Herr Minister, Ihr Weg heißt im Klartext: Ich nehme euch Kommunen die Mittel, die ihr noch in den sozialen Wohnungsbau reinsteckt, weg, biete euch aber keinerlei Ersatz an. – Auch Sie hängen dieses Wohnraumförderungsgesetz ins Schaufenster, aber es ist mit nichts gefüllt. Dann sagen Sie, es sei eine rein taktisch-strategische Begründung. Es ist nur seltsam, dass die überwiegende Mehrheit aller Kommunen, die sich an der schriftlichen Anhörung beteiligt haben, durch die Bank diesen Weg mit uns gehen will, und zwar völlig egal, von welcher Couleur sie regiert werden. Es ist doch seltsam, dass die sich alle dieser vermeintlich taktisch-strategischen Begründung anschließen.
Sechstens. Herr Minister, das bedauere ich wirklich: Sie haben in Ihren durchaus langen Ausführungen keinerlei Worte darüber verloren, warum Sie den Kommunen noch im Dezember das Gegenteil dessen versprochen haben, was Sie heute hier exekutieren wollen. Solange Sie das von diesem Pult aus nicht getan haben, können wir diese Debatte auch nicht beenden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nach Herrn Staatsminister Posch noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich jetzt auch Gelegenheit habe, zu ein paar Argumenten von Herrn Lenders etwas sagen zu können. Herr Lenders, Sie haben die Fehlbelegungsabgabe als „systemwidrig“ bezeichnet – ein harter Begriff, den man noch einmal überdenken sollte.
Ich will aber auf zwei Punkte eingehen: Erstens. Sie haben gefragt, wer die Fehlbelegungsabgabe zahlt, und dann sozusagen das Bild gezeichnet, als würde es sich dabei im Wesentlichen um einkommensschwache Gruppen handeln. Alle Untersuchungen dazu zeigen – übrigens auch die von Ihnen zitierte vom Institut Wohnen und Umwelt, die auch eine ganz hervorragende Stellungnahme in diesem Gesetzgebungsverfahren war und uns insgesamt
weiterhelfen kann, dort noch etwas herauszuziehen –, dass es natürlich solche von Ihnen zitierte Fälle gibt, Herr Lenders.
Aber die überwiegende Anzahl derer, die die Fehlbelegungsabgabe bezahlen – das sind natürlich nicht die Kommunen, sondern die Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen, die auch im Laufe von vielen, vielen Jahren einen deutlichen Anstieg ihres Einkommens haben verzeichnen können –, kann diese Abgabe auch bezahlen. Dass sie das nicht alle toll finden, 50 € oder 100 € mehr zu bezahlen, ist doch ganz verständlich; das sehen Sie wahrscheinlich ganz genauso. Aber dass die Fehlbelegungsabgabe die Ärmsten der Armen trifft, das ist nun wirklich nicht der Fall.
Zweiter Punkt. Herr Lenders, Sie haben gesagt, die Fehlbelegungsabgabe habe dazu geführt, dass wir Stadtteile hätten, in denen durch die Fehlbelegungsabgabe soziale Verwerfungen entstünden, und deswegen sei das alles so schlimm. In der von Ihnen zitierten Darlegung des Instituts Wohnen und Umwelt wird angeführt, laut Untersuchungen dazu würden 10 % derjenigen, die aus den Revieren weggezogen sind, wo die Fehlbelegungsabgabe erhoben wird, dies wegen der Fehlbelegungsabgabe tun – die überwiegende Anzahl derer, die ausziehen, tun das aber deshalb, weil ihnen das Wohnungsumfeld nicht mehr gefällt, weil ihnen die Wohnungsgröße nicht zusagt und derlei Faktoren. Das sind die Faktoren, warum Leute ausziehen, nicht aber die Fehlbelegungsabgabe – das ist durch alle Untersuchungen, die dazu gemacht wurden, nachgewiesen. Deshalb bitte ich doch einfach darum, wenn wir uns in der Diskussion schon darauf verständigt haben, in Zukunft konstruktiv mit dem Vorgang umzugehen, auch dahin gehend redlich zu bleiben, dass wir die Analysen, die wir haben, auch ordentlich analysieren.
Eine letzte Bemerkung möchte ich zu der Frage machen, wie es jetzt weitergeht. Ich bin Herrn Dr. Arnold und Herrn Staatsminister Posch sehr dankbar dafür, dass ich aus ihren Worten herausgehört habe, dass man tatsächlich auch ihrerseits gemeinsam an einem Wohnraumförderungsgesetz arbeiten möchte. Ich würde das gern noch um einen Aspekt erweitern, von dem ich glaube, dass er hier im Hause unstrittig ist: Eine der Voraussetzungen dafür, tatsächlich ein möglichst konstruktives, gutes Wohnraumförderungsgesetz zur Wirkung und Entfaltung zu bringen, ist die, dass der Wohnungsbau zumindest zu einem überwiegenden und großen Teil auch in öffentlicher Verantwortung bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da sind auf der einen Seite natürlich die Kommunen gefordert. Ich kenne keine Kommune in Hessen, die momentan die Idee hat, ihre regionalen Wohnungsgesellschaften zu veräußern. Alle sind sich der Verantwortung bewusst, sodass sie sagen: Ja, wir brauchen diese Wohnungsbaugesellschaften, um ein Wohnraumförderungsgesetz sozusagen auch wirken zu lassen. – Aber dazu ist es auch notwendig, dass das Land diese Chance, tatsächlich den Bedürfnissen und den demografischen Veränderungen entsprechend wirken zu können, mit seinen Möglichkeiten in seinen Wohnungsbaugesellschaften wahrnimmt, damit sie auch erhalten bleiben. Es gehört mit dazu, dass der öffentliche Wohnungsbau in öffentlicher Verantwortung bleibt und wir diese Möglichkeiten auch nutzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Für die FDP-Fraktion, der Fraktionsvorsitzende Herr Rentsch. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, ich will das aufnehmen, was Sie zum Schluss gesagt haben. Man kann gegen das Instrument der Fehlbelegungsabgabe sein und trotzdem anerkennen, dass wir für Menschen mit geringem Einkommen – gerade in Ballungsräumen und anderen Bereichen unseres Bundeslandes – Wohnraum brauchen, den sich diese leisten können. Darum geht es; das ist völlig unbestritten.
Weil das so ist, nehme ich für die Kollegen aus der Union, genauso wie für die Kollegen meiner Fraktion, in Anspruch, dass wir natürlich wissen, dass es in einem Ballungsgebiet – ob das Wiesbaden oder Frankfurt ist – Situationen für Menschen gibt, in denen sie Probleme haben, sich eine Wohnung leisten zu können, und dass es deshalb ein Instrument geben muss, diesen Menschen auch zu helfen. Das ist unbestritten. Es mag aber auch Gründe geben, Kollege Siebel, warum sich die SPD-Fraktion im Frankfurter Römer klar gegen die Fehlbelegungsabgabe ausgesprochen hat. Sie haben gesagt, sie hielten das Instrument der Fehlbelegungsabgabe für falsch, weil es andere Instrumente gebe, die das gleiche Ziel auf besserem Weg verfolgen könnten. Auch andere Bundesländer haben das erkannt.
Ich will damit sagen: Wir sind doch nicht bei der Frage auseinander, dass wir ein Instrument brauchen, dieses Problems Herr zu werden.
Ja, Herr Kollege Al-Wazir, das ist kein Wunschkonzert. Auch die Frankfurter SPD mag ja möglicherweise mal eine Position vertreten, die nicht falsch ist. – Es ist kein Wunschkonzert, sondern wir brauchen – das hat der Minister richtig ausgeführt – einen neuen Weg, wie wir diesen Menschen helfen können. Darum muss es gehen, das muss unser Ziel sein.
Kollege Arnold hat es gesagt: Wir arbeiten daran, es wird einen Entwurf in diesem Landtag geben, den wir in einer Anhörung breit diskutieren werden. Dort werden wir uns das, was es an Fachmeinungen gibt, anhören. Aber wir müssen auch ein Stück weit darauf schauen, dass das, was andere Bundesländer gemacht haben – 14 an der Zahl und Rheinland-Pfalz fast komplett –, möglicherweise auch nicht ganz dumm war. Deshalb ist der Vorwurf von Ihnen, Herr Kollege Wagner oder Herr Kollege Klose – nach dem Motto, wer heute diesen Entwurf ablehnt, würde sich quasi nicht für Menschen einsetzen, die in den Bereichen einen Anspruch oder ein Bedürfnis haben, eine günstige Wohnung zu erhalten –, wirklich Blödsinn, und das weise ich auch mit aller Kraft von uns; das wollen wir nicht. Wir werden einen Gesetzentwurf vorlegen, der an dieser Stelle Linderung verschafft, ohne das Instrument zu verwenden, das Sie hier heute präsentiert haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein letzter Satz. Ich will nicht verhehlen, dass die Diskussion in unserem Land natürlich überall dort entbrennt, wo Kommunen Einnahmen durch die Fehlbelegungsabgabe haben. Da ist jeder Kommunalpolitiker auch gefordert, zu schauen, ob das Geld, das dort eingenommen wurde, bisher auch so verwendet worden ist. Natürlich wissen wir auch, dass sozialer Wohnungsbau an vielen Stellen Probleme macht. Das ist nicht immer der Fall, ich halte an dieser Stelle nichts von Pauschalierungen, das macht keinen Sinn. Aber wir wissen auch, dass bei sozialem Wohnungsbau eine ganze Reihe von Problemen besteht.
Kollege Arnold hat letztens und auch heute etwas sehr Wichtiges zu dieser Frage gesagt: Es geht nicht nur um die Frage des sozialen Wohnungsbaus an sich, sondern es gibt auch andere Bedürfnisse, die wir in eine solche Förderung einbauen müssen.
Wir müssen beispielsweise die Frage klären, welche Bedürfnisse ältere Menschen hinsichtlich des Wohnraums haben. Ebenso müssen wir klären, welche Bedürfnisse behinderte Menschen hinsichtlich des Wohnraums haben. Das muss in eine solche Initiative mit eingebaut werden.
Dann können wir nicht nur ein Problem lösen, sondern hoffentlich eine ganze Vielzahl von Problemen, was wir sonst mit der Fehlbelegungsabgabe gar nicht erreichen würden. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns auf diesem Weg auch unterstützen würden. – Vielen Dank.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich rufe zur Abstimmung den Dringlichen Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, Drucks. 18/4105 zu Drucks. 18/3952, auf.
Meine Damen und Herren, wir haben insgesamt 110 abgegebene Stimmen. Mit Ja haben 48 gestimmt, mit Nein haben 62 gestimmt. Dann stelle ich fest, dass das Gesetz in zweiter Lesung mit Mehrheit abgelehnt worden ist.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes – Drucks. 18/4150 zu Drucks. 18/3762 –
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes – Drucks. 18/4149 zu Drucks. 18/3747 zu Drucks. 18/1638 –
Berichterstatter: ebenfalls Herr Kollege Rock. Über die Reihenfolge der Redner unterhalten wir uns nach der Berichterstattung durch Herrn Rock.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes, Drucks. 18/3762; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3900, und Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/4127: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag Drucks. 18/4127 geänderten Fassung anzunehmen.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes und anderer Vorschriften, Drucks. 18/3747 zu Drucks. 18/1638: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Abg. Rock. – Ich schlage vor, dass wir zunächst einmal die Vertreter der einbringenden Fraktionen der Gesetze sprechen lassen. Das bedeutet also, zweite Lesung, die Regierungsfraktionen, Herr Kollege Dr. Arnold, danach Kollege Lotz für die SPD und dann Herr May für die GRÜNEN. So weit liegen mir die Wortmeldungen vor. Das Wort hat Herr Abg. Dr. Arnold für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erörtern in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes, eingebracht durch die Fraktionen von CDU und FDP. Dazu haben wir einen Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Wir haben das im Ausschuss ausführlich erörtert, Herr Kollege May. Wir haben die wesentlichen Argumente ausgetauscht. Wir sind gegen Ihren Änderungsantrag.