Frau Ministerin, wenn alles auf einem so guten Weg ist, macht es Ihnen dann nicht Sorge, dass diese angeblich so frohe Botschaft noch nicht einmal bei Jörg-Uwe Hahn angekommen ist?
Ich glaube sehr wohl, dass diese frohe Botschaft bei Justizminister Hahn angekommen ist. Wie gesagt, es kann immer noch sein, dass er von einzelnen Schulen angesprochen wird, die eben noch nicht so weit und so gut auf diesem Weg sind.
Frau Ministerin, ich gehe ja davon aus, dass der stellvertretende Ministerpräsident nicht einfach so etwas dahergeredet hat.
Herr Abgeordneter, wenn Sie sich bei der Formulierung Ihrer Frage gestört fühlen, möchte ich für Ruhe sorgen.
Deshalb frage ich Sie, Frau Ministerin, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten ziehen und welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen wird, um G 8 im Sinne der Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten erträglicher zu machen.
Herr Abg. Wagner, der stellvertretende Ministerpräsident redet nie einfach so daher, sondern immer von Fachwissen geprägt.
Ich möchte Ihnen allerdings nur eines sagen: Wir werden bei G 8 als Maßnahme in den Gymnasien bleiben. Nordrhein-Westfalen hat seinen Gymnasien freigestellt, zu G 9 zurückzukehren – dort sind gerade einmal 14 von 602 Gymnasien, also gerade einmal 2,32 %, zu G 9 zurückgekehrt. Deshalb denke ich auch, dass G 8 für Gymnasien der richtige Weg ist.
Meine Damen und Herren, nur eine Anmerkung wegen der beiden letzten Fragen: Darin sind Zitate in Anführungszeichen geschrieben worden, ohne denjenigen zu nennen, der sich geäußert hat. Die Minister, die geantwortet haben, haben es zwar auch so erkannt. Aber die übrigen Abgeordneten wussten natürlich nicht, um wen es geht. Damit dieser Plagiatsverdacht nicht weiter besteht, bitte ich für die Zukunft, denjenigen, der zitiert wird, auch zu benennen.
(Beifall bei der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein! Ich frage, wie ich möchte, Herr Präsident!)
Wann legt sie die bereits mehrfach angekündigte Evaluation der Erfahrungen mit den vergaberechtlichen Lockerungen der Konjunkturprogramme vor?
Herr Kollege Klose, der derzeit laufende Evaluationsprozess wird nicht vor Mitte Oktober abgeschlossen sein, um alle aktuellen Entwicklungen berücksichtigen zu können. Das ist auch unschädlich; denn das Sonderinvestitionsprogramm des Landes läuft zum 31. Dezember 2011 aus. Die Auswertung der laufenden Erfahrungen bzw. Bewertungen und der Anhörung wird vermutlich Anfang November 2011 abgeschlossen sein.
Vielen Dank, Herr Posch. Gehen Sie denn davon aus, dass Sie unter Berücksichtigung des eben genannten Zeitplans Ihre Zusage gegenüber dem Landtag einhalten können, dass wir von diesen Evaluationen Kenntnis erhalten, bevor über die Verlängerung oder Nicht-Verlängerung der erhöhten Vergabegrenzen entschieden wird?
Herr Kollege Klose, wenn ich mich richtig erinnere, habe ich zugesagt, den zuständigen Ausschuss über diese Ergebnisse zu informieren und danach die Entscheidung zu treffen. Daran wird sich auch nichts ändern.
Welche Maßnahmen ergreift sie seit dem 1. Juli 2011, um die Fehlsubventionierung geförderter Wohnungen im Bestand gemäß Bundesgesetz zu vermeiden oder auszugleichen?
Herr Kollege Klose, die Hessische Landesregierung schafft durch ein Hessisches Wohnraumfördergesetz die gesetzlichen Grundlagen, um durch die Ausgestaltungen der Förderbedingungen künftige Fehlförderungen zu vermeiden.
Herr Posch, ist denn der Landesregierung bewusst, dass das geltende Recht in § 7 Wohnraumförderungsgesetz vorschreibt, dass Fehlförderung im sozialen Wohnungsbau zu vermeiden oder auszugleichen ist und das in Hessen seit dem 01.07.2011 nicht mehr der Fall ist?
Herr Minister Posch, wann wird die Landesregierung den von Ihnen angekündigten Gesetzentwurf für ein Hessisches Wohnraumfördergesetz vorlegen?
Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Diese Beratungen beruhen auf dem Auftrag, den der Hessische Landtag beschlossen hat. Sobald die Beratungen abgeschlossen sind, wird das übliche Verfahren eingeleitet, indem ein Gesetzentwurf in die Anhörung gebracht und dann im Hessischen Landtag eingebracht wird.
Herr Abgeordneter, die fachlichen Empfehlungen des Beirats werden derzeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt abgeklärt. Sobald eine entsprechende Ausund Bewertung vorliegt, wird der Beirat hierüber informiert und eine Sitzung terminiert werden.
Wann plant die Landesregierung den für die Mitte der Legislaturperiode, also den 18. August, vorgesehenen Landessozialbericht vorzulegen?
Herr Abgeordneter, dem Hessische Landtag habe ich bereits mit Schreiben vom Januar dieses Jahres, das durch den Herrn Präsidenten des Hessischen Landtags auch allen Abgeordneten des Sozialpolitischen Ausschusses zur Verfügung gestellt worden ist, davon unterrichtet, dass der Landessozialbericht nicht im Sommer dieses Jahres vorliegen kann, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach gegen Ende des ersten Quartals 2012. Also ist Ihnen eine Unterrichtung im Hinblick auf die Terminverschiebung bereits vor neun Monaten zugegangen.
Herr Minister, es ist von der Landesregierung eine sekundäre Analyse im Rahmen des ersten hessischen Sozialberichts ausgeschrieben worden. Ich gehe davon aus, dass das eine der Basisarbeiten für den Landessozialbericht ist. Angebotsfrist war der 30.07.2011. Ist denn wenigstens jetzt schon diese Vergabe erfolgt?
Herr Abgeordneter, die entsprechenden Angebote sind verspätet eingegangen. Eine Auswertung wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorgenommen. Wir gehen davon aus, dass zum 16.09. eine entsprechende Vergabe vorgenommen werden kann.
Herr Merz, Sie können leider nicht mehr fragen; Herr Dr. Spies oder ein anderer könnte noch. – Aber es ist damit erledigt.