Protokoll der Sitzung vom 28.06.2017

Über die Frage, ob die Vereinsförderung für die Betreuungsvereine verbessert werden muss oder nicht, sollte man sich tatsächlich in Ruhe unterhalten. Wir nähern uns einem Doppelhaushalt. Man kann seine Vorstellungen einbringen. Aber in jedem Fall muss man die Finanzierung von Betreuungsvereinen nicht in einem Gesetz niederschreiben. Darüber kann man reden. Man kann das natürlich tun. Theoretisch und praktisch ist das auch möglich. Aber es stellt sich die Frage, ob man das tatsächlich in einem Gesetz konkret vorschlagen muss. Man kann natürlich im Haushalt immer festlegen, wenn man etwas mehr tun will. Aber man muss das nicht in ein Gesetz hineinschreiben. – Das wäre meine Erwiderung auf Ihren Vorschlag.

Wie dem auch sei: Wir haben über den Sommer die Möglichkeit, die Regierungsunterlagen noch intensiver zu diskutieren und zu reflektieren, und wir sehen uns wieder. Ich glaube aber, das Gesetz ist relativ unspektakulär. Hier stehen viele Besucherinnen und Besucher. Es gibt tatsächlich spannendere Themen als so ein relativ kleines Gesetz. Es gibt große Streitpunkte in diesem Hause. Es scheint so zu sein, als ob das bei diesem Gesetz nicht so ist. Ich glaube, es ist in der Sache auch richtig. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die Debatte ist beendet.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. Das ist der allgemeine Wunsch.

Damit wären wir am Ende der Beratungen am Vormittag. Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, dass wir um 15 Uhr weitermachen. Das heißt, es ist Mittagspause bis 15 Uhr. Ich freue mich, dass Sie sich auch freuen. Herzlichen Dank. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 12:25 bis 15:01 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich hebe die Sitzungsunterbrechung auf.

Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der FDP betreffend „Ehe für alle“ endlich umsetzen, Drucks. 19/5066. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird das Tagesordnungspunkt 70. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Herr Kollege Rudolph hat das Wort zur Geschäftsordnung.

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. – Ich will nur darauf hinweisen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, dass dieser Tagesordnungspunkt am Ende der morgigen Tagesordnung aufgerufen wird, weil am Freitag im Bundestag darüber entschieden wird.

Sie kommen mir etwas zuvor. Genau das wollte ich gerade erklären. Es gibt Einigkeit, diesen Tagesordnungspunkt am Donnerstagabend vor Tagesordnungspunkt 58, den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, aufzurufen.

Dann können wir wieder in die Tagesordnung eintreten.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Beschlussempfehlungen machen wir heute!)

Nein, die Beschlussempfehlungen behandeln wir in der Regel am Donnerstag. Heute behandeln wir die Beschlussempfehlungen zu den Petitionen, und morgen kommen die anderen Beschlussempfehlungen dran.

(Zuruf: Umgekehrt! – Günter Rudolph (SPD): Wir machen es wie verabredet! Alles gut!)

Auf jeden Fall wird das der letzte Tagesordnungspunkt, der diskutiert wird. Ich kann das im Prinzip hier nur wiedergeben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Rechte von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und verwirklichen – Drucks. 19/4876 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 66:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Wahrung und Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in

Hessen durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Landesregierung – Drucks. 19/5057 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erste spricht Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor 25 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ratifiziert. Den sogenannten Ausländervorbehalt, der ausländische Kinder und Jugendliche von ihren aus der UN-Kinderrechtskonvention resultierenden Verpflichtungen ausschloss, hat die Bundesregierung nach jahrelang vorgebrachter Kritik im Jahr 2010 endlich zurückgenommen.

Wie sieht es aus mit der Umsetzung dieser Konvention in Recht und Wirklichkeit? Im Grundgesetz gibt es nur Aussagen über Kinder, aber nicht für sie. Außerdem finden sich in zwei Landesverfassungen keine Aussagen zu Kinderrechten. Dies betrifft Hamburg und Hessen. Ich hoffe, das wird sich ändern.

Sie haben sicherlich alle in den letzten Tagen den Hessentag besucht. Dort konnten Sie eine deutliche Verletzung der Kinderrechte beobachten. Kinder jeglichen Alters konnten Panzer, Fahrzeuge und Flugzeuge der Bundeswehr erklettern. Ihnen wurde der Dienst in der Armee schmackhaft gemacht. Dies in einem ausgedehnten Gelände in Rüsselsheim.

(Zurufe von der CDU: Ei, ei, ei!)

Jetzt können Sie hier zwar raunen. Sie sollten sich aber anhören, was der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland am 31. Januar 2014 beschlossen hat:

Die Aufnahme von Kindern in die Bundeswehr sollte nicht vor dem 18. Lebensjahr geschehen. Jegliche Art von an Kinder gerichteten Werbekampagnen der Bundeswehr soll verboten werden.

So weit die UN-Kinderrechte.

(Beifall bei der LINKEN)

Das scheint die Hessische Landesregierung aber nicht zu interessieren und die CDU-Fraktion, wie man eben deutlich hören konnte, offensichtlich auch nicht. Denken Sie noch einmal über Ihr Verhältnis zu den Kinderrechten nach.

(Holger Bellino (CDU): Wir haben eine andere Einstellung! Die Bundeswehr sorgt für Frieden und Freiheit! – Weitere Zurufe von der CDU – Glockenzeichen der Präsidentin)

Vor Ort wurde das Thema durchaus auch von Mitgliedern Ihrer Partei viel kritischer gesehen und die Präsenz der Bundeswehr in Schulen und bei Festen als nicht vereinbar mit dem Jugendschutz und den Kinderrechten angesehen. Diese Meinung sollte sich in diesem Land endlich durchsetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

DIE LINKE hat Ende März eine Kinder- und Jugendrechtetagung durchgeführt. Dabei wurde anhand von vier Kinder- und Jugendrechten die Diskussion mit Vereinen, Jugendverbänden, Experten aus der Jugendhilfe und den Bildungs- und kommunalen Einrichtungen geführt.

Da wäre als Erstes das Recht auf Unverletzbarkeit. Hierbei beziehe ich mich auf Art. 19. Darin werden die Staaten aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, „um das Kind vor jeder Form von körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich sexuellen Missbrauchs zu schützen“.

Das erinnert mich an die kürzlich stattgefundene Anhörung im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags, die sich mit Medikamenten- und Impfversuchen an Heimkindern beschäftigt hat. Diese haben in den Fünfziger- bis Siebzigerjahren stattgefunden. Man weiß leider nicht viel darüber. Man weiß nicht, wie man einen neuerlichen Missbrauch von Kindern, die schutzbefohlen sind, verhindern kann.

Selbst die sehr nahe liegende Unterstützung der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte wird von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Seit dem 1. Juni arbeitet diese Ombudsstelle unter der Trägerschaft eines gleichnamigen Vereins unabhängig von Organisationen. Die Information, Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen zur Stärkung und Sicherstellung ihrer Rechte vor allem in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien gehen Gott sei Dank auch ohne die Unterstützung des Landes weiter.

Wenn die „Aktion Mensch“ nicht zwei Jahre lang die Förderung übernommen hätte, wäre Schluss damit gewesen. Die Landesregierung stellt sich hier seit Jahren ohne nachvollziehbare Gründe stur. Wollen Sie in 20 Jahren wieder einen Fonds auflegen, weil herauskommt, dass es zu irgendwelchen Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen gekommen ist? Wenn nicht, dann müssen Sie jetzt begleitende Institutionen schaffen und Unterstützung leisten, um genau das zu verhindern. Das wäre jetzt die Aufgabe des Tages. Da ducken Sie sich aber weg.

(Beifall bei der LINKEN)

In Hessen fehlen ein Konzept und eine Strategie für eine systematische und fachliche Beratung von Opfern von sexuellem Missbrauch und die Fachberatung für alle, die mit diesen Kindern zu tun haben. In jeder größeren Stadt bzw. in jedem Kreis sollte eine Fachberatungsstelle mit jeweils drei Beratern vorhanden sein.

Ein ganz anderes Thema, das ganz schwierig ist. Auch an dieser Stelle gibt es in dieser Regierung einfach nicht das richtige Verständnis für die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dies betrifft Abschiebungen. Nicht nur in Hessen werden Kinder aus dem Unterricht geholt, um abgeschoben zu werden. Nicht alle Fälle wurden so bekannt wie der Fall der jungen Frau aus der Wetterau, des Berufsschülers aus Nürnberg und der in Duisburg geborenen 14-Jährigen. Sie werden von der Polizei aus der Schule abgeholt, in ein Flugzeug gesetzt und in das Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben.

Wie sagte eine Mitschülerin zum Ordnungsamt: „Wie kann das Land etwas tun, das mich am Staat zweifeln lässt?“ – Überlegen Sie gut, was Sie an dieser Stelle Kindern und Jugendlichen – egal ob es inländische oder sogenannte ausländische Kinder sind – antun; denn das hat Konsequenzen für die Zukunft.

(Beifall bei der LINKEN)

Das hat nicht nur Konsequenzen für die abgeschobenen Kinder, sondern auch für diejenigen, die erleben, wie der Staat gegen Menschen, gegen Mitschülerinnen und Mitschüler vorgeht.

Hinsichtlich des Rechts auf umfassende Bildung hatte meine Kollegin Gabi Faulhaber in der letzten Plenarsitzung die Gelegenheit, unsere Position zu der schlechten Arbeitssituation der Lehrkräfte an den Schulen, zu den fehlenden Lehrkräften und fehlenden Ressourcen, zur mangelnden Umsetzung der Inklusion usw. zu konkretisieren.

In Art. 29 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein müsse, „die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen“ und „dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten … zu vermitteln“. Insofern muss sich noch viel in diesem Land ändern.

Kinder müssen die Möglichkeit haben, eine gute frühkindliche Bildung auch ohne Einschränkung durch den Geldbeutel der Eltern zu erhalten. Sie brauchen Ganztags- und Gesamtschulen mit einer umfassenden Bildung. Das Land muss sich bei der Schulsozialarbeit engagieren und kann auch die Integrationskräfte nicht nur auf die Kommunen abladen.

An dieser Stelle möchte ich noch etwas zum Zustand der Gebäude sagen, weil es heute Morgen wieder einmal Angriffe gegen die GEW und deren Aussagen gab. Sie alle sind eingeladen. Die Fotos auf der Einladung sind keine Fakes und keine Fake-News, sondern Schulen dieses Landes. Sie alle sind aufgefordert, sich mit der GEW in Verbindung zu setzen und sich die Schulen anzusehen. Dann können Sie vor Ort sehen, ob die GEW recht hat oder ob Sie recht haben. Das ist doch ein ganz einfacher Prozess.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))