Protokoll der Sitzung vom 21.03.2017

Soweit wir Verbesserungen dort herbeiführen können, wollen wir das gern prüfen. Die Frage, die Sie gestellt haben, bezog sich aber auf die Frage, ob geschlossen oder verlegt wird. Im Moment stellen wir dort keine solchen Überlegungen an.

Ich rufe Frage 755 auf. Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Stimmt sie der Nachrechnung zu, wonach die Behauptung, die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach einer 6-prozentigen Lohnerhöhung für 45.000 Tarifbeschäftigte koste das Land Hessen 1 Milliarde €, bedeutete, dass im Durchschnitt Tarifbeschäftigte gut 370.000 € im öffentlichen Dienst verdienen und somit bei 6-prozentiger Erhöhung mit rund 20.000 € Zuwachs im Jahr 2017 zu rechnen haben werden?

(Heiterkeit bei der SPD)

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Warnecke, die Nachrechnung trifft nicht zu. Rund 1 Milliarde € hätte das gesamte Forderungspaket der Gewerkschaften im Rahmen der Entgeltrunde 2017 gekostet, das neben einer 6-prozentigen Gehaltserhöhung im Tarif- und Beamtenbereich – der Beamtenbereich umfasst nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern auch die Versorgungsempfänger – und anderen strukturellen Forderungen im Tarifbereich auch die Verkürzung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf eine einheitliche 40-Stunden-Woche sowie die rückwirkende Einkommenserhöhung im Beamtenbereich um 3,5 % ab dem 01.07.2016 beinhaltet hat. Wenn man alle diese Forderungen, die gestellt worden sind, zusammenrechnet, kommt man auf ungefähr 1 Milliarde €.

Zusatzfrage, Herr Warnecke.

Herr Staatsminister Beuth, habe ich Sie richtig verstanden, dass bei den Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di, auf die ich abgestellt hatte, gleichzeitig die entsprechenden Erhöhungen der Gehälter der Beamten verhandelt wurden?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Warnecke, wenn Sie das unterstellen würden, hätten Sie mich falsch verstanden. Es ist so, dass die Gewerkschaften in der Tarifrunde selbstverständlich auch Forderungen erhoben haben, dass eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten erfolgen solle. Auch ist die Forderung erhoben worden, dass es ebenfalls rückwirkend für die Beamtinnen und Beamten gelten möge. Das alles zusammengerechnet – es war eine Forderung, die im Rahmen des Pressestatements vor dem ersten Tarifgespräch aufgestellt bzw. unterstrichen worden ist –, kommt man auf ungefähr 1 Milliarde €.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmitt.

Wie teuer sind denn nun das Tarifergebnis für das Jahr 2017 und die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten? Und wie wird es finanziert?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Schmitt, ich habe die Zahl im Moment nicht im Kopf. Es ist selbstverständlich ein wesentlicher Teil im Haushalt finanziert. Aber es ist so, dass bei einer Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten im Haushalt noch weitere Vorsorge getroffen werden muss, um es entsprechend zu finanzieren.

(Michael Boddenberg (CDU): Darüber reden wir noch einmal! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege, Sie sind nicht der Fragesteller, Fragesteller ist der Kollege Warnecke. – Herr Kollege Warnecke noch einmal.

Herr Staatsminister, ich darf gerne noch einmal den Hinweis aufgreifen und die Frage stellen, ob an die Rücklagen des Landes Hessen gegangen werden muss, um dieses Tarifergebnis umsetzen zu können.

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Warnecke, ich kann Ihnen nicht genau sagen, an welcher Stelle die entsprechende Vorsorge durch das Finanzministerium getroffen wird. Ich gehe davon aus, dass wir das erzielte Tarifergebnis wie auch dessen Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten geordnet aus unserem Haushalt finanzieren werden.

Ich rufe Frage 756 auf. Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sie sicher, dass die sich in einem sehr schlechten Zustand befindenden Landesstraßen – immerhin über ein Fünftel des 7.000 km langen Landesstraßennetzes – bis 2022 grundhaft saniert werden?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, als Reaktion auf den teilweise sehr schlechten Zustand der Landesstraßen hat die Landesregierung die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 gestartet.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Wir folgen dabei konsequent dem Grundsatz „Sanierung vor Neubau“.

Die Landesregierung hat die zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und will bis zum Jahr 2022 rund 385 Millionen € in rund 540 Einzelbaumaßnahmen investieren. Dabei wollen wir die zur Verfügung stehenden Gelder dorthin leiten, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die Sanierungsoffensive ist mittlerweile erfolgreich gestartet: Im Jahr 2016 konnten bereits annähernd 100 Projekte in die Umsetzung gehen.

Der Erhaltungsanteil im Landestraßenbauhaushalt konnte von knapp 72 % im Jahr 2014 auf über 77 % im Jahr 2016 gesteigert werden. Allerdings ist völlig klar, dass ein über Jahrzehnte aufgelaufener Sanierungsstau auch nicht bis 2022 komplett abgearbeitet sein wird. Insofern: Die Aufgabe ist groß, und wir arbeiten daran.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Herr Staatsminister Al-Wazir, können Sie denn näherungsweise aussagen, wie groß mit 385 Millionen € Programmmitteln insgesamt das Volumen der sanierten Straßen in Kilometern ausfallen wird?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Gedächtnis nicht sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir relativ bald die Ergebnisse der Straßenzustandserfassung veröffentlichen werden, die in regelmäßigen Abständen vorgenommen wird. Dementsprechend wird klar werden, in welche Richtung sich das Ganze entwickelt.

Natürlich ist klar, dass Straßen, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden und saniert werden, dann in einen guten Zustand versetzt werden. Gleichzeitig gibt es Straßen, die schlechter werden. Deswegen wird man in aller Regel – deswegen gibt es diese Straßenzustandserfassung – die unterschiedlichen Kategorien „sehr schlecht“, „schlecht“ usw. an dieser Stelle so veröffentlichen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Herr Staatsminister Al-Wazir, können wir als Abgeordnete davon ausgehen, dass bei der Formulierung „Sanierung vor Neubau“ damit zu rechnen sein wird, dass wir ein zusätzliches Sanierungsstraßenbauprogramm vor der Landtagswahl erhalten werden?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Abg. Warnecke, das entscheidet der Hessische Landtag.

(Zurufe von der SPD: Ah!)

Ich rufe Frage 757 auf. Herr Abg. Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der aktuelle Stand der Bauplanung bzw. der Bauausführung des Neubaus des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums in Marburg-Cappel?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Franz, der Neubau des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums soll gemeinsam mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Marburg-Cappel auf dem jetzigen Grundstück erfolgen.

Um Planungsideen und Entwurfsvarianten finden zu können, wurde am 29. September 2015 ein sogenannter Realisierungswettbewerb unter Federführung der Universitätsstadt Marburg unter Beteiligung des hessischen Innenministeriums, des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, der Hessischen Jugendfeuerwehr, benannten Facharchitekten und des Landesbetriebs Bau und Immobilien durchgeführt.

Nach dem Verhandlungsverfahren vom 19. April 2016 zur Vergabe der Projektsteuerungsleistung für den Neubau des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums wurde aufgrund eines Einspruchs eines Bewerbers ein Vergabeverfahren eingeleitet. Die Vergabekammer Darmstadt hat ihre Entscheidung nach mehrfachen Terminverschiebungen am 31. Januar 2017 getroffen. Die Vergabekammer sieht in dem von der Preisgerichtssitzung des Architektenwettbewerbs abweichenden Ergebnis im nachgeschalteten Auswahlverfahren einen unzulässigen Verfahrensverstoß und vertritt die Ansicht, dass dem Erstplatzierten des Architektenwettbewerbs der Planungsauftrag hätte erteilt werden müssen.

Da die Entscheidung grundsätzliche Wirkung auf alle künftigen gleichartigen Wettbewerbe hätte, ist vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer eingelegt worden. Die erste Anhörung fand am heutigen Tag statt, mir liegt allerdings noch kein aktueller Bericht vor.

Dieses neue Verfahren könnte aufgrund der mehrfachen Verschiebung des bisherigen Verhandlungsverfahrens um bislang ca. acht Monate zu einer weiteren Verzögerung des Projekts von voraussichtlich bis zu einem Jahr führen. Um die Verzögerung des Projektablaufs zu minimieren, wur

den zwischenzeitlich weitere Vergabeverfahren vorangetrieben, jedoch konnten wegen des ausstehenden Ergebnisses des Vergabekammerverfahrens keine Aufträge erteilt werden.

Inwieweit dieses Verfahrensergebnis oder diese Verfahrensergebnisse jetzt umgesetzt werden können, wird derzeit geprüft. Die Mittel für den Bau des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums stehen aus der Feuerschutzsteuer uneingeschränkt zur Verfügung.

Zusatzfrage, Herr Abg. Franz.