Protokoll der Sitzung vom 25.08.2011

Ich muss Ihnen sehr deutlich sagen: In einer Zeit, in der wir zum Glück die Kurse voll bekommen und eine ausreichende Zahl Bewerber da ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass wir noch eine Abbrecherregelung finanzieren, der zufolge für Schüler, die nicht an der Schule sind, noch 33 Monate lang 90 % der Ausbildungsvergütung bezahlt werden.

Das hat die Altenpflegeverordnung geändert, die heute hier behandelt wird. Demnach ist eine Übergangszeit möglich. Wenn die Abbrecherregelung zieht, werden bei Abbruch im ersten halben Jahr – das entspricht sozusagen der betrieblichen Kündigungszeit im normalen dualen System – noch bis zum Ende eines Schuljahres 50 % für diesen Schüler bezahlt.

Ich bin gefragt worden, wie man zu solchen Erkenntnissen kommt. Zu diesen Erkenntnissen kommen wir relativ einfach. Denn wir finanzieren es. 30 bis 40 % der Altenpflegehilfeschülerinnen und -schüler steigen nach Abschluss der einjährigen Ausbildung in die dreijährige Ausbildung ein. Das wissen wir, weil wir das bezahlen. Sie steigen nach der einjährigen Ausbildung ein, um dann weitere zwei Jahre im Rahmen der dreijährigen Ausbildung ausgebildet zu werden.

Das finanzieren wir insgesamt. Weil wir das finanzieren, wissen wir, dass das funktioniert. Wir wissen, dass es funktioniert, auch hinsichtlich der Abstimmung der Curricula, also hinsichtlich der Fragestellung, was in der dreijährigen Ausbildung gemacht wird und was in der einjährigen Ausbildung gemacht wird. Im Zweifel kann ich die Curricula so umstrukturieren, dass es noch besser und noch passgenauer wird, als es bei den 30 bis 40 % der Fall ist, die das bisher schon gemacht haben.

Herr Minister, die für die Fraktionen vorgesehene Redezeit ist zu Ende.

Ja, ich bin gleich am Ende meiner Rede. Ich will aber noch einiges sagen.

Insofern ist das also schon ein Weg, und zwar auch im Hinblick auf die Fragestellung der Sicherheit für die Altenpflegeschulen, also hinsichtlich der Frage, wie sie ihre Ausbildung in Zukunft strukturieren können.

Ich will jetzt nicht über die Höhe des Schulgeldes reden. Das wurde von den Vorrednern schon mehrfach gesagt. Mit 320 € bewegen wir uns in Hessen durchaus in einem vernünftigen Rahmen. Aber ich will auch eines sagen: Es wurde in Hessen noch nie so viel Geld für die Altenpflegeausbildung ausgegeben wie zurzeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Alexander Noll (FDP))

Im Jahre 1999 waren es 4,6 Millionen €. Wir nehmen immer dieses Datum. Denn da haben wir die Verantwortung übernommen. Das wurde auf 14 Millionen € im Jahre 2010 erhöht. Im Jahr 2011 wird es sich auf 14,6 Millionen € erhöhen. Das heißt, es ist in den letzten zwölf Jahren zu einer Verdreifachung gekommen. Das zeigt, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die Ausbildung ernst nehmen und in ausreichendem Umfang Mittel dafür zur Verfügung stellen.

Nach derzeitigem Stand – das ist ganz aktuell, nämlich vom 18. August 2011, also aus der letzten Woche – konnten auf der Basis der geänderten Verordnung bereits, dem regionalen Bedarf entsprechend, insgesamt neun zusätzliche Kurse in der Altenpflegeausbildung und drei zusätzliche Kurse in der Fachkraftausbildung eingerichtet werden. Das ist sehr erfreulich. Damit wurden zeitnah bereits 223 weitere landesfinanzierte Plätze zugesagt.

Ohne die Änderung der Verordnung, die am 5. August 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlich wurde und einen Tag später in Kraft trat, wäre diese Zusage nicht möglich gewesen. Es wäre schade gewesen, den 223 Bewerberinnen und Bewerbern sagen zu müssen: Schön, dass ihr euch für den Beruf interessiert, aber es gibt für euch keinen Platz in der Schule, es gibt für euch kein Geld, es gibt für euch da also keine Möglichkeit. – Deswegen war Eile angesagt.

Das Altenpflegegesetz läuft Ende nächsten Jahres aus. Es wird evaluiert werden. Wir werden dann intensiv darüber diskutieren. Wir werden dann auch schon erste Erfahrungen mit der neuen Altenpflegeausbildung gemacht haben. Insofern haben wir einen relativ langen Zeitraum. Wir können im nächsten Jahr darüber diskutieren.

Das Problem, das wir lösen wollten und das wir gelöst haben, ist, dass keine Bewerberin und kein Bewerber, die jetzt nach einen Platz in der Schule nachfragen, auf der Straße stehen bleiben. Vielmehr bekommen sie tatsächlich einen Platz in der Schule. Das ist eine gute Leistung dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Frau Abg. Schott.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Anbetracht der Uhrzeit will ich mich kurz fassen. Herr Minister, Sie haben gesagt, zu Beginn der Abbrecherregelung habe man händeringend nach Schülerinnen und Schülern für die Altenpflegeschulen gesucht. Ja, das war so. Ich frage Sie jetzt aber: Was hat sich daran strukturell geändert? – Nichts hat sich geändert. Die ganze Problematik besteht nach wie vor, nur auf höherem Niveau.

Wir brauchen nach wie vor mehr Auszubildende für diesen Beruf, weil wir einen Bedarf haben, den wir nicht decken können. Folglich gibt es hinsichtlich der Situation keine grundlegende Veränderung. Lediglich die Zahlen sind höher.

Sie haben eben gesagt, diese Regierung sorge sich darum und gebe so viel wie noch nie zuvor dafür aus. Ja, das ist so. Aber das liegt doch nicht daran, dass dieser Regierung ganz besonders an der Lösung dieses Problems gelegen ist, sondern das liegt an den objektiven Gegebenheiten. Der Bedarf verändert sich. Wir haben deutlich mehr alte Menschen, die Pflegebedarf haben. Wir haben vorhin gehört, dass wir eine deutlich höhere Zahl an Demenzerkrankungen haben. Das sind Menschen, die betreut und gepflegt werden müssen. Deshalb muss diese Regierung handeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben vorhin gesagt, 30 bis 40 % der Menschen, die die einjährige Ausbildung machen, wechseln. Ja, aber diese 30 bis 40 % können nur deshalb die andere Ausbildung machen – und halten sie zum Teil nicht durch –, weil die Schulen Stützkurse anbieten. Denn die Curricula sind unterschiedlich, weil die Berufsbilder unterschiedlich sind. Die kann man auch nicht einfach anpassen. In der Altenpflegehilfe geht es fast ausschließlich um praktische Arbeit. In der Altenpflege geht es auch um Organisationsstrukturen, die ganze Begleitarbeit, das Dokumentieren usw. Damit sind die Helferinnen gar nicht belastet, das kommt in deren Ausbildung folglich auch nicht vor. Das passiert aber in diesem ersten Jahr. Das kann man auch nicht einfach hinten dranschieben. Man kann diese Curricula nicht beliebig verändern.

Noch einmal zum Schulgeld. Herr Minister, Sie haben es wieder erwähnt und vorher auch Herr Rock. Nein, die Zahlen, die Sie hier nennen, stimmen objektiv nicht. Sie nennen zwar die Beträge, die pro Platz gezahlt werden. Sie verschweigen dabei aber, dass wir die Altenpflegehilfeschülerinnen in diese Zahlen hineinrechnen, was die anderen Bundesländer so überwiegend nicht tun, und dass für die deutlich weniger gezahlt wird. Damit kommen wir bei einer Pro-Kopf-Berechnung auf einen geringeren Wert pro Schüler als die 320 €, und dann stimmen Ihre Vergleichszahlen nicht mehr. Dann liegt Hessen nicht mehr im guten Mittel, sondern dann liegt Hessen wieder am Ende der Reihe, wie bei vielen anderen Themen auch. Wir sollten aufhören, solche Legenden zu verbreiten, und konsequent bei der Wahrheit bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Schulz-Asche, ich kann verstehen, dass Sie sagen, die 500 Plätze seien nicht ausfüllbar. Aber sie sind nicht aus

füllbar vor dem Hintergrund, dass man das von jetzt auf gleich haben will.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das steht aber in dem Antrag!)

Ja, das steht so in dem Antrag. Die 500 sind ein Synonym. Wir könnten auch sagen: Deckel weg, jeder, den wir erreichen können und der diese Ausbildung haben will, soll einen solchen Platz haben. – Dann haben wir eine Situation, dass wir nicht mehr darüber diskutieren müssen, wie viele Schulplätze wir haben und wie viele Schülerinnen wir haben, sondern dass wir tatsächlich die Möglichkeit haben, jeden auszubilden.

Herr Minister, wenn Sie sagen, es sei jetzt schon schwierig, die angestrebte Zahl zu erfüllen, dann liegt das vielleicht auch daran, dass Menschen, die einen Ausbildungsberuf anstreben, bereits ein oder zwei Jahre vorher anfangen, das zu planen. Wenn Sie aber erst drei Monate vor Schuljahresbeginn mit den Zahlen um die Ecke kommen, dann ist das ein bisschen spät und zeugt nicht von einer langfristigen Planung. Es zeugt nicht von dem Willen, Klarheit zu schaffen. Sagen Sie doch jetzt, was Sie im nächsten und im übernächsten Jahr vorhaben. Sagen Sie doch, dass alle Menschen, die in diesem Bereich ausgebildet werden wollen, definitiv einen Platz bekommen, unabhängig von der Zahl 3.500, 3.000 oder 4.000. Dann kann man doch die Situation auch nutzen und das Ganze so bewerben, dass Menschen, die sich langfristig dafür interessieren, wirklich eine Perspektive haben. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich gehe davon aus, dass die beiden Anträge überwiesen werden sollen. – Dann stelle ich fest, dass die Anträge der LINKEN und der SPD, Tagesordnungspunkte 24 und 31, an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden.

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Dann ist so beschlossen. Vielen Dank.

Ich begrüße auf der Tribüne unseren ehemaligen Kollegen, Herrn Staatsminister a. D. Volker Hoff. Herzlich willkommen.

(Beifall bei der CDU)

Als letzten Punkt heute rufe ich den Tagesordnungspunkt 66 auf:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Länderfinanzausgleich: Ernsthafte Verhandlungen statt „spätpubertärem“ Aktionismus – Drucks. 18/4356 –

Vereinbarte Redezeit sind fünf Minuten. Das Wort hat Herr Abg. Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Unruhe)

Herr Kollege, einen Augenblick. Ich will noch, dass die eine Seite des Hauses zu größerer Ruhe kommt. – Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, wir haben heute Nachmittag einen neuen Höhepunkt der Regierungsverweigerung von CDU und FDP erlebt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Die beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP hatten während einer laufenden Plenardebatte nichts Besseres zu tun, als sich an einem Bushäuschen – –

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): In der Mittagspause! Hören Sie doch auf mit dem Polemisieren! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Sie haben es verlegt!)

Herr Kollege Wagner, haben wir jetzt eine Plenarwoche, und wollten Sie Ihre Aktion nicht ursprünglich um 14 Uhr parallel zum Plenum machen? Sie wissen doch, dass es so ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Fangen Sie an, ein bisschen seriöser zu werden!)

Herr Kollege Wagner, ich begrüße sehr, dass Ihnen mittlerweile Ihre eigene Aktion unangenehm ist. Sie haben allen Grund dazu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Überhaupt nicht, wir sind stolz darauf!)

Während wir hier im Hessischen Landtag darüber reden, welche Lösungen wir für die Probleme unseres Landes haben, haben die beiden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien nichts Besseres zu tun,

(Holger Bellino (CDU): Nein, das ist falsch, in der Pause! – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): In der Mittagspause!)