Protokoll der Sitzung vom 21.03.2017

Frau Staatssekretärin.

Die Regelung, zu der ich gerade vorgetragen habe, ist ganz neu. Das ist das, was wir auf den Weg bringen können. Eingangs habe ich bereits dargestellt, dass es in diesem Bereich der Beobachtung bedarf. Dann muss man gegebenenfalls auch auf Gesetzesebene nachsteuern.

Ich rufe Frage 742 auf. Frau Abg. Hartmann.

Ich frage die Landesregierung:

Plant sie, die Anerkennungsprämie, die Mitglieder von Feuerwehren als symbolische Würdigung für „aktive pflichttreue Dienste in den Einsatzabteilungen“ für zehn-, zwanzig-, dreißig- und vierzigjährige Tätigkeit erhalten, auch auf weitere ehrenamtlich Tätige wie Mitglieder von Rettungsdiensten auszuweiten?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, eine Ausweitung der Anerkennungsprämie, wie Sie sie eben geschildert haben, auf weitere ehrenamtlich Tätige, wie beispielsweise Mitglieder von Rettungsdiensten, ist derzeit nicht geplant.

(Zuruf von der SPD: Warum?)

Frau Kollegin Hartmann.

Weshalb hält die Landesregierung eine solche Anerkennungsprämie für Rettungsdienste nicht für angemessen und plant dies nicht?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, wir stärken das ehrenamtliche Engagement in den unterschiedlichsten Bereichen, beispielsweise im Bereich der Rettungsdienste, auch mit einer entsprechenden Anerkennung, indem wir eine Ehrenplakette für die jeweils geleisteten ehrenamtlichen Einsätze vergeben.

Dies wird von den Rettungsdienstorganisationen jedes Jahr ausgerichtet und ist eine gute Möglichkeit, denjenigen einen besonderen Dank auszusprechen, die für Tausende von Stunden ehrenamtlichen Dienstes ausgezeichnet werden. Eine Anerkennungsprämie war nie eine Forderung der im Rettungsdienst Tätigen; eine öffentliche Belobigung und Auszeichnung ist das, was eigentlich gewünscht ist. Dem kommt die Landesregierung nach.

Frage 743, Frau Abg. Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Versäumnisse ihrerseits bei europäischen Schutzgebieten in Hessen (Natura 2000) führten zu der Be

schwerde des Naturschutzbundes (NABU) Hessen bei der EU-Kommission?

Frau Umweltministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, aus der Sicht der Landesregierung liegen keine derartigen Versäumnisse vor.

Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Was unternimmt die Landesregierung, damit sich die Situation der europäischen Schutzgebiete in Hessen wieder bessert und nicht wieder den schlechten Stand des Jahres 2007 erreicht?

Frau Umweltministerin Hinz.

Sehr geehrte Frau Löber, Hessen hat als zweites Bundesland die Maßnahmenpläne für alle FFH-Gebiete abgeschlossen und kann sich nunmehr verstärkt der Umsetzung widmen.

Seit 2014 wird an einer kontinuierlichen Verstärkung der Ressourcen gearbeitet. Nie zuvor standen so viele Mittel für den Naturschutz zur Verfügung. Zur Pflege und Erhaltung der Natura-2000-Gebiete wurden die Haushaltsmittel von 2,78 Millionen € im Jahr 2014 auf 4,25 Millionen € im Jahr 2015 erhöht. Weitere Verstärkungen sind im Rahmen des Klimaschutzplans und der Öffnung der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ für den Naturschutz konkret absehbar.

Insofern sind wir auf gutem Weg, nicht nur das Verschlechterungsverbot einzuhalten, sondern auch zu Verbesserungen zu kommen.

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Gibt es weitere Klagen des Naturschutzbundes gegen die Landesregierung?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Löber, wenn ich Sie korrigieren darf: Es handelt sich nicht um eine Klage; der NABU hat bei der EU-Kommission vielmehr eine Beschwerde eingelegt. Dabei handelt es sich nicht um ein förmliches Verfahren. Ob die Kommission die Beschwerde aufgreift und uns um nähere Informationen bittet, ist nicht absehbar. Bislang ist das noch nicht passiert. Jahr für Jahr gehen viele Beschwerden in Brüssel ein, die zumeist nicht weiterverfolgt werden. Insofern warten wir erst einmal ab, ob überhaupt Informationsbedarf seitens der EU-Kommission besteht.

Ich rufe die Frage 744 auf. Frau Löber, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Möglichkeiten sieht sie, um die Verschickung von (Eintags-) Küken als Luftfracht über den Frankfurter Flughafen zu verhindern?

Frau Umweltministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, die Landesregierung hat keine Möglichkeit, die Verschickung von Eintagsküken als Luftfracht über den Frankfurter Flughafen zu verhindern, da eine Rechtsgrundlage für ein diesbezügliches Verbot nicht existiert. Zudem würde ein Verzicht lediglich zu einer Verlagerung der Kükentransporte, zu einer Abfertigung über andere Flughäfen führen, ohne dass es zu einer tatsächlichen Vermeidung der Transporte käme.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Löber.

Warum gab es keine Möglichkeit, Ende Januar 2017 die Eintagsküken am Frankfurter Flughafen am Leben zu erhalten und nicht zu töten?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, Küken können maximal 72 Stunden von ihrem Dottersack leben. Danach müssen sie getränkt und gefüttert werden. Über den Transport auf dem Luftweg sind in diesem Zeitraum alle relevanten Ziele auf der ganzen Welt zu erreichen. Somit sind Lufttransporte letztlich die tierschutzgerechteste Transportform.

In den letzten neun Jahren gab es an der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Frankfurter Flughafen lediglich zwei Sendungen mit Küken, bei denen die Umstände zu einer Tötung der Tiere führten. Das war in den Jahren 2008 und 2017. Dazu muss man wissen, dass es im Jahre 2016 325 Sendungen mit ca. 4 Millionen Küken gab.

Die Ursache der Notwendigkeit der Tötung der Küken im Jahr 2008 war eine Aschewolke nach einem Vulkanausbruch auf Island – an den sich einige vielleicht noch erinnern –, die eine Landung am Zielort verhinderte.

Im Jahre 2017 war die Ursache für die Notwendigkeit der Tötung die Weigerung eines Drittlandes zur Aufnahme der gelieferten Eintagsküken, die auch anderswo nicht aufgenommen wurden. Es mag zu der Zeit mit dem Auftreten der Geflügelpest zu tun gehabt haben, dass die Küken nicht aufgenommen wurden. Da die Küken schon sehr lang unterwegs gewesen waren, war es aus der Sicht der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle unter Tierschutzgesichtspunkten anscheinend besser, sie zu töten, als sie verhungern und verdursten zu lassen, nachdem sie sich aus ihren Dottersack nicht mehr ernähren konnten.

Letzte Zusatzfrage, Frau Löber.

Der Vulkanausbruch war eher ein Grund dafür, am Frankfurter Flugzeug zu landen, und weniger ein Grund für das Töten der Küken, nach dem ich eigentlich gefragt hatte. Warum war es nicht möglich, den Küken Wasser zu geben und sie zu füttern? Warum war aus Ihrer Sicht das Töten die einzige Option, obwohl Sie eben sagten, dass ein Füttern und Tränken vielleicht auch möglich gewesen wäre?

Frau Ministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, darüber entscheidet nicht die Ministerin, sondern die Veterinäre vor Ort entscheiden darüber, ob es unter Tierschutzgesichtspunkten besser ist, die Tiere weiterleben zu lassen. Das macht aber nur Sinn, wenn die Abnahme dieser Eintagsküken voraussehbar ist. Ansonsten vegetieren diese noch eine Weile vor sich hin und sterben dann umso jämmerlicher. Insofern handelt es sich um eine Abwägung verschiedener schlechter Alternativen. Das gebe ich gerne zu. Von den schlechten Alternativen wurde dann aber wohl die bessere Variante gewählt. Ich gehe davon aus, dass die Veterinäre am Frankfurter Flughafen sehr verantwortungsvoll mit solchen Dingen umgehen.

Wir kommen zu Frage 745. Herr Abg. Degen.

Ich frage die Landesregierung:

Beabsichtigt sie, die 46.000 €, welche eine Schule durch die Umwandlung einer Stelle in Geld erhalten kann, zu erhöhen?

Herr Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen, wir werden im Rahmen der Aufstellung des nächsten Haushalts prüfen, ob und um wie viel der Betrag erhöht werden kann.

Zusatzfrage, Herr Kollege Degen.