Protokoll der Sitzung vom 06.03.2012

Ich frage die Landesregierung:

Welche Ziele verfolgt das Hessische Kultusministerium mit der Initiative „Gütesiegel Berufsorientierung Hessen“?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nur die allerbesten!)

Frau Kultusministerin.

Herr Abg. Reuscher, selbstverständlich nur die allerbesten Ziele. Ziel des „Gütesiegels Berufs- und Studienorientierung Hessen“, das als „Gütesiegel Berufsorientierung Hessen“ im Zuge der landesweiten Strategie OLoV – „Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen“ – von den Partnern des Hessischen Pakts für Ausbildung initiiert wurde, ist es, die Aufgaben im Bereich der Berufs- und Studienorientierung nachhaltiger an den Schulen zu verankern und den Schulen so einen Anreiz zu bieten, sich in diesem Bereich verstärkt zu engagieren.

Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird das Gütesiegel an Schulen vergeben, die eine vorbildliche Berufsorientierung nach den OLoV-Qualitätsstandards umsetzen. Ab der Ausschreibungsrunde 2011/2012 werden auch Schulen mit Sekundarstufe II zur Bewerbung aufgerufen, die ein herausragendes Konzept der Berufs- und Studienorientierung umsetzen. Das Gütesiegel soll den Schulen die Möglichkeit bieten, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ihre Konzepte selbst zu analysieren und deren Umsetzung zertifizieren zu lassen. Mit dem Gütesiegel für vorbildliche Berufsorientierung können Schulen für jeden sichtbar belegen, dass sie die Standards von OLoV in herausragender Weise erfüllen. Eine intensive Berufsorientierung in der Schule hilft den Jugendlichen, den für sie passenden Beruf zu finden und Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. Dies kommt in erster Linie den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Unternehmen zugute.

Die Initiative „Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen“ wird von den Schulen sehr begrüßt. Im Schuljahr 2010/2011 wurde das Zertifizierungsverfahren erstmalig in Hessen durchgeführt. Von den 134 Schulen der Sekundarstufe I, die eine Bewerbung einreichten, konnten 90 Schulen durch hervorragende Leistungen überzeugen. Die Auszeichnung dieser Schulen durch Wirtschaftsstaatssekretär Saebisch, VhU-Präsident Prof. Dieter Weidemann und durch meine Person fand am 6. September 2011 statt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Herr Kollege Bocklet.

Ich frage die Frau Kultusministerin: Sehen Sie bei der Berufsorientierung an Hessens Schulen Defizite, und wenn ja, welche?

Frau Kultusministerin.

Ich sehe an der Berufsorientierung in Hessen kein Defizit. Aber das, was begonnen hat und gut ist, kann man immer noch verbessern und ausweiten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage.

Frau Kultusministerin, eine Nachfrage: Gibt es so ein Projekt auch in anderen Bundesländern? Gibt es da Erfahrungen? Oder sind wir hier in Hessen Vorreiter?

Frau Kultusministerin.

Ein Berufswahlsiegel wird in zehn Bundesländern vergeben. Hessen ist Mitglied des bundesweiten Netzwerkes Berufswahl-Siegel, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schule Wirtschaft koordiniert wird.

Vielen Dank. – Keine weitere Wortmeldung.

Dann rufe ich Frage 621 des Abg. Lenders von der FDP auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Hat die IG Metall in den Gesprächen mit der Landesregierung zur Rettung des manroland-Standortes Offenbach zum Ausdruck gebracht, dass sie mit dem Engagement der Landesregierung in dieser Angelegenheit unzufrieden ist?

Herr Staatsminister Posch.

Nein, Herr Kollege Lenders. In meinem Haus wurden Gespräche mit den Beteiligten geführt. In zwei Gesprächen am 29.11.2011 und am 11.01.2012 waren auch Vertreter des Betriebsrats von manroland und der IG Metall anwesend.

In diesen Gesprächen hat die IG Metall zum Ausdruck gebracht, dass ein Engagement des Landes zur Fortführung der insolventen manroland AG durch eine Landesbürgschaft erwartet werde. Das war in dem ersten Gespräch

am 29.11.2011. Dort waren Herr Kollege Grüttner und ich anwesend. Das war ein Dienstag; erst am Freitag zuvor hatte manroland den Insolvenzantrag gestellt. In diesem Gespräch haben wir darauf hingewiesen, dass das Land das Interesse hat, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass wir keine Landeshilfen auf Zuruf gewähren können, sondern ein beurteilungsfähiges Konzept benötigen. Bemerkenswert ist, dass es entsprechend unserem Hinweis und dem des Insolvenzverwalters zu diesem Zeitpunkt möglich war – dies war die erste Frage, die sich gestellt hat –, ohne Beihilfen ein Massedarlehen zu bekommen.

In den geführten Gesprächen – insbesondere am 11.01.2012 – wurden auf Fachebene die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die restriktiven beihilferechtlichen Voraussetzungen einer möglichen Landesbürgschaft durch die Mitarbeiter meines Hauses erläutert. Die Gewährung einer Landesbürgschaft setzt nämlich ein tragfähiges Fortführungskonzept sowie die Bereitschaft zur Kreditvergabe einer Bank voraus, die auch bereit ist, ein eigenes Risiko zu übernehmen. Es wurde klargestellt, dass wir bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kurzfristig einen Bürgschaftsantrag prüfen und uns über den Bund an die Europäische Kommission wenden. Auch wurde angeboten, im Vorfeld für informelle Abstimmung und Hilfestellung zur Verfügung zu stehen.

Hinsichtlich der erbetenen Unterstützung zur Inanspruchnahme des Europäischen Globalisierungsfonds wurde auf das hierfür zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hingewiesen. Das Hessische Sozialministerium hat hierfür einer durch den Insolvenzverwalter vorzunehmenden Antragstellung Unterstützung zugesagt.

In den Gesprächen wurden Ansprechpartner der Landesregierung benannt. Zudem wurden zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit dem Beihilferat des Bundeswirtschaftsministeriums geführt, über das BMWi informell die Europäische Union kontaktiert und dem Insolvenzverwalter die erforderlichen Unterlagen für Bürgschaften und Rettungsbeihilfen – Letzteres war insbesondere wichtig für die Europäische Union – übersandt.

In den Gesprächen wurde nach Einschätzung der hieran beteiligten Mitarbeiter die Aussage, wonach zu einer Bürgschaft zwingend ein überzeugendes Fortführungskonzept des Insolvenzverwalters mit Businessplan der Hausbank vorzulegen sei, auch von Gewerkschaftsseite insgesamt akzeptiert, bzw. es wurde keine Unzufriedenheit geäußert. Aus Sicht der Landesregierung war vor diesem Hintergrund mit Abschluss der beiden Gespräche nicht erkennbar, dass man mit dem bisherigen Engagement unzufrieden ist. Die anschließend öffentlich geübte Kritik ist daher nicht verständlich und muss andere Gründe haben; sie kann nicht in der Sachbearbeitung durch die Landesregierung begründet liegen.

Vielen Dank. – Das war es zu dem Punkt.

Frage 622 des Abg. Schmitt, SPD.

Ich frage die Landesregierung:

Macht sie sich die Aussage von Birgit Homburger – stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende – zu eigen, die nach der „Wirtschaftswoche“ vom 28. November 2011 erklärt haben soll: „Die Kultusministerkonferenz ist eine Schnarchzapfenveranstaltung“?

(Günter Rudolph (SPD): Das ist unglaublich!)

Frau Kultusministerin.

Herr Abg. Schmitt, nein. Die Landesregierung macht sich diese Aussage nicht zu eigen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Schmitt.

Wissen Sie denn, ob sich diese Äußerung auf ein spezielles Ereignis oder einen speziellen Vorgang bezogen hat oder ob das eine Gesamtwürdigung Ihrer Parteifreundin zur Kultusministerkonferenz gewesen ist?

Frau Kultusministerin.

Diese Äußerung hat sich auf ein konkretes Thema bezogen, und zwar auf die Einführung der Bildungsstandards, die in den Ländern unterschiedlich eingeführt worden sind. In Hessen sind sie eingeführt, in anderen Bundesländern sind sie nicht eingeführt. Die Kultusministerkonferenz hat sie allerdings vor sechs Jahren bereits beschlossen. Dass sie in verschiedenen Ländern nicht eingeführt worden sind, liegt in der Verantwortung der Länder und nicht in der Verantwortung der Kultusministerkonferenz.

Zusatzfrage, Kollege Mathias Wagner.

Frau Ministerin, könnte es sein, dass die Wahrnehmung Ihrer Parteikollegin Homburger der Kultusministerkonferenz als „Schnarchzapfenveranstaltung“ durch die Mitglieder der Kultusministerkonferenz der FDP geprägt ist, die Frau Homburger intensiver kennt?

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Frau Kultusministerin.

Verehrter Herr Kollege Wagner, diese Unterstellung weise ich auf das Entschiedenste zurück. Aber ich kann dem neuen Präsidenten der Kultusministerkonferenz, dem SPD-Parteifreund aus Hamburg, am Donnerstag diese Frage stellen. Deshalb bin ich nämlich am Donnerstag nicht im Plenum, sondern auf der Kultusministerkonferenz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Kollege Schmitt.

Haben Sie Frau Homburger einmal persönlich angesprochen und ihr deutlich gemacht, dass ihre Kollegen in der Kultusministerkonferenz und Sie selbst recht munter sind?

Frau Kultusministerin.

Selbstverständlich habe ich mit Frau Homburger darüber gesprochen und ihr auch deutlich gemacht, wie sehr gut und zielführend die Kultusministerkonferenz arbeitet.

(Beifall bei der FDP)