Protokoll der Sitzung vom 13.12.2011

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will die Haltung der SPD zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zusammenfassen. Wir werden dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen. Wir werden den zugrunde liegenden und wahrscheinlich unverändert bleibenden Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen. Es ist in der Gesetzesberatung im Ausschuss nichts zutage getreten, was mich bzw. uns von unserer Skepsis abgebracht hätte, die ich in der ersten Lesung schon geäußert habe.

Dieser Gesetzentwurf zeichnet sich im Wesentlichen nicht durch das aus, was darin steht, sondern durch das, was nicht darin steht. Im Zentrum der Novellierung des Gesetzes steht § 28. Das ist in Ordnung. Dazu sage ich noch etwas. Aber ansonsten ist das, was hier geregelt wird, vor allem aber das, was nicht geregelt wird, im Grunde der Ausdruck von kinder- und jugendpolitischer Ehrgeizlosigkeit.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das, was außerhalb von § 28 noch geregelt wird, im Grunde ein bisschen kaschieren soll, dass das eigentlich im Zentrum steht, damit es nicht ganz so nackt und bloß dasteht, und weil man nicht einfach nur eine Verlängerung machen will.

Das gilt z. B. auch für die Frage, die Frau Kollegin Wiesmann angesprochen hat, für die Frage der Einführung der neuen Beschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und für die Erziehungspartnerschaft. Ich finde, das wäre in einem Kinderförderungsgesetz besser aufgehoben gewesen, jedenfalls dann, wenn man ein Kinderförde

rungsgesetz im Sinne eines tatsächlichen Kindertagesstättengesetzes konzipiert, in dem die Aufgaben von Kindertagesstätten, von Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen umfassend definiert werden. Nach dem, was ich vom Minister im Landesjugendhilfeausschuss gehört habe, habe ich jedenfalls nicht den Eindruck, dass das die Absicht für ein Kinderförderungsgesetz ist. Wenn sie es aber wäre, dann wäre das dort besser aufgehoben gewesen.

Es ist richtig, was die GRÜNEN mit ihrem Änderungsantrag beabsichtigen und worauf der Kollege Jürgens hingewiesen hat: Es wäre eine Chance gewesen, den Gedanken der Inklusion grundsätzlich im Kinder- und Jugendhilferecht auf hessischer Ebene zu verankern. Auch diese Chance für eine Generalrevision und eine Modernisierung des hessischen Kinder- und Jugendhilferechts ist vergeben worden. Das ist schade.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Wir warten jetzt in der Tat sehr gespannt darauf, was in dem Kinderförderungsgesetz zu diesem Thema zu sagen sein wird – außerhalb der Frage des baulichen Zustands von Einrichtungen –, wie der Inklusionsgedanke Eingang in das für das nächste Jahr versprochene Kinderförderungsgesetz finden wird.

Herr Minister, was mich vor allem nicht hoffnungsfroh macht – das will ich an dieser Stelle sagen –, sind Ihre Äußerungen im Landesjugendhilfeausschuss über die zukünftige finanzielle Ausstattung dieses Gesetzes. Das wäre dringend nötig, weil das – und nur das, Frau Kollegin Schott – vielleicht die Auseinandersetzung um den § 28 überflüssig machen würde. Bei § 28 ist im Kern nicht das Problem, dass es in den verschiedenen Kommunen unterschiedlich viele Plätze gibt, sondern das Problem ist, dass die Eltern aus unterschiedlichen Gründen Einrichtungen wählen, die nicht an ihrem Wohnort liegen. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Das liegt an der Art der Einrichtung, am Arbeitsplatz, an den sonstigen Betreuungsarrangements, die Familien gezwungen sind zu konstruieren und die manchmal an einem anderen Ort als dem Wohnort besser erfüllt werden können. Das ist der Kern des Problems.

Deswegen muss es eine Kostenerstattungsregelung geben. Die ist jetzt durch höchstrichterliche Rechtsprechung präzisiert worden. Daran haben wir auch nichts auszusetzen. Ich teile die Auffassung, dass es hier eine Präzisierung des Kostenbegriffs gibt. Das ist in Ordnung. Ich glaube, dass im Kern richtig ist, was Kollegin Wiesmann zu der Frage der Angemessenheit gesagt hat. Allerdings muss man die nächsten zwei Jahre – entweder bis zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes, das eine Chance bietet, den § 28 noch einmal aufzunehmen, oder für die Dauer, in der dieses novellierte Gesetz gilt – nutzen, um sich die Praxis noch etwas präziser anzuschauen.

Sie alle werden das Schreiben des Hessischen Städte- und Gemeindebundes bekommen haben. Ich habe es bisher nur kursorisch lesen können. Ich habe, ehrlich gesagt, auch noch nicht alles verstanden, was darin steht. Was einen aber anspringt, sind eine extreme Heterogenität und ein ziemliches Durcheinander auf der kommunalen Ebene, was die Modalitäten der Kostenerstattung angeht. Ich glaube, dass hier noch sehr viel genauer hingeschaut und überprüft werden muss, welche Schlussfolgerungen gegebenenfalls auch im Hinblick auf die Gesetzgebung daraus zu ziehen sind.

Ich bleibe dabei, wir bleiben dabei: Dies ist ein ungenügender Gesetzentwurf. Es ist in vielfältiger Hinsicht eine Chance verpasst worden, das hessische Kinder- und Jugendhilferecht zu modernisieren und zu reformieren. Ich habe versucht, davon zu sprechen. Wir werden es ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Als Nächster hat Herr Abg. Mick für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mit dem Punkt der Umsetzung der UN-Konvention anfangen. Herr Dr. Jürgens, ich denke, wir sollten uns vergegenwärtigen, dass vieles von dem, was Sie hier vorschlagen, bereits umgesetzt ist, allerdings nicht unter dem Label UN-Konvention. Der gleichberechtigte Zugang aller Kinder zu Angeboten der Jugendhilfe ist bereits jetzt Gesetz, und zwar in § 1 Abs. 3.

Auch Frau Wiesmann hat darauf hingewiesen, dass die HBO bereits Vorschriften für die Gestaltung von baulichen Anlagen enthält. Ich möchte dem Eindruck entgegentreten, dass mit dem, was Sie hier vorschlagen, der grundlegende Paradigmenwechsel, den uns die UN-Konvention auferlegt, eingeleitet worden wäre. Das ist nicht richtig.

Die konkreten Punkte, die Sie vorschlagen, sind teilweise – nicht alles, aber teilweise – schon umgesetzt. Auch die Forderung des Landesbehindertenrates, dass z. B. einer ihrer Vertreter im Landesjugendhilfeausschuss vertreten ist, ist mit dem Gesetz umgesetzt. Diese Punkte sind bereits geltendes Recht. Insofern sollte man es nicht so hoch hängen.

Richtig ist aber, dass uns die UN-Konvention vor neue Herausforderungen stellt. Der Minister hat es klargemacht und auch wir als Fraktion haben es immer wieder klargestellt, dass die Debatte um die Umsetzung der UNKonvention auch in das neue KiföG Eingang finden wird. Das ist richtig. Das begrüßen wir auch. Insofern sind wir von den Zielen her gar nicht so weit auseinander. Aber gerade mit Blick auf die kurze Laufzeit – das Gesetz wird Ende 2013 auslaufen – haben wir uns gesagt, wir wollen diesen Prozess abwarten.

Frau Schott hat gerade angesprochen, dass alle Träger schon gesagt hätten, dass sie wüssten, was zu tun ist. Das ist nicht der Fall. Wir hatten gerade im Sommer ein Gespräch mit Vertretern der kommunalen Jugendhilfe. Für die Fraktion DIE LINKE war nicht Frau Schott da, sondern Herr Schaus. Aber Ihnen ist hoffentlich nicht entgangen, dass die Leute dort gesagt haben, sie wüssten noch gar nicht, was umgesetzt werden müsse.

Insofern ist es vollkommen richtig, dass das Sozialministerium angekündigt hat, den Prozess mit den Trägern, auch den kommunalen Trägern, zu beginnen, um dann zu schauen, was genau an konkreten Maßnahmen in das KiföG einfließen muss, um die UN-Konvention umzusetzen. Daran halten wir uns, und dem trägt auch dieses Gesetz Rechnung, indem wir sagen, wir werden den Prozess weiterführen, und die konkreten Maßnahmen, die wirklich zu einer deutlichen Änderung in der Jugendhilfe füh

ren, kommen dann ins KiföG. An diesen Plan halten wir uns.

Deswegen möchte ich noch einmal auf den Knackpunkt des Gesetzes kommen, der hier auch schon angesprochen wurde; das ist § 28. Wir schaffen damit eine konkrete Regelung zum Kostenausgleich für die Betreuung von Kindern außerhalb der Wohnortgemeinde. Wir schaffen damit eine größere Flexibilität für die Eltern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir tragen damit dem Wunsch vieler Eltern Rechnung, und gleichzeitig tragen wir auch dem Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände und der Vertreter der Kommunen Rechnung.

Herr Merz, Sie haben vollkommen recht, dass der Städteund Gemeindebund da eine etwas überraschende Position vertreten hat. Sie haben sich mit dem Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, der, soweit ich weiß, SPD-Mitglied ist, in der Anhörung duelliert. Die Vertreter der anderen Kommunalen Spitzenverbände sehen das anders; das war sehr unterhaltsam. Aber Sie haben natürlich recht, dass da Diskussionsbedarf besteht. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die anderen Kommunalen Spitzenverbände das nicht so kritisch sehen wie der Hessische Städte- und Gemeindebund, sondern diese Regelung durchaus begrüßen.

(Petra Fuhrmann (SPD): Die anderen betrifft es auch nicht, Herr Kollege!)

Das gehört auch dazu, wenn man über diese Frage diskutiert.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Insofern haben wir das konkretisiert und vollziehen die Anregung des Urteils des VG Gießen nach. Gleichzeitig belassen wir es dabei, dass die Kommunen die Flexibilität haben, abweichende pauschale Vereinbarungen zu treffen, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg der Fall ist. Ich glaube, dass wir hier einen guten Kompromiss eingegangen sind: auf der einen Seite konkrete Vorgaben, um den Kommunen und den Eltern Rechtssicherheit und Wahlfreiheit zu geben, auf der anderen Seite die Flexibilität, um konkrete Lösungen vor Ort zu finden, wenn eine abweichende Regelung gewünscht ist. Diesen wichtigen Streitpunkt geht das Gesetz an.

Alle anderen großen Änderungen, die jetzt diskutiert werden, sind Bestandteil des KiföG, das noch zur Diskussion steht. Das haben wir auch nie anders angekündigt, als dass dieses größere Gesetz noch hinterherkommt. Was dieses Gesetz angeht, sind die wesentlichen Streitpunkte bereinigt. Insofern ist es ein gutes Gesetz, und wir werden diesem Gesetz natürlich zustimmen. – Danke.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wäre dem Hinweis des Präsidenten nachgekommen, die Rede zu Protokoll zu geben, wenn ich eine ausformulierte Rede hätte.

(Heiterkeit)

Ich will an dieser Stelle sagen, und das haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen bereits dargestellt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf in einer intensiven Auseinandersetzung und Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss, auch im Vorfeld mit den Betroffenen erörtert worden ist. Schon frühzeitig ist sehr klar geworden, dass die Novellierung dieses Gesetzes ein übergroßes Maß an Zustimmung erfährt, dass die Adressaten des Gesetzes mit diesem Gesetz zufrieden gewesen sind, dass die Evaluierung genau dies ergeben hat und wir mit diesem Gesetz in der Tat die erforderlichen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in und außerhalb von Einrichtungen gewährleisten können. Insofern ist klar, dass dieses Gesetz eine entsprechende Verlängerung erfährt.

Lassen Sie mich im Hinblick auf die Debatte auf zwei Punkte eingehen, die auch jetzt eine Rolle gespielt haben, zum einen den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, der im Sozialpolitischen Ausschuss – nachdem Herr Merz aus nicht öffentlichen Sitzungen zitiert, will ich das zumindest sagen – nicht intensiv diskutiert, sondern nur eingebracht und dann abgestimmt worden ist, ohne dass es eine intensive Auseinandersetzung darum gegeben hat. Deswegen will ich an dieser Stelle jenseits dessen, was Frau Kollegin Wiesmann und Herr Kollege Mick gesagt haben, darauf hinweisen, dass einige der vorgeschlagenen Regelungen schon in anderen Regelwerken enthalten sind und insofern keine besondere Bedeutung innerhalb des HKJGB mehr haben müssen. Beispielsweise der gleichberechtigte Zugang zu den Einrichtungen ist in § 1 Abs. 3 des Gesetzes eindeutig normiert; deswegen bedarf es dieses Zusatzes nicht mehr, den Sie mit Ihrem Änderungsantrag beantragt haben.

Herr Dr. Jürgens, Sie haben sich mehr mit dem Entwurf eines Aktionsplans auseinandergesetzt als mit diesem Gesetzentwurf. Das sei Ihnen unbenommen. Aber auch das ist ein Entwurf und noch kein beschlossener Aktionsplan. Seien Sie froh, dass wir ein transparentes und offenes Verfahren vorhaben. Sie können den Entwurf später mit dem Ergebnis vergleichen. Wenn es ein Ergebnis gibt – das wird durch einen Kabinettsbeschluss festgelegt –, dann können Sie auch sagen: „Haltet euch daran“, aber nicht in einer Diskussion der Entwurfsfassung, die Sie als Mitglied und auch in der öffentlichen Veranstaltung ausgehändigt bekommen.

An dieser Stelle will ich noch zwei Punkte zur Inklusion sagen. Erstens. Sie wissen genau, dass die Regelungen, die mit Ihrem Änderungsantrag vorgesehen sind, eines intensiven Diskussionsprozesses auch mit den freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen. Eine solche Regelung zu treffen, ohne einen intensiven Diskussionsprozess einzugehen, ist nach meiner Auffassung weder sachgerecht noch dem Leitgedanken der Inklusion zuträglich. – Herr Dr. Jürgens hört nicht mehr zu, er kann es aber im Protokoll nachlesen. Es gibt immer noch ein Protokoll.

Gegebenenfalls müssten hier Regelungen gegen den Willen der Träger und ohne einen qualifizierten Meinungsaustausch getroffen werden. Das kann nicht im Interesse der Inklusion sein, das kann nicht im Interesse eines vernünftigen Miteinanders der Landesregierung mit den öffentlichen und privaten Trägern der Jugendhilfe sein. Das widerspricht auch jeglichem Geist.

(Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

An dem Punkt will ich schon darauf hinweisen: Das HKJGB wird lediglich um eine kurze Zeit verlängert, nämlich bis Ende 2013. An der Stelle sind noch weitere Überlegungen möglich, um sie dann auf der Grundlage nicht eines Entwurfs, sondern eines beschlossenen Aktionsplans in die Fortschreibung der Gesetze einfließen zu lassen.

Der zweite Punkt betrifft § 28 HKJGB; das ist der sogenannte Kostenausgleich. Ich will die ganze Debatte, bis hin zur Frage von Verwaltungsgerichtsurteilen, an dieser Stelle nicht wiederholen. Ich will nur darauf hinweisen, weil die Frage gestellt worden ist, was das Sozialministerium macht: Ja, wir haben eine Arbeitsgruppe permanent angetrieben, die aus Vertretern des Sozialministeriums und der Kommunalen Spitzenverbände, insbesondere des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Hessischen Städtetages, besteht. Diese Arbeitsgruppe hat nun eine Arbeitsempfehlung vorgelegt, einvernehmlich zwischen den Beteiligten dieser Arbeitsgruppe und den beteiligten Sachverständigen.

Ich kann nichts dafür, wenn selbst Vertreter der Spitzenverbände in dieser Arbeitsgruppe diesem Arbeitspapier zustimmen, aber der Spitzenverband letztendlich die Unterschrift unter einer Vereinbarung verweigert. Dann müssen wir an dieser Stelle mit den Kommunalen Spitzenverbänden reden. Das ist kein Punkt der gesetzlichen Regelung.

Ab heute oder spätestens ab morgen werden diese Arbeitsempfehlungen allen Kommunen per Internet zur Verfügung stehen. Das war ein langwieriger Prozess der Arbeitsgruppe. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Städtetages und an die Sachverständigen, die sich in dieser vom HSM moderierten Arbeitsgruppe beteiligt und intensiv eingebracht haben und die ein Ergebnis erzielt haben. Dieses Ergebnis ist eine Handlungsanweisung für alle Kommunen, an die sie sich halten können, weil sie von ihren eigenen Vertretern erarbeitet worden ist. Am Ende werden wir sehen, wie die Kommunen mit dem umgehen, was ihre eigenen Vertreter erarbeitet haben.

An dieser Stelle haben wir unseren Arbeitsauftrag erfüllt. Im Internet können Sie diese Handlungsempfehlungen nachlesen. Wenn sich eine Kommune nicht daran hält, muss man sich an die Verantwortlichen in den Kommunen und nicht mehr an den Gesetzgeber wenden, der durch die Regelungen in § 28 HKJGB ausdrücklich normiert hat, dass Kommunen abweichend von dem, was im Gesetz steht, Kostenausgleichsvereinbarungen abschließen können. Die Handlungsanweisungen dafür stehen ab sofort im Internet.

Was Sie als Menetekel an die Wand geschrieben haben oder wo Sie meinten, dass man einen zur Arbeit tragen

müsste, ist vollkommen überflüssig. Wir haben erfolgreich gearbeitet, und Sie werden in der Zukunft erleben, dass diese Regierung auch über 2013 hinaus noch viele weitere Jahre erfolgreich arbeiten wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Jürgens, Ihre Prognosen entspringen ausdrücklich einem Wunschdenken, genauso wie das Lachen hier. Sie werden erleben, wie das 2014 ff. weitergeht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich komme zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches, Drucks. 18/5019 zu Drucks. 18/4272, in zweiter Lesung. Wer dem Entwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen und zum Gesetz erhoben.