Wichtig ist uns auch – das greifen wir neu auf – die befristete Zurückhaltung. Sie ist immer wieder Thema bei den Experten. Hierbei geht es um Personen, die freiwillig in eine Einrichtung kommen, die weiterhin eine Fremd- oder Eigengefährdung haben. Hier geht es um die fürsorgliche Zurückhaltung innerhalb von 24 Stunden zum Schutz des Patienten.
Was uns als Sozialdemokraten fehlt, ist eine Korrektur der Zwangsmaßnahme bei einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten. Sie wollen das auch reduzieren. Warum passen wir dann nicht gemeinsam das Gesetz an die UNBehindertenrechtskonvention an? Das fehlt leider momentan gänzlich. Wir wollen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtend ist und alle Sollvorschriften zu Mussvorschriften werden. Darüber müssten wir uns eigentlich einig sein.
Sie haben leider bezüglich der Regelungen bei Zwangsbehandlungen keine Änderungen vorgesehen. Das ist ein sensibler Themenkomplex, das wissen wir alle. Das hat auch eben Herr Rock gesagt. Wir möchten steuern, dass für Patienten sowie für Fachpersonal durch Regelungen Sicherheit geschaffen wird. Zwangsmaßnahmen – darüber sind wir uns einig – sollen nach wie vor letztes Mittel sein.
Hinsichtlich der Patientenrechte und auch aus medizinethischer Sicht ist es gut, wenn Zwangsbehandlungen nur nach erneuter richterlicher Genehmigung nach einer gewissen Wartezeit erfolgen. Hierdurch ist unter anderem auch gewährleistet, dass eine Zwangsmaßnahme im therapeutischen Sinne durch Beziehungsarbeit mit dem Patienten geleistet werden kann.
Unsere Änderung trägt hier der Menschenrechtskonvention, aber auch den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2011 und 2013 Rechnung, wonach Zwangsbehandlungen einwilligungsfähiger Personen nicht rechtsmäßig sind, meine Damen und Herren.
Deswegen bitten wir Sie noch einmal eindringlich, über diese Festlegung von Voraussetzungen, nach welchen Kriterien Zwangsmaßnahmen zulässig und in welcher Form sie durchzuführen sind, noch einmal in die Diskussion zu gehen. Wie Herr Rock schon ansprach, sind wir alle dafür, dass diese Zwangsmaßnahmen reduziert werden.
Weitere Verbesserungsvorschläge, die wir vorsehen wollen, sind, das Tragen persönlicher Kleidung zu erlauben, das Nicht-Ausschließen von Personenkreisen bei Besuchen, bei Telefonaten und beim Schriftwechsel wie z. B. die vertraute Ärztin, der vertraute Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, die Berücksichtigung der Seelsorge, die Einrichtung von Beschwerdestellen als Mussvorschrift sowie die Einbeziehung der Sozialpsychiatrischen Dienste bei der Entlassung. Auch darauf hat Herr Rock schon hingewiesen. Nichts ist so wichtig, als dass Menschen begleitet und betreut werden, damit eine Resozialisierung bestmöglich gelingen kann.
Meine Damen und Herren, noch einmal möchte ich an Sie appellieren, Hilfen im Vorfeld besser zugänglich zu machen, Bedarfe tatsächlich flächendeckend zu decken und zum Wohle der Patientinnen und Patienten, aber auch der Fachkräfte zu agieren, also patienten- bzw. beschäftigtenorientiert.
Wir beantragen die dritte Lesung, da es, wie Sie sehen, noch Diskussions- und Überarbeitungsbedarf gibt. Wir könnten gemeinsam den ambulanten Bereich noch stärker herausarbeiten und für uns alle, für die Beschäftigten, für die Angehörigen, aber auch für die Patienten, die es am meisten betrifft, verbessern. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Bartelt, wir teilen durchaus die Freude der Menschen, die Sie vorhin zitiert haben, und die Begrüßung, dass es ein neues Gesetz gibt. Das muss man jedoch ein bisschen einsortieren. Was Sie getan haben: Sie haben immer vor dem Komma aufgehört und das Aber, das nach all dieser Freude kam, nicht genannt. – Das finde ich ein bisschen unseriös.
Man sollte noch einmal sehen, wo wir eigentlich gestartet sind. Das, was gerade novelliert wird und einen schönen neuen Namen bekommt, ist das älteste Landesgesetz zu dieser Thematik, das wir in Deutschland noch haben. Es heißt derzeit immer noch „Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen“ und stammt aus dem Jahr 1952.
Es ist also nicht verwunderlich, dass alle Fachleute unisono in ihren Ausführungen begrüßt haben, dass wir ein neues Gesetz bekommen. Selbstverständlich haben sie es begrüßt. Es war auch mehr als überfällig.
Danach haben die Fachleute ein Komma gesetzt und Aber gesagt. Das haben alle gemacht. Auch das können Sie nachlesen. Ich könnte von meinen zehn Minuten Redezeit sieben Minuten damit verbringen, die Fachleute zu zitieren, was sie alles wo und wie intensiv kritisiert haben.
Ich möchte aus der Anhörung ein einziges Beispiel nennen, das gut beschreibt, wie der Zustand tatsächlich ist. Herr Bartelt, Sie haben vorhin das Beispiel genannt, wie sehr sich jemand darüber gefreut hat, dass er 2 oder 2,5 Stellen für einen ganzen Landkreis schaffen kann. Ich möchte einen anderen Kollegen dort zitieren, der gesagt hat:
Wenn ich die Stellen schaffen würde, die ich schaffen müsste, um eine gute Arbeit zu machen und das zu leisten, was geleistet werden muss, um das Problem zu lösen, müsste ich einen Anbau hinstellen, damit ich das Personal unterbringen kann.
Ich glaube, das ist bezeichnend für unsere Situation. Wenn wir uns das anschauen und uns dann noch einmal überlegen, wie wir denn in diese Lage gekommen sind, dann sehen wir, dass das auch etwas damit zu tun hat, dass wir ein
strukturelles Problem haben. Ich will durchaus anerkennen, dass man damit Schwierigkeiten hat, dieses Problem zu lösen, weil die Krankenkassen eben ein sehr schwieriger Verhandlungspartner sind. Das will ich überhaupt nicht in Abrede stellen.
Auf der einen Seite haben wir die Situation, dass dann, wenn der Mensch in ärztlicher Behandlung oder in der Klinik ist, die Finanzierung klar geregelt ist. Das betrifft dann die Krankenkassen. Aber dann, wenn der Mensch nicht in ärztlicher Behandlung ist, sondern sich krank, wie er ist, eben entzieht und wir mit anderen Möglichkeiten versuchen müssen, an ihn heranzukommen oder ihm andere Angebote zu machen, fühlen sich die Krankenkassen eben nicht zuständig. Dann ist es ein Problem der öffentlichen Hand und damit auch einer anderen Finanzierung.
Klar ist das ein Problem. Aber das muss man lösen. Das haben andere Länder weitestgehend gelöst. Das ist immer noch an vielen Stellen sehr suboptimal. Man muss mit den Krankenkassen auch klar verhandeln. Denn die sind doch diejenigen, die am Ende weniger Geld ausgeben müssen, wenn weniger stationär behandelt werden muss, was ja bekanntermaßen die teuerste Form der Behandlung ist. Das bedeutet: Weniger stationäre Behandlung geht zugunsten der Krankenkasse und zulasten der Finanzierung der öffentlichen Hand.
Außerdem hat man ein Schnittstellenproblem, nämlich die Frage, wie man gut miteinander kommuniziert. Aber das haben viele Bundesländer sehr gut gelöst. Da gibt es auch in Hessen gute Beispiele, die man sich ansehen und ausweiten kann.
Wenn man die guten Beispiele anschaut und benennt, stellt man fest, dass viele davon Modellversuche sind, die zeitlich befristet sind und die auch wirtschaftlich – eben weil sie zeitlich befristet sind – eine Befristung haben. Hier muss man also doch zumindest einmal sicherstellen, dass man die Dinge, die gut laufen, verstetigen kann – und das ganz schnell.
Ich hätte mir gewünscht, wir hätten eine andere Debatte zu diesem Gesetz gehabt, nämlich eine Debatte, in der man sich sehr viel entschiedener zusammensetzt, um das Problem zu lösen. Wir hätten überlegen müssen, wie man die Probleme an der Schnittstelle in den Griff bekommt und wie man benennen kann, wo die finanziellen Grenzen sind und was im Rahmen dieser Grenzen möglich ist, wenn man denn diese Grenzen im Auge behalten muss, was ich ja bei einer Regierung durchaus verstehe. Ich möchte hier nicht ein Wünsch-dir-was machen; denn da hätte ich viele Wünsche. Aber ich glaube, man muss lösungsorientierter arbeiten, als Sie das an dieser Stelle getan haben.
Das bedeutet für mich auch, sich mit den Beteiligten zusammenzusetzen und zu formulieren, wie das Ziel am Ende aussehen soll, um die Hilfe für Menschen zu organisieren, die psychisch krank sind. Das tut dieses Gesetz eben leider nicht.
Auch hier muss ich Ihnen, Herr Dr. Bartelt, noch einmal widersprechen, wenn es um die Anzahl geht. Sie haben diejenigen beschrieben, die vom Sozialpsychiatrischen Dienst erfasst sind. Die haben Sie mit 5 % beziffert. Das ist sicherlich richtig. Da sind aber nicht alle die erfasst, die mit ihrer Krankheit gar nicht behandelt werden, die irgendwie irgendwann somatisieren und womöglich daran ver
sterben. Da sind all diejenigen nicht erfasst, die sich auf eigene Faust einen Arzt oder einen Therapeuten gesucht haben, von ihrem Hausarzt behandelt werden, irgendwie medikamentiert werden oder die sich in Psychotherapie befinden und es gar selbst zahlen und die dort nicht aufschlagen.
Das heißt, dass die tatsächliche Zahl der Erkrankten deutlich höher als 5 % ist. Das muss man sich einfach noch einmal klarmachen. Wir reden hier von einem durchaus relevanten Anteil unserer Bevölkerung, und zwar aller Altersgruppen. Wenn wir uns das also klarmachen, ist die Notwendigkeit, dass wir damit umgehen müssen, also noch viel dringlicher. Wir müssen es wirklich hinbekommen, zu sagen, dass wir ein Ganzes brauchen, in dem zusammengearbeitet wird. Wir müssen diese starren Grenzen überwinden. Das ist eine Mammutaufgabe.
Wir hätten ein Gesetz haben können, in dem man sagt: Das hier ist jetzt der erste Schritt, und in zwei oder drei Jahren, wenn wir diesen umgesetzt haben, sehen wir weiter. – So ist das Gesetz nicht angelegt. Wir können das nicht mit einem Mal stemmen. Wir können nicht bei einem bestehenden System mit einem Schnipp sagen: Wir schreiben ein Gesetz auf, das machen wir gut und perfekt, und ab morgen wird die Welt besser. – Wir haben weder die Räumlichkeiten noch das Personal, noch die Strukturen. Das alles muss entwickelt werden. Wir haben bei den Gesundheitsämtern zum Teil gar nicht das Geld, um die Ärzte, die man brauchen würde, zu bezahlen. Sie alle klagen doch darüber. Das ist doch ein riesiges Problem.
Wenn man auf einem Markt, der ohnehin abgeschöpft und sehr eng ist, versucht, Personal zu finden und auszuweiten, dann muss man dem Personal auch gute Angebote machen können. Dazu sind die Bedingungen überhaupt nicht gegeben. Sie klagen doch jetzt schon darüber, dass Sie Schwierigkeiten haben, die Stellen zu besetzen, die Sie dringend besetzen müssten – und das nicht erst seit gestern, sondern seit Jahren. Da muss man sich doch auch ganz ehrlich in die Augen sehen und sagen, wo die Probleme sind, und sie benennen. Von daher wäre ein gestuftes Gesetz möglicherweise hilfreich gewesen, wenn man sagt: Wir machen jetzt den ersten Schritt, um dann den zweiten, den dritten und vierten folgen zu lassen und einmal an irgendeiner Stelle zu beschreiben, wie es aussehen soll, wenn es am Ende gut ist.
Dieses Gesetz ist so schlecht, dass alle unisono gesagt haben: Ja, wir freuen uns, dass ein neues Gesetz auf dem Tisch liegt – und jetzt kommt noch einmal ein wörtliches Zitat –, „auch wenn es ganz schlecht ist“. Das muss man doch zur Kenntnis nehmen. Ihre Änderungsvorschläge sind wenig hilfreich, lösen die Probleme nicht, und man hätte das, was die SPD eingebracht hat, zumindest einmal ernsthafter diskutieren müssen, weil es nämlich viele der Schwächen des Gesetzes wirklich abmildern würde.
Es ist damit auch noch nicht gut. Ich glaube, mit diesem Ansatz kann man nicht wirklich ein gutes Gesetz daraus machen, weil man tatsächlich anders hätte herangehen müssen. Sie sind gut beraten, sich vor der dritten Lesung noch einmal ausführlich zu beraten, mit den Menschen zu reden, die mit diesem Gesetz arbeiten, mit den Betroffenen zu reden und zu überlegen, ob Sie nicht noch einmal ein großes Stück weit zurückrudern und einen neuen Ansatz machen, auch wenn das bedauerlicherweise bedeutet, dass wir noch eine Weile mit dem anderen Gesetz leben müssen.
Oder wir sagen gemeinsam: Wir machen das hier jetzt, um aber sofort in die nächste Phase zu gehen. Auch das wäre eine Möglichkeit. Aber das, was Sie uns angeboten haben, ist keine Lösung, es hilft den Menschen wenig, und das sollten Sie dringend überdenken. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schott hat es angesprochen: Nach mehr als 60 Jahren soll das alte Freiheitsentziehungsgesetz endlich durch ein modernes Gesetz abgelöst werden. Wir haben es in erster Lesung eingebracht. Wir behandeln heute die zweite Lesung.
Frau Kollegin Schott, ich bin froh, dass ein Themenkomplex, den wir in der ersten Lesung noch sehr strittig hier diskutiert haben, heute von Ihnen nicht noch einmal vorgebracht wurde. Ich denke, mindestens das hat die Anhörung gezeigt: Niemand hat mehr gefordert, Zwangsmaßnahmen grundsätzlich zu verbieten. Niemand hat mehr, so wie sie es einmal gefordert haben, gesagt, dass jegliche Zwangsmaßnahme gegen psychisch Kranke ein Verstoß gegen die UN-Konvention sind oder gegen Menschenrechte verstößt. Niemand hat das in der Anhörung bestätigt. Es gab von allen Menschen, die dort waren, wie auch von Ihrem Experten, einem Chefarzt aus einer Klinik, der selbst Zwangsmaßnahmen durchführt, den dringenden Wunsch, die Zwangsmaßnahmen zu reduzieren. Da kann ich Ihnen sagen: Das ist der Wunsch aller Fraktionen. Das habe ich jetzt herausgehört. Wenn Menschen eine psychische Krise haben, dann darf es nur eine Ultima Ratio, die letzte Möglichkeit sein, Zwangsmaßnahmen und Freiheitsentziehung anzuwenden. Genau das steht genau so in diesem Gesetz drin. Das ist auch so aufgegriffen worden.
Bei der Anhörung gab es also große Zustimmung zu dieser Frage, die zum Teil sehr ideologisch diskutiert wurde.
Dieses Gesetz stellt außerdem sicher, dass Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke endlich gesetzlich zusammengeführt werden. Das ist eine gute Überlegung. Sie haben selbst gesagt, Frau Kollegin Dr. Sommer, dass Hessen sehr spät dran ist. Der Vorteil, wenn man spät dran ist, ist: Man kann die Erfahrungen anderer Bundesländer auswerten.
Ich verrate Ihnen wenige Geheimnisse, wenn ich sage: Viele dieser Formulierungen basieren auf Gesetzgebungen anderer Bundesländer. Insofern – Herr Kollege Rock ist wieder im Raum –: Die Beklagbarkeit und die Frage, ob das juristisch unbestimmt ist oder nicht, hat sich für uns qua aktivem Handeln erledigt. Seit mehreren Jahren sind andere Gesetze in Kraft. Sie sind nicht beklagt worden. Es gibt da auch überhaupt keine juristischen Gefahren. Genau darauf basiert unser Gesetzentwurf. Die Gefahr einer juristischen Beklagbarkeit ist sehr gering.
Hier sitzen so viele Juristen. Sie wissen selbst: Man kann alles beklagen, und wie es ausgeht, weiß man in der Regel nicht. Aber wir können es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass das, was wir geschrieben haben, rechtlich unzulässig ist.
Das Ergebnis dieses Entwurfes atmet auch den Geist der Prävention. Ich habe es gesagt. Wir versuchen, alles daranzusetzen, um die Prävention zu stärken. Mit der Stärkung der Sozialpsychiatrischen Dienste wird noch einmal eine Struktur in Hessen gestärkt, sodass es tatsächlich gelingt, schon so früh wie möglich die Angebote zu koordinieren. Denn jemand, der Ihnen zugehört hat, hat den Eindruck: In Hessen gibt es ja praktisch nichts, und dieses Gesetz muss erst einmal alles neu erfinden. – Wir haben gute ambulante Behandlungsstrukturen. Wo wir einen Fachkräftemangel haben, gerade bei Kinderpsychiatern oder auch bei Psychotherapeuten, da fehlen uns in der Tat Fachkräfte.
Aber wir haben eine gute ambulante Struktur. In tiefen Krisen gibt es dann die Psychiatrien und die Krankenhäuser – auch das gibt es schon. Wir mussten jetzt zwei Dinge regeln, zum einen die Frage, wie man so früh wie möglich eine Unterbringung verhindern kann. Das wird uns dadurch gelingen, dass wir eben diese ambulanten Strukturen besser koordinieren und besser fördern.
Da haben wir einen Dissens zu Ihnen, Frau Dr. Sommer: Ich möchte die Krisendienste nicht nur deshalb nicht gesetzlich festschreiben, weil es konnex ist und teuer wird, sondern weil wir die Hauptverantwortlichen, nämlich die Kassenärztliche Vereinigung über die ärztlichen Bereitschaftsdienste und die Krankenkassen – die eigentlich einen großen Gewinn daran haben, wenn die teuerste Versorgung, nämlich die Krankenhausunterbringung, nicht stattfindet –, komplett aus der Verantwortung entließen, wenn wir es als gesetzliche Vorschrift formulieren würden.