In wie vielen Fällen sind seit der Einführung der „Familien karte Hessen“ im Rahmen dieser Leistungen aus der Unfallversicherung erbracht worden?
Herr Abgeordneter, bislang wurden der SV Sparkassenversicherung im Rahmen der Unfallversicherung der „Familienkarte Hessen“ acht Schadensfälle für Erwachsene und 17 Schadensfälle für Kinder gemeldet. In sieben Fällen von Kindern, in denen es nicht um Invalidität ging, erfolgte bisher eine Auszahlung. In den übrigen Fällen, in denen es um Invalidität geht, kann erst nach Ablauf eines Jahres festgestellt werden, ob wirklich eine Invalidität und damit auch ein Unfallschaden vorliegt.
Um wie viel steigt durchschnittlich der Lärmwert, dB(A), bei einer Heraufsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf 120 km/h auf einer Autobahn?
Herr Kollege Warnecke, die Auswirkungen einer Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Lärmimmissionen hängt wesentlich vom Lkw-Anteil ab. Auf
grund der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen für Kfz über 3,5 t – ausgenommen sind Pkw, Krafträder und Busse – hat eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 120 km/h auf das von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h betroffene Teilkollektiv keine Auswirkungen. Bei einem Lkw-Anteil von 15 % liegt die Pegeldifferenz zwischen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom 100 km/h unter 1 dB(A). Hörbar sind – darauf haben wir schon öfter hingewiesen – Pegeländerungen ab etwa 3 dB(A). Bei den auf den Autobahnen üblichen Lkw-Anteilen, in der Regel zwischen 10 und 20 %, führt also eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 120 km/h nicht zu einer hörbaren Änderung des Lärmpegels.
Was unternimmt sie, um zu verhindern, dass Eier aus sogenannten Legebatterien, wie sie in der EU ab dem 1. Januar 2012 verboten sind, nach Hessen importiert und als sogenannte Nutzeier in der Nahrungsmittelproduktion verwendet werden?
Herr Abg. Dietz, die Landesregierung hat im Rahmen der Agrarministerkonferenz die Bundesministerin aufgefordert, sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Käfighaltung in allen Mitgliedstaaten fristgerecht abgeschafft wird. Anderenfalls muss auf die unverzügliche Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gedrängt werden. Entgegen Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 1999/74 EG erzeugte Eier dürfen keinesfalls nach Deutschland verbracht werden. Bis zum Abschluss des Vertragsverletzungsverfahrens muss das Verbringen von einer amtlichen Bescheinigung des jeweiligen Mitgliedstaats begleitet sein, aus der hervorgeht, dass die Eier rechtskonform erzeugt worden sind.
Für den Fall, dass ein Inverkehrbringen von Eiern aus Käfighaltung auch nach dem 1. Januar 2012 kurzfristig nicht verhindert werden kann, dürfen diese nur im eigenen Mitgliedstaat vermarktet werden, wenn dafür strenge Kennzeichnungsregeln für alle Verwendungszwecke eingeführt werden, die dies auf allen Stufen der Verarbeitung sicherstellen. Die Einhaltung der entsprechenden Auflagen würden in Hessen entsprechend überprüft und Zuwiderhandlungen geahndet.
Frau Ministerin Puttrich, wie beabsichtigt die Landesregierung, bei sogenannten Flüssigeitransporten das einzelne Ei zu kontrollieren?
Die Frage ist so anspruchsvoll, dass ich sie Ihnen spontan nicht beantworten kann. Ich werde Ihnen die Flüssigeifrage im Nachgang beantworten.
Frau Ministerin, was ist denn mit Eiern, die nicht aus EULändern importiert werden? Dürfen die importiert werden, und, wenn ja, wie ist das dann mit der Regelung?
Das, was ich Ihnen eben vorgetragen habe, bezog sich auf den Import von Eiern, die den EU-Richtlinien unterliegen. Insofern kann sich das, was ich Ihnen vorgetragen habe, auch nur auf Eier erstrecken, die in der EU erzeugt wurden.
Welche Möglichkeiten bestehen, dass Mitbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einer Berufsfeuerwehr mitwirken können?
Sehr geehrter Herr Abg. Bauer, wir haben in sechs hessischen Städten Berufsfeuerwehren: in Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach und Gießen.
Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehren werden in Hessen ausschließlich im Beamtenverhältnis beschäftigt. Die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis sind gesetzlich festgelegt. Das ergibt sich aus § 7 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechtes der Beamtinnen und Beamten in den Ländern. Danach dürfen grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger, Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Staatsbürger eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsbürger eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, in ein Beamtenverhältnis berufen werden.
Es gibt aber eine weitere Möglichkeit. Es dürfen nämlich auch Bürger von Staaten, die ich eben nicht genannt habe, zugelassen werden, und zwar dann, wenn für ihre Gewinnung als Beamtinnen oder Beamte ein dringendes dienstliches Interesse besteht. Das ergibt sich aus § 7 Abs. 3 des eben genannten Beamtenstatusgesetzes. Das heißt, dass grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, egal welcher Nationalität sie sind, in der Berufsfeuerwehr mitarbeiten können. Das regelt sich ungefähr analog dessen, wie wir es bei der hessischen Polizei halten.
Mit welchen Maßnahmen wirbt sie bei Migrantinnen und Migranten für den Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr in Hessen?
Das Innenministerium unterstützt die Feuerwehren vor Ort, aber auch den Landesfeuerwehrverband intensiv bei den Bemühungen um Migranten. Ganz wichtig ist, dass der Kontakt vor Ort natürlich nur durch die örtliche freiwillige Feuerwehr hergestellt werden kann. Deswegen liegt ein Schwerpunkt auf der Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren vor Ort, insbesondere mit Material zur Öffentlichkeitsarbeit. So gibt es bereits einen Flyer zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendfeuerwehren in elf Sprachen: arabisch, englisch, französisch, griechisch, kroatisch, polnisch, portugiesisch, russisch, serbisch, spanisch und türkisch.
Dieser Flyer steht auf den Internetseiten des Innenministeriums zur Verfügung und kann von den Feuerwehren vor Ort heruntergeladen werden. Aber es besteht auch die Möglichkeit, ihn zu individualisieren, ihn beispielsweise mit dem Logo oder mit dem Wappen der entsprechenden Feuerwehr zu versehen. Man kann Hinweise auf Treff
punkte und auf die Zeiten der Treffen geben. Damit können die Jugendfeuerwehren sehr gezielt um bestimmte Gruppen werben und deutlich nach außen signalisieren, dass sie mit Freude Menschen mit Migrationshintergrund aufnehmen.
Zweiter Punkt. Beim Landesfeuerwehrverband – auch er hat diesen Schwerpunkt – werden die dortigen Arbeiten zur geplanten Migrationskampagne unterstützt. Es wird dort eine solche Kampagne in Angriff genommen. Bisher erfolgt das z. B. durch eine intensive Mitarbeit an dem „Leitfaden zur Gewinnung und Stärkung von Freiwilligen für die Feuerwehren in Hessen“, der dort erstellt wird.
Die Hessische Landesregierung ist mit der bisherigen Arbeit zur Gewinnung von mehr Migranten für die Feuerwehren sehr zufrieden. Aber das ist ein Bereich, in dem wir in der Tat mit Hochdruck am Ball bleiben müssen. Wir richten unser Augenmerk auf diese Dinge und sorgen dafür, dass sie vorankommen.
Ich rufe Frage 590 auf und teile Ihnen dazu mit, dass gemäß § 37 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Beantwortung dieser Frage im Rahmen der Beratung über Tagesordnungspunkt 5 erfolgen wird.
Dann rufe ich Frage 591 der Frau Kollegin Dorn auf. Die Frage wird von Frau Kollegin Sorge übernommen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Wie bewertet sie die Tatsache, dass die Goethe-Universität Frankfurt am Main 3 Millionen € aus den Mitteln zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL-Mittel) zur Errichtung eines Seminargebäudes auf dem Campus Westend verwenden will?
Frau Abgeordnete, tatsächlich will die Goethe-Universität zur Bewältigung des Studierendenandrangs ein Seminarraumgebäude mit ca. 4.000 m2 Hauptnutzfläche auf dem Campus Westend errichten lassen. Die Gesamtkosten betragen 20 Millionen €. 10 Millionen € kommen aus den Mitteln des Hochschulpakts 2020, 7 Millionen € aus den der Hochschule zugewiesenen QSL-Mitteln und 3 Millionen € aus zusätzlichen Landesmitteln. Da die Baumaßnahme zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre führt und deswegen nach dem Gesetz, das dieses Haus verabschiedet hat, eine rechtmäßige, weil zweckentsprechende Verwendung der Mittel darstellt, gibt es seitens der Landesregierung keine Bedenken gegen die autonome Entscheidung der Universität.