Insoweit ist der Hauptfinanzier nach wie vor nicht der Staat, sondern das sind die Studierenden selbst. Im Jahr 2015 machte das in Hessen rund 85 % aller Einnahmen aus. Die restlichen 15 % sind Landesmittel – wie gesagt: soziale Belange, Verwaltungskosten, BAföG und AFBG. Aber, das will ich noch hinzufügen, das Land unterstützt natürlich die Studentenwerke bei ihren Anstrengungen, studentischen Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bereitzustellen, ressortierend bei Frau Kollegin Hinz. Es stellt den Studentenwerken – was das bedeutet, darf man auch nicht unterschätzen – unentgeltlich die für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Landesimmobilien und Grundstücke zur Verfügung.
Deswegen bleibt unter dem Strich: Ohne diese Leistungen des Landes müssten die Studentenwerke einen wesentlich höheren Aufwand finanzieren. Insofern mögen die Landesmittel zwar nicht den Hauptteil der Einnahmen ausmachen, sie sind aber für die Aufgabenbewältigung wichtig und unverzichtbar.
Die prozentuale Verteilung habe ich Ihnen genannt, verehrte Frau Abg. Wissler. Dabei ist im Übrigen auch festzustellen, dass Hessen immer über dem Bundesdurchschnitt liegt, was die Unterstützung und die Finanzierung der Studentenwerke betrifft.
Herr Minister, die hessischen Studentenwerke wünschen sich immer eine Dynamisierung der Mittel. Wie bildet sich eine solche bei diesen Zuschüssen ab? Ist sie bis 2020 integriert bzw. berücksichtigt?
Wir haben den Studentenwerken mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen Planungssicherheit verschafft. Ich habe die Zahlen erwähnt. Planungssicherheit heißt – es ist das erste Mal, dass es sie in Hessen so gibt –, dass wir die Studentenwerke in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert haben, was eine fünfjährige finanzielle Planungssicherheit bedeutet. Wenn Sie das als Dynamisierung sehen wollen: Ich finde, wir sollten es gemeinsam als Dynamisierung betrachten. Es bedeutet eine Steigerung um 20 %. Ich glaube, das kann sich im Vergleich zum Haushalt 2014 sehen lassen. Wenn das eine Dynamisierung ist, ist es, wie ich finde, eine ziemlich gute.
Wie bewertet sie den Beitrag des ERASMUS- bzw. ERASMUS+-Programmes der Europäischen Union, das vor 30 Jahren ins Leben gerufen wurde, zur Internationalisierung und Europäisierung der hessischen Hochschulen?
Verehrter Herr Abg. Hofmeister, wenn Sie mich nach meiner Bewertung fragen, muss ich sagen, dass das ErasmusProgramm und jetzt auch das Erasmus+-Programm eine echte Erfolgsgeschichte sind; denn sie haben, wie Sie feststellen, wenn Sie sich die Zahlen anschauen, die ich Ihnen gleich nennen werde, einen wirklich spürbaren, wesentlichen Beitrag zur Internationalisierung und natürlich auch zur Europäisierung der hessischen Hochschulen geleistet. Im Studienjahr 1987/88 – das sind jetzt die deutschlandweiten Zahlen – haben 657 Erasmus-Teilnehmer einen Auslandsaufenthalt absolviert. Inzwischen sind es fast 40.000 Personen jährlich.
Die hessischen Zahlen will ich Ihnen auch nicht vorenthalten: Im Jahr 2007 sind 1.989 Personen im Rahmen der Erasmus-Programme gefördert worden. 2014 wurden 2.968 Personen im Rahmen dieser Programme gefördert. Damit steht Hessen auf Platz 4 der Bundesländer in Deutschland.
Wie viele Kommunen nutzen seit Beginn der Energie-Agenda 2015 das LED-Förderprogramm für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung?
Sehr geehrte Frau Abg. Dorn, die LED-Straßenbeleuchtung führt zu einer hohen Energieeinsparung. Die Kommunen werden dadurch finanziell entlastet. Außerdem liefern sie den Bürgerinnen und Bürgern ein sehr anschauliches Beispiel, an dem sie Energieeffizienz und die damit verbundenen Vorteile erleben können.
Wir haben uns mit der Energie-Agenda 2015 das Ziel gesteckt, bis zum Jahr 2019 in Hessen 50.000 LED-Straßenleuchten zu fördern. Das Ziel ist schon jetzt erreicht. Mittlerweile sind aus verschiedenen Programmen, die hinzugekommen sind – unter anderem das KIP –, Fördermittel für ca. 60.000 LED-Straßenleuchten in mehr als 90 Kommunen bewilligt. Damit werden ungefähr 12 % der hessischen Straßenleuchten in diesem und im nächsten Jahr auf LED umgerüstet. Wir haben unser Ziel aus dem Jahr 2015 also bereits jetzt erreicht.
Die Bewilligungen verteilen sich auf verschiedene Förderprogramme. Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes Hessen – KIP – werden 57 Kommunen bei der Umrüstung unterstützt. Das sind zwischen 37.000 und 44.000 LED-Straßenleuchten. Mit dem Förderprogramm des Energieministeriums im Rahmen der Energie-Agenda werden bisher zehn Kommunen gefördert; das sind 9.000 Leuchten. Dann gibt es die Bundesförderung, von der derzeit 25 Kommunen profitieren: Das sind 7.000 bis 14.000 Leuchten.
Zusätzlich zu der Förderung bietet Hessen den Kommunen ein umfangreiches kostenloses Beratungsangebot, eine Planungshilfe zur LED-Straßenbeleuchtung, Informationsveranstaltungen und weitere öffentliche Bewerbungen an. Ich bin sicher, dass ohne diese Unterstützung die hessischen Kommunen die attraktiven Förderangebote des Bundes und des Landes nicht im dargestellten Umfang in Anspruch genommen hätten. Wir werden sowohl die Landesförderung als auch das Beratungsangebot bis auf Weiteres aufrechterhalten.
Warum wurden zu der Übergabe des Bewilligungsbescheids an die Breitband Nordhessen GmbH am 17. Februar in Kassel die örtlichen Europaabgeordneten nicht eingeladen, obwohl es sich bei den Fördergeldern in Höhe von 20 Millionen € ausschließlich um EU-Mittel handelte?
Sehr geehrter Herr Abg. Gremmels, das Breitbandausbauprojekt „NGA Cluster Nordhessen“ wird von der EUKommission als vorbildlich für den europäischen Breitbandausbau und für die Erreichung der EU-weiten Breitbandziele erachtet. Die EU-Kommission hat am 16.11.2015 in Brüssel die Breitband Nordhessen GmbH als eines der Top-5-Projekte im EU-weiten Breitbandausbau und als besten Bewerber in der Kategorie „Cost reduction and co-investment“ mit dem European Broadband Award ausgezeichnet. Bei diesem Projekt haben alle Beteiligten ihre Kräfte in vorbildlicher Weise gebündelt sowie eine Menge Fleiß und außerordentliches Engagement eingebracht. Das gesamte Nordhessen-Cluster hat sich der herausfordernden Zukunftsaufgabe des Breitbandausbaus frühzeitig angenommen und sie stets beherzt angepackt.
Die Übergabe des Förderbescheids über Mittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – kurz: ELER – erfolgt in einem Rahmen, der für Bescheidübergaben durch Minister üblich ist. Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich mich da keinesfalls mit fremden Federn geschmückt habe. Ich habe mir die Presseerklärung von diesem Tag noch einmal angeschaut. Darin kommt allein siebenmal die Abkürzung „ELER“ vor. Wir haben also nicht so getan, als ob das keine europäischen Gelder wären. Im Gegenteil, der Hinweis ist siebenmal erfolgt. Dann wird mehrmals die Kollegin Hinz erwähnt; denn es sind, wie wir zugeben müssen, wenn wir ehrlich sind, Mittel, die vom Umweltministerium bewirtschaftet werden – Stichwort: ländlicher Raum.
Ich habe zusätzlich ausdrücklich darauf hingewiesen – das lesen Sie am Ende der Presseerklärung –, dass das ELERProgramm rund 651 Millionen € öffentliche Mittel umfasst, von denen 319 Millionen € von der EU kommen. Man darf nämlich – das will ich ausdrücklich erwähnen; Landrat Dr. Kubat hat es bei dieser Veranstaltung dankenswerterweise auch noch einmal gesagt – nicht immer nur auf die EU hinweisen, wenn von ihr vermeintlich etwas Böses kommt, sondern man muss auch darauf aufmerksam machen, wenn von der EU etwas Gutes kommt. Das haben wir getan.
Was diese Bescheidübergabe betrifft: Wir haben, wie wir es immer machen – immer –, die Landtagsfraktionen und einige weitere politische Akteure aus der Region über den Termin informiert. Europaabgeordnete haben wir nicht informiert, da uns bislang – bislang – kein Interesse von Europaabgeordneten an derartigen Terminen bekannt war
und uns eine Teilnahme von Europaabgeordneten an Bescheidübergaben durch den hessischen Wirtschaftsminister unwahrscheinlich erschien. Die Kollegin Martina Werner hat mir allerdings in einem Brief geschrieben, dass sie von Ihnen darauf aufmerksam gemacht wurde, und dementsprechend können wir zukünftig bei der Übergabe europäischer Förderbescheide gern auch die Fraktionen im Europäischen Parlament informieren. Das werden wir in Zukunft tun; ich bin auf die Teilnahme gespannt.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, und darf ich Ihren langen Monolog dahin gehend interpretieren, dass es Ihnen leidtut, dass Sie sich entschuldigen und dass Sie für die Zukunft Besserung geloben?
Herr Gremmels, wir haben – wenn ich sie zusammenzähle – aus allen Parteien sieben Europaabgeordnete. Ich glaube, das ist die richtige Zahl. Ich will es einmal so sagen: Es werden ziemlich viele Bescheide übergeben: aus dem ELER, aus dem EFRE, aus dem ESF usw. Wenn wir die Europaabgeordneten jetzt zu allen Bescheidübergaben einladen, machen die nichts anderes mehr.
Ich hatte eigentlich gedacht, dass die zwischen Brüssel, Straßburg und Berlin unterwegs sind. Aber, wie gesagt, wir werden sie in Zukunft ebenfalls einladen, und ich werde dann froh sein, wenn sie kommen.
Herr Minister, heißt das, Sie glauben, dass die Europaabgeordneten mit der Wahrnehmung dieser Termine überfordert sind? Haben Sie bereits in die Wege geleitet, dass Sie wenigstens die Informationen über die Förderprojekte weitergeben, die hier in Hessen umgesetzt werden, sodass die örtlichen Abgeordneten auch über derartige Abläufe informiert sind?
deswegen wundert mich Ihre Frage. Ich will es vielleicht einmal so ausdrücken: Natürlich ist doch klar, dass bekannt ist, in welche Bereiche diese Mittel gehen. Da gibt es sogar
Veranstaltungen im Vorfeld von Förderperioden, und es gibt sogar Veranstaltungen zum Abschluss von Förderperioden. Noch einmal: Ich freue mich über jeden Abgeordneten, der solche Veranstaltungen besucht. Wir werden sie in Zukunft einladen. Ich bin gespannt.