Aus den Reihen des Landesfeuerwehrverbands hat mich eine Information erreicht, der zufolge sogenannte Übergangslösungen im Gespräch seien. Ist dies der Fall? Sie hatten eben selbst formuliert, der Bau würde sich aufgrund der Vergabesituation verzögern.
Herr Abg. Franz, derzeit wird auch eine mögliche Nutzung der Gebäude der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung der Flüchtlingsunterkunft in Marburg-Cappel geprüft, die sich erst kürzlich als weitere Alternative ergeben hat. Hierzu hat am 6. Februar ein Ortstermin mit Vertretern des Finanzministeriums, des Landesfeuerwehrverbands, der Jugendfeuerwehr und des LBIH stattgefunden. Beide Interessenverbände der Feuerwehren beurteilen diese Vorhaben grundsätzlich positiv. Nur wenn sowohl zeitliche als auch finanzielle Vorteile gegeben sind, soll hierzu eine abschließende Entscheidung herbeigeführt werden.
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, die Gemeinde Hohenroda auf den Hinweisschildern entlang der Autobahn A 4 zu erwähnen?
Sehr geehrter Herr Abg. Lenders, Ausfahrtziele auf Autobahnen werden auf der Grundlage der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung an Autobahnen – die gibt es wirklich, die sogenannte RWBA 2000 – ausgewählt. In der
Regel sind nur zwei Ziele anzugeben: ein benachbartes Ziel links und ein solches rechts der Autobahn.
Das durchzuführende Abstimmungsverfahren zur Festlegung der Ausfahrtziele wird im Allgemeinen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem hessischen Verkehrsministerium und den zuständigen Landkreisen geregelt. Die Wahl der Zielangaben und Knotenbezeichnungen dient der Orientierung im Netz, der Wegfindung sowie der Standortbestimmung. Die Zielauswahl erfolgt dabei ausschließlich nach verkehrlichen Erfordernissen und unterliegt stets der Maßgabe, informationsund beschilderungstechnisch so wenige Zielangaben wie möglich und so viele wie nötig, jedoch höchstens vier, zu haben.
Im vorliegenden Fall werden Friedewald als benachbartes Ziel und Philippsthal als Zwischenziel der B 62 ausgewiesen. Diese sind direkt über die von der Autobahn abgehende B 62 erreichbar. Zwischen der Autobahn und Hohenroda liegen hingegen mindestens zwei Straßen.
Herr Staatsminister, würden Sie es aus Ihrer fachlichen Sicht und aus Ihrer Ortskenntnis heraus für nötig halten, dass die Gemeinde Hohenroda dort erwähnt wird?
Ich will es einmal so ausdrücken: Wir haben 426 Städte und Gemeinden in Hessen, die alle gerne auf dem Autobahnschild genannt sein würden. Das geht aber nicht. Ich habe gesagt: in der Regel zwei bis höchstens vier Bezeichnungen. Alles andere führt zu einer schlechteren Lesbarkeit, zu einer längeren Ablenkung der Autofahrerinnen und Autofahrer, weil sie schlicht länger auf das Schild schauen, und ist dementsprechend aus vielerlei Gründen nicht sinnvoll.
Deswegen fürchte ich, dass man dem Anliegen der Gemeinde Hohenroda, so es bestehen sollte, nicht wird nachkommen können.
(Die Fragen 762, 768, 770 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fra- gen 759 bis 761, 763 bis 767 und 769 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)
Ich will noch einige geschäftsleitende Dinge sagen. Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Integrierter Klima
schutzplan Hessen 2025 – konsequent für den Klimaschutz und im Einklang zwischen Ökologie und Ökonomie, Drucks. 19/4701. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das Punkt 54, und wir können ihn zusammen mit Punkt 2 aufrufen. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Ihnen liegt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Informationsfreiheit gewährleisten und Datenschutz sichern, Drucks. 19/4702, vor. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dies Punkt 55 und kann zusammen mit Punkt 22 aufgerufen werden. – Auch dagegen gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das entsprechend in die Tagesordnung aufgenommen.
Regierungserklärung der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betreffend „Ein Plan, ein Ziel – Hessen wird klimaneutral“
Dazu hat die Frau Staatsministerin das Wort. Ich weise nur darauf hin, dass nach ihr die SPD-Fraktion spricht, dann die CDU-Fraktion, DIE LINKE, die FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dann, wenn sie will, Frau Kollegin Öztürk.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Dezember 2015 wurde in Paris auf der UN-Weltklimakonferenz das internationale Klimaabkommen beschlossen. Mit diesem haben sich die unterzeichnenden Staaten dazu bekannt, die globale Erwärmung auf möglichst 1,5 bis maximal 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Das Abkommen ist ein historischer Erfolg der internationalen Klimadiplomatie.
(Beifall bei der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Timon Gremmels (SPD): Dank Barbara Hendricks!)
Aber die Ziele können nur erreicht werden – wir lesen in diesen Tagen, dass es schwieriger statt leichter wird, auch im Bund –, wenn alle staatlichen Ebenen ihren Teil dazu beitragen und die notwendigen Maßnahmen Schritt für Schritt umsetzen. Kurz gesagt: Man braucht einen vernünftigen Plan.
Der Klimaschutz ist eine dauerhafte Aufgabe, bei der wir langfristig denken und weitsichtig handeln müssen – und genau dafür hat die Landesregierung mit dem Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 die richtige Grundlage geschaffen.
Damit liegt erstmals ein umfangreicher Klimaschutzplan für Hessen vor, der zeigt, wie wir den Klimawandel effektiv bekämpfen können. Das ist der Fahrplan für die hessische Klimaschutzpolitik der nächsten Jahre, und es ist der Plan der gesamten Landesregierung.
Unsere Ziele sind sehr ambitioniert, aber machbar: Bis 2025 wird Hessen 40 % der CO2-Emissionen einsparen. Bis 2050 wollen wir mindestens 90 % Einsparungen erreichen. Ein Plan, ein Ziel: Hessen wird klimaneutral.
Dies ist genau das Ziel von Paris, das wir ansteuern, und diesem haben sich auch andere Länder verpflichtet. Auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen bis 2050 klimaneutral sein, NRW und Schleswig-Holstein wollen bis dahin immerhin mindestens 80 % einsparen – da sind wir in Hessen also noch etwas ambitionierter. Hessen gehört mit seinem Klimaschutzplan bundesweit zur Spitzengruppe, und darauf können wir stolz sein.
Es geht nicht nur darum, die Natur, die Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume zu schützen, den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Es geht gleichzeitig auch darum, die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in Hessen dauerhaft zu erhalten.
Extreme Wettereignisse werden immer häufiger, die Schäden an der Infrastruktur und in der Landwirtschaft nehmen durch den Klimawandel zu. Wer jetzt nicht handelt, schadet nicht nur der Natur, sondern auch den Unternehmen und ihren Beschäftigten und riskiert damit langfristig unseren Wohlstand.
Deshalb ist es sinnvoller, wenn wir jetzt in klimafreundliche Technologien investieren, wenn wir nicht warten, bis irgendwann andere Staaten an uns vorbeigezogen sind mit innovativen Produkten und unsere Betriebe das Nachsehen haben.
Wer jetzt Vorreiter bei klimafreundlichen Technologien wie der Elektromobilität oder im Bereich der Energieeffizienz ist, wird auch wirtschaftlich in Zukunft die Nase vorn haben,
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir haben nicht nur die CO2-Einsparpotenziale, sondern auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Klimaschutzplans bis 2025 wissenschaftlich berechnen lassen – und sie sind durchweg positiv: Die geplanten Maßnahmen setzen Investitionsimpulse in Höhe von 1,6 Milliarden €, schaffen fast 40.000 neue Arbeitsplätze, und das Bruttoinlandsprodukt in Hessen kann zusätzlich um 2,3 % wachsen. Dieser Klimaschutzplan ist damit ein echtes Investitionsprogramm für die Zukunft Hessens.
Aber klar ist: Ganz aufhalten werden wir auch damit den Klimawandel nicht; denn er ist jetzt schon in vollem Gange – die letzten beiden Jahre waren die wärmsten Jahre seit
Beginn der Wetteraufzeichnung. Aber wir können und müssen ihn abmildern und uns auf seine Auswirkungen einstellen. Deswegen haben wir einen Klimaschutzplan erarbeitet, der auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels einbezieht, eben einen integrierten Plan.
Rund 140 Maßnahmen, entwickelt in einem breiten Beteiligungsprozess und verteilt über alle Ressorts: von der klimafreundlichen Mobilität über Energieeffizienz, von der Klimabildung über die Förderung landwirtschaftlicher Technik oder den Hochwasserschutz. Das ist ein guter Plan; denn er macht Hessen zukunftsfähig, und genau darauf kommt es an.
140 Millionen € will die Landesregierung in den nächsten zwei Jahren allein für die 42 wichtigsten prioritären Maßnahmen zusätzlich ausgeben. 140 Millionen € mehr für den Klimaschutz – das ist der Unterschied zwischen leeren Ankündigungen und beherztem Handeln.