Welche Kosten sind dem Land Hessen für die Anmietung der Faltgaragen, die mittlerweile wieder abgebaut wurden, in Kassel angefallen?
Die Zahl muss ich Ihnen nachliefern. Ich kann sie im Moment nicht aus dem Ärmel schütteln. Wenn Sie das unmittelbar erfragt hätten, hätten wir das vorbereiten können.
Welche Lehren zieht das Land Hessen aus den Vorgängen um die Anmietung der Immobilie für das Revier KasselOst?
Eine der zentralen Lehren ist, dass man bei Vermietern, mit denen man sich auf einen Mietvertrag einigt, nicht bei Abschluss des Mietvertrages sicher voraussehen kann, dass es sich um ein konfliktfreies Mietverhältnis für die gesamte Dauer handelt. In diesem Fall war die besondere Erkenntnis, dass ein konfliktreiches Mietverhältnis bedauerlicherweise schon in einer relativ frühen Phase des Vermietungsprozesses entstanden ist, was jetzt glücklicherweise durch eine Entscheidung des Landgerichts, die vollumfänglich zugunsten des Landes ausgefallen ist, hoffentlich ein Ende gefunden hat.
Trifft es zu, dass der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zugesichert hat, dass es zu keinen Kündigungen von Personen, die aufgrund des Ur
teils des Bundesverfassungsgerichts und eines Gesetzes auf der Grundlage von Drucks. 18/4314 in den Landesdienst zurückkehren, kommen wird?
Herr Abgeordneter, ich habe in der Tat am 24.10. an einer Betriebsversammlung am Standort Marburg teilgenommen, darüber hinaus auf Einladung von UKGM an einer Mitarbeiterversammlung am 05.12. in Gießen und auf Einladung des Betriebsrats am 06.12. an einer Betriebsversammlung in Marburg. Wie Sie vielleicht wissen, haben inzwischen viele Veranstaltungen des sogenannten runden Tisches stattgefunden.
Ich habe auf all diesen Veranstaltungen klargestellt, dass die Landesregierung für jeden einzelnen Mitarbeiter, der von seinem Rückkehrrecht Gebrauch macht, die für ihn günstigste Lösung ausloten wird. Wir werden hierfür selbstverständlich alle Möglichkeiten wie direkten Wie dereinsatz, Umsetzungen, Versetzungen, Umschulungsmöglichkeiten, Qualifizierungsmöglichkeiten und vieles andere prüfen, ausschöpfen und in Betracht ziehen.
Wir können allerdings im Vorfeld für keinen Mitarbeiter einen ganz konkreten Arbeitsplatz im Einzelfall zusagen, da alle Rückkehrberechtigten die gleichen Chancen haben sollten, wie wir auch im Ausschuss mehrmals besprochen haben. Deshalb können konkrete Arbeitsplätze im Regelfall erst nach Ablauf der Erklärungsfrist zugewiesen werden, da ansonsten diejenigen, die das Rückkehrrecht besonders früh ausüben, bessere Chancen auf bestimmte Arbeitsplätze haben könnten als solche, die zulässigerweise die Erklärungsfrist ausschöpfen.
Da außerdem erst nach Ablauf der Erklärungsfrist feststeht, wie viele Arbeitnehmer das Rückkehrrecht ausüben und aus welchen Berufsgruppen diese stammen, kann zum heutigen Zeitpunkt weder eine konkrete Maßnahme zugesagt noch eine solche ausgeschlossen werden.
Nun ist die Frage, welcher konkrete Arbeitsplatz jemandem zugewiesen wird, die eine, und die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis im Dienst des Landes aufrechterhalten wird, die andere Frage. Denn die Frage nach dem konkreten Arbeitsplatz setzt eine konkrete Stelle voraus, während die Frage nach dem Verbleib im Landesdienst eine politisch zu treffende Entscheidung sein kann.
Deshalb frage ich noch einmal: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Landesregierung nicht zusichert, dass Personen, die aufgrund des Urteils in den Landesdienst zurückkehren, auch im Landesdienst beschäftigt bleiben?
Herr Abgeordneter, ich habe eben versucht, Ihnen deutlich und detailliert darzulegen, was wir für die Mitarbeiter tun werden, die von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen: dass wir für jeden die besten Möglichkeiten zu finden versuchen und dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen. Da wir aber kein Wettrennen um beste Arbeitsplätze möchten, können wir über konkrete Maßnahmen erst dann sprechen, wenn die Erklärungsfrist abgelaufen ist und wir genau wissen, wie viele und welche Berufsgruppen in den Landesdienst zurückkehren wollen.
Herr Staatssekretär, Sie haben auf die Frage des Kollegen Dr. Spies nicht geantwortet. Er hat hier dezidiert gefragt, ob es einen Kündigungsschutz derjenigen gibt, die in den Landesdienst zurückkehren, und nicht, auf welchen Arbeitsplatz sie dann kommen.
Daher noch einmal die Frage: Gibt es einen Kündigungsschutz derjenigen, die in den Landesdienst zurückkehren?
Frau Abgeordnete, die Frage ist wirklich erschöpfend beantwortet gewesen. Ich habe sogar noch mehr als das gesagt, was gefragt wurde. Die tarifvertraglichen Kündigungsschutzrechte, die es beim Land gibt, gibt es natürlich auch für die, die in den Landesdienst zurückkehren.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So kurz im Amt und schon erschöpft? – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erschöpft wie die ganze Landesregierung!)
Hält sie es für zielführend, dass die vorgeschriebenen Hinweise auf die Gefahren der Glücksspielsucht regelmäßig, z. B. auch bei Lotto Hessen, auf eine Internetpräsenz des Glücksspielanbieters und nicht auf eine neutrale, nicht zugleich für Glücksspiel werbende Informationsquelle, z. B. einer Stelle gegen Suchtgefahr, lenken?
Herr Abgeordneter, nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrags sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet, unter anderem über die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele, aber auch über Möglichkeiten der Beratung und der Therapie aufzuklären. Lose, Spielscheine, aber auch Spielquittungen müssen Hinweise enthalten, und zwar auf die von dem jeweiligen Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr und auch auf die Hilfsmöglichkeiten.
Die Monopolanbieter wie beispielsweise Lotto Hessen haben diese rechtliche Vorgabe umgesetzt. Sie drucken auf Teilnahmescheinen und Losen eine Kurzinformation auf, die wie folgt lautet:
Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen unter www.lotto.de.
Wenn Sie dann auf die Internetseite von Lotto Hessen gehen, finden Sie auf der Startseite an sehr zentraler Stelle – –
Ich habe es Ihnen absichtlich mitgebracht, weil Sie den Kopf schütteln, Herr Spies. Das ist die Startseite, und dann haben Sie hier sofort den Eintrag „Spiel nicht bis zur Sucht“. Das ist die Verlinkung auf den Internetauftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.spielen-mit-verantwortung.de. Dort wird von Amts wegen über die Glücksspielsucht informiert und auch über Hilfen und Unterstützungen berichtet.
Deswegen sage ich im Sinne der Fragestellung, dass das Verfahren in der Tat und im wahrsten Sinne des Wortes zum Ziel führt.
Herr Innenminister, wäre es aus Gründen der Suchtprävention nichtsdestotrotz bevorzugenswert, wenn an dieser Stelle Informationen eines neutralen Anbieters unter Umgehung einer unmittelbaren Werbemaßnahme angeboten würden, und würde die Landesregierung eine solche Initiative voranbringen oder unterstützen?
Man kann natürlich über alles sprechen, Herr Abg. Dr. Spies. Das ist gar keine Frage. Wir bringen unser Landesspielhallengesetz ja ein, um dafür zu sorgen, dass Suchtgefahren begegnet wird. Dieses Thema ist ganz wichtig und für uns prioritär.
Ich finde aber schon, dass man die Verlinkung an der genannten Stelle setzen sollte. Sie verweist auf eine Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das ist meiner Meinung nach so objektiv, wie es nur sein kann. Es ist von Gewerblichkeit so abgehoben, wie es nur sein kann. Deshalb sollte man dort verlinken, wohin die meisten Leute im Netz gehen. Die meisten Leute werden über die Lotto-Seite gehen. Insoweit glaube ich, dass wir damit auf mehr Leute treffen, als wenn wir es anders machen würden. Man kann sich aber anschauen, ob es vielleicht noch besser geht. Für Verbesserungen, für Optimierungen ist diese Landesregierung immer aufgeschlossen.