Protokoll der Sitzung vom 06.10.2011

Auf keinen Fall dürfen steuerfinanzierte Doppelstrukturen entstehen und neben bestehenden Netzen zusätzliche Netze kommunaler Unternehmen angelegt werden. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn und würde die Kommunen und damit die Bürger überfordern. Es würde extrem hohe Investitionen notwendig machen. Wirtschaftliche Risiken dürfen aber nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Der bestehende Rechtsrahmen bietet Möglichkeiten für eine intelligente Kooperation beim Breitbandausbau – auch in ländlichen Regionen, wo die Wirtschaftlichkeit ein Problem darstellt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, CDU und FDP lösen die Herausforderungen der Zukunft mit den Instrumenten der sozialen Marktwirtschaft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat Herr Abg. Siebel für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass dafür, dass die FDP-Fraktion dieses Thema zum Setzpunkt gemacht hat, ist die Veröffentlichung einer Broschüre der Hessischen Landesregierung, die wir gestern in unseren Fächern vorgefunden haben, in der die Strategie des Landes zum Aufbau der Hochgeschwindigkeitsnetze dargestellt wird. Dies zum Gegenstand eines Setzpunktes zu machen, ist legitim. Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie das zum Setzpunkt gemacht haben, weil es uns die Möglichkeit eröffnet, am heutigen Tag wieder einmal eine Bilanz zu ziehen, wie weit wir in der Frage der Breitbandstrategie gekommen sind.

Wir sind uns wohl darüber einig, dass alle Fraktionen des Hessischen Landtags einen Ausbau dieser Netze befürworten. Dies ist belegt durch die umfangreiche Anhörung, die wir am 14. Januar 2010 gemeinsam durchgeführt haben, durch den gemeinsamen Antrag Drucks. 18/2031 – Breitbandtechnologie in Hessen flächendeckend ausbauen – und zuletzt unter anderem durch eine Kleine Anfrage von Frau Kollegin Faeser und mir zum Thema EUFördermittel für den Breitbandausbau. Dies zeigt, dass wir gemeinsam an einer Breitbandstrategie und ihrer Umsetzung in Hessen arbeiten: die Regierung in ihrem Job und wir in unserem Job. Ich denke, wir sollten auf dieser Linie bleiben.

Ich will deshalb in dieser Debatte sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die aus meiner Sicht bestehenden Veränderungsnotwendigkeiten herauszuarbeiten versuchen.

Erstens. Natürlich ist es gut, dass mittlerweile, wie in dem Bericht dargestellt, 416 Ortsteile und damit 99 % der Bevölkerung mit einer Grundversorgung von 2 MBit/s ausgestattet sind. Wir begrüßen das Bürgschaftsprogramm und das jetzt anlaufende Leerrohrprogramm. Darüber hinaus will ich betonen, dass ich es für richtig halte, dass seitens der Landesregierung das Grundmodell Projektförderung gewählt worden ist. Das entspricht der Notwendigkeit, regionalen Unterschieden differenziert gerecht zu werden.

Die bisherigen Leistungen sind ganz maßgeblich der Arbeit der Geschäftsstelle Breitband des Landes Hessen zu verdanken. Ich möchte an dieser Stelle seitens meiner Fraktion der Geschäftsstelle Dank für ihre Arbeit sagen. Diese Arbeit ist angesichts der unterschiedlichen Akteure nicht ganz einfach. Ich beziehe da nicht nur die privaten Akteure ein, sondern auch die Kommunen, mit denen zu verhandeln ist. Das machen die Kollegen aber sehr, sehr gut.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU)

Ich begrüße darüber hinaus, dass eine periodische Veröffentlichung der Monitoringergebnisse vorgesehen ist, um die NGA-Strategie zu überprüfen. Das ist bei solchen Programmen dringend geboten und meiner Ansicht nach auch notwendig.

Jetzt komme ich zu den Punkten, die meiner Ansicht nach eines Nachbesserungsbedarfs bzw. einer Fortentwicklung

bedürfen. Herr Staatssekretär Saebisch, Sie kennen sie, weil das in der Broschüre genau die Stellen sind, die unscharf und nebulös formuliert sind. Ich erlaube mir, sie ein bisschen herauszuarbeiten.

Sie haben in der Broschüre dankenswerterweise dargestellt, wie hessische Unternehmen den Bedarf an Breitbandversorgung einschätzen. Dort ist ausgeführt, dass 15 % der Unternehmen, die geantwortet haben, eine Versorgung mit 50 MBit/s wünschen, 18 % mit 25 bis 50 MBit/s und 27 % mit 60 bis 75 MBit/s. Besonders beeindruckend finde ich, dass 90 % aller befragten Unternehmen die Breitbandanbindung als den wichtigsten Standortfaktor ansehen, wichtiger als qualifizierte Arbeitskräfte. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wie man angesichts dieser Anforderungen in dem Antrag und auch in Ihrer Broschüre, Herr Saebisch, weiterhin an dem von der Bundesregierung vorgegebenen Ziel einer 75-prozentigen Versorgung auf der Basis von 50 MBit/s festhält und nur sehr zurückhaltend und vage formuliert, mehr erreichen zu wollen. Ich sage für die SPD-Fraktion: Wir müssen angesichts der besonderen Lage unserer mittelständischen Wirtschaft in Hessen die Zielrichtung 100 % vorgeben und uns sehr bewusst von dem, was die Bundesregierung an diesem Punkt vorgibt, unterscheiden. Das wäre unsere erste Forderung.

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Nein, das haben die GRÜNEN in ihrem Antrag meines Erachtens deutlicher fokussiert. Lesen Sie einmal unseren gemeinsamen Antrag durch. Da ist das ausgeführt.

Zweitens. Ich fordere Sie nachhaltig auf, Ihre Blockade im Hinblick auf die Veränderung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung zu überdenken.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Das meine ich mit der Broschüre – Herr Saebisch, Sie wissen das, weil Sie sie genau gelesen haben –: Sie führen dort aus, dass die Unternehmen, die Netzanteile haben, damit auch wirtschaftlich tätig werden können. Aber natürlich hindert die momentane Regelung des § 121 HGO kommunalwirtschaftliche Unternehmen daran, in neue Projekte der Breitbandversorgung einzusteigen.

(Judith Lannert (CDU): Das stimmt doch gar nicht! – Dr. Walter Arnold (CDU): Das ist nicht richtig!)

Den Kollegen von der FDP sage ich noch einmal: Sie selbst haben herausgearbeitet, dass bei der Breitbandversorgung im ländlichen Raum ein Marktversagen vorliegt. Deshalb bitte ich Sie – das ist momentan ein Nebenthema, weil wir im Kontext des Hessischen Energiegipfels hauptsächlich über die Energieversorgung reden –, dort nach unserem Verständnis auch bei der Breitbandversorgung eine Öffnungsklausel zugunsten des Engagements kommunalwirtschaftlicher Unternehmen einzuführen.

Drittens. Wir haben die Situation – es liegen keine neuen Zahlen vor, nur die aus der Antwort auf die anfangs von mir zitierte Kleine Anfrage, in der Frau Kollegin Faeser und ich uns nach den Abrufen der EU-Fördermittel erkundigt haben –, dass ein Drittel der EU-Fördermittel noch nicht abgerufen ist. Wir wissen, dass der Förderzeitraum bis 2013 reicht. Aber wir haben in anderen Ländern eine andere Situation. Dort werden die Mittel anders abgerufen. Ich kann nur darauf hinweisen, dass es in anderen Ländern bessere Ergebnisse gibt – es sei denn, Sie, Herr

Saebisch, haben für die Zeit nach dem 22.09. etwas anderes zu berichten.

Viertens. Ich vermisse die Initiativen der Landesregierung – möglicherweise liegt es an meiner getrübten Wahrnehmung – im Hinblick auf den Punkt „Regulierung und Recht“. Das ist das, was Sie in der Broschüre unter Handlungsfeld 4.4 geschrieben haben.

Wir haben in den letzten großen Debatten im Landtag über Bundesratsinitiativen gesprochen und über eine digitale Dividende. Mir fehlt bei dem, was die Landesregierung im Rahmen von Bundesratsinitiativen macht, der Push, der notwendig wäre, um die Regulierung sowohl auf der EU-Ebene als auch auf der Bundesebene zu vollziehen. Aber, wie gesagt, vielleicht können Sie mich da eines Besseren belehren.

Lassen Sie mich abschließend eine versöhnliche Bemerkung machen: Im Vorwort der Broschüre heißt es zutreffend – ich zitiere –:

Über die wirtschaftliche Dimension hinaus ist Breitband aber auch eine soziale Infrastruktur, die im digitalen Zeitalter unerlässlich ist für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Hessen braucht deshalb ein Breitbandangebot, das auch den ländlichen Raum abdeckt und eine digitale Spaltung verhindert.

Sie führen dann weiter aus, dass gerade Schüler und Auszubildende auf einen guten Breitbandanschluss angewiesen sind. Ich finde, das, was in diesem Vorwort steht, hört sich sehr sozialdemokratisch an: die Verhinderung einer digitalen Spaltung, der Bezug auf Schüler und Auszubildende.

Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir die Verantwortung für die zukünftigen Generationen in dieser Frage gemeinsam kraftvoll übernehmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Walter Arnold, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP wird sehr deutlich, dass sich seit der vom Kollegen Siebel angesprochenen Anhörung im Januar 2010 bezüglich der Entwicklung des Hochgeschwindigkeitsbreitbands in Hessen sehr viel getan hat.

(Beifall bei der CDU)

Was die Broschüre „Die hessische NGA-Strategie“ betrifft – Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich das deutlich machen –: Ich empfehle jedem Kollegen, sie zu lesen und sich mit dieser Strategie zu befassen. Eines möchte ich hier nämlich deutlich sagen: Aufgrund der vielen guten Aktivitäten in den vergangenen knapp zwei Jahren befindet sich Hessen mit großem Abstand an der Spitze der Entwicklung in Deutschland. Es gibt viele Bundesländer, in denen man sich das hessische Beispiel anschaut. Die Menschen kommen zu uns und fragen, wie uns das gelungen ist.

Gelungen ist es deswegen, weil sich die Hessische Landesregierung und die Fraktionen – das sage ich ausdrücklich; ich pflichte dem Kollegen Siebel bei – bisher einig waren. Bisher war es Konsens unter den Fraktionen – ich nenne die SPD, die GRÜNEN und natürlich die FDP und die CDU –, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass das Hochleistungsbreitband überall in Hessen ein wichtiger Standortfaktor ist, auch im ländlichen Raum. Ich komme gleich auf Ihre Forderung nach einer 100-prozentigen statt einer nur 75-prozentigen Abdeckung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen zurück. Es ist deswegen möglich, weil der Grundsatz „So viel privat wie irgend möglich, so viel Staat wie nötig“ hier erfolgreich umgesetzt worden ist. Das halte ich auch für den Hintergrund der jetzigen Erfolgsstory.

(Beifall bei der CDU)

Das, was stattgefunden hat, angefangen bei der Anhörung im Januar 2010 über den ersten Breitbandgipfel in Hessen im Juni 2010 und den NGA-Workshop im Herbst 2010 bis zu dem zweiten Breitbandgipfel im Mai 2011, hat deutlich gezeigt, dass es nicht nur viele private, sondern auch viele kommunale Interessenten für diesen Bereich der Telekommunikation gibt. Sie haben sich bei den jeweiligen Veranstaltungen angeschaut, was sie tun können, um Breitband in ihrer Region zu bekommen. Das weist auf eine rasante Entwicklung hin.

Wir haben bei der Anhörung feststellen können, dass wir gerade bei der Grundversorgung sind: einer Übertragungsrate von 1 bis 2 MBit/s. Angefordert wurden damals Übertragungsraten von 6, 10 oder sogar 16 MBit/s. Wir wissen, dass die jetzigen Anforderungen durchaus zwischen 30 und 50 MBit/s liegen. Aber es gibt auch Unternehmer, die von einer Übertragungsrate von 200 bis 300 MBit/s sprechen, ja sogar von einer Übertragungsrate von 1 GBit/s und mehr. Ich glaube, das sind Entwicklungen, die wir alle nicht überschauen können. Aber es zeigt, dass es beim Hochgeschwindigkeitsbreitband Entwicklungen gibt, die im Grunde genommen eine jährliche Verdoppelung der Übertragungsrate erfordern.

Das bedeutet, dass wir Glasfaserkabel brauchen. Auch beim Mobilfunk – das zeigt die moderne LTE-Technik – brauchen wir weitere Entwicklungen.

Ich sage Ihnen eines: Alle 21 hessischen Landkreise sind aktiv, wenn es darum geht, wie man die Aktivitäten der privaten IT-Firmen unterstützen kann. Aus meiner Sicht sind bei § 121 HGO keine Änderungen notwendig; denn die Privaten werden bei der Realisierung der Pläne den Vortritt haben. Aber für den Fall, dass nach § 121 Abs. 6 HGO ein Marktversagen festgestellt wird – dazu kommt es in vielerlei Hinsicht; der Odenwaldkreis und der Landkreis Fulda, aus dem ich komme, sind Beispiele dafür –, gibt es gute Ansätze dahin gehend, dass kommunale Unternehmen dann an die Stelle privater Unternehmen treten und in Kooperation mit privaten Firmen zu guten Lösungen kommen.

Ich glaube, das ist genau der Ansatz. Ich möchte noch einmal den Grundsatz „So viel privat wie möglich, so wenig Staat wie nötig“ betonen, der diese Entwicklung sehr schnell herbeiführen wird.

Das, was der Kollege Siebel aus der Umfrage der Hessischen Landesregierung zitiert hat, möchte ich unterstreichen. 21.000 Betriebe sind angefragt worden. Es gab einen bemerkenswerten Rücklauf: über 20.000 Antworten. Bei den Faktoren, die die Standortwahl der Unternehmen bestimmen, ist die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen

mit hohen Übertragungsraten von 90 % der Unternehmen an die erste Stelle gesetzt worden. Den zweiten Platz – 85 % – nimmt die Gebäude- und Verkehrsinfrastruktur ein. Die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal spielt für 78 % die größte Rolle.

Breitband ist also ein ganz entscheidender Standortfaktor. Wir müssen alles dafür tun – da bin ich bei dem Kollegen Siebel –, dass wir nicht nur eine 75-prozentige, sondern sogar eine 100-prozentige Abdeckung schaffen.

Warum machen denn die 13 Landkreise diese Machbarkeitsstudie? Weil sie feststellen wollen, was sie haben und wo schon Möglichkeiten gegeben sind, vorhandene Leerrohre oder andere Einrichtungen zu nutzen, auch die der Telekom. Die Telekom als ein reguliertes Unternehmen gibt nämlich anderen Betreibern, die dort ihre Glasfaser legen wollen, die Gelegenheit, das zu nutzen, also überall, wo es notwendig ist, Breitband und Glasfaser zu legen.

Ich appelliere sehr an die SPD und auch an Herrn Kollegen Klose von den GRÜNEN: Lassen Sie uns diese Gemeinsamkeiten weiter fortsetzen: dass wir gemeinsam überlegen, wie wir diese Dinge unterstützen können. Dazu gehört – das möchte ich sehr deutlich ansprechen, und deswegen habe ich die Bitte, dass wir gerade den Antrag der GRÜNEN im Ausschuss noch einmal miteinander bereden –, dass wir Ihre Idee nicht umsetzen sollten, jetzt einen Universaldienst zu fordern oder sogar zu sagen, ein Breitbanduniversaldienst müsse in der Fortschreibung des Telekommunikationsgesetzes verankert werden. Das sollten wir nicht tun. Das ist ein Rückschritt gegenüber dem von mir beschriebenen hessischen Weg. Es ist investitionshemmend, und es ist eine Vorgehensweise, die uns keinen Vorteil bringt.

Was heißt Universaldienst? – Die verfassungsrechtliche Grundlage ist der Art. 87 des Grundgesetzes. Es ist im Kern eine Verpflichtung des Bundes, eine flächendeckende Versorgung im Bereich der Telekommunikation zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Wahrscheinlich würde das jetzt eine Übertragungsrate von 6 MBit/s bedeuten, also einen minimalen Breitbandausbau. Die europäische Gesetzgebung verhindert, dass man hier höhere Übertragungsraten ins Auge fasst und diese entweder mit Steuern finanziert oder über Umlagen, die sich – mit den damit verbundenen Nachteilen – an die Unternehmen im Bereich der IT-Kommunikation richten.

Meine Damen und Herren, ich will damit sagen, ein Universaldienst in Hessen würde diese Erfolgsstory der letzten zwei Jahre nicht nur konterkarieren; er wäre sogar ein solcher Rückschritt, dass wir ihn überhaupt nicht in Erwägung ziehen sollten. Wir sollten im Gegenteil auf all den Kanälen nach Berlin – zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages –, die uns zur Verfügung stehen, ganz klar sagen: Der hessische Weg, der sehr erfolgreich ist und von anderen Bundesländern auch zunehmend nachgeahmt wird, ist der richtige Weg. Der Markt richtet es, und der Markt befördert es. Ein Universaldienst ist ein Rückschritt, der uns auf keinen Fall Vorteile, sondern nur Nachteile bringt.

Das würde ich gern noch einmal zusammen mit den Kollegen der FDP mit Ihnen erörtern, und ich hoffe, dass wir auch dort zu einer Lösung kommen. Ich möchte deutlich machen, dass unser Antrag im Grunde genommen vieles aufzeigt, was sich dort in den zwei Jahren, auch an unterstützenden Maßnahmen der Landesregierung, entwickelt hat. Auch die Bürgschaft von 200 Millionen €, die vor Kurzem vom Finanzminister noch einmal deutlich erklärt

wurde, ist ein wichtiger Beitrag, um dort, wo es notwendig ist, unterstützend zu wirken und die entsprechenden Investitionen in Gang zu setzen, die sicherlich nicht gering sind.