Protokoll der Sitzung vom 06.10.2011

wurde, ist ein wichtiger Beitrag, um dort, wo es notwendig ist, unterstützend zu wirken und die entsprechenden Investitionen in Gang zu setzen, die sicherlich nicht gering sind.

Wir haben beispielsweise für den Kreis Fulda mit 240.000 Einwohnern die Kosten für eine Verbindung mit Glasfaser von den Hauptverteilern zu den rund 1.200 Kabelverzweigern einmal errechnen lassen: etwa 60 Millionen € Invest. Wenn man auch von den Kabelverzweigern zu den Häusern Glasfaser verlegen würde, wären das Beträge in der Größenordnung von 240 bis 300 Millionen €. Das allein zeigt, dass die öffentliche Hand dies nicht tragen kann.

Aber es gibt mittlerweile durchaus Initiativen im privaten Bereich. Ich nenne ganz ausdrücklich die Telekom, die in ausgewählten Pilotstädten sogar Fiber to the Home macht, also die Verlegung der Glasfaser bis zu den einzelnen Geräten in den Wohnungen. Da liegen wir bei der Übertragungsrate im Gigabit-Bereich. Das sind sicherlich Innovationen, die auch für andere beispielgebend sind.

Ich bin überzeugt davon, dass der von den Beteiligten eingeschlagene Weg in hohem Maße dazu geeignet ist, in Hessen beispielhaft für andere Bundesländer den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandversorgung voranzutreiben – wie ich sehr hoffe, in vielen, wenn nicht sogar in allen Landkreisen, zu 100 %. Ich möchte hier nicht nur Herrn Matzner aus dem Wirtschaftsministerium nennen, sondern auch alle Kolleginnen und Kollegen bis hin zu den fünf Breitbandberatern, die in der Fläche tätig sind. Ich möchte aber auch einmal deutlich sagen, dazu trägt ebenfalls die Tatsache bei, dass Herr Staatssekretär Saebisch und Herr Staatssekretär Westerfeld mit anderen Kollegen Staatssekretären einen Lenkungsausschuss gebildet haben, der die Dinge im Auftrag der Landesregierung sehr kraftvoll vorantreibt.

Herr Kollege Siebel – da bin ich bei Ihnen –, das sollten wir immer wieder mit entsprechenden Maßnahmen unterstützen. Ich denke, dann sind wir auf dem richtigen Weg, um für unsere Bürgerinnen und Bürger in Hessen zu den richtigen Entscheidungen zu kommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Frau Abg. Wissler für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im vergangenen März hat der Landtag einen gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen zum Breitbandausbau verabschiedet. An diesem Antrag haben wir damals kritisiert, dass er von Allgemeinplätzen und Unverbindlichkeiten geprägt war. Es wurde damals nicht definiert, was Breitband eigentlich zu bedeuten habe: Übertragungsraten von 1, 16 oder 50 MBit/s? Das blieb völlig offen.

Als Ziel wurde ausgegeben, dass man die ländliche Bevölkerung in Hessen nicht „dauerhaft“ vom Breitband abhängen wolle. Aber nirgends fand sich eine Definition dessen, was eigentlich unter „dauerhaft“ zu verstehen ist. Ich habe damals gesagt, dass eine Landesförderung von 5,2 Millionen € den Dimensionen, die ein flächendeckender Ausbau bedeutet, wohl kaum gerecht wird.

Der heutige Antrag der Regierungsfraktionen trifft wenigstens eine Aussage dazu, was Breitband ist, nämlich Übertragungsraten von 2 MBit/s. In der Breitbandversorgung sind seit vorigem Jahr Fortschritte erzielt worden. Wie groß diese tatsächlich sind, müssen wir aber ein Stück weit abwarten. Deswegen finde ich es ein wenig verfrüht, sich jetzt darüber zu freuen, dass die hessischen Gemeinden das erhalten haben sollen, was die Regierungsfraktionen eine „Grundversorgungsperspektive“ nennen.

Meine Damen und Herren, eine Perspektive ist keine Garantie, und es ist auch nicht klar, woraus diese Perspektive eigentlich besteht. Wer erhält wann zeitgemäße Breitbandanschlüsse? Auf diese Frage gibt Ihr Antrag keine Antwort. Was soll es denn heißen, dass 99 % aller Haushalte einen Anschluss oder eine Perspektive auf einen Anschluss haben? Das ist ein ziemlich großer Unterschied. Es ist vielleicht nur eine kleine sprachliche Ungenauigkeit, aber in der Konsequenz ziemlich bedeutsam.

Was das Fördervolumen angeht, sind Sie mittlerweile in etwas realistischere Dimensionen eingestiegen. Aktuell geht es um ein Bürgschaftsvolumen von 200 Millionen €. Ob das ausreichen wird, zumal es sich hier um Bürgschaften, nicht um Fördermittel handelt, bleibt auch abzuwarten. Aber 200 Millionen € kommen der Sache schon näher als die 5,2 Millionen €.

Ich kann dem auch nicht zustimmen, dass der Hessische Landtag als Gesetzgeber die Landesregierung darum bittet, den hessischen Haushalten den Zugang zu BreitbandInternetanschlüssen zu ermöglichen. Eine solche Formulierung drückt aus, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt. Ich möchte die Landesregierung hier ungern wehmütig um etwas bitten, sondern wir fordern die Landesregierung auf, etwas zu tun. Ich finde, so sollte man das auch sprachlich machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie halten auch wieder ausdrücklich fest, dass Ihrer Ansicht nach weiterhin „privat vor Staat“ gelten soll. Herr Saebisch, warum sollen wir denn die Landesregierung um etwas bitten, was sie Ihrer Meinung nach ohnehin besser nicht machen soll, weil es den privaten Akteuren vorzubehalten ist? Wir müssten eigentlich konsequenterweise schreiben, dass wir die Landesregierung bitten, privaten Unternehmen so viel Steuergeld zu geben, dass es sich für private Unternehmen lohnt, die hessischen Bürgerinnen und Bürger mit Breitband zu versorgen. Das nennen Sie dann: „Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke“.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Umwegfinanzierung!)

Verpflichten wollen Sie die Unternehmen natürlich nicht. Da frage ich Sie: Warum denn eigentlich nicht? – Das ginge rechtlich. Es laufen Beratungen zur Novelle der EU-Universaldienstleistungsrichtlinie, und auch durch die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes könnten die Anbieter verpflichtet werden, Breitbandanschlüsse zur Verfügung zu stellen. Auf Bundes- und auf Europaebene haben Sie vielfältige Einflussmöglichkeiten, Herr Staatssekretär. Ich bitte Sie darum, diese auch zu nutzen und in diesem Sinne dort auch tätig zu werden.

Wir haben im Bundestag bereits 2008 beantragt, die Unternehmen gesetzlich zur flächendeckenden Versorgung mit Breitbandanschlüssen zu verpflichten. Ich will nur einmal sagen: Das ist nicht nur eine Frage für Unternehmen im ländlichen Raum. Das ist auch eine Frage, die die Demokratie und die Teilhabe betrifft, weil der Zugang

zu Informationen natürlich eine ganz wichtige Frage auch für demokratische Teilhabe ist und nicht nur für Unternehmen und die Wirtschaft.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb muss die Breitbandversorgung in den Katalog der Universaldienstleistungen aufgenommen werden. Derzeit haben wir bundesweit etwa vier Millionen Haushalte, die einen solchen Anschluss nicht haben. Nach dem Grundgesetz muss aber die Bundesregierung für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation sorgen. Herr Kollege Arnold hat das bereits angesprochen. Das ist der Art. 87 Grundgesetz. Da frage ich Sie, Herr Arnold: Warum sträuben Sie sich dagegen? – Wir überlassen doch auch nicht dem Markt, ob beispielsweise auf den Halligen Post ausgetragen wird oder ob die Menschen dort Telefone haben, sondern wir regeln das nach der Universaldienstleistungsrichtlinie. Diese Fragen, die eine so grundlegende Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft haben und die so grundlegend wichtig für das Funktionieren der Gesellschaft sind – warum machen Sie dort einen Unterschied zwischen Telefonanschlüssen und der Postzustellung auf der einen Seite und der Breitbandversorgung auf der anderen Seite und nehmen diese nicht mit hinein? Denn in der heutigen Zeit ist doch Breitbandversorgung ähnlich essenziell für die Menschen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deutlich wird doch auch, dass all die jahrelangen Verhandlungen mit den Unternehmen bisher eben nicht dazu geführt haben, dass das Problem effektiv angegangen wurde. Die Probleme sind ja nicht technischer, sondern finanzieller Art. Um es noch genauer zu sagen: Das Problem ist, dass diejenigen das Geld haben, die es eben nicht für die Versorgung von Menschen, Regionen und Unternehmen ausgeben wollen, wenn sie daran nicht unmittelbar verdienen können.

Das zweite Problem ist, dass CDU und FDP auf allen Ebenen dafür sorgen, dass das auch so bleibt. Auch in dieser Frage setzen sie unbeirrbar auf das alte Prinzip: Die öffentliche Hand soll zahlen, und die Privaten sollen verdienen. Das tun sie. Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes hat einen neuen Markt geschaffen, der für eine ganze Reihe von Großinvestoren und Großunternehmen äußerst einträglich ist. Diese Unternehmen und ihre Produkte basieren alle auf der grundlegenden Infrastruktur, die irgendwann einmal auch mit Steuermitteln aufgebaut wurde. Und sie verdienen sehr kräftig.

Wenn man sich die Jahresabschlüsse anschaut, stellt man fest: Die Telekom verkündet, dass sich ihr Konzernüberschuss gegenüber dem Jahr 2009 fast verfünffacht hat. Die Deutsche Telekom hat ihre Finanzziele erreicht, sogar zum Teil übertroffen, wie es im Geschäftsbericht heißt. Der Konzern verzeichnet im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn von 19,5 Milliarden €.

Bei Vodafone sind es 3,5 Milliarden €. O2 hat erstmals die Milliardenmarke geknackt. Ich könnte jetzt weitere Unternehmen aufzählen. Aber ich glaube, die Tendenz wird schon deutlich. Dem gegenüber stehen die öffentlichen Haushalte. Die hessischen Kommunen strengen aktuell eine Klage gegen das Land an – das wissen Sie; das haben wir auch heute Morgen diskutiert –, weil die Finanzlage derart desolat ist. Das Land Hessen hat gerade dieser Tage die Marke von 40 Milliarden € bei der Verschuldung gerissen.

Deshalb sind wir der Meinung, es läge in dieser Situation doch nichts näher, als die, die gut verdienen, an den Ausgaben und Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zu beteiligen, sodass es im Breitbandbereich eine flächendeckende Versorgung gibt.

Der Verband kommunaler Unternehmen hat kürzlich eine Broschüre zum Thema Breitbandausbau herausgegeben. Darin berichtet der Verband, wie viele Stadtwerke mittlerweile erfolgreich als Netzbetreiber auftreten. Sie geben Tipps, wie andere Stadtwerke das nachmachen können. Bei den Stadtwerken und Gemeinden sitzen doch die Betroffenen selbst an der entscheidenden Stelle. Sie haben doch ein Interesse, das zu tun, wenn man sie nur lässt. Das muss man leider dazusagen. Denn die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ist rechtlich in Hessen so eingeschränkt wie in kaum einem anderen Bundesland. In der Frage der Energieversorgung scheint es derzeit etwas Bewegung zu geben. Aber die FDP will das nicht. Manchmal hat man den Eindruck, dass für Sie schon die kommunale Organisation der Müllabfuhr sozialistisches Teufelszeug ist.

Aber ich denke, es gibt auch Hoffnung. Ich habe heute auf spiegel-online gelesen, Herr Saebisch, dass in Ihrem Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm der FDP ein Mindestlohn vorgesehen ist, also eine Lohnuntergrenze.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Saebisch, das habe ich mit großer Freude zur Kenntnis genommen. Da bewahrheitet sich ja Marx, der gesagt hat: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. – Die Frage ist also, ob es in der FDP mittlerweile so große Angst gibt, die ganzen Posten und Abgeordnetendiäten zu verlieren, dass man jetzt bei der FDP schon ein Interesse an einem Mindestlohn hat.

(Heiterkeit bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der FDP: Wir sind eher für Hayek und nicht für Marx!)

Das ist interessant, wie Sie Hayek und Mindestlohn kombinieren. Darauf bin ich gespannt.

Auf jeden Fall bin ich sehr erfreut, dass es durchaus eine gewisse Lernfähigkeit gibt.

Es ist doch offensichtlich, dass die Gemeinden und insbesondere die Stadtwerke in diesen Fragen auch einen Beitrag leisten können. Es ist doch sinnvoll, wenn wir hier integrierte Infrastrukturunternehmen haben, die nicht nur im Bereich der Energieversorgung, sondern auch im Bereich der Breitbandversorgung aktiv sind und dort eben auch Synergieeffekte nutzen können.

Das sind sinnvolle Maßnahmen. Aber gerade die Kommunen können das wohl kaum allein leisten – bei dem Kürzungsdruck, unter dem sie stehen. Das Problem ist ja, wenn Sie davon sprechen, dass sich die Kommunen ausdrücklich aus den Bereichen heraushalten sollen, wo sich Geld verdienen lässt, dann heißt das im Klartext: Ein wirtschaftlicher Ausbau soll nur dort erfolgen, wo ein Stadtwerk Verluste macht. Das heißt, dass die Gemeinden und ihre Betriebe nur dort einspringen, wo der Einsatz nicht wirtschaftlich ist, also mehr Kosten als Einnahmen verursacht werden. Das halten wir für falsch, weil das natürlich das Rosinenpicken, das private Anbieter betreiben, verstärkt. Das führt dazu, dass Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.

Die Privaten suchen sich Ballungsgebiete heraus, in denen richtig viel Geld zu verdienen ist. Die ländlichen Gebiete werden dann entweder abgehängt, oder die öffentliche Hand muss dafür aufkommen. Da halten wir es für einen Fehler, zu sagen: Die Gebiete, in denen es sich lohnt, sollen bitte die Privaten betreiben, und dort, wo man kein Geld verdienen kann, soll das von den Kommunen gemacht werden. – Das halten wir für einen Fehler.

Ich komme zum Schluss. Ich bin der Meinung, auch in der Frage der Breitbandversorgung müssen wir an § 121 HGO herangehen. Wir müssen aufhören, die Kommunen in ihrer wirtschaftlichen Betätigung zu hemmen. Wenn wir einen Schlüssel zur flächendeckenden Breitbandversorgung haben wollen, dann muss man genau dort ansetzen, und zwar bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Herr Kollege Klose für die Fraktion die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie zunächst auch mich feststellen, worin wir uns in diesem Landtag – jedenfalls seit Beginn dieser Legislaturperiode – über die Fraktionsgrenzen hinweg einig sind. Wir alle wollen inzwischen den Breitbandausbau auch in Hessen endlich voranbringen. Bei dem Ziel sind wir uns in der Tat einig, Herr Dr. Arnold. – Er musste wohl schon gehen. – Dennoch muss es erlaubt sein, dass wir über den Erfolg versprechendsten Weg hier auch weiter ringen können und sollten.

Deshalb kann ich es auch heute insbesondere den Damen und Herren von der CDU-Fraktion nicht ersparen, daran zu erinnern, dass Sie das alles viel früher hätten haben können. Es war Ihre Fraktion, die damals allein regierende CDU – übrigens gegen den Rest des Hauses –, die unsere GRÜNEN-Anträge zum Ausbau des Breitbandnetzes in Hessen und zur Entwicklung einer landesweiten Breitbandstrategie seit 2006 mehrfach abgelehnt hat.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Ihr damaliger Wirtschaftsminister, Herr Dr. Rhiel, war der Auffassung, das regle der Markt schon ganz allein. Er hat allein auf Informationsveranstaltungen gesetzt und den Einsatz von Landesmitteln für den Breitbandausbau jahrelang strikt abgelehnt.

Sie als CDU-Fraktion sind Ihrem Minister damals widerstandslos gefolgt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht nur widerstandslos, sondern begeistert!)

Deshalb tragen Sie heute auch eine ganz wesentliche Verantwortung dafür, dass Hessen wertvolle Jahre verloren hat. Insofern ist es jetzt einfach, die letzten beiden Jahre zu loben. Ich würde den Mund aber nicht ganz so voll nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Länder, mit denen Hessen wirtschaftlich direkt konkurriert, haben die Zeit deutlich besser genutzt und sich durch die Umsetzung ganzer Maßnahmenbündel zur Einführung von Breitbandnetzwerken der nächsten Generation längst einen Vorsprung verschafft. Darüber können die schönste Broschüre und der aufwendigste Kongress nicht hinwegtäuschen.

Meine Damen und Herren, der schnelle Zugang zum Internet ist eine entscheidende Voraussetzung für wirtschaftlichen Fortschritt und gesellschaftliche Teilhabe. Wer über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss verfügt, ist bei der Jobsuche, beim Ausfüllen seiner Steuererklärung oder bei der Informationsbeschaffung im Vorteil. Deshalb muss unsere Anstrengung noch stärker der Überwindung der digitalen Spaltung zwischen Stadt und Land gelten. Die Attraktivität ländlicher Gewerbe- und Wohngebiete leidet unter mangelnder Anbindung an das Internet. Das trägt weiter zur Landflucht bei.

Der zügige Ausbau der Breitbandinfrastruktur gehört damit zu den zentralen Aufgaben der Standortsicherung, der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums.