Karin Hartmann
Sitzungen
19/7
19/40
19/45
19/54
19/62
19/74
19/77
19/83
19/91
19/93
19/94
19/100
19/105
19/122
19/129
19/135
19/147
Letzte Beiträge
Ich frage die Landesregierung:
Welche Schritte sind eingeleitet, um zeitnah die Dezernentenstelle für berufliche Schulen im Staatlichen Schulamt Bergstraße/Odenwald mit einer fachadäquat qualifizierten Person zu besetzen?
Ich frage die Landesregierung: Können von dem SWIMProgramm auch ehrenamtlich geführte Trägervereine profitieren?
Ich frage die Landesregierung:
Ist derzeit eine Anpassung des Erlasses zu Schulwanderungen und Schulfahrten des Hessischen Kultusministeriums vom 7. Dezember 2009 hinsichtlich zwischenzeitlich eingetretener Preissteigerungen bei Ausflügen von Schulklassen geplant?
Weshalb wurde einer Lehrkraft, die diesbezüglich im Ministerium nachgefragt hatte, mitgeteilt, dass keine Erhöhung geplant ist?
Wie ist geplant, mit den Kostenobergrenzen umzugehen, wenn Klassen durch eigenes Engagement Einnahmen erzielen, die für Klassenfahrten verwendet werden sollen?
Inwieweit gibt es mit den Trägern der Jugendhilfe Gespräche, ob es möglich ist, einen Teil der geplanten 700 Stellen für Schulsozialarbeit in bestehende Schulsozialarbeitsprojekte einzubinden?
Ich frage die Landesregierung:
Gibt es statistische Daten darüber, wie oft und an welchen Untersuchungsstellen langfristig durch das Sozialministerium vergebene Termine zum Mammografie-Screening aufgrund defekter Geräte nicht eingehalten werden können?
Gibt es statistische Daten darüber, wie oft prozentual die Geräte ausfallen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich inhaltlich auf den Antrag eingehe, möchte ich zwei Grundannahmen formulieren.
Ich gehe davon aus, dass hier im Haus Konsens darüber besteht, dass Lehrkräfte an hessischen Schulen eine hervorragende Arbeit leisten, obwohl ihre Arbeitsbedingungen nicht immer optimal sind.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass Konsens darüber besteht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kultusministerium unabhängig von politischen Mehrheiten und Schwerpunktsetzungen bei der Erarbeitung und Überarbeitung von Lehrplänen und Curricula eine verantwortungsvolle Arbeit leisten und dass diese Vorgaben eine gute Grundlage für eine auf Bildungserfolg ausgerichtete pädagogische Arbeit an hessischen Schulen sind.
Deshalb erlauben Sie mir die Aussage: Ich finde den Antrag teilweise schon etwas skurril. Es drängt sich der Eindruck auf, dass Sie entweder den Kultusbeamten oder den Lehrerinnen und Lehrern nicht zutrauen, entsprechend den Vorgaben Unterricht so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche optimal unterrichtet und gefördert werden.
Beim Antrag geht es um Rechtschreibung und Leseverständnis. Das Leseverständnis ist bei diesem Antrag schon herausgefordert worden. Einige Punkte dieses Antrags, insbesondere der erste Punkt, sind so selbstverständlich, dass sie eigentlich keines Antrags bedürfen. Wenn Sie schreiben, das Lesen und das Schreiben seien die Schlüsselkompetenzen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn, dann kann ich nur sagen: Schön, das Ihnen das auch schon aufgefallen ist.
Ich hätte erwartet, dass Sie inhaltliche Vorschläge machen, wie die Arbeit an den Grundschulen verbessert werden könnte, und zwar so, dass auch bezüglich der Rechtschreibung bessere Ergebnisse erzielt werden. Ich glaube, darum geht es Ihnen aber gar nicht. Wenn man nämlich weiterliest, entsteht der Eindruck, dass es Ihnen nicht um eine Verbesserung der Arbeits- und Unterrichtsbedingungen an den Grundschulen geht, sondern dass Sie von den schulpolitischen Versäumnissen der Landesregierung ablenken wollen. Statt sich mit den Verantwortlichen zusammenzusetzen und intensiv zu überlegen, was sich verändern muss, um bessere Ergebnisse zu erzielen – wir haben in der Vergangenheit oft Debatten darüber geführt –, üben Sie noch mehr Druck auf die Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen aus. Das halte ich für nicht gerechtfertigt.
Obwohl Sie es nicht explizit formulieren – Herr Greilich hat es schon gesagt –, ist zu vermuten, dass es Ihnen darum
geht, das didaktische Methodenkonzept des Lesens durch Schreiben zu diskreditieren. In der Vergangenheit wurden und auch jetzt werden maximal 1 % der Schüler nach der Reinform dieses Methodenkonzepts unterrichtet.
Wenn Sie die scheinbar schlechter werdenden Rechtschreibleistungen heranziehen, um dieses Konzept zu diskreditieren, dann sollten Sie sich einmal intensiv mit Studien von Unterrichtswissenschaftlern auseinandersetzen. Alle ernst zu nehmenden wissenschaftlichen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass gute Rechtschreibleistungen von Schülern in den Sekundarstufen nicht davon abhängen, nach welcher Methode sie zu schreiben und zu lesen gelernt haben, sondern dass es vielmehr von der Unterrichtsgestaltung und somit auch von den einzelnen Lehrern abhängt. Das hat beispielsweise die oft zitierte Hattie-Studie nachgewiesen.
Es ist unstrittig und wird immer wieder festgestellt, dass eine individuell-adaptive Unterrichtspraxis, die den sehr heterogenen Voraussetzungen von Schulanfängern besser gerecht wird, Grundvoraussetzung für einen besseren Schriftspracherwerb ist. Angesichts der Zusatzaufgaben, die in den vergangenen Jahren an die Grundschullehrkräfte herangetragen wurden, hätte ich erwartet, dass Sie Vorschläge machen, wie diese Lehrkräfte entlastet werden können.
Ich befürchte, dass Sie mit diesem Antrag und mit dem, was Sie darin fordern, den Druck auf die Grundschulpädagogen noch weiter erhöhen, statt ihnen mehr Zeit für ihre pädagogische Arbeit zu geben.
Statt die Hilferufe, statt die Überlastungsanzeigen ernst zu nehmen, versuchen Sie, diese Lehrkräfte zu Sündenböcken einer verfehlten Bildungspolitik zu machen.
Ich kann Ihnen auch an dem Punkt zustimmen, dass es immer noch zu viele Kinder und Jugendliche gibt, die nicht gut genug lesen und rechtschreiben können. Jedoch tragen Vorurteile auch dazu bei, dass wir nicht ernsthaft über Verbesserungsmöglichkeiten reden, sondern eine politische Debatte führen, die letzten Endes nicht zu wirklichen Verbesserungen beiträgt.
Wenn man sich das Curriculum für das Fach Deutsch in der Grundschule oder die Lehrpläne für die Grundschule anschaut, dann stellt man fest, dass sich Fachleute darüber Gedanken gemacht haben. Ich würde mir als Bildungspolitikerin nicht anmaßen, in Curricula oder in Lehrpläne hineinzuregieren und denen, die sich im Kultusministerium aus der Praxis heraus Gedanken machen, wie politische Vorgaben umgesetzt werden können, zu sagen, wie es anders zu gestalten wäre.
Es wäre ehrlicher gewesen, wenn Sie in Ihrem Antrag geschrieben hätten, dass der bisherige Ansatz des Lesen- und Schreibenlernens durch das Fibel-Lernen ersetzt werden soll, weil Sie der Auffassung sind, dass dieser methodische Ansatz dem anderen überlegen ist. Dieser Ansatz berücksichtigt aber die Heterogenität in der Schülerschaft nicht. Mittlerweile ist es doch so, dass bereits zum Zeitpunkt der Einschulung eine Entwicklungsdifferenz von drei Jahren unter den Schülerinnen und Schülern besteht. Daher wäre es weitaus wichtiger, einmal darüber zu diskutieren, ob unser Schulsystem mit seiner Tradition des gleichschrittigen Lernens dem unterschiedlichen Lerntempo und den unter
schiedlichen Voraussetzungen von Grundschülern überhaupt noch gerecht wird.
Mit Ihrem Antrag verhindern Sie diese Debatte, die wir auch in der Enquetekommission hätten führen können und führen sollen. Das wäre ein weitaus sinnvolleres Vorgehen für eine Verbesserung der Qualität des Unterrichts an den Grundschulen gewesen.
Ich frage die Landesregierung:
Plant sie, die Anerkennungsprämie, die Mitglieder von Feuerwehren als symbolische Würdigung für „aktive pflichttreue Dienste in den Einsatzabteilungen“ für zehn-, zwanzig-, dreißig- und vierzigjährige Tätigkeit erhalten, auch auf weitere ehrenamtlich Tätige wie Mitglieder von Rettungsdiensten auszuweiten?
Weshalb hält die Landesregierung eine solche Anerkennungsprämie für Rettungsdienste nicht für angemessen und plant dies nicht?
Ich frage die Landesregierung:
Wie wird begründet, dass im Anforderungsprofil für die Bewerbung als Schulleitung an beruflichen Schulen, anders als beim Anforderungsprofil z. B. für Schulleiterstellen an Gymnasien, explizit Erfahrungen im schulaufsichtlichen Bereich im Hessischen Kultusministerium oder in einem Staatlichen Schulamt gefordert werden?
Der letzte Satz hat es schon fast erklärt. Ich wollte fragen, ob geplant ist, dass künftig auch für Schulleiterstellen an anderen Schulformen, insbesondere an Gymnasien, eine schulaufsichtliche Tätigkeit als Voraussetzung gilt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundschule als Schule für alle Kinder steht am Anfang des Bildungswegs; sie legt den Grundstein für den künftigen Bildungs- und Lebensweg. Im Gegensatz zu weiterführenden Schulen haben Grundschulen schon lange eine heterogene Schülerschaft. Trotzdem – oder vielleicht gerade deshalb – haben Grundschulen in der Vergangenheit eine hervorragende Arbeit geleistet, was sich auch in internationalen Bildungsvergleichen niederschlägt.
In den letzten Jahren wurden aber in keiner anderen Schulform die Lehrkräfte mit so vielen Zusatzaufgaben belastet wie in den Grundschulen.
Nicht nur zusätzliche Lehrerstellen, sondern auch Entlastungsdeputate und weitere Ressourcen wären notwendig, um dem Aufgabenzuwachs gerecht zu werden. Dass die Qualität der pädagogischen Arbeit an den Grundschulen trotzdem noch hervorragend ist, verdanken wir dem zusätzlichen Engagement von Lehrerinnen und Lehrern.
Wir haben in der Vergangenheit oft die Erfahrung gemacht, dass die schwarz-grüne Landesregierung durchaus lernfähig und auch kompromissbereit sein kann. Doch leider ist sie es nur dann – dies gilt insbesondere für die Schulen –, wenn die Proteste lautstark geäußert werden und wenn die eigene Klientel betroffen ist. Wenn es um die Verbesserung von Arbeitsbedingungen an Schulen geht, ist der Indikator für diese Landesregierung offensichtlich nicht die tatsächliche Arbeitsbelastung, sondern der öffentliche Druck.
Grundschullehrerinnen und -lehrer haben zusätzliche Aufgaben bislang mit einem hohen Pflichtbewusstsein und mit Fleiß kompensiert. Aber es kommt nicht von ungefähr, dass in letzter Zeit die Zahl der Überlastungsanzeigen zugenommen hat, gerade von Schulleitern und Konrektoren von Grundschulen. Wir haben auf dem letzten Landesparteitag der SPD beschlossen, zu fordern, dass die Ausbildung von Grundschullehrkräften sukzessive an die Ausbildung für andere Lehrämter angeglichen wird und dass damit auch eine Höhergruppierung in A 14 einhergeht.
Hier geht es um weit mehr als nur um eine bessere Bezahlung. Es geht darum, dass das Land als Arbeitgeber die Rahmenbedingungen so gestalten muss, dass eine gute pädagogische Arbeit geleistet werden kann.
Hier reicht es nicht aus, politische Entscheidungen zu treffen und den Grundschulen Vorgaben zu machen. Wenn Sie zusätzliches Fachpersonal zur Verfügung stellen, müssen Sie immer auch gewährleisten, dass diejenigen, die Führungs- oder Funktionsstellen innehaben, die mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden sind, eine entsprechende Entlastung erhalten. Dies gilt insbesondere für Konrektorinnen und Konrektoren sowie für Rektorinnen und Rektoren.
Inklusion, Integration von Flüchtlingen, aber auch der Pakt für den Nachmittag und weitere Ganztagsangebote: Wenn es um die Umsetzung dieser Maßnahmen geht, erfahre ich immer wieder, dass dies mit sehr vielen Elterngesprächen und einem großen organisatorischen Aufwand verbunden ist. Dem muss Rechnung getragen werden.
Wir halten es für notwendig – das wird auch gewünscht –, dass Schulentwicklung reflektiert und verantwortungsvoll gesteuert wird. Meistens gibt es nicht nur einen Schulleiter oder eine Schulleiterin, sondern ein Leitungsteam. Auch deshalb muss es hier mehr Deputatstunden geben.
Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, warum das motivationsfördernde Instrument der Beförderungsstellen ausschließlich Lehrkräften im höheren Dienst, also Gymnasial- und Berufsschullehrern, vorbehalten ist.
Frau Kollegin Faulhaber hat schon aus dem Brief von Lehrerinnen und Lehrern im Umfeld des Staatlichen Schulamts Darmstadt-Dieburg zitiert. Der Brief müsste im Kultusministerium mittlerweile seit vier bis sechs Wochen vorliegen. Ich würde mir wünschen, dass der Kultusminister dazu Stellung nimmt. Wenn es eine schriftliche Antwort gibt, würde ich mir auch wünschen, dass diese zumindest den Mitgliedern des Kulturpolitischen Ausschusses zugestellt wird. Wir als SPD-Fraktion sind bereit, in einen konstruktiven Dialog darüber einzutreten, was für den künftigen Bildungs- und Lebensweg von Kindern, insbesondere in der Anfangsphase, notwendig ist, wie die Schulen, insbesondere die Grundschulen, ausgestattet sein müssen, um den steigenden Anforderungen Rechnung zu tragen.
Ich erinnere noch einmal an den Bildungsgipfel.
Der Bildungsgipfel und der Schulfriede sind ja krachend gescheitert. Ersparen Sie sich ein nächstes Scheitern. Ich habe in der Presse gelesen, dass der Kultusminister am 22. Dezember ein Gespräch mit den Unterzeichnern führen wird. Ich würde mir wünschen, dass Sie wenigstens ein kleines vorweihnachtliches
Verständnis für dieses aus Ihrer Sicht sicherlich unbotmäßige Verhalten hätten und nicht nur Knüppel aus dem Sack. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Möglichkeiten bestehen für Auszubildende, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, ausbildungsbegleitenden Sprachunterricht zu erhalten, um nicht an der Sprachbarriere im Berufsschulunterricht zu scheitern?
Wie werden die unterschiedlichen Möglichkeiten von ausbildungsbegleitenden Hilfen an den Berufsschulen kommuniziert, und wie erklärt es sich, dass es Berufsschulen gibt, die Drittmittel von der evangelischen Kirche in Anspruch nehmen mussten, um solche Kurse zu finanzieren?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im alljährlichen Rhythmus führen wir die Diskussion über die besorgniserregende Entwicklung, dass die Zahl der Nichtschwimmer – rund ein Drittel der unter 14-Jährigen kann laut Statistik nicht schwimmen – und die Zahl der tödlichen Badeunfälle extrem angestiegen sind. Eines unterscheidet aber die heutige Debatte von den vorherigen: Solch hanebüchene Argumente habe ich selbst von Rednern der CDU-Fraktion noch nie gehört.
Herr Bauer, es ist schon makaber, wie Sie bei der Analyse der Zahl der tödlichen Badeunfälle vorgehen. Sie kommen aus demselben Landkreis wie ich, der laut der „hessenschau“ einen rühmlichen letzten Platz bei den Badeunfällen – oder einen Spitzenplatz, was das Nichtvorhandensein von Schwimmmöglichkeiten anbelangt – einnimmt. Ich hätte erwartet, dass Sie etwas sensibler an dieses Thema herangehen.
Meine Vorredner haben es schon deutlich gemacht: Die geschilderte Negativentwicklung kommt nicht von ungefähr.
Seit dem Jahr 2000 sind 44 Schwimmbäder geschlossen worden. Das konnte auch das kurzfristig aufgelegte Hallenbad-Sanierungsprogramm nicht verhindern. Die „hessenschau“-Umfrage hat gezeigt, dass viele Kinder keine Chance haben, im Rahmen des Schulsports das Schwimmen zu lernen. Ich bin dem Herrn Kollegen Greilich dankbar, dass er aufgeführt hat, was in den Rahmenrichtlinien für den Schulsport definiert ist. Ich würde Ihnen empfehlen, sich diese Rahmenrichtlinien einmal anzuschauen.
Darin ist nämlich genau geregelt, dass Kinder am Ende der 4. Klasse die Anforderungen für den Erwerb des bronzenen Schwimmabzeichens, also des Freischwimmers, erfüllen können sollten und dass insbesondere in den Jahrgängen 5 und 6 flächendeckend Schwimmunterricht angeboten werden soll. Es ist nicht damit getan, dass eine Meldung an das Staatliche Schulamt oder an das Kultusministerium erfolgt, wenn dies nicht gewährleistet werden kann. Auch hier würde ich vom Kultusminister erwarten, dass er darauf drängt, dass insbesondere sein Kollege Finanzminister einen Beitrag leistet, damit die in diesen Rahmenrichtlinien genannten Anforderungen umgesetzt werden können.
Aus der Umfrage ist auch deutlich geworden: Gerade in ländlichen Regionen ist eine Entfernung von 25 km zum nächsten Hallenbad keine Seltenheit. Es darf aber nicht sein, dass auch das Schwimmenlernen vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Wenn man sich die aktuelle Bertelsmann
Studie zur Kinderarmut anschaut, dann wird einem klar, dass rund 20 % der Kinder, die in Armut aufwachsen und zum Teil aus Familien kommen, wo die Eltern selber nicht schwimmen können, wohl nicht in der Lage sind, in einem Spaßbad oder in einem teuren Schwimmkurs das Schwimmen zu lernen. Daher erwarte ich, dass Sie, die Sie in der Verantwortung stehen, dieser auch gerecht werden.
Es genügt nicht, wenn der Anspruch auf Erteilung von Schwimmunterricht allein auf dem Papier, in den Rahmenrichtlinien für den Sportunterricht, steht. Er muss auch umgesetzt werden.
Lieber Kollege Peter Beuth, wenn Sie schon die Opposition nicht ernst nehmen, täten Sie als Sportminister gut daran, unseren geschätzten ehemaligen Landtagskollegen und Präsidenten des Landessportbunds Dr. Müller ernst zu nehmen,
der der Landesregierung massive Versäumnisse beim Erhalt von Schwimmbädern vorwirft und kritisiert, dass billigend in Kauf genommen wird, dass Hessen zu einem Land der Nichtschwimmer wird. Ich bin der Auffassung, dass Herr Dr. Müller das Handeln der schwarz-grünen Landesregierung bei der Finanzierung der Städte und Gemeinden zu Recht kritisiert. Diese Landesregierung hat leider versäumt, bei der Reform des KFA den Kommunen mit Schwimmbädern oder den Kommunen, die im Rahmen von Zweckverbänden Schwimmbäder betreiben, einen Bonus zu gewähren.
Ich fordern Sie auf: Treten Sie an Ihren Kollegen, Herrn Finanzminister Dr. Schäfer, mit der Bitte heran, in den Haushalt 2017 ein sinnvolles Sportstättenprogramm oder wenigstens ein Schwimmbadsanierungsprogramm einzustellen, das es den Kommunen ermöglicht, nicht auch noch die Bäder schließen zu müssen, die es noch gibt. Es gibt einen erheblichen Renovierungsbedarf. Angesichts der Tatsache, dass die allgemeine Finanzdecke, wie wir gestern erfahren haben, hinten und vorne nicht reicht, geht Ihre Aussage, Herr Bauer, dass die Kommunen durchaus in der Lage seien, Schwimmbäder und Sportstätten zu finanzieren, an der Realität vorbei.
Es ist eine gute Tradition in diesem Hause, dass wir uns bei sportpolitischen Fragen stets weitgehend einig waren. Ich wünsche mir, dass wir zu dieser Einigkeit zurückkehren und gemeinsam mit dem Landessportbund eine Lösung finden, die es allen Kindern ermöglicht, das Schwimmen zu erlernen, und die Kommunen in die Lage versetzt, ihre Sportstätten zu renovieren bzw. zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage, was diese Landesregierung für den Fortbestand des Luisenkrankenhauses in Lindenfels getan hat, hätte ich bis Anfang dieser Woche geantwortet: Sie hat sich redlich bemüht.
Zwar war der Sozialminister nie vor Ort, aber er hat zwei sehr qualifizierte Ministerialbeamte zu den Gesprächen am runden Tisch geschickt, die sich sehr konstruktiv beteiligt haben. Eine Lösung ist daran gescheitert, dass das Finanzministerium nach zähen Verhandlungen letztendlich eine Bürgschaft zur Finanzierung eines Übergangskonzepts abgelehnt hat.
Doch, doch. – Seit Dienstag dieser Woche habe ich ernsthafte Zweifel, ob diese Landesregierung jemals am Fortbestand des Luisenkrankenhauses interessiert war oder ob es vorrangig darum ging, den Verantwortlichen vor Ort den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Herr Sozialminister Grüttner, Ihre Erklärung, dass es mehr Elan von den Interessierten vor Ort hätte geben können – wie aus einer Presseerklärung hervorgeht –, ist für die Verantwortlichen ein Schlag ins Gesicht.
Es ist auch ein Schlag ins Gesicht für die Bürgerinnen und Bürger, die mehr als 22.000 Unterschriften für den Erhalt dieses Krankenhauses gesammelt haben, die bei Wind und Wetter – bei Schnee und bei Starkregen – zu den Montagsdemonstrationen gekommen sind. Das ist eine Geringschätzung, die nicht zu toppen ist.
Ich frage mich, wie sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Beschäftigten fühlen müssen, die mit viel Herzblut für die Rettung dieses Krankenhauses gekämpft haben.
Ich halte es auch für ungeheuerlich, dass Sie bei den Gesprächen am runden Tisch, bei den 19 Demonstrationen und bei den unzähligen Gesprächsrunden vor Ort nicht anwesend waren.
Nachdem das gescheitert ist, machen Sie den Vorwurf, das Engagement vor Ort sei nicht ausreichend gewesen.
Dass ich als Oppositionsabgeordnete zu dem Termin am jetzigen Montag – einem wichtigen Termin – nicht eingeladen war, überrascht mich nicht.
Etwas eigenartig fand ich aber, dass Herr Bürgermeister Helbig zu diesem Termin auch keine Einladung hatte.
Noch eigenartiger fand ich, dass sich der Sozialminister nicht den Fragen der dort anwesenden besorgten Bürgerinnen und Bürger gestellt hat.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass mit dem Wegfall des Krankenhauses in dieser Region auch die hausärztliche Versorgung und die ärztliche Versorgung generell hoch gefährdet sind.
Ich war dabei. Vielleicht hätten auch Sie kommen können, als die Delegation aus Lindenfels versucht hat, die 22.000 Unterschriften zu übergeben. Es war ein anderer Vertreter des Ministeriums, der sich geweigert hat, diese Unterschriften entgegenzunehmen. Ich habe die Enttäuschung der Menschen gesehen, die wirklich nach jedem Strohhalm gegriffen haben, um dieses Krankenhaus zu retten.
Insbesondere gegenüber dem Chefarzt Dr. Wahlig, der mit Unternehmensberatern das integrierte Versorgungskonzept „Luise light“ ausgearbeitet hat, finde ich den Vorwurf unverantwortlich.
Das von ihnen entwickelte „Luise light“-Konzept hat eine Fortführung des Krankenhauses in genossenschaftlicher Trägerschaft und unter Einbeziehung eines medizinischen Versorgungszentrums vorgesehen. Fachärzte sollten ebenso wie Hausärzte mit einbezogen werden, und die daraus hervorgehenden Synergieeffekte sollten genutzt werden.
Ein solches Konzept hätte durchaus auch für andere ländliche Regionen hier in Hessen Modellcharakter haben können. Hierzu hätte es eines gewissen Mutes bedurft, den diese Landesregierung nicht aufgebracht hat.
Wenn ich an die gestrige Diskussion über Biblis denke, dann erinnere ich mich, dass es da durchaus Situationen gab, wo diese Landesregierung Mut oder gar Übermut gezeigt hat.
Diesen Mut hätte ich mir jetzt gewünscht. Da ging es um weitaus höhere Summen als bei dieser Bürgschaft für 3 Millionen €.
In dem Konzept „Luise light“ wurden realistische Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Gesundheitsregion Odenwald mit mehr als 70.000 Menschen zukunftsorientiert, bedarfsorientiert und wirtschaftlich hätte organisiert werden können. Berücksichtigt war, was Frau Schott schon gesagt hat, dass es 27 Altenheime mit zum Teil schwerstpflegebedürftigen Patienten gibt, die auch des Öfteren in ein Krankenhaus müssen. Diese müssen dann 50 oder 100 km weiter gekarrt werden. Das halte ich für unverantwortlich.
Herr Sozialminister, Sie haben angekündigt, dass Sie jetzt – obwohl es die Zuständigkeit des Kreises ist – zu einem runden Tisch zum Thema Organisation der ambulanten Versorgung einladen werden. Ich bin einmal gespannt, inwieweit Sie sich dafür engagieren, dass der Erhalt der ambulanten Versorgung gesichert werden kann und dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung gewährleistet wird. Wir werden Sie an Ihrer Aussage messen, keiner müsse sich Sorgen machen, dass die Gesundheitsversor
gung nicht mehr sichergestellt ist. Wir werden das weitere Engagement dieser Landesregierung bezüglich der Gesundheitsversorgung im Odenwald mit Argusaugen begleiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In unserer heutigen Debatte über die Situation von Grundschulen kommen wir an folgenden Fakten nicht vorbei.
Erstens. Die gesellschaftlichen Erwartungen und die zusätzlichen Aufgaben und Belastungen haben an keiner Schulform in den zurückliegenden Jahren so zugenommen wie an Grundschulen. Es ist absehbar, dass mit der Umsetzung von Inklusion und Integration und von Ganztagsangeboten noch weitere große Herausforderungen auf die Grundschulen zukommen.
Zweitens. An keiner anderen Schulform ist der Prozentsatz von Frauen so viel höher als von Männern. Die Eingruppierung hingegen und die damit verbundene gesellschaftliche Wertschätzung sind an Grundschulen deutlich schlechter als an allen anderen Schulformen.
Drittens. Grundschulen sind die einzigen Schulen für alle Kinder. Sie beweisen tagtäglich, dass sie auch ohne Selektion eine hervorragende Bildungsarbeit leisten können.
Auch in internationalen Bildungsvergleichen hat es sich niedergeschlagen und Grundschulen haben es mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie mit einer sehr heterogenen Schülerschaft sehr erfolgreich fachliche Basiskompetenzen, soziale und personale Kompetenzen und Methodenkompetenzen vermitteln können. Gleichzeitig können sie die Kinder sehr gut auf die weiterführenden Schulen vorbereiten.
Es ist unstrittig, dass der von den Regierungsfraktionen so hochgelobte Pakt für den Nachmittag den Grundschulen zwar ein bisschen mehr an Betreuung bringt, aber von einem sinnvoll pädagogisch durchgestalteten Ganztagskonzept, das eine Rhythmisierung des Unterrichts ermöglicht, noch sehr weit entfernt ist.
Bislang lassen die gesellschaftliche Wertschätzung und die Lobbyarbeit für Grundschulen leider zu wünschen übrig. Entgegen den Erkenntnissen von Bildungsforschern wird die Arbeit von Grundschullehrkräften ebenso wie die von Erzieherinnen und Erziehern leider immer noch als weniger qualifiziert eingestuft als die Arbeit von Lehrkräften an weiterführenden Schulen. Dies muss ein Ende haben.
Hier sehe ich, ebenso wie Frau Cárdenas, perspektivisch Handlungsbedarf bezüglich einer Höhergruppierung von Grundschullehrkräften nach A 13.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die bildungspolitischen Diskussionen der vergangenen Jahre haben sich weitaus stärker auf Gymnasien fokussiert als auf den für den Bildungsverlauf von Kindern ganz wichtigen Bereich von Grundschulen. Es gibt die viel zitierte Aussage, ich will sie auch heute noch einmal benennen: Bildung vom Kopf auf die Füße stellen, Bildung von Anfang an. – Das sind For
derungen, die von allen Fraktionen nach dem PISA-Schock von 2001 vorgebracht wurden. An dieser Forderung sollten wir uns messen lassen.
Bislang hat sich bezüglich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen an hessischen Grundschulen nur wenig getan. Die Klagen von Lehrerverbänden prallen offensichtlich ebenso an dem Kultusminister ab wie Überlastungsanzeigen, Rückgaben von Funktionsstellen und Schwierigkeiten bei der Besetzung von Funktionsstellen, insbesondere von Konrektorstellen.
Diese Problematik kommt doch nicht von ungefähr. Ich bin der Auffassung, dass Grundschulen sich noch viel stärker als andere Schulen mit neuen Herausforderungen auseinandersetzen müssen. Sie haben dafür leider nicht die notwendigen Gestaltungsräume. Die zur Verfügung gestellten Deputatstunden für Schulleitungsaufgaben können dem nicht gerecht werden, was an Mehraufgaben auf die Lehrkräfte zukommt.
Selbst an kleinen Grundschulen ist die Schulleitung mit einem enorm gewachsenen Verwaltungsaufwand verbunden. Die etwas bessere Vergütung von Funktionsstellen stellt meines Erachtens keine gute Grundlage für den damit verbunden tatsächlichen Mehraufwand dar.
Es ist deswegen an der Zeit, im Rahmen der Diskussion bezüglich einer Reform der Lehrerausbildung endlich mit der tradierten Vorstellung aufzuräumen, dass die Besoldung umso kleiner sein darf, je jünger die Kinder sind.
Ich befürchte, dass wir mit dieser Erkenntnis und dieser Forderung bei den Regierungsfraktionen wieder einmal auf taube Ohren stoßen werden.
Lassen Sie mich noch einmal auf die Punkte, die ich eingangs genannt habe, eingehen. Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung fallen zwar in die gemeinsame Zuständigkeit von Familien, Kindertagesstätten und Grundschulen. In der Realität verlassen sich aber zunehmend mehr Familien darauf, dass Kindertagesstätten und Grundschulen dem Erziehungsauftrag Rechnung tragen, den sie eigentlich als Familie zu übernehmen hätten, geschweige denn, dass die Familien ihrem Bildungsauftrag nachkommen.
Von Grundschulen wird also nicht nur die Vermittlung von fachlichen Basiskompetenzen erwartet, sondern verstärkt auch die Kompensation von elterlichen Erziehungsdefiziten. Die verstärkte Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsplans halte ich für absolut sinnvoll, aber die dafür zur Verfügung stehenden Stundenkontingente für nicht ausreichend.
Grundschulen, als Schulen für alle Kinder, erfüllen eine ganz wichtige Integrationsaufgabe; beispielsweise dann, wenn es um gegenseitiges Verständnis, Toleranz und letztendlich auch um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft geht. Gerade angesichts der Integration von Flüchtlingen und der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bin ich der Auffassung, dass wir Grundschullehrkräfte nicht alleine lassen dürfen.
Um Grundschule zu einem Ort zu machen, wo individuelle Förderung und Kompetenzorientierung nicht nur inhaltsleere Begriffe sind, brauchen wir eine Verbesserung der personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung.
Die konstruktive Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams von Lehrkräften, Sozial- und Sonderpädagogen, Schulassistenten und Erzieherinnen und Erziehern zum Wohle der Kinder ist kein Selbstläufer und muss entsprechend organisiert werden. Mit der derzeitigen Unterrichtsverpflichtung von 29 Stunden, oft fehlenden Teamräumen und Arbeitsplätzen kann dies nur schwer gelingen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer anerkennt, dass die Aufgabenkomplexität an Grundschulen auch in Zukunft weiter zunehmen wird, muss konsequenter als bisher zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Lehrkräfte bereit sein. Ebenso muss man dafür bereit sein, die dafür notwendigen Schritte in der politischen Praxis zu gehen.
Wer es ernst damit meint, mehr Bildungsgerechtigkeit herzustellen und Kindern unabhängig vom Elternhaus bestmögliche Bildungschancen zu geben, muss dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
Die gesellschaftlichen Herausforderungen in der Verwirklichung von Inklusion im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention, die Integration von Flüchtlingskindern, der Umbau von Grundschulen zu kindgerechten Ganztagsschulen erfordern mehr als Versprechungen. Sie erfordern einen klaren Zeit-, Ressourcen- und Finanzierungsplan.
In unserem Antrag haben wir wichtige Stellschrauben für die Verbesserung der Rahmenbedingungen an Grundschulen aufgezeigt. Nicht alle dieser Vorschläge sind mit hohen Millionenbeträgen im Haushalt verbunden.
Deshalb fordere ich Sie als Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen dazu auf, sich einem konstruktiven Diskurs über diese Herausforderung nicht zu verweigern. Ich halte es sowohl unseren Kindern als auch den Grundschullehrkräften gegenüber nicht für verantwortbar, weiterhin darauf zu vertrauen, dass die hinzukommenden Aufgaben auch in Zukunft „irgendwie“ bewältigt werden. Nachdem Sie, Herr Kultusminister, sich dem öffentlichen Druck gebeugt und die Stellenkürzungen für Oberstufen zunächst zurückgenommen haben, wäre es nichts als konsequent, auch die Kürzungen der Zuweisungen für Grundschulen endlich zurückzunehmen.
Wer es ernst meint mit der Aussage, Bildung vom Kopf auf die Füße stellen zu wollen, muss sich endlich auch in diese Richtung bewegen und Kindern, die mit erheblichen Bildungsbenachteiligungen in die Schule kommen, eine gerechte Chance auf gute Bildung bieten.
Diejenigen – das gilt auch für Ihre Einwendungen –, die meinen, was in den vorliegenden Anträgen gefordert wird, seien typische Oppositionsforderungen,
sollten sich einmal genauer die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule anschauen.
Diese Empfehlungen sind vom 11. Juni 2015, und ich glaube, auch Sie als Hessischer Kultusminister haben dies mit unterzeichnet, Herr Lorz. Dort steht:
Letztlich ist für die Arbeit in der Grundschule der Blick auf das einzelne Kind Leitlinie allen Handelns. Die gesellschaftliche Wertschätzung der Grundschule drückt sich in der Sicherung der dafür notwendigen Ressourcen aus. Gemeinsam tragen Familien, Bildungseinrichtungen, gesellschaftliche Gruppen und Politik Verantwortung für eine solidarische Kultur des Aufwachsens und für Bildung.
Dem habe ich auch nichts mehr hinzuzufügen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon meine Vorredner dargestellt haben, bietet das Landesprogramm „Sport und Flüchtlinge“ einen guten Ansatz, um Flüchtlingen ein niederschwelliges Angebot zur Integration zu ermöglichen. Im Gegensatz zu Ihnen vonseiten der CDU fällt uns auch kein Zacken aus der Krone, auch einmal Initiativen zu loben, die von der Landesregierung kommen und trotzdem sinnvoll sind.
Ich bin froh, dass Sie den Antrag der Sportjugend Hessen aufgegriffen haben und neben den Kommunen auch die Qualifizierung und den Einsatz von Sportcoachs fördern.
Meine Damen und Herren, die wichtigste Voraussetzung für die Integration von Flüchtlingen in Sportvereinen hat zweifelsohne schon vor Monaten der Landessportbund geschaffen, indem er einen eigenen Versicherungsschutz für Flüchtlinge in seinen Mitgliedsportvereinen abgeschlossen hat.
Ich weiß, dass es in Sportvereinen viele engagierte Menschen gibt, die sowohl ihr sportliches als auch ihr ehrenamtliches Know-how gerne in die Flüchtlingsarbeit einbringen wollen. Ich weiß aber auch, dass viele von ihnen unsicher waren, wie sie das machen könnten. Rechtliche Unsicherheiten, Sprachbarrieren und weitere Hürden haben in der Vergangenheit oft verhindert, dass Vereine Flüchtlinge schon früher integriert haben.
Mit diesem Programm wird eine weitere Voraussetzung geschaffen, dass diejenigen, die sich engagieren wollen, selbst Versicherungsschutz genießen, Fahrtkosten abrech
nen können, sich weiter qualifizieren und mit anderen austauschen können.
Seit Herbst 2014 gibt es drei Modellprojekte der Sportjugend Hessen in Bezug auf den Einsatz von Sportcoachs in Butzbach, Egelsbach und Maintal. Die Erfahrungen damit sind durchgängig positiv. Deshalb sind die Zielrichtung und die Absicht des Programms „Sport und Flüchtlinge“ ein richtiger und wichtiger Teil der Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Sport hat unbestritten eine enorme Integrationskraft und bietet Flüchtlingen außerhalb ihrer Unterkunft die erste und einzige Möglichkeit für Außenkontakte. Wenn es um eine positive Willkommenskultur geht, bieten Sportvereine dafür ein optimales Umfeld. Insbesondere wenn ehrenamtliche Mitglieder ihre Hilfe anbieten, ist es eine hervorragende Möglichkeit, egal ob es um die Vermittlung von Werten wie Fairness, die Einhaltung von Regeln, Disziplin, Hilfsbereitschaft, Kameradschaft oder um den Aufbau von Freundschaften geht.
Sportvereine bieten Raum, damit sich Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen, unterschiedlichen Alters und auch unterschiedlicher Hautfarbe kennenlernen, Erfahrungen machen und sich austauschen können.
Gerade für Menschen, die wenig Abwechslung im Tagesablauf haben – damit meine ich nicht nur die, die dauerhaft hierbleiben können, sondern auch die, die nicht wissen, ob sie dauerhaft hierbleiben können –, und für Menschen, die in ihrer Heimat entwurzelt wurden, ist sportliche Betätigung nicht nur eine willkommene Abwechslung, sondern bietet auch die Möglichkeit, ihnen wieder unkompliziert das Gefühl von Gemeinschaft und Nähe zu geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist weiterhin positiv, dass das Programm in enger Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen durchgeführt wird. Damit ist gewährleistet, dass eine Organisation konzeptionell in die Umsetzung des Programms eingebunden ist, die nachweisbar sowohl im Hinblick auf ehrenamtliches Engagement als auch im Hinblick auf Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fundierte Erfahrungen hat.
Was die Qualifizierung der Sportcoachs anbelangt, wird diese nicht dem Zufall überlassen, sondern von Menschen durchgeführt, die fachlich dafür qualifiziert sind.
Ein Punkt, den man noch einmal überdenken sollte, ist die Antragsberechtigung. Kreise sind oft diejenigen, die federführend die Flüchtlingsbetreuung organisieren. Deshalb wäre zu prüfen, ob auch Kreise in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen werden könnten. Wenn nämlich eine Gemeinde nicht initiativ werden will, könnte stattdessen der Kreis einen Antrag stellen, z. B. auch in Absprache mit dem jeweiligen Sportkreis.
Ich bitte, dies als Überlegung mitzunehmen und eventuell nachzubessern, wenn sich zeigt, dass bürokratische Hürden bestehen, die verhindern, dass Vereine sich beteiligen. Das Angebot muss nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für Gemeinden und teilnehmende Vereine niederschwellig sein, und unnötiger bürokratischer Aufwand sollte vermieden werden.
Sport und Flüchtlinge sind die wohl einzigen Themen in der Landespolitik, bei denen es einen breiten Konsens gibt. Wir werden auch aus der Opposition heraus dafür werben, dass viele Vereine und viele Gemeinden von diesem Angebot Gebrauch machen. Ich würde mir ebenso wie mein Vorredner wünschen, dass auch alle Mitglieder und Funktionäre in der CDU offensiv für die Inanspruchnahme und für die Umsetzung dieses Programms werben. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wurde die Auszahlung von Fördermitteln für die gemeinsame Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher aus dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) gesperrt?
Liegen Zahlen vor, in welchem Umfang diese Fortbildungsmaßnahmen jeweils von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Erzieherinnen und Erziehern in Anspruch genommen wurden?
Ich frage die Landesregierung:
Ist es zutreffend, dass sowohl die Mittel für den „Pakt für den Nachmittag“ als auch die Mittel für das Ganztagsschulprogramm nahezu ausschließlich für den Ausbau von Betreuungsangeboten an Grundschulen vorgesehen sind, mit der Folge, dass vorerst keine weiteren Sekundarstufen in das Ganztagsschulprogramm aufgenommen oder in ein höheres Profil übernommen werden?
Gibt es zahlenmäßige Festlegungen, in welchem Maße Sekundarstufen in ein höheres Profil übernommen werden oder zusätzliche Sekundarstufen in das Ganztagsschulprogramm aufgenommen werden können?
Ich frage die Landesregierung:
Wie hat sich die Anzahl der Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen nach § 30 Abs. 3 und 4 StVO im zurückliegenden Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr 2013 in Hessen entwickelt?
Herr Minister, wie hat sich nach Ihrer Einschätzung der Wegfall der Strafpunkte bei Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot ausgewirkt?
Zu dieser Frage ist ein Anschreiben des Evangelischen Dekanats Bergstraße an das Ministerium gegangen. Gibt es diesbezüglich dort schon eine Antwort?
Herr Kultusminister, sind den Schulträgern mittlerweile die Rahmenvereinbarungen vorgelegt worden?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Herr Wagner, wenn das wirklich so ein epochaler Schritt ist, dann frage ich mich, warum die Schulen und die Schulträger in den sechs Modellregionen das noch nicht erkannt haben.
Drei der Modellregionen, Bergstraße, Darmstadt und Frankfurt, sind auch schwarz-grün regiert. Wenn das wirklich ein so epochaler Schritt ist, hätte ich mir wesentlich mehr Zustimmung erwartet, und Sie wahrscheinlich auch.
Ich stelle fest, dass der Pakt für den Nachmittag wieder einmal ein typisches schwarz-grünes Prestigeprojekt ist, das als Leuchtturm angekündigt war und sich jetzt als ein kleines, schwaches Lichtlein erweist.
Es ist kein pädagogisches Ganztagsangebot. Das haben Sie auch nicht gesagt. Es ist ein Ganztagsangebot, aber kein pädagogisches. Es ermöglicht bestenfalls eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für einige Grundschulen. Von der versprochenen Betreuungs- oder gar Bildungsgarantie sind Sie noch weit entfernt. Da könnte man sagen: Schön, wenigstens das, wenn die Landesregierung dafür das notwendige Geld in die Hand nähme. – Doch weit gefehlt.
Der Pakt ist, wie der Name schon sagt, ein Pakt des Landes mit den Kommunen, mit den Schulträgern. Diese Kommunen müssen mit erheblichen Mitteln kofinanzieren. Ich habe das für den Kreis Bergstraße einmal durchgerechnet. Es ist sogar noch nicht einmal eine Kofinanzierung, sondern der Schulträger trägt die Hauptfinanzierung. Im Kreis Bergstraße haben sich von 48 Grundschulen ganze acht beworben.
Der Kreis hat mit den Schulen einmal ins Blaue hinein Vereinbarungen abgeschlossen, ohne dass es eine Vereinbarung der Schulträger mit dem Land gibt. Normalerweise müsste das der erste Schritt sein. Wir haben jetzt eine Kreisausschussvorlage bekommen, in der berechnet wird, dass wir für die Monate September bis Dezember für diese acht Schulen zusätzlich – die haben schon gute Betreuungsangebote im Rahmen des familienfreundlichen Kreises, deswegen war der Andrang nicht so hoch – 132.000 € erbringen. Wenn ich das auf das komplette nächste Jahr hochrechne, sind das 400.000 €, die der Kreis zusätzlich für den Pakt für acht Schulen zu erbringen hat. Jetzt können Sie sich einmal ausrechnen, was das für 48 Schulen ausmachen würde, ohne die investiven Mittel, die noch notwendig wären, um die Schulen entsprechend auszustatten.
Da frage ich mich: Ist das ein Landesprogramm, oder ist das eine zusätzliche Belastung der Kommunen?
Meine Damen und Herren, als SPD-Fraktion teilen wir voll und ganz die Kritik der GEW, des Elternbundes, der hessischen Schülervertretung, der hessischen Elternvertretung und des Ganztagsschulverbandes am Pakt für den Nachmittag. Das ist in der Tat eine Billiglösung. Es ist eine Lösung, die zum Teil weit hinter das zurückgeht, was viele Schulen im Profil 2 oder im Profil 3 jetzt schon haben. Demgegenüber ist es eine Verschlechterung.
Von einer echten Ganztagsschule erwarten wir, dass Kinder Zeit zur individuellen Entfaltung haben und es den Schulen ermöglicht wird, Bildungsbenachteiligung abzubauen. Es verwundert nicht, dass sich der Andrang der Schulen sehr in Grenzen gehalten hat. Sie hatten den Antrag schon im vergangenen Jahr, im September, einge
bracht; da hatten Sie wahrscheinlich erwartet, dass Sie heute wesentlich bessere Ergebnisse hätten.
Die Zahlen, die mir für die Schulträger vorliegen – vielleicht hat der Kultusminister noch andere Zahlen –, sind: für Frankfurt sechs, für Darmstadt zwei, für DarmstadtDieburg sieben und an der Bergstraße acht Schulen, die an dem Pakt teilnehmen wollen. Das ist wirklich ein „epochaler“ Schritt.
Dafür, dass es so wenige sind, gibt es auch Gründe. Ich habe viele Gespräche mit Schulleitungen geführt. Weil wir den Schulentwicklungsplan beraten, hatten wir viele regionalisierte Schulkonferenzen. Da haben die Schulleitungen gesagt: Wir kaufen doch nicht die Katze im Sack. Wir wissen doch gar nicht, was auf uns zukommt.
Herr Greilich hat es schon genannt, es sind viele Fragen zu Elternbeiträgen, rechtlichen Vereinbarungen und so viele andere Fragen offen, die zwischen Land und Schulträgern noch nicht festgeschrieben sind. Dann sollen sich die Schulen entscheiden, bevor das Land mit den Schulträgern handelseinig geworden ist.
Die Fragen der Einbeziehung von Schulsozialarbeit, von Jugendhilfe, die Verzahnung von schulischen mit außerschulischen Angeboten sind noch offen. Mir ist kein Konzept bekannt, das den Kreisen vorliegt, die in dem Modellprojekt sind, in dem das vereinbart wäre. Bei diesem Pakt verhält es sich wie bei einem unüberlegt gestochenen Tattoo oder Piercing: Einfach mal auf die Schnelle ein Zeichen gesetzt, ohne dass man sich der langfristigen Wirkung bewusst ist.
Diese langfristigen Wirkungen bedeuten, dass man sich für ein Billigangebot entschieden hat, das bestehende Angebote und den bestehenden Ausbau des Ganztagsangebots gefährdet. Es gibt ganze sechs echte Ganztagsschulen im Grundschulbereich. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Pakt in das bestehende Ganztagsprogramm eingearbeitet wird.
Es sollte auch aufgezeigt werden, wie es Schulen, die bereits seit zehn Jahren dafür kämpfen, ermöglicht werden kann, in ein höheres Profil zu kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Herr Schaus schon ausgeführt hat, ist Ertrinken immer noch, oder schon wieder, die dritthäufigste Todesursache bei Kindern. Ich will nicht alle Zahlen der DLRG wiederholen. Es ist so, dass 30 bis 35 % aller unter
14-jährigen Kinder Nichtschwimmer sind, leider mit steigender Tendenz.
Obwohl Schwimmenlernen auch auf dem Plan von Grundschulen steht, haben viele Schülerinnen und Schüler nie die Gelegenheit, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Leider ist es auch gesellschaftliche Realität, dass viele Eltern ihre Erziehungsaufgaben nicht wahrnehmen können oder wollen, um ihren Kindern das Schwimmen beizubringen.
Kinder, die mit 13 oder 14 Jahren nicht schwimmen können, haben weitaus schlechtere Möglichkeiten, als Erwachsene sichere Schwimmer zu werden. Damit ist auch eine erhebliche Gefahr verbunden, wenn sie andere Wassersportarten ausführen.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass in Bezug auf Schwimmenlernen auch der sozialdemokratische Grundsatz gelten soll, dass alle Kinder unabhängig von ihrem Elternhaus nicht nur einen Anspruch auf gute Bildung haben sollten, sondern auch die Möglichkeit bekommen sollten, unabhängig davon, ob Eltern einen privaten Schwimmkurs finanzieren können, im Rahmen des schulischen Lernens auch schwimmen zu lernen.
Um dies gewährleisten zu können, brauchen wir auch in Zukunft wohnortnahe Schwimmbäder. Bereits heute haben wir die Situation, dass das nächste erreichbare Hallenbad mehr als 30 km entfernt ist. Ich erwarte von dieser Landesregierung, dass sie die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass nicht noch mehr Schwimmbäder schließen müssen.
Sie sollte auch dafür sorgen, dass engagierte Lehrer auch zukünftig Schwimmunterricht erteilen können. Ich bin mir darüber klar, dass aufsichtstechnische Vorgaben notwendig sind. Ich würde mir aber wünschen, dass sie vor der Veröffentlichung auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität überprüft werden. Gerade für eine Koalition, die sich die Förderung von Ehrenamt auf ihre Agenda schreibt, halte ich es für selbstverständlich, dass sie Verordnungen und Erlasse nicht am grünen Tisch machen lässt, sondern vorher auch Praktiker befragt.
Es wäre naheliegend gewesen, Ihren ehemaligen Kollegen und LSB-Präsidenten zu fragen, ob dieser Erlass Sinn macht. Dann hätte er auch nicht nachgebessert werden müssen. Auch wenn das Kultusministerium reagiert und eine Übergangsfrist eingeräumt hat, sollten wir doch den Aufruf Ihres ehemaligen Kollegen, Herrn Dr. Müller, ernst nehmen und in unseren Köpfen verankern, dass damit
… Hessen bewusst zu einem Volk der Nichtschwimmer, Bewegungsmuffel und Übergewichtigen gemacht werden soll.
Dafür stehen auch Sie in der Verantwortung.
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Jetzt, wo wir einen Ministerpräsidenten haben, der heute leider nicht anwesend sein kann, der in seiner Zeit als Innenminister auch ein sehr engagierter Sportminister war – das kann man auch mal loben –,
würde ich erwarten, dass seine Kabinettsmitglieder den Kommunen nicht noch mehr Druck machen, was die Unterhaltung von Schwimmbädern als freiwillige Leistung anbelangt. Das ist eine freiwillige Leistung, die eigentlich Pflichtaufgabe ist.
Meine Kollegin Faeser hat heute Morgen ausgeführt, wie sich die Situation der Kommunen auswirkt, gerade was freiwillige Leistungen anbelangt, die keine freiwilligen Leistungen sind. Ich selbst komme aus einer der ärmsten Gemeinden in Hessen, einer Schutzschirmgemeinde. Denjenigen, die sagen, die Kommunen müssten erst einmal zum Sparen gezwungen werden, oder es müsse ein Mentalitätswechsel stattfinden, würde ich empfehlen, dort Politik zu machen.
Wenn man in einer Gemeinde die Sitzungsgelder schon auf 10 € zurückgefahren hat, alle Vereinsförderungen gestrichen hat, sich nur noch den Luxus eines Schwimmbads und eines Kindergartenbusses gönnt und der Kindergartenbus im Zuge des Beitritts zum Schutzschirm auch geopfert wurde, dann stellt sich die Frage: Was bleibt? – Ich hoffe, dass das Schwimmbad diese Landesregierung noch überlebt.
Für diejenigen, die in ähnlich finanzschwachen Kommunen Politik machen, muss es ein Hohn sein, in diesem Raum die Forderung zu hören, man müsse erst einmal sparen. Mir fällt dazu nur die Rede von dem nackten Mann ein.
In Art. 62a der Hessischen Verfassung ist geregelt, dass Sport den Schutz und die Pflege des Staats genießt. Daran sollten Sie sich halten. Sport – Schwimmen und Schwimmenlernen – ist keine freiwillige Leistung. Sie sollten dazu beitragen, dass die Grundlagen geschaffen werden, dass das umgesetzt werden kann, was auch im Curriculum für die Grundschulen steht, dass alle Kinder am Ende der Grundschulzeit den Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze erreichen.