Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Das müsste ich erst in Erfahrung bringen.
Entspricht es den Tatsachen, dass für die Leitung des Staatlichen Schulamts Rheingau-Taunus/Wiesbaden eineinhalb Jahre nach Ausschreibungsende eine weitere Bewerbung zugelassen wurde?
Herr Abg. Degen, es waren zwar nicht ganz eineinhalb Jahre, aber im Grundsatz ist das, was Sie gesagt haben, richtig.
Ich darf dazu darauf hinweisen, dass nach der Rechtsprechung Bewerbungsfristen keine Ausschlussfristen, sondern sogenannte Ordnungsfristen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2012 entschieden, dass der Dienstherr nicht daran gehindert ist, die Suche nach dem am besten geeigneten Bewerber oder nach der am besten geeigneten Bewerberin auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist fortzusetzen. Er ist sogar verpflichtet, nachträgliche Bewerbun
gen in ein Stellenbesetzungsverfahren einzubeziehen, wenn dies zu keiner nennenswerten Verzögerung des Verfahrens führt. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Leistungsvergleich – dokumentiert im Auswahlbericht – bereits stattgefunden hätte. Das war aber vorliegend nicht der Fall.
Herr Kultusminister, ist Ihnen zufällig bekannt, ob es in diesen fast eineinhalb Jahren weitere Bewerbungen gab?
Herr Abg. Degen, es gab zwei weitere Bewerbungen, die aber im Laufe des Verfahrens zurückgenommen wurden. Das war auch der Grund dafür, dass wir froh darüber waren, dass nachträglich eine weitere Bewerbung einging.
Herr Kultusminister, könnte es eventuell sein, dass die Leitung eines Staatlichen Schulamts nicht als attraktiv gilt, wenn Sie solche Schwierigkeiten haben, diese zu besetzen, und froh sind, dass sich dann doch noch jemand bewirbt?
Herr Abg. Degen, wenn ich mir anschaue, wie viele dieser Leitungsstellen in den letzten Jahren Gegenstand von Konkurrentenklageverfahren waren, habe ich nicht das Gefühl, dass ihre Attraktivität in irgendeiner Form gelitten hat.
Wie viel Kohlendioxid sparen die bislang fertiggestellten Baumaßnahmen des CO2-Minderungs- und Energieeffizienzprogramms des Landes (COME-Programm) ein?
Herr Abg. Reul, mit Stand vom Januar 2017 konnten 42 Eigenbaumaßnahmen im Rahmen des COME-Programms fertiggestellt werden. Diese lassen eine CO2-Minderung in Höhe von ca. 46.231 t, bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von 30 Jahren, erwarten.
Eine Vielzahl weiterer Eigenbaumaßnahmen, ca. 22, wird derzeit vorgenommen. Außerdem sind Einsparungen in Höhe von ca. 48.479 t im Wege von Contracting mit privaten Partnern vereinbart. Unter Berücksichtigung aller im Rahmen dieses Programms durchgeführten Maßnahmen wird das Ziel, eine Einsparung in Höhe von 200.000 t zu erreichen, bestätigt.
Das Programm ist aufgrund seiner ambitionierten energetischen Standards sowie seiner ausgewogenen Mischung aus Eigenbau-, PPP- und Contractingmaßnahmen einzigartig. Es unterstützt das Projekt der CO2-neutralen Landesverwaltung.
Wie bewertet sie den Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst mit den hessischen Studentenwerken im Dezember 2016?
Herr Abg. Reul, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Studentenwerksgesetz ist im Jahr 2006 novelliert worden. Damit haben die Studentenwerke eine größere Autonomie erhalten. Mittlerweile unterstehen sie nur noch – jedenfalls weitestgehend – der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Das Studentenwerksgesetz sieht vor, dass das Ministerium mit den Studentenwerken Ziel- und Leistungsvereinbarungen abschließt. Dazu muss man sich natürlich auch die aktuelle Koalitionsvereinbarung anschauen, die folgende Formulierung enthält:
Die Finanzierung der hessischen Studentenwerke werden wir, im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Hessischen Hochschulpakt, unter Beachtung der studentischen Beiträge weiterentwickeln.
Diese Vereinbarung zwischen den Koalitionspartnern ist es, die eine Mittelerhöhung für die Studentenwerke ab dem Haushaltsjahr 2015 ermöglicht hat: im Haushaltsjahr 2015 um 2 Millionen €, im Haushaltsjahr 2016 um weitere 0,3 Millionen € und insbesondere mit der Festschreibung der höheren Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes.
Nach zehn Jahren der Autonomie der Studentenwerke schafft diese erste Generation der Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine gemeinsame und verlässliche Basis, um die gegenseitigen Verpflichtungen weiterentwickeln zu können. Das bedeutet, die Studentenwerke erhalten eine fünfjährige finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Das entspricht dem Gedanken des Hochschulpakts. Sie erhalten für den Zeitraum 2015 bis 2020 einen Mehrbetrag von 18,4 Millionen € bzw. insgesamt rund 123,8 Millionen € an Landesmitteln. Das ist im Vergleich zum Haushalt 2014 eine Steigerung um 20 %. Die Studentenwerke erhalten bei der Auftragsverwaltung eine Fallpauschale und im Übrigen eine höhere haushaltsrechtliche Flexibilität, weil sie Rücklagen bilden können.
In der Sache enthalten die Zielvereinbarungen bei den Zuschüssen für die sozialen Belange eine Festschreibung eines parametergesteuerten Systems der Zuschussverteilung und eine Absicherung des Haushaltsansatzes in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes. In der Auftragsverwaltung erfolgen eine Umstellung der Finanzierung auf die Zahlung einer Fallpauschale, die Absicherung des Haushaltsansatzes in der mittelfristigen Finanzplanung und im Übrigen – das halte ich für sehr wichtig – keine Spitzabrechnung mehr, sondern die Möglichkeit der Bildung einer zweckgebundenen Rücklage, wobei sie eventuelle Überschüsse für die gesetzlichen Aufgaben verwenden dürfen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben mich nach meiner Bewertung gefragt. Diese möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Deswegen will ich die Frage mit einem Zitat aus einem mit „Dankeschön“ und „Ausblick 2017“ überschriebenen Brief des Geschäftsführers des Studentenwerks Frankfurt beantworten. Das ist Herr Zündorf. Dort heißt es:
Zunächst möchten wir Ihnen von zwei guten Nachrichten zum Jahresende 2016 berichten. Gemeinsam mit dem hessischen Wissenschaftsminister und allen fünf hessischen Studentenwerken konnte eine Zielvereinbarung abgeschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Diese ermöglicht uns unter anderem eine bessere Finanzierung der Mensaangebote und der BAföG-Verwaltung sowie höhere Planungssicherheit in den kommenden fünf Jahren. Besonders gefreut haben wir uns über die Wertschätzung, die das Land Hessen „seinen“ Studentenwerken dabei entgegengebracht hat.
Herr Minister, können Sie sagen, wie viel Prozent der Landeszuschuss an den Gesamteinnahmen der Studentenwerke ausmacht, und halten Sie diesen Anteil, auch angesichts
Ja, das kann ich. Eigentlich wollte ich Ihnen die Zeit durch die Ausführung der Gründungsgeschichte der Studentenwerke nicht nehmen.
Aber dann muss das jetzt doch sein. Die Gründung der Studentenwerke reicht nämlich in die Zeit unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, 1919/1920, zurück. Sie sind als private Selbsthilfeeinrichtungen gegründet worden – das muss man schon wissen, wenn man über die Studentenwerke diskutiert – und erst Ende der Sechziger- bis Mitte der Siebzigerjahre in gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt worden.
Insoweit ist der Hauptfinanzier nach wie vor nicht der Staat, sondern das sind die Studierenden selbst. Im Jahr 2015 machte das in Hessen rund 85 % aller Einnahmen aus. Die restlichen 15 % sind Landesmittel – wie gesagt: soziale Belange, Verwaltungskosten, BAföG und AFBG. Aber, das will ich noch hinzufügen, das Land unterstützt natürlich die Studentenwerke bei ihren Anstrengungen, studentischen Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bereitzustellen, ressortierend bei Frau Kollegin Hinz. Es stellt den Studentenwerken – was das bedeutet, darf man auch nicht unterschätzen – unentgeltlich die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Landesimmobilien und Grundstücke zur Verfügung.