Protokoll der Sitzung vom 05.10.2011

Wir haben nach der Anhörung einen Änderungsantrag eingebracht. Damit wollten wir aus einem passablen einen hervorragenden Gesetzentwurf machen. In der Anhörung wurden nämlich durchaus Einwände gegen einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs erhoben. Das betrifft vor allem die Abstimmung des Landesblindengelds mit anderen vorrangigen und teilweise auch nachrangigen Leistungen, z. B. wenn ein Pflegebedürftiger, der ein Pflegegeld nach dem SGB IX – Pflegeversicherung – bezieht, gleichzeitig blind ist. Wenn er Pflegegeld auf der einen Seite und Blindengeld auf der anderen Seite beanspruchen will, muss es natürlich Regelungen geben, wie das aufeinander angerechnet wird.

Eine zusätzliche Schwierigkeit besteht darin, dass wir ein Bundesblindengeld haben – geregelt im SGB XII –, das höher ist als das Landesblindengeld, aber nur gezahlt wird, wenn das Einkommen unter der sozialhilferechtlichen Schwelle liegt. Wenn jetzt, wie bei Ihnen, unterschiedliche Anrechnungsregelungen für das Bundesblindengeld und das Landesblindengeld existieren, bedeutet das, dass es einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand gibt, weil immer mehr Menschen auf ein ergänzendes Bundesblindengeld zurückgreifen können. Wir werden das weiter verfolgen müssen. Eventuell wird sich im Laufe der Zeit ein Änderungsbedarf ergeben.

Meine Damen und Herren, die Diskussion über das Landesblindengeld wurde – wir sind auch angeschrieben worden – von der Forderung des Landesverbands der Gehörlosen nach einem Gehörlosengeld überlagert. Ich muss sagen, ich persönlich halte dieses Anliegen der gehörlosen Menschen für ohne Weiteres nachvollziehbar. Ich halte es auch für berechtigt; denn die Lebenssituation der gehörlosen Menschen ist in vielen Bereichen mit der von blinden Menschen vergleichbar. So sind blinde Menschen vielfach darauf angewiesen, dass Alltagsgegenstände, die wir optisch wahrnehmen können, so gestaltet werden, dass sie von ihnen akustisch wahrgenommen werden können, z. B. sprechende Uhren. Umgekehrt sind Gehörlose darauf angewiesen, dass Alltagsgegenstände, die wir akustisch wahrnehmen können, z. B. Tür- oder Telefonklingeln – in diesem Fall ein Schreibtelefon –, so gestaltet sind, dass sie sie optisch wahrnehmen können. Das heißt, die einen wie die anderen haben im täglichen Leben einen Mehraufwand. Dieser wird bei blinden Menschen durch das Blindengeld ausgeglichen, dem jedoch bei den Gehörlosen nichts gegenübersteht.

Ich habe mir den Antrag der LINKEN zur Einführung eines Gehörlosengelds angeschaut. Ich finde den einen Satz, den Sie da formuliert haben, ausgesprochen unterkomplex.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Die Landesregierung wird lediglich aufgefordert, für gehörlose Menschen eine Nachteilsausgleichsregelung einzuführen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise Sie darauf hin, dass wir der Landtag sind. Wir machen die Gesetze.

Sie können im Hessischen Landtag jederzeit einen Gesetzentwurf einbringen, in dem Sie vorschlagen, dass ein Landesgehörlosengeld eingeführt wird. Aber dann müssen Sie natürlich dazusagen, welche Höhe Sie für gerechtfertigt halten, welcher Personenkreis das beziehen soll und wie man das feststellen kann. Sie müssten auch Angaben dazu machen, wie diese Leistung bezahlt werden soll, wie das also im Haushalt darzustellen ist. All dies mit wolkigen Worten zu umgehen und lediglich zu sagen: „Wir wollen einmal sehen, dass wir irgendetwas machen“, wird der Problemlage und vor allem auch den betroffenen Menschen in keiner Weise gerecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Hermann Schaus (DIE LINKE): Wir haben etwas gemacht!)

Gemacht haben andere auch etwas; aber sie hängen es nicht gleich an die große Glocke. – Ich darf wiederholen: Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, auch wenn wir uns, wie wir es in unseren Änderungsanträgen dargelegt haben, eine noch bessere Fassung gewünscht hätten. Aber immerhin ist das ein zustimmungsfähiger Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Dr. Jürgens. – Das Wort hat Herr Abg. Mick, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es an der Stelle kurz machen. Wir haben schon in der ersten Lesung über den Gesetzentwurf diskutiert. Vieles von dem, was meine Vorredner gesagt haben, kann ich unterstreichen.

Ich möchte noch einmal auf das Thema Befristung eingehen, das Herr Decker explizit erwähnt hatte, und darauf hinweisen, dass die ursprüngliche Befristung des Gesetzes auf zwei Jahre einzig und allein darin begründet war, dass noch einige europarechtliche Fragen geklärt werden mussten. Das hatte nicht den Hintergrund, dass die Leistungen des Gesetzes eingeschränkt werden sollten, sondern es mussten eben diese europarechtlichen Fragen noch geklärt werden.

Diese Fragen sind inzwischen geklärt, und deswegen wird das Hessische Landesblindengeldgesetz nun an die anderen Gesetze angepasst, und seine Geltungsdauer wird, wie bei allen anderen Landesgesetzen, auf fünf Jahre befristet. Das ist eine gute Regelung für die blinden Menschen in Hessen; denn sie sorgt dafür, dass dieser Schwebezustand endlich beendet wird. Insofern ist das ein guter Tag für die Menschen mit Behinderungen in Hessen.

Ich möchte noch einen anderen Punkt erwähnen, der schon angesprochen wurde: Das Blindengeld bleibt in seiner Höhe unverändert. Im Gegensatz zu anderen Ländern – die teilweise Kürzungen vorgenommen haben – schaffen wir auch in diesem Punkt Klarheit und Rechtssicherheit für die Menschen, insbesondere was die Höhe der Leistungen angeht. Auch das ist ein positiver Aspekt dieses Gesetzentwurfs, den man noch einmal hervorheben kann.

Dann möchte ich, wie meine Vorredner, kurz auf die Frage des Gehörlosengelds eingehen. Ich habe es sowohl in der ersten Lesung als auch im Sozialpolitischen Ausschuss schon einmal angesprochen: Auch wir verschließen uns diesem Anliegen der gehörlosen Menschen nicht. Wir können es durchaus nachvollziehen, dass sie sich benachteiligt fühlen, wenn zwar blinden Menschen ein Nachteilsausgleich gewährt wird, ihnen aber nicht.

Auch ich rege an, dass vonseiten der Landesregierung geprüft wird, welche Unterstützungsmöglichkeiten es in anderen Ländern gibt. Man sollte sich einmal ganz unvoreingenommen ansehen: Was gibt es da? Welche Unterstützungsleistungen werden auf der Bundesebene gewährt? Denn die muss man da natürlich auch mit einrechnen, bevor man Landesregelungen schafft.

Insofern sollten wir uns erst einmal alle gemeinsam einen Überblick verschaffen. Dann können wir dieses Thema, denke ich, konsensual behandeln und gemeinsam schauen, welche Lösungen wir dafür finden können. Wir als Fraktion werden uns diesem Thema sicherlich nicht verschließen.

(Beifall bei der FDP)

Letzter Punkt, zu den Änderungsvorschlägen der GRÜNEN. Ein Problem gibt es natürlich – wir haben es schon einmal gesagt –, dass das Landesblindengeld in unterschiedlichen Ländern auch in unterschiedlicher Höhe gewährt wird und dass Menschen, die beispielsweise aus dem Bereich des Sozialhilfeträgers in Rheinland-Pfalz kommen, dann irgendwie nach Hessen umziehen und in ein Heim gehen, wenn sie ihr Leben lang in dem Bereich des Sozialhilfeträgers sind und dann in Hessen wohnen, noch immer – auch wenn sie in Hessen wohnen – Anspruch auf das Blindengeld aus Rheinland-Pfalz haben.

Wir denken, wir haben die Höhe unseres Blindengeldes geregelt. Wenn Rheinland-Pfalz den Menschen eine niedrigere Leistung zubilligt, dann können wir das nicht auffedern. Das würde erstens für unseren Landeshaushalt Risiken bergen. Zweitens muss man sagen, dass das eine Diskussion ist, die die Menschen in Rheinland-Pfalz führen sollten. Dort gehört die Diskussion hin. Wir statten unsere Menschen mit dem Blindengeldgesetz so aus, wie wir das als Landtag beschließen. Alles andere, was in die Regelungskompetenz von Rheinland-Pfalz fällt, sollte auch dort bleiben. Ich denke, einen zweiten Länderfinanzausgleich durch die Hintertür sollten wir hier nicht einführen, auch wenn das für den Einzelnen natürlich eine Härte bedeutet. Aber die Diskussion sollten wir dort führen, wo sie hingehört, nämlich in Rheinland-Pfalz.

Abschließend kann ich es hiermit bewenden lassen: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich wiederhole es noch einmal: Das Landesblindengeldgesetz ist jetzt europarechtskonform ausgestaltet. Es bleibt in der Höhe unverändert, und das ist ein guter Tag für die Menschen mit Behinderungen in Hessen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Mick. – Das Wort hat Frau Kollegin Schott, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Landesblindengeld haben wir schon einiges gehört. Auch wir haben diesem Gesetzentwurf zugestimmt, da er keine Verschlechterung beinhaltet. Es hätte ein paar Punkte gegeben, an denen man es hätte verbessern können, ohne dass dieses Land deswegen der Pleite hätte entgegensehen müssen.

Herr Mick, es ist nicht nur auf Rheinland-Pfalz bezogen, wenn jemand zuzieht und hier in ein Heim zieht. Der kann auch woanders herkommen. Es entsteht immer diese Lücke, und diese müsste nicht sein. Es handelt sich dabei um einige wenige Menschen, die wir jetzt in die Situation bringen, dass sie auf diese Weise kein Landesblindengeld bekommen. Das hätte wirklich nicht sein müssen, weil das ganz, ganz kleine Münze ist; da hätte man es besser machen können.

Ähnlich sehe ich das im Bereich der Flüchtlinge, der Asylsuchenden. Auch da hat man eine Situation, dass es sich um eine ganz geringe Zahl von Menschen handelt, die dieses Geld nicht bekommen können. Das hätte man machen können. Es wäre ein Zeichen des guten Willens und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gewesen. Sie haben es nicht getan; das ist ausgesprochen schade. Trotzdem ist der Gesetzentwurf insgesamt so, dass wir dem zustimmen können.

Herr Dr. Jürgens, zu dem Antrag, den wir bezüglich des Gehörlosengeldes dazu gestellt haben. Es ist in diesem Haus doch völlig klar: Wenn wir einen Gesetzesänderungsantrag schreiben würden, wäre der damit tot. Wenn ich also gewollt hätte, dass ich mit aller Kraft verhindere, dass wir die Chance haben, ein Gehörlosengeld zu kriegen, dann hätte ich einen Gesetzesänderungsantrag geschrieben. Dann wäre ich dem nachgekommen, was Sie gerade gesagt haben. Klar kann ich das machen; die paar Zeilen bringe ich zuwege. Aber damit wäre er tot gewesen.

(Leif Blum (FDP): Der Dauerkomplex!)

Wir kennen die Ideologie in diesem Hause. Was DIE LINKE macht, wird abgelehnt,

(Lachen bei der CDU und der FDP)

und zwar grundsätzlich. – Was gibt es da zu lachen? – Das ist doch einfach so. Sie haben eine Beschlusslage: Was wir einbringen, wird abgelehnt. Ich könnte beschließen lassen, der Himmel ist heute blau, und Sie würden sagen: „Stimmt nicht“, nur weil es von mir kommt. Das ist doch eine Tatsache. Folglich verkneife ich mir doch solche Dummheiten, wenn ich etwas für die Menschen erzielen will, und versuche, eine Formulierung zu wählen, die es der Regierung ermöglicht, es trotzdem zu tun, auch wenn es unsere Idee war, damit sie einen Weg findet, damit umzugehen, ohne sich mit ihren eigenen Beschlüssen in Konflikt zu bringen.

Von daher haben wir sehr bewusst einen Weg gewählt, der sehr viel offenlässt, indem wir sagen: Wir wollen ganz gezielt, dass das Thema bestehen bleibt und dass es noch einmal im Ausschuss behandelt werden muss. Es soll noch einmal eine Möglichkeit geben, darüber nachzudenken,

wie man für gehörlose Menschen eine Regelung schaffen kann, die ihren Nachteil, den sie haben – sie haben ihn nicht vielleicht, sondern ganz sicher –, in irgendeiner Weise auch materiell ausgleicht, indem sie es sich ermöglichen können, bestimmte Geräte zu kaufen oder sich einmal in einer Situation einen Gehörlosendolmetscher zu leisten, die nicht unbedingt amtsbezogen und wo es nicht schon vorgeschrieben ist, dass es möglich sein muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben den Antrag genau deshalb geschrieben, um dieses Thema nicht in der Versenkung verschwinden zu lassen. Wir kennen das, wenn es Willensbekundungen gibt. Wir haben eine Petition gehabt, in der es darum ging, dass ein blinder Mensch nach Hessen in ein Heim zugezogen ist. Da haben alle mit tiefer Betroffenheit im Ausschuss gesagt: Ja, wir verstehen das Anliegen. Ja, eigentlich ist die Regelung so nicht gut. Wir können jetzt keine Abhilfe schaffen, aber wir haben demnächst das Thema Landesblindengeld auf der Tagesordnung, dann können wir schauen, dass wir diesem Problem Abhilfe schaffen. – Diese Worte habe ich noch sehr deutlich im Ohr gehabt, als der Gesetzentwurf zum Landesblindengeldgesetz kam.

Es ist keine Abhilfe geschaffen worden, und es ist auf das nachdrückliche Fordern, hier Abhilfe zu schaffen, eben keine geschaffen worden. Genau aus diesem Grunde nehme ich die Signale sehr deutlich wahr, dass es ein vorsichtiges Andeuten gibt, nach dem Motto: „Ja, wir verstehen das Anliegen.“ Aber ich möchte nicht, dass es so mir nichts, dir nichts in den Aktenbergen und Altpapierstapeln dieses Hauses verschwindet, sondern ich möchte, dass es auf der Tagesordnung bleibt. Ich möchte, dass wir uns noch einmal gezielt damit auseinandersetzen, dass gehörlose Menschen einen Nachteilsausgleich haben und dass wir in diesem Land einen Weg finden müssen, wie auch immer dieser zu gestalten ist, diesen Nachteilsausgleich zu ermöglichen. Deshalb gibt es unseren Antrag, und deshalb bitte ich Sie dringend, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir das Thema auf jeden Fall noch einmal behandeln müssen und schauen können, ob wir dafür einen Weg finden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Nun hat Herr Abg. Utter, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Um den Reigen vollständig zu machen: Auch die CDU-Fraktion wird dem Entwurf zum Landesblindengeldgesetz nun zustimmen. Das heißt, es kommt nicht so häufig vor, dass wir hier einen Gesetzentwurf einstimmig verabschieden. Das Landesblindengeldgesetz hat sich in seinem nun fast 30-jährigen Bestehen durchaus bewährt. Mit der Novellierung dieses Gesetzes nehmen wir einige Verbesserungen und Veränderungen vor, wie es auch schon die Vorredner gesagt haben.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Bereich der Bezieher des Geldes ausgedehnt wird: Nun können auch Kinder unter einem Jahr Leistungsberechtigte sein.

Der andere wesentliche Punkt ist, dass immer gesagt wird: „Es muss mit EU-Recht konform sein.“ Ich will kurz aus

führen, wo der Problempunkt lag. Das bisherige Gesetz war an den Wohnsitz gebunden, und das ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Deshalb findet nun eine Veränderung statt, sodass auch Menschen, die in Hessen beschäftigt oder für ein deutsches Unternehmen im Ausland tätig sind, dann vom Landesblindengeld profitieren können.

Auch wenn wir in Einzelheiten manchmal unterschiedlicher Meinung waren, gab es zum Schluss doch einen einstimmigen Beschluss, und ich wünsche mir dies nun auch im Landtag.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Herr Staatsminister Grüttner hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, das Signal, dass ein Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet wird, zeigt, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, der nicht nur von den Fraktionen im Hessischen Landtag, sondern, wenn man die Anhörung auswertet, auch von den Verbänden, Betroffenen und Anzuhörenden durchgängig begrüßt worden ist.

Diese Begrüßung liegt zum einen daran, dass dieser Gesetzentwurf nun europarechtskonform ausgestaltet ist. Deswegen gibt es auch die kürzere Befristung, weil hier eben eine Reihe von Regelungen erst abzuwarten ist, die nun Eingang in das Landesblindengeldgesetz finden.

Zweitens wird es eine Ausweitung des Personenkreises – wir haben es schon mehrfach gehört – auf Kinder unter einem Jahr und weitere Verbesserungen insgesamt geben. Damit wird das Ziel verdeutlicht, blinden und sehbehinderten Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Das muss unsere Zielsetzung sein. Ich denke, dass sie mit einem Landesblindengeldgesetz, das sich in der Zwischenzeit natürlich in der Praxis auch bewährt hat, durchaus erreicht wird.

(Vizepräsidentin Sarah Sorge übernimmt den Vor- sitz.)

Weil das auch Gegenstand von Änderungsanträgen und Diskussionen gewesen ist, will ich noch einmal auf zwei Punkte hinweisen und erklären, warum wir als Landesregierung an diesen Stellen keinen Änderungsbedarf sehen. Zum einen geht es um die Gewährung des Landesblindengeldes an Personen, die sich in stationären Einrichtungen in Hessen befinden, deren Wohnsitz aber vorher nicht zwei Monate lang schon in Hessen gewesen ist. Wir wollen damit schlicht und einfach vermeiden, dass es einen Zuzug nach Hessen gibt, um in die Leistungsberechtigung hineinzukommen, die es in anderen Bundesländern nicht gibt. Da es in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet wird, handelt es sich um eine hessische Regelung.