Protokoll der Sitzung vom 04.10.2011

Wenn man dabei von einer Nullrunde spricht, wie es der Abg. Rudolph manchmal macht – heute hat er es als ein „Gnadenbrot“ bezeichnet –, muss ich sagen: Ich finde, das ist ein teures Gnadenbrot. – Es ist eine etwas unseriöse Haltung, die man an den Tag legt, wenn man in diesem Zusammenhang von einem Gnadenbrot oder von einer Nullrunde spricht. Wir reden hier von riesengroßen Geldbeträgen, die den Haushalt belasten werden. Das kann sich schon sehen lassen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das betrifft auch die Fantastereien, die die Mitglieder der Linkspartei und der Sozialdemokratischen Partei hier entwickelt haben.

(Günter Rudolph (SPD): Weiter so! Alles ist gut so!)

Bei dem Maximalprogramm der LINKEN – das muss man sich einmal ausrechnen – kämen noch einmal 174 Millionen € obendrauf. Ausgaben in dieser Größenordnung wären nicht verantwortbar, ja geradezu verantwortungslos.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Lassen Sie mich noch einige Sätze zu dem sagen, was der Abg. Frömmrich für die GRÜNEN vorgeschlagen hat. Ich finde, das ist ein im Grunde differenzierter Vorschlag für einen einkommensunabhängigen und zeitlich abgestuften Einstieg in die lineare Besoldungs- und Versorgungserhöhung. Das ist etwas, worüber wir in diesem Haus schon einmal diskutiert haben und was mit Zustimmung der CDU 2007/2008 umgesetzt worden ist. Aber – das ist ein großes Aber – es würde den Landeshaushalt zusätzlich mit rund 40 Millionen € belasten. Das sind Mehrkosten, die ebenfalls nicht verantwortbar sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Ganz so einfach, wie Sie es sich in Sachen Beihilfe machen, geht es auch nicht. Das ist nichts, was man einfach aus dem Ärmel schüttelt. Daher muss man auch dem bedauerlicherweise eine Absage erteilen.

Ich bleibe dabei: Der Vorschlag, den CDU und FDP machen, ist der richtige Weg. Die Bezüge steigen ab dem 1. Oktober 2011 um 1,5 % und ab dem 1. Oktober 2012 um 2,6 %. Hinzu kommt eine, wie ich finde, sehr ausgewogene Einmalzahlung.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Frömmrich?

(Minister Boris Rhein: Von Herrn Frömmrich? Gern!)

Herr Frömmrich, Sie haben das Wort.

Herr Innenminister, Sie haben gerade gesagt, dass unser Finanzierungsvorschlag ein bisschen unseriös sei. Ich habe mich in dem Zusammenhang gefragt, wie Sie es denn bewerten, dass vonseiten der CDU und der FDP

kein Finanzierungsvorschlag gekommen ist. Sie haben nämlich überhaupt keinen Vorschlag zur Deckung ihrer Mehrausgaben gemacht.

Nun ja, es ist ein Unterschied, ob man 10 oder 40 Millionen € mehr ausgibt. Im Grunde genommen ist es das.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Aber ich habe schon heute Morgen erlebt, dass es bei dem Abg. Kaufmann – dem man das grundsätzlich nicht vorwerfen kann – ein Problem bei der Berechnung von Fristen gab. Insofern ist auch die Unterscheidung zwischen einem Betrag von 10 Millionen und einem Betrag von 40 Millionen € - seis drum.

Was ich, bevor ich zur Beihilfeverordnung komme, an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen wollte – das ist mir sehr wichtig –: Herr Abg. Schaus, Sie haben von einem imaginären Bestandteil der Tarifverhandlungen gesprochen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ja!)

Die Gewerkschaften hätten gedacht, die exakt gleiche Übertragung sei imaginär ein Bestandteil der Verhandlungen gewesen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Nicht nur dachten! Sie sagten und schrieben das auch!)

Das kann doch gar nicht sein. Aber das ist eine ganz interessante Vorstellung der Gewerkschaften. Das ist nämlich etwas, was ich als Verhandlungsführer in dem Tarifbereich nicht verhandeln kann. Ich kann in dem Tarifbereich Verhandlungen führen. Die Verantwortung kann ich gemeinsam mit der Landesregierung tragen. Alles andere ist Sache des Parlaments. Das hat der Gesetzgeber zu entscheiden. Ich habe also nichts, aber auch gar nichts mit den Gewerkschaften zu verhandeln.

Nicht umsonst ist, als es zum Abschluss gekommen ist, klipp und klar vereinbart worden, dass keine Vorentscheidung getroffen wird, was die Besoldungsrunde anbelangt. Das ist eine Entscheidung, die einzig und allein die Abgeordneten des Hessischen Landtags treffen können. Alles andere würde im Übrigen auf ein ziemlich eigenartiges Verständnis von der Gewaltenteilung hindeuten.

Da die Zeit drängt und ich Ihnen den Abend nicht stehlen möchte, lassen Sie mich nur noch ein paar Sätze zu dem Thema Beihilfe sagen. In der Darstellung ist nämlich mittlerweile einiges völlig durcheinandergeraten. Ich glaube, mittlerweile wird das auch absichtlich durcheinandergebracht.

Wir befinden uns im Prozess der Anhörung: Wir diskutieren mit den Vertretern der Verbände, wir hören uns Meinungen an und verschaffen uns ein Gesamtbild. Im Grunde genommen sind wir dabei, dieses Erstellen eines Gesamtbilds abzuschließen. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn man einfach den Prozess abgewartet und dann das Ergebnis kritisiert oder eben nicht kritisiert hätte.

(Günter Rudolph (SPD): Wir kritisieren erst einmal Ihre Vorlage! So einfach ist das!)

Wissen Sie, der Sinn einer Vorlage besteht darin, dass man darüber diskutiert, eine Anhörung durchführt und vielleicht schlauer aus dieser hinausgeht. Manch einem würde es nicht schaden, wenn er so vorginge.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich will Ihnen einmal ein paar Entwicklungen nennen, zu denen es durch die Änderung der Beihilfeverordnung kommen wird. Beispielsweise wird die Höchstgrenze bei den Kosten von Hörgeräten für Kinder gänzlich wegfallen. Bei den über 18-Jährigen werden wir sie von 845 € auf 1.500 € anheben. Das heißt, wir werden den Betrag nahezu verdoppeln. Ich finde, im Interesse von Kindern, die es ohnehin schwer genug haben, ist das ein wirklich lobenswerter Beitrag. Auch das kommt vielleicht in der Diskussion manchmal etwas zu kurz.

Das Gleiche gilt für Sehhilfen. Auch hier gibt es eine Verbesserung. Unabhängig von ihrer Art werden bei Kindern Sehhilfen im Wert von bis zu 200 € pro Auge und bei Erwachsenen bis zu 100 € pro Auge beihilfefähig.

Das Gleiche gilt übrigens auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die wir im Rahmen der Beihilfeverordnung etwas tun. Bisher ist beispielsweise jemand, der Urlaub genommen hat, um einen Familienangehörigen für einen Zeitraum von bis zu einem Monat zu pflegen, der Beihilfe völlig verlustig gegangen. Da musste die private Krankenversicherung auf 100 % hochgefahren werden. Auch das werden wir beenden; denn das ist ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Abg. Rudolph, jetzt sollten Sie zuhören; denn das, was jetzt kommt, bezieht sich auf Ihren Hauptkritikpunkt.

(Günter Rudolph (SPD): Jetzt spielen Sie aber nicht den Oberlehrer! Jetzt ist es aber gut hier!)

Um Gottes willen, das würde ich mir Ihnen gegenüber nie erlauben. Das wissen Sie doch.

(Lachen bei der SPD)

Um 18:48 Uhr wollen wir keine Schärfe mehr in der Debatte haben.

(Zurufe von der SPD)

Herr Rudolph, ich will Ihnen noch etwas zur Sachleistungsbeihilfe sagen, weil es mir ein Anliegen ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zuhören könnten.

(Günter Rudolph (SPD): Ich kann zwei Sachen gleichzeitig!)

Okay. Wenn das möglich ist, ist es schön. – Was die Sachleistungsbeihilfe betrifft, halte ich die Sorge, die von vielen geäußert wird, die bisher einen entsprechenden Anspruch hatten, für völlig nachvollziehbar.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es trifft insbesondere die Älteren und diejenigen, die in den niedrigen Gehaltsgruppen sind. Deshalb erhalten sie alle einen Bestandsschutz. Das ist das Ergebnis von Beratungen, von Anhörungen und der Auseinandersetzung mit diesen Dingen. Das heißt, niemand, der heute diesen Anspruch hat, verliert ihn.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal des Herrn Kollegen Schaus?

(Minister Boris Rhein: Herr Schaus, bitte!)

Herr Minister, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie von Ihrer Regelung abgehen wollen und einen Bestandsschutz für die gesetzlich Krankenversicherten hier verkündet haben. Aber die Frage ist doch: Was veranlasst Sie denn, die Beamtinnen und Beamten, also auch die, die zukünftig eingestellt werden, quasi per Verordnung in die private Krankenversicherung hineinzutreiben?

Lieber Herr Kollege Schaus, es wäre besser, sich zu informieren, bevor man eine Zwischenfrage stellt. Das ist Bundesrecht.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Herr Schaus, es ist nämlich so, dass es heute qua Bundesrecht ausgeschlossen ist, den Weg zu gehen, der damals möglich war. Heute kann niemand mehr in die gesetzliche Krankenversicherung hinein, wenn er Beamter ist. Das schließt das Bundesrecht derzeit aus.