Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Ich frage die Landesregierung:

Wie wird sichergestellt, dass in unserem Bundesland Hessen Oldtimer-Fahrzeugreplika nicht mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Die Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer setzt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Vorlage eines Gutachtens nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung voraus. Für die Erteilung eines solchen Gutachtens sind seit dem 1. November die Vorgaben der Verkehrsblattverlautbarung vom 6. April 2011 einzuhalten, bis dahin die der Verlautbarung vom 21. Juli 1997. Nach dieser Verlautbarung setzt die Bewertung eines Fahrzeugs als Oldtimer insbesondere voraus, dass die Originalität in allen Hauptbaugruppen gegeben ist.

Da bei den Zulassungsbehörden der technische Sachverstand zur Bewertung solcher Fahrzeuge nicht vorhanden ist, muss darauf vertraut werden, dass – wie in anderen Fällen der technischen Gutachten im Übrigen auch – seitens des Gutachters die bestehenden Vorgaben bei der Erstellung der entsprechenden Gutachten beachtet werden. Über dieses bundesweit geltende Verfahren hinaus ist ein weiteres Sicherstellen, dass keine Replika des Oldtimerfahrzeugs zugelassen werden, nicht möglich.

Danke sehr. – Zusatzfrage, Kollege Warnecke.

Herr Staatssekretär Saebisch, Sie haben das sehr schön vorgetragen. Wir können aber für das Bundesland Hessen nicht ausschließen, dass es – wie vor Kurzem in einer Zeitschrift zu lesen war – von den maximal 124 gebauten Ford GT 40 im Moment „nur“ 300 Stück gibt?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, da ich zwar wirklich Autos liebe, aber bei der Marke Ford, offen gestanden, jetzt passen muss, kann ich Ihnen diese Frage in der fachlichen Gebotenheit nicht beantworten. Ich würde darum bitten, dass ich mich bis zur nächsten Sitzung im Detail informieren lasse, und darf Sie dann mit einer umfangreichen, nach Fahrzeugmarken aufgeschlüsselten entsprechenden Darstellung in diesem Hause beglücken.

Komm, machts schriftlich. – Haben wir noch etwas? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommt die Frage 568 des Herrn Abg. Warnecke.

Wir hatten das bereits. Ich frage die Landesregierung:

Ist die neue Finanzamts-Verwaltungssoftware, gemessen an der in Hessen bislang eingesetzten, ein Fortschritt für die Bearbeitungszeit der Anträge der Bürgerinnen und Bürger?

Frau Staatssekretärin.

Herr Abgeordneter, ich darf meine Antwort zur Frage 561 zitieren: Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Systemumstellung nicht das primäre Ziel verfolgt hat, die Bearbeitungszeiten für die Steuerbürgerinnen und -bürger zu verkürzen. – Den Rest noch einmal vorzulesen, erübrigt sich.

Kollege Warnecke.

Ich darf Sie fragen, Frau Staatssekretärin Hölscher: In welchem Volumen ist denn der Aufwand dieser Umstellung für die neue Finanzamts-Verwaltungssoftware einzuschätzen?

Frau Staatssekretärin.

Wir haben in der Vergangenheit ursprünglich 16 unterschiedliche Verwaltungsautomationen gehabt. Die haben sich zum Teil in kleinen Verbünden zusammengefunden, was allerdings dazu führte, dass wir immer noch Abweichungen im Prozedere, Abweichungen in der Bearbeitungsdauer und vor allen Dingen Abweichungen auch in der Vergleichbarkeit des Datenmaterials hatten. Wenn Sie sich beispielsweise die 10-%-Stichprobe der Einkommensteuerstatistik beim Statistischen Bundesamt anschauen, dann sehen Sie, die wurde in der Vergangenheit mit einem Timelag von sage und schreibe fünf bis zehn Jahren erst eingestellt, weil es vorher nicht möglich war, die Daten zusammenzuführen und entsprechend in eine Datei einzubringen.

Diesem Umstand haben wir jetzt Abhilfe geschaffen, indem wir für alle 16 Bundesländer – eines springt im nächsten Schritt auf den Zug auf, das ist Nordrhein-Westfalen, und dann werden es alle 16 Länder sein – zunächst eine einheitliche Plattform geschaffen haben. Die Software setzt sich aus bereits existierenden Teilen aus den vorhin beschriebenen Verbünden und aus neu programmierten Teilen zusammen. Das ist der Umstieg auf eine neue Sprache, der erst geschaffen werden musste. Dass wir in dieser Sprache später schneller, expliziter oder genauer reden, muss das mittelfristige Ziel sein. Im Moment ging es erst einmal um die Vereinheitlichung, um diesen immensen Automations- und Programmierungsaufwand in Grenzen zu halten.

Vielen Dank. – Keine Zusatzfragen mehr.

Dann Frage 569 des Kollegen Lothar Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der gegenwärtige Stand der Planung für die Verlegung der B 452 in der Gemarkung Wehretal und zum Ausbau der B 27 an der Anschlussstelle zur A 44, die in engem Zusammenhang mit den Planungsabschnitten 40.1 und 40.2 der A 44 stehen?

Herr Staatssekretär.

Für die Planungen der Ortsumgehung Wehretal-Reichensachsen und des Ausbaus der B 27 zwischen der A 44 und der Ortsumgehung Reichensachsen wird derzeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens das Anhörungsverfahren durchgeführt. Aufgrund von Einwendungen sind vertiefende naturschutzfachliche Erhebungen und Planänderungen erforderlich, die von der Hessischen Straßenund Verkehrsverwaltung zurzeit durchgeführt werden.

Kollege Quanz.

Teilen Sie meine Auffassung, dass die Maßnahmen für die A 44 und für die beiden Bundesstraßen in ganz engem Zusammenhang stehen, weil die Fertigstellung beider Maßnahmen zum gleichen Zeitpunkt ganz viel Sinn macht und verkehrstechnisch notwendig ist?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, diese Einschätzung teile ich; denn beide Entlastungsmaßnahmen sind Gegenstand der entsprechenden Planungen für die A 44 gewesen.

Kollege Lothar Quanz.

Herr Staatssekretär, noch einmal nachgefragt: Macht es dann nicht Sinn, dass die Planungen von der sogenannten Taskforce durchgeführt werden, und zwar nicht nur für die A 44, sondern auch für die beiden Bundesstraßen?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, wir führen diese Planungen mit hohem Zeitdruck durch. Die Verzögerung ist nicht auf Verwaltungshandeln zurückzuführen, sondern auf naturschutzfachliche Einwendungen. Diese naturschutzfachlichen Einwendungen führen dazu, dass wir eine neue Begutachtung, zum Teil über Vegetationsperioden, machen müssen. Deswegen ist Ihr Vorschlag in der Sache nicht geeignet, zu einer Beschleunigung zu führen, sondern zu einer Beschleunigung würde führen, wenn alle Mitglieder des Hessischen Landtags hinter dem Projekt der A 44 stehen und die gesellschaftlichen Gruppen auffordern, nicht zu einer Entschleunigung, sondern zu einer Beschleunigung des Baus der A 44 beizutragen.

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Weitere Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Taskforce die A 44 beplant und parallel mit gleicher

Intensität die Ortsumgehung Reichensachsen der B 452 angegangen wird?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, ich habe darauf hingewiesen, dass wir das Planfeststellungsverfahren so eingeleitet haben, dass es zu einem parallelen Abarbeiten der Planungsprozesse kommt. Die Verzögerung, die jetzt eingetreten ist, ist nicht durch Verwaltungshandeln des hessischen Verkehrsministeriums oder des Landesamtes oder der zuständigen Ämter, sondern durch Einwendungen im Anhörungsverfahren verursacht worden. Deswegen bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir hier kein Verzögern durch nicht intensives Verwaltungshandeln haben – ganz im Gegenteil –, sondern durch die naturschutzfachlichen Einwendungen. Wir sind nunmehr gehalten, weil die Rechtslage so ist, wie sie ist, in eine neue Begutachtung über Vegetationsperioden hinweg einzutreten. Die Vegetationsperioden sind, wie sie sind. Die lassen sich auch nicht beschleunigen, wie Sie sich vorstellen können. Dementsprechend müssen wir diese Begutachtung abwarten, bevor wir in ein Planänderungsverfahren eintreten können.

Vielen Dank. – Keine Zusatzfragen mehr.

Dann kommen wir zu der Frage 570. Kollege Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Schritte gedenkt sie einzuleiten, um eine zeitnahe Finanzierung der planfestgestellten Ortsumgehung der B 249 in Meinhard-Frieda zu gewährleisten, um insbesondere den überregionalen Schwerlastverkehr aus der Ortslage zu verbannen?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, für einen Baubeginn der Umgehungsstraße ist die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel durch den Bund erforderlich. Das Land Hessen hat in bisherigen Bauprogrammbesprechungen die Dringlichkeit der Ortsumgehung mit Nachdruck unterstrichen. Zudem hat sich der Minister in einem persönlichen Schreiben an den Bundesverkehrsminister gewandt und sich für den Baubeginn dieser Umgehungsmaßnahme eingesetzt. Der Bundesverkehrsminister hat im September 2011 mitgeteilt, dass zurzeit keine finanziellen Spielräume für den Beginn weiterer Neubauprojekte absehbar sind. Gleichwohl werden wir die Maßnahme auch bei der nächsten Bauprogrammbesprechung als eine der dringlichen hessischen Bundesstraßenneubaumaßnahmen einbringen und das Bundesverkehrsmi

nisterium darum bitten, diese Maßnahme als vorrangig zu bewerten.

Vielen Dank. – Lothar Quanz.

Herr Staatssekretär, noch einmal nachgefragt: Teilen Sie auch hier meine Einschätzung, dass es bei einem Bauvolumen von etwa 4 Millionen € möglich sein muss, in den Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Hessen diese Maßnahme auch zu finanzieren, nachdem sie nach so langen Mühen und so langer Zeit endlich planfestgestellt ist?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, das ist nicht das einzige Bundesstraßenprojekt in Hessen, das Baurecht hat und auf eine Finanzierungsfreigabe des Bundes wartet. Wie Sie wissen, hat der Bundesverkehrsminister bekannt gegeben, dass er die Mittel für den Bundesstraßenbau nicht nur in Hessen, sondern bundesweit stärker für Erhaltungsmaßnahmen als für Neubestandsmaßnahmen aufwenden will. Das hat auch für hessische Straßenbauprojekte Konsequenzen. Aber wie Sie sicherlich auch der Presse entnommen haben, hat die Bundesregierung, sprich: die Koalitionsrunde auf Bundesebene, eine Verstärkung der Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen für das Bundesstraßenbauprogramm beschlossen. Welche Konsequenzen das für die hessischen Bundesstraßen hat, wird in einer Besprechung mit dem Bundesverkehrsministerium noch in diesem Jahr intensiv erörtert.