Herr Kollege Bauer, auch die Tatsache, dass Sie noch einmal nachgebessert haben und für die unteren Besoldungsgruppen bis zur A 11 noch die Einmalzahlung in Höhe von 360 € drauflegen und den Anwärterinnen und Anwärtern 120 € geben, trägt insgesamt nicht. Das sind dann 10 Millionen € Mehrausgaben.
Aber ich glaube, Sie vergessen dabei einen wichtigen Punkt. Es geht nicht nur um die Einmalzahlung, obwohl ich sage: Gerade für diejenigen in den unteren Einkommensgruppen, für denjenigen, der 2.300 € verdient und in A 6 arbeitet, sind 360 € viel Geld. Für den Kollegen Staatssekretär Weinmeister, der oberhalb der 8.000 € liegt, sind 360 € im Verhältnis dazu nicht besonders viel Geld.
Deswegen kommt es schon darauf an, dass man, wenn man in diesem Bereich Gesetzentwürfe macht, den Blick auch auf die unteren und mittleren Einkommensgruppen hat.
Ich ärgere mich schon ein bisschen darüber, dass Sie dem Änderungsantrag meiner Fraktion nicht beigetreten sind, der genau diese Dinge zum Inhalt hatte. Er hat auf der einen Seite gesagt: 360 € Einmalzahlung für alle Beamtinnen und Beamte als Anerkennung. Er hat dann aber gesagt: Wir machen eine nach Gehaltsgruppen differenzierte Anpassung. Die Anpassung für die oberen Gehaltsgruppen wird verschoben, wie die Regierung es in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf gesagt hatte.
Ich glaube, das war ein Vorschlag, der im Zusammenhang mit den Gesamtausgaben zu sehen ist. Wir haben einen Vorschlag mit Kosten von 39 Millionen € gemacht, der vertretbar war und genau diese sozialen Unwuchten beseitigt hätte. Es tut mir leid, dass Sie diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt haben.
Herr Kollege Schaus, ich habe das schon einmal gesagt: Es ist natürlich die Aufgabe der Polizeigewerkschaft, sich für ihre Mitglieder einzusetzen, Protestaktionen zu organisieren, Briefe und Postkarten zu schreiben. Das ist die Aufgabe von Gewerkschaften.
Die Aufgabe des Hessischen Landtags ist es aber, abzuwägen: zwischen den Interessen von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, an der Einkommensentwicklung teilzunehmen, auf der einen Seite und der Haushaltssituation des Landes auf der anderen Seite. Diesen Abwägungsprozess muss man machen. Sie aber laufen einer Gruppe hinterher, ohne diese Abwägung zu machen. Ich glaube, das ist falsch. Dafür ist der Gesetzgeber nicht da.
Wir haben einen Vorschlag gemacht, der beide Dinge im Blick hat, auf der einen Seite die Einkommensentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auf der anderen Seite die Haushaltssituation des Landes. Leider haben Sie diesen Vorschlag abgelehnt.
Wir haben diesen Vorschlag auch mit Deckungsvorschlägen versehen. Das vermisse ich im Übrigen bei Ihrem Vorschlag. Wir haben es schon in der zweiten Lesung in Richtung des Innenministers gesagt. Es gehört zu einer soliden Politik, zu einer soliden Finanzierung des Haushalts, wenigstens zu sagen, wo Sie die Mehrausgaben hernehmen, wenn die Regierungsfraktionen von CDU und FDP einen Vorschlag machen, der 10 Millionen € kostet. Das gehört zu einer soliden Politik.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Günter Rudolph (SPD) – Zurufe der Abg. Holger Bellino und Alexander Bauer (CDU))
Verehrter Kollege Bauer, im Gegensatz zu Ihnen haben wir genau gesagt, wo wir die 39 Millionen € hernehmen. Deswegen ist unser Vorschlag nicht nur sozial ausgewogen, sondern er ist auch solide finanziert.
Leider haben Sie diesem Vorschlag nicht zugestimmt. Deswegen müssen wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die letzte Diskussion hierzu haben wir am Dienstag geführt. Heute haben wir Donnerstag. Das ist zwei Tage her. Ich habe seitdem keinen Erkenntnisgewinn.
Ich habe das heute kritisch geprüft, wie Sie auch, und den Vorläufigen Stenografischen Bericht gelesen, aus dem man zwar nicht zitieren kann, den wir aber zur persönlichen Kenntnis nehmen können. In den letzten zwei Tagen hat sich nichts Neues zu dem ergeben, was wir von der Koalition sehr gut und präzise auf den Punkt gebracht haben, warum wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Fragen, die ich zwischenzeitlich hatte, sind nicht beantwortet worden. Ich habe ein bisschen ein Déjà-vu-Erlebnis. Das sollte man vermeiden. Ich nehme Bezug auf die am Dienstag gehaltene Rede. Die Argumente, die damals vorgetragen wurden, gelten immer noch. Ich habe heute auch keine neuen Argumente gehört. Die FDP wird wie die CDU dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke für die dritte Lesung, die die Argumente noch einmal auf den
Punkt gebracht hat. Im Übrigen verweise ich auf das offizielle Protokoll, wenn es vorliegt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an Herrn Dr. Blechschmidt anknüpfen. Ich glaube, der Worte sind wirklich genug gewechselt, die Meinungen sind ausgetauscht. Ich rede jetzt auch nur, weil der Sozialminister sagt, er höre mir gerne zu. Dabei handelt es sich um ein Geben und Nehmen. Gestern habe ich ihm gerne zugehört, heute tut er es bei mir.
Es gibt insbesondere von Dienstag auf Donnerstag keine neuen Aspekte. Ich finde, das muss man aber doch noch einmal deutlich betonen: Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sorgt dafür, dass unter dem Strich die Beamtinnen und Beamten mehr Geld im Portemonnaie haben werden, und zwar ab dem Tag, an dem es ausgezahlt wird.
Insbesondere gibt es auch eine soziale Komponente in Höhe von 360 €. Meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP, auch das kann sich sehen lassen. Das ist gut so. Deswegen sollten wir jetzt im Sinne von Herrn Schaus wirklich dazu kommen, das Ding abzustimmen und dafür zu sorgen, dass das Geld ausgezahlt werden kann. Das hätten wir am Dienstag schon veranlassen können, wenn Herr Rudolph nicht die dritte Lesung beantragt hätte. Also kriegen die Beamten ihr Geld zwei Tage später, weil die SPD es so wollte.
Verehrte Frau Kollegin Faeser, Sie können sich auf eines wirklich verlassen: dass ich das ernst nehme. Ich glaube, dass Sie lange nicht so in den Dringen drin sind, wie ich das bin, dass Sie mir vorwerfen könnten oder sollten, dass ich das nicht ernst nehme.
Ich freue mich, dass wir es jetzt so verabschieden. Es ist ein guter Gesetzentwurf. Ich bedanke mich dafür.
Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in dritter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2011/2012 sowie zur Änderung des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes in der vorliegenden Fassung in dritter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit den Stimmen von CDU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und LINKEN die erforderliche Mehr
Große Anfrage der Abg. Cárdenas, Schaus, Schott, van Ooyen, Dr. Wilken, Wissler (DIE LINKE) und Fraktion betreffend die Forderung nach einem Reformgesetz der Eingliederungshilfe – Drucks. 18/4162 zu Drucks. 18/3136 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Das Wort hat Frau Kollegin Schott für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das derzeit wichtigste Thema der Behindertenpolitik ist die Zukunft der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe ist von direkter Bedeutung für die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen.
Die Kosten der Eingliederungshilfe liegen derzeit bundesweit bei 14 Milliarden €. In Hessen werden etwa 17.600 Menschen in Werkstätten betreut. Zu dieser Thematik hatte meine Fraktion eine Anfrage eingebracht. In der Antwort der Landesregierung finden sich nun jene Positionen, die seit Jahren stereotyp vorgetragen werden.
Sie laufen im Wesentlichen darauf hinaus, dass in der Behindertenhilfe eine Konsolidierung der Ausgaben erforderlich sei. Dieses Vorhaben wird als Reform der Eingliederungshilfe bezeichnet. Nun konnte man in den letzten Jahren eines wiederholt erfahren: Was als Reform daherkommt, ist in Wirklichkeit ein Angriff auf die sozialen Rechte der Menschen.
Nicht anders liegen die Dinge bei der sogenannten Reform der Eingliederungshilfe. Sie hat das Ziel, den Standard in der Behindertenarbeit zu senken. Der Hessische Sozialminister sieht das erfahrungsgemäß anders. In seiner Antwort auf unsere Anfrage behauptet er, dass es bei der Reform der Eingliederungshilfe nicht um eine Umsetzung der Kostendämpfungspolitik geht. Man habe es vielmehr mit einer Umorientierung der Behindertenhilfe zu tun. Es sei falsch, den Eindruck erwecken zu wollen, diesem Vorgang hafte ein Makel des Sparenwollens an.