Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben vom Landtagspräsidenten die Entschuldigungen gehört. Wir haben im Terminkalender der Landesregierung gesehen, dass Frau Puttrich morgen nicht da ist. Das ist nachvollziehbar und berechtigt. Sie vertritt die Landesregierung bei der Vereidigung des Bundespräsidenten. Das ist völlig unstrittig. Der Ministerpräsident ist auch entschuldigt.
Hier geht es aber um den Finanzminister. Er ist für heute entschuldigt. Nach dem Öffentlichkeitskalender der Landesregierung nimmt er heute wohl ganztägig an der CeBIT teil. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Meinung, eine Sitzung des Hessischen Landtags muss Vorrang vor solchen Terminen haben.
Es gab früher einmal das Agreement, dass der Bundesrat und andere wichtige Ministerpräsidenten- und Ministerkonferenzen Vorrang haben. Das ist völlig unstrittig, das haben wir auch nie thematisiert. Wir haben wiederholt im Ältestenrat über Termine der Landesregierung gesprochen. Diese werden an den Rand des Plenums oder so gelegt, dass Abgeordnete erst gar nicht nach Berlin kommen können – es sei denn, sie müssten vorher weg. Deswegen halten wir einen solchen Vorgang nicht für akzeptabel. Wir
erwarten das von unseren Mitgliedern. Wir erwarten das auch von der Landesregierung. Das ist auch der Respekt der Landesregierung gegenüber dem Parlament.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! – Sie wissen doch gar nicht, was menschlich unanständig ist. Lieber Herr Schmitt, ich kann Ihnen das gerne erklären.
Ich sage jetzt noch etwas dazu, was menschlich ehrlich ist: Er hat zu Recht Zirkus gemacht, weil nämlich am Donnerstagabend eine Veranstaltung des Kultusministers in der Landesvertretung in Berlin gewesen ist. Herr Rudolph wird sich an die Diskussion erinnern.
So ist es. Ich habe Ihnen daraufhin erklärt, dass diese Veranstaltung nicht den Verabredungen entspricht: nur wenn nationale Treffen, Minister-, Ministerpräsidentenkonferenzen und bundesratsbezogene Veranstaltungen stattfinden. Die Veranstaltung findet am Donnerstag nicht statt. – Das ist menschlich ehrlich.
Zweite Bemerkung. Hätten Sie einmal bei mir gefragt, warum Herr Dr. Schäfer heute bei der CeBIT ist. Er macht keinen Messerundgang unter dem Gesichtspunkt, dort irgendwelche Kugelschreiber abzugreifen. Er ist als der hessische CIO – Chief Information Officer, wie das auf Neudeutsch heißt – und Mitglied des nationalen IT-Planungsrates mit dem nationalen IT-Planungsrat auf der CeBIT. Es handelt sich somit um eine nationale Veranstaltung, um ein nationales Treffen. Herr Kollege Rudolph, damit muss ich Ihre Kritik ausdrücklich zurückweisen.
Plant sie innerhalb der branchen- und technologieoffenen Förderprogramme, die Förderung auf reine Spielentwicklungen im Computer- und Videospielbereich hessischer
Sehr geehrter Herr Abg. Eckert, Hessen ist bereits ein gut funktionierender Kreativstandort, besonders im RheinMain-Gebiet, aber auch in und um Kassel herum und in Mittelhessen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft beschäftigt in Hessen rund 120.000 Menschen und ist ein bedeutender Wachstumsmarkt. Unser Ziel ist es, dass Hessen noch mehr als Kreativstandort wahrgenommen wird.
Die Fördermittel für das Jahr 2017 haben wir verdoppelt auf 400.000 €. Um die Kreativwirtschaft insgesamt und den umsatz- und wachstumsstärksten Teilmarkt, die Software- und Games-Industrie, in Hessen weiter zu stärken, prüfen wir derzeit, wie wir insbesondere die Entwicklung von „Serious Games“ weiter unterstützen können. „Serious Games“ sind Spieleanwendungen, die einen weiteren Zweck neben dem Spielen verfolgen. Das können beispielsweise Lehrangebote sein, aber auch medizinische Rehamaßnahmen, um etwa nach einer Handoperation die Beweglichkeit wieder zu verbessern.
So ist es möglich, Spielesoftware auch in anderen Wirtschaftsbereichen einzusetzen, etwa in der Gesundheitsoder der Automobilbranche. – Alles Weitere dann im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018.
Sie haben gesagt, Sie prüften derzeit. Das heißt, die Zielrichtung ist, dass Sie es öffnen als Förderprodukt in der Form, wie es in meiner Fragestellung angesprochen wurde?
Wie gesagt, wir prüfen das derzeit. Wir würden das nicht prüfen, wenn wir das für Quatsch halten würden. Die spannende Frage ist ganz banal: Gibt es zusätzliches Geld? – Diese Frage werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 beantworten müssen. Wenn es kein zusätzliches Geld gibt, müsste die Frage beantwortet werden, was wir stattdessen nicht mehr fördern. Das genau ist der Prüfprozess.
Wie bewertet sie die vom Bundeskabinett beschlossene Lizenzschranke gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne?
Sehr geehrte Frau Abg. Arnoldt, ich beantworte die Frage wie folgt: Die Landesregierung bewertet den Gesetzentwurf der Bundesregierung als einen wichtigen und notwendigen Baustein im Kampf gegen Gewinnverlagerung und Steuergestaltung. Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte lassen sich besonders einfach auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen. Sie eignen sich daher besonders für Steuergestaltungen international operierender Unternehmen.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Staaten in Europa besondere Steuerregelungen geschaffen haben. Dies sind die sogenannten Patent- oder Lizenzboxen, die es den Unternehmen ermöglichen, Lizenzeinnahmen besonders niedrig zu besteuern. So werden Lizenzeinkünfte in den Niederlanden nur mit 5 %, in Irland mit 6,5 % und in Großbritannien mit 10 % besteuert.
Zwar hat sich die OECD im Rahmen des BEPS-Projekts auf eine Einschränkung dieser sogenannten Patent- und Lizenzboxen geeinigt. Diese internationale Einigung war jedoch nur möglich, indem man den bestehenden Vergünstigungen einen Bestandsschutz bis Juni 2021 gewährt hat.
Die Hessische Landesregierung hat schon unmittelbar nach der OECD-Einigung darauf hingewiesen, dass diese großzügigen Übergangsregelungen einen wirksamen und schnellen Erfolg gegen Gewinnverlagerungen mithilfe von Lizenzzahlungen verhindern und es daher ergänzender nationaler Abwehrmaßnahmen bedarf.
In beharrlicher Überzeugungsarbeit ist es Hessen gelungen, den Bund und die Länder von der Notwendigkeit einer sogenannten nationalen Lizenzschranke zu überzeugen. Das Ergebnis ist der nun von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf. Er folgt dabei einem von Hessen maßgeblich mitentwickelten Konzept.
Um der Niedrigbesteuerung von Lizenzeinkünften entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf ein Teilbetriebsausgabenabzugsverbot für Lizenzaufwendungen vor. Werden im Empfängerland die korrespondierenden Einnahmen niedrig besteuert – das bedeutet, zu weniger als 25 % –, so sind die inländischen Betriebsausgaben anteilig nicht abzugsfähig. Die Höhe des nicht abzugsfähigen Anteils richtet sich nach der Höhe der Steuerbelastung im Empfängerstaat. Im Ergebnis wird damit staatenübergreifend eine Steuerbelastung von 25 % sichergestellt.
Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass wir uns hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Gesetzentwurfs einen breiteren Ansatz gewünscht hätten. So sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung Ausnahmen für Lizenzzahlungen vor, die in sogenannte Nexus-konforme
Bisher haben wir keine Erfahrungen mit solchen Systemen. Wir werden die Entwicklung genau beobachten. Gegebenenfalls müssen wir dann noch nachsteuern.
Frau Staatssekretärin, Sie sprachen davon, dass die Lizenzschranke ein Baustein sei. Welches sind denn die anderen Bausteine zur Vermeidung von Steuerverlagerungen?
Herr Kollege Kummer, Sie wissen, dass es mehrere Maßnahmen gibt, die in Rede stehen. Ich habe hier zur aktuellen Maßnahme ausgeführt. Es würde zu weit führen, wenn ich jetzt alle Maßnahmen benennen würde. Ich glaube, das kann man in einer eigenen Frage bewerten. Mir ging es darum, Ihnen die Bewertung der Landesregierung zu diesem Punkt mitgeben zu dürfen.
Hat denn die Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative ergriffen, um die Bereiche in die Diskussion bzw. ins Verfahren zu bringen, die Sie vorhin als zu umfangreich angesprochen haben, um hier dargestellt werden zu können?