auf den er bereitwillig draufspringt, damit man weiß, wo der Feind steht; und, zweitens, vor Rot-Grün zu warnen.
Herr Rentsch, ich weiß gar nicht, ob Sie es selbst gemerkt haben, aber Sie haben in den zehn Minuten nur über die Vergangenheit geredet.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie leben doch noch. Sie haben gefragt, wo die Konzepte sind. Herr Kollege Rentsch, ich zeige sie Ihnen, ich kann sie Ihnen auch schenken, wenn Sie wollen.
Hessens Weg aus der Schuldenfalle, unser erstes Ziel. Reform der Lehrerbildung, unser zweites. Die neue Schule, unser drittes. Kindergärten zu Bildungsgärten, unser viertes. Barrierefreiheit, unser fünftes. Gesundheit im ländlichen Raum, unser sechstes. Hessen tritt auf die Schuldenbremse, unser siebtes.
Hessens Weg zu selbständigen Schulen, unser achtes. Grüne Agrarpolitik in Hessen, unser neuntes. Zukunftsenergie 2030, unser zehntes. Hessens Kommunen fair finanzieren, unser elftes. Ein Integrationskonzept für Hessen, unser zwölftes.
Je mehr Sie immer nur noch über die Vergangenheit reden, umso klarer wird, dass Sie dieses Siechtum offensichtlich fortsetzen müssen, weil Ihnen nichts mehr einfällt. Sie haben die größte Angst vor Neuwahlen – was ich übrigens sehr gut verstehen kann.
Herr Kollege Al-Wazir, ich glaube, es werden sogar mehr als zweieinhalb Jahre. Wenn Sie sehen, dass die GRÜNEN
kann ich nur sagen: Wenn das so weitergeht, gibt es sie im nächsten Jahr gar nicht mehr. – Da wäre ich vorsichtig.
Herr Kollege Al-Wazir, es waren schöne Etiketten, aber es steht nichts darin. Ich darf Ihnen einmal den Unterschied sagen: Wir lassen die Etiketten und die grünen Bildchen weg und legen Gesetzentwürfe vor, mit denen wir das Land voranbringen. Das steht unterscheidet die Regierung von der Opposition.
Ehrlich gesagt, lieber verzichten wir auf ein schönes Vorblatt, wir handeln einfach. Ich muss sagen, wenn es so bleibt, ist alles in Ordnung. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucks. 18/4530. Wer diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Antrag bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und GRÜNEN, bei Ablehnung durch die Fraktionen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Fraktion der LINKEN abgelehnt worden ist.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/4509 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Herr Staatssekretär Saebisch hat zur Einbringung das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es zulässig ist, Herr Präsident, aber ich möchte mich ausdrücklich für die gute Abfolge der Sitzung des heutigen Tages bedanken. Angesichts des letzten Tagesordnungspunkts freue ich mich umso mehr, Ihnen einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorstellen zu können, einen Gesetzentwurf zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften.
Mit diesem Gesetzentwurf wird in der Tat die Zukunft in der hessischen Straßenbauverwaltung gestaltet. Wir wollen zum einen die hessische Straßenbauverwaltung effizienter machen und zukunftsgerichtet ausrichten. Zum anderen wollen wir die Vorgaben, die sich aus der Schuldenbremse ergeben – –
Herr Kollege Saebisch, warten Sie bitte einen kleinen Augenblick. Es gibt einige, die wollen sich noch unterhalten, das warten wir ab. – Jetzt dürfen Sie fortfahren.
Herr Präsident, herzlichen Dank, dass ich meine Rede fortsetzen kann. – Diese Organisationsreform folgt drei wesentlichen Zielen: Einführung einer Spartenorganisation als Ersatz für die bisherige Ämterstruktur, mehr Effizienz durch eine zentrale direkte Steuerung und den Abbau von Schnittstellen, Einsparungen im Landeshaushalt durch den Verzicht auf 300 Stellen bis zum Jahr 2015, Einführung einer zentralen Beschaffung und Aufgabe des Standorts Frankfurt zum 01.01.2013.
Wir bauen aus einer dreistufigen eine zweistufige Verwaltung durch die Einführung einer Spartenorganisation. Mit den vier Sparten Planung, Bau, Verkehr und Betrieb wird es ab dem 1. Januar 2012 nur noch eine operative Verwaltungsebene geben. Dienst- und Fachaufsicht werden gebündelt. Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, die Ämter für Straßen- und Verkehrswesen sowie das Hessische Amt für Baustoff- und Bodenprüfung werden aufgelöst und verlieren ihre Eigenständigkeit. Sie werden alle zu Außenstellen der oberen Straßenbaubehörde „Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement“.
Mit dieser Organisationsstruktur werden wir eine Optimierung des Personaleinsatzes erreichen. Wir werden Schnittstellen abbauen und aus sechs Hierarchiestufen vier Hierarchiestufen machen. Wir sind uns sicher, dass wir auch die Kundenzufriedenheit erhöhen werden.
Durch diese Neuorganisation erreichen wir den Verzicht auf 300 Stellen bis zum Jahr 2014. Wir werden auch den Standort Frankfurt zum 1. Januar 2013 aufgeben.
Mir ist wichtig, dass die Stelleneinsparungen eben nicht im operativen Geschäft, sondern insbesondere in der Verwaltung stattfinden. Das sind die Organisationseinheiten, die bisher insbesondere die interne Verwaltungssteuerung innehatten. Wir werden dabei keinerlei Qualitätseinbußen in der Fläche haben.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass auf der kommunalen Ebene diese Strukturreform erst einmal mit einer gewissen Skepsis zur Kenntnis genommen wird. Ich glaube aber, dass sich diese Skepsis sehr schnell verflüchtigt, wenn man diesen Gesetzentwurf tatsächlich im Detail zur Kenntnis nimmt. Wir werden in allen bisherigen Ämtern in Hessen weiter vor Ort bleiben. Wir werden uns aus dem ländlichen Raum nicht zurückziehen.
Wir werden – das ist mir wichtig – für die kommunale Ebene, für die Landkreise und für die Städte und Gemeinden, weiter zentrale Ansprechpartner auf der fachlichen Ebene haben. Regionale Bevollmächtigte als Ansprechpartner für Mandatsträger, Bürgermeister und weitere Institutionen, werden wir zur Verfügung stellen, und sie werden die entsprechende Amtsausstattung haben, damit im Rahmen einer solchen One-Stop-Agency die Kommunikation auf der kommunalen Ebene erfolgen kann.
Während einer interessanten Diskussion im Präsidium des Landkreistags letzten Freitag habe ich diese Konzeption vorgestellt. Ich glaube, dass zumindest die Landräte, die bisher nicht über ein eigenes Amt in ihrem Landkreis
verfügten, wie auch die Landräte, die wissen, sie haben nur noch einen zentralen Ansprechpartner, Verständnis für diese Organisationsentscheidung haben werden – sie haben es auch angedeutet.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch mit einem Vorurteil aufräumen, weil es immer wieder wahrheitswidrig behauptet wird. Der hessische Minister behält seine Ermächtigungsgrundlage nach § 46 Abs. 6 Hessisches Straßengesetz, das ihn ermächtigt, per Rechtsverordnung die entsprechenden Standorte festzulegen. Das ist de lege lata. Wir schaffen nicht neues Recht, sondern wir übernehmen die bisherige Verordnungsermächtigung. Eine Behauptung des Gegenteils ist nicht wahr und wird auch durch ständiges Wiederholen nicht wahrer.
Ich freue mich darauf, mit Ihnen im Ausschuss diese Organisationsreform zu besprechen. Im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung haben wir es schon besprochen. Das Votum dort war sehr positiv. Ich erhoffe mir das auch für die Beratungen im Fachausschuss. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Frankenberger, Fraktion der SPD, das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Straßenund Verkehrsverwaltung erledigen ihre Arbeit engagiert und effizient, und dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle im Namen der Sozialdemokraten recht herzlich danken.