Hinsichtlich der Einrichtungen, die eine Fachkraftquote unter 40 % haben – also die verbleibenden 4 % der Altenpflegeeinrichtungen –, erfolgt eine intensive Beratungstätigkeit bis hin zum Belegungsstopp. Die Heimaufsicht gibt diesen Einrichtungen konkrete Hinweise zur Verbesserung der Arbeitssituation, damit auch diese Einrichtungen Pflegekräfte dauerhaft gewinnen können. Heimaufsichtsrechtlich sind derzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Herr Minister, Sie haben ja bestätigt, dass, wenn 75 % die Fachquote erfüllen, ein Viertel der Einrichtungen sie nicht erfüllt. Stimmen Sie mir zu, dass im Bericht der Heimaufsicht eindeutig darauf hingewiesen wird, dass es sich eben nicht – wie Sie gerade dargestellt haben – um kurzfristige Einzelfälle handelt, sondern um einen Prozess, der in den letzten Jahren weiter fortgeschritten ist – so steht es wenigstens im Bericht der Heimaufsicht –, und dies kein kurzfristiges bzw. zu behebendes Ereignis ist?
Frau Abgeordnete, es wurde eben dargestellt, dass es bei 21 % eine Quote von Fachkräften gibt, die zwischen 40 % und 50 % liegt. Dort war man häufig schon an dem Punkt – das teilt auch die Heimaufsicht mit –, dass gerade Pflegekräfte gewonnen wurden und man sich im Einstellungsverfahren befinden würde, oder aber dass durch kurzfristige Überbrückungsmaßnahmen, die notwendig sind, anschließend auch die volle Fachkräftequote dargestellt ist. Wir reden also an dieser Stelle von 96 %.
Die 4 %, die unter der 40-%-Quote sind, sind diejenigen, die mit intensiver Beratungstätigkeit der Heimaufsicht auch eine Chance haben, den Fachkraftschlüssel zu erfüllen. Das wollen wir vermeiden, das will auch die Heimaufsicht vermeiden, da sich der Fachkräfteschlüssel immer an der Gesamtzahl des betreuenden Personals bemisst. Wir wollen nicht in eine Situation kommen, in der beispielsweise Altenpflegehilfskräfte entlassen werden, um die Relation zwischen Altenpflegefachkraft und Altenpflegehilfskraft entsprechend herzustellen. Genau diese Entwicklung wollen wir nicht.
Darüber hinaus ist durch die Zurverfügungstellung von deutlich mehr Schulplätzen, die auch gut angenommen worden sind, ein entscheidender Beitrag geleistet worden, um hier qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, sodass die Heime auf diese Weise ihren Fachkraftschlüssel erfüllen können.
Ergänzend zu den Erkenntnissen der Heimaufsicht hat auch der Hessische Pflegemonitor aufgezeigt, dass es derzeit bereits einen akuten Mangel an qualifiziertem Personal aller Formen in den hessischen Einrichtungen gibt. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt gerade auf Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet. – Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um hier über die jetzt geschaffenen Plätze hinaus dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft eine vernünftige Pflege alter Menschen in unseren Einrichtungen stattfinden kann?
Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege alter Menschen in stationären Einrichtungen ist ein vordringliches Ziel der Landesregierung. Die Landesregierung kann an dieser Stelle die Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um den entsprechenden Pflegebedarf decken zu können. Dieser Verpflichtung ist die Hessische Landesregierung in diesem Jahr nachgekommen und wird sie auch in den nächsten Jahren nachkommen. Es ist eine erfreuliche Entwicklung, dass die Plätze auch nachgefragt werden.
Darüber hinaus werben wir an den verschiedensten Stellen und mit sehr großer Intensität für diesen Beruf. Wir können allerdings niemanden zwingen, diese Ausbildung aufzunehmen. Wir können uns die Menschen, die in den unterschiedlichsten Bereichen aller Gesundheitsberufe gesucht werden, aber auch im Erzieherbereich – also die gleiche Gruppe von jungen Menschen, um die sich alle bemühen –, nicht schlicht und einfach backen. Wir müssen vielmehr versuchen, dafür zu werben.
Wir werben natürlich auch bei den Tarifparteien darum, dass eine angemessene Bezahlung erfolgt. Aber es ist Sache der Tarifparteien, dies zu vereinbaren. Die Landesregierung achtet die Tarifautonomie und wird sich an dieser Stelle – außer mit Appellen – nicht einmischen können. Sie hat auch keine Möglichkeit, hier irgendwo legislativ tätig zu werden. Insofern ist es immer nur ein Werben um die knappen Ressourcen in den unterschiedlichsten Bereichen, um hier Menschen zu gewinnen, sich für diese Ausbildung zu interessieren.
Herr Minister, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Menschen immer älter werden und üblicherweise durchaus erst in einem späteren Stadium in eine Altenpflegeeinrichtung kommen, die Schwere der Fälle dort also deutlich zunimmt, eine Fachkraftquote von 50 % letztlich nicht mehr up to date ist und es daher wünschenswert wäre, wenn eine höhere Fachkraftquote vorgeschrieben würde, und die Heime, die 40 % bis 50 % haben, hemmungslos unterbesetzt sind?
Frau Abgeordnete, ich teile Ihre Auffassung, dass wir eine Entwicklung haben, in der die Menschen immer älter werden, dass sie multimorbider sind, wenn sie in stationäre Einrichtungen kommen, und dass vor diesem Hintergrund die Anforderungen an das Pflegepersonal auch steigen werden. Allerdings halte ich die jetzige Fachkraftquote für ausreichend.
Wann stellt sie das im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitete Leitbild für eine nachhaltige und faire Beschaffung vor, dessen Veröffentlichung sie bis spätestens 30. Juni 2011 angekündigt hatte?
Herr Abgeordneter, das Leitbild der nachhaltigen und fairen Beschaffung in Hessen wurde im Rahmen des Projektes „Hessen: Vorreiter für eine nachhaltige und faire Beschaffung“ auf dem ersten bundesweiten Kongress des Beschaffernetzwerkes am 26.10.2011 in Frankfurt am Main unter anderem von Herrn Staatssekretär Westerfeld einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt. Unter den knapp 100 Teilnehmern dieses Kongresses waren neben den Vertretern diverser Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden auch Vertreter von Verbänden.
Im Weiteren wurde das Leitbild bereits den Mitarbeitern der Landesverwaltung bekannt gegeben und im Internet publiziert. Ein solches Leitbild ist mehr als ein unverbindlicher Programmsatz: Es stärkt die Motivation aller Beteiligten und entfaltet Ausstrahlungswirkungen auf das gesamte Beschaffungswesen. Potenziellen Lieferanten und Vertragspartnern wird die Ausrichtung an der Nachhaltigkeit verdeutlicht.
Mittelbar können Produktangebote und Entwicklungen initiiert und gefördert werden. Mit diesem Leitbild wird das Land Hessen seiner Vorbildfunktion und seiner Verantwortung als Marktteilnehmer mit großem Einkaufsvolumen gerecht und setzt Impulse. So ist im Leitbild z. B. unter Punkt 3 ausgeführt, dass die Rahmenbedingungen der Beschaffung in Hessen fortlaufend überprüft werden und die Beschaffung verstärkt auf eine nachhaltige und faire Beschaffung hin ausgerichtet wird.
Konkret wurde bereits im Erlass zum Beschaffungsmanagement des Landes Hessen festgeschrieben, dass Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorgängen des Landes Hessen besonders beachtet werden. Die ökologische Verträglichkeit sowie die Beachtung von So
zialstandards bei der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Leistungen sind bei den Vergaben in Hessen zu berücksichtigen; denn die sachgerechte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsprinzipien führt im öffentlichen Beschaffungswesen regelmäßig zu einem ökonomischen Mehrwert.
Dies wird in der Praxis vor allem dadurch erreicht, dass Beschaffungsentscheidungen neben dem Anschaffungspreis stärker auf die während der Verwendungsdauer anfallenden Kosten sowie den nachfolgenden Verwertungsbzw. Entsorgungsaufwand ausgerichtet werden.
Frau Staatssekretärin, können Sie uns denn sagen, was dazu geführt hat, dass dieses Leitbild erst mit vier Monaten Verspätung vorgestellt werden konnte?
Gründe im Einzelnen im Sinne konkreter Verhinderungsmaßnahmen sind mir nicht bekannt. Ich denke, Ziel der Erarbeitung des Leitbildes war, es möglichst nachhaltig zu machen; deshalb hat es etwas länger gebraucht.
Frau Staatssekretärin, aus welchem Grund gibt es dann immer noch Broschüren und Berichte des Landes Hessen, die nicht auf umweltfreundlich erzeugtem Papier gedruckt werden, z. B. auf Papier aus zertifizierter Forstwirtschaft FSC oder auch PEFC?
Ich kann mir ein paar Punkte vorstellen. Vermutlich haben wir noch alte Papierreserven, die erst einmal aufgebraucht werden müssen, ohne das jetzt im Einzelnen nachgezählt zu haben. Ich könnte mir vorstellen, dass zum Teil die Papierqualität nicht der für Druckmaschinen entspricht. Das weiß ich von den Druckereien nicht. Da müsste man im Einzelnen noch einmal nachschauen. Der Grundsatz für die Beschaffung ist aber, dass entsprechend zertifiziertes Papier beschafft und natürlich dann auch bedruckt wird.
Frau Staatssekretärin, ist denn jenseits des etwas schmalen Flyers, den es zum Leitbild auf der Website des Finanzministeriums gibt, noch mehr an Veröffentlichung zu erwarten, was das Leitbild konkret enthält?
Ich denke, ja. Das Wichtige ist nicht die Veröffentlichung über das Leitbild, sondern die Umsetzung des Leitbildes. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die insbesondere spezifische Beschaffungsprozesse betreffen, aber auch das Bewusstsein in der Landesverwaltung, sich für nachhaltigen und effizienten Ressourceneinsatz einzusetzen. Ich denke, dass nicht das Produzieren von Flyern, sondern die Umsetzung der Hauptinhalt einer nachhaltigen Beschaffung ist. Auf diesem Weg befinden wir uns.
Wann werden die Grundsätze für eine nachhaltige Beschaffung gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung normativ verankert?
Herr Abgeordneter, die im Leitbild beschriebenen Ziele dienen auch als Richtschnur und Zielsetzung für die Teilprojektgruppen des Projekts „Hessen: Vorreiter für eine nachhaltige und faire Beschaffung“. So eruiert z. B. eine unter der Federführung des HMWVL stehende Teilprojektgruppe mit dem Namen „Normative Verankerung“ die Möglichkeiten für normative Vorgaben für die konkrete Beschaffungspraxis der öffentlichen Hand in Hessen und wird bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Regelung die Umsetzung als federführendes Ressort weiter begleiten.
Frau Staatssekretärin, dazu ist wiederum auf der Website „Nachhaltige Beschaffung Hessen“ zu lesen, dass das Teilprojekt erste normative Regelungsvorschläge bis zum 31. März erarbeiten und vorlegen soll. Gibt es diese Regelungsvorschläge bereits?
Wie eben gesagt, sind sie in einer Teilprojektgruppe in Bearbeitung. Daraus schlussfolgere ich: Nein, es gibt sie noch nicht.