Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

Drittens. Auch konnte die Kritik an den Bewerbungssemestern nur unzureichend entkräftet werden.

Ein weiterer Punkt ist: In den im Gesetz zum Staatsvertrag enthaltenen Regelungen sahen die Hochschulen einen Standortnachteil, der nicht aufgelöst werden konnte, wenngleich sich die Regelungen des Staatsvertrags bundesweit auswirken werden. Darüber hatten wir heute kurz gesprochen.

Letzter Punkt – ein weiterer Kritikpunkt –: Die Frage der langfristigen Finanzierung kann nicht abschließend geklärt werden, obwohl das auch die Bundesangelegenheiten betrifft und deshalb in Hessen nicht davon losgelöst entschieden werden kann.

Eben vor diesem Hintergrund sehen wir sowohl bei dem Gesetz als auch bei dem Staatsvertrag einige Punkte, bei denen wir die Auffassung nicht uneingeschränkt teilen. Deshalb werden wir uns enthalten. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Dr. Blechschmidt. – Das Wort hat Minister Boris Rhein.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Ich werde es versuchen. Ich will nur zwei, drei Sätze sagen. – Frau Dr. Sommer, ich bin wirklich zutiefst darüber erfreut, dass Sie sich der Sorgen der hessischen Hochschulen so intensiv annehmen, wie Sie es hier dargestellt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Ja- nine Wissler (DIE LINKE))

Darüber werden sich die Hochschulen freuen; denn das ist das erste Mal seit Jahrzehnten, dass sie erfahren, dass sich die Sozialdemokraten um sie kümmern wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – René Rock (FDP): Zweite Runde!)

Insoweit glaube ich, in den Hochschulen wird man, wenn man das hört, einen echten Luftsprung machen.

Ich will aber auch sehr deutlich, jedoch ganz versöhnlich sagen – Frau Dr. Sommer, da sind wir gar nicht so weit auseinander –: Ich kann die Vorbehalte der hessischen Hochschulen durchaus nachvollziehen, die die noch bestehenden technischen Probleme des DoSV und natürlich auch den mit der Anbindung an das Verfahren verbundenen Arbeitsaufwand betreffen. Ich kann das in der Tat alles nachvollziehen.

Zu Frau Prof. Brühl, die nicht Kanzlerin der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main ist – wie Sie gesagt haben –, sondern Vizepräsidentin, hatte Herr May schon alles gesagt, was zu sagen ist. Aber – das sage ich jetzt im Hinblick darauf, dass ich die Vorbehalte nachvollziehen kann – das sind doch Unwägbarkeiten, denen sich alle Hochschulen in ganz Deutschland ausgesetzt sehen, wenn sie sich hier anbinden. Das unterscheidet uns im Übrigen von vielen anderen Bundesländern in Deutschland: Wir unterstützen die hessischen Hochschulen bei der koordinierten Anbindung von Studiengängen. Ich will sehr deutlich betonen, dass sich dann auch wirklich jemand um die Sorgen der Hochschulen kümmert – auch in finanzieller Hinsicht.

Deswegen haben wir mit der für diese Landesregierung bekannten Einigkeit, freundlichen Fröhlichkeit und fröhlichen Freundlichkeit – die zwischen Landesregierung und Hochschulen gepflegt wird – mit den für die Anbindung an das DoSV infrage kommenden Hochschulen ein verbindliches Anbindungskonzept erarbeiten können. Ich gehe davon aus, dass die Vorteile des DoSV und die erwünschten Koordinierungseffekte auf der Hand liegen. Da muss man nun wirklich nicht so tun, als sei das alles unsinnig und falsch.

Ich glaube, die Vorteile werden umso deutlicher zutage treten, je mehr sich die Hochschulen beteiligen. Deswegen sollte man denen jetzt nicht einreden, dass das alles nicht klappt, nicht läuft und hochgefährlich ist, wenn sie fragen, was da passiert. Vielmehr sollte man die Hochschulen ermutigen und unterstützen. Genau das tun die Landesregierung und die sie tragende Mehrheit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr May und Frau Wolff haben alles Erforderliche zu diesem Thema gesagt. Damit kann ich zum Kern der Sache kommen. Der Gesetzentwurf ist in der Tat gegenüber der ersten Lesung inhaltlich unverändert geblieben, was aber daran liegt, dass das einfach die Krux der Staatsverträge

ist. Auch da muss man nicht so tun, als hätte man die Demokratietheorie erfunden und würde hier vertiefteste Diskussionen darüber führen.

Das Problem ist, dass der Inhalt verhandelt ist und das Paket nicht wieder aufgeschnürt werden kann. Es bleibt bei dem, was die beiden Abgeordneten gesagt haben: Entweder man sagt Ja und ist dabei, oder man sagt Nein, und es ist gescheitert.

Deswegen kann ich nur sagen: Ich bin der festen Überzeugung, das ist der richtige Weg. Insoweit gebe ich meine heutige Rede zu diesem Thema zu Protokoll. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Siehe Anlage 6 – Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, wir wollten es hier oben gar nicht glauben, aber Kollege Gernot Grumbach hat sich noch einmal zu Wort gemeldet – was ihm auch zusteht. Bitte sehr.

(Zurufe)

Jeder Redebeitrag hat die Konsequenzen, die er herausfordert. Das ist ziemlich einfach.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der FDP und der LINKEN – Unruhe – Glockenzeichen des Präsi- denten)

Die Frage ist, ob in einer Anhörung Halb-Zuhören oder Ganz-Zuhören das richtige Verfahren ist. Wir sind für Ganz-Zuhören.

Ich will nur drei Sätze zur Vorgeschichte sagen, denn ohne diese ist das Ganze nicht verständlich. Unter Beihilfe der Hessischen Landesregierung ist die schwer zu handhabende Institution ZVS kaputt gemacht worden, ohne eine Ersatzlösung zu haben. Ihre Ersatzlösung funktioniert seit über zehn Jahren nicht. Wir reden über diese. Zu dieser Ersatzlösung wird ein Staatsvertrag gemacht.

Währenddessen sind unsere hessischen Hochschulen spitze. Sie haben es nämlich geschafft, Verfahren zu entwickeln, mit denen es schneller geht als mit all den zentralen Verfahren. Sie haben also bereits all die Vorteile, sollen aber jetzt, wenn es hart auf hart kommt – das kann im schlimmsten Fall den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften passieren –, bei dieser Stelle für eine Beratungsleistung zahlen, d. h. für die Konzepte, die sie selbst entwickelt haben.

Wir finden, dass dieser Staatsvertrag ein schlechter Staatsvertrag ist. Zu ihm kann man nur Ja oder Nein sagen. Wir haben in der Tat die klassische Wahl, zu sagen: „Es haben so viele Ja gesagt, dann sagen wir auch Ja“, oder wir sagen: „Es ist ein so schlechter Staatsvertrag, dass man Nein sagen muss“. Genau das tun wir. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Grumbach. – Damit sind wir am Ende der Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung, Drucks. 19/4815, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Dann ist dieser Gesetzentwurf mit der eben genannten Mehrheit angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Elftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften – Drucks. 19/5301 zu Drucks. 19/5222 zu Drucks. 19/4970 –

Berichterstatter ist unser Kollege Hugo Klein. Bitte sehr.

Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses zum vorgelegten Gesetzentwurf mitteilen: Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/5220 sowie des mündlich eingebrachten Änderungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Art. 6 die Wörter „und der Unterbringung im offenen Vollzug nach § 16 Abs. 2“ zu streichen, in dritter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Berichterstatter Hugo Klein. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Hofmann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Sammelgesetz zur Änderung von über zehn Rechtsvorschriften dürfen wir uns nun in dritter Lesung noch einmal befassen. Ich möchte nur noch auf zwei inhaltliche Aspekte zu sprechen kommen. Die dritte Lesung ermöglicht es uns, trotz der Fülle von Vorschriften das eine oder andere noch einmal separat zu beleuchten.

Erstens. Das Vergabegesetz soll geändert werden. Ich will für die SPD-Landtagsfraktion noch einmal deutlich machen, dass wir im Gegensatz zu dieser Landesregierung für ein Tariftreue- und Vergabegesetz stehen, das insbesondere eine wirkungsvolle Prüfung der Vergabe beinhaltet.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen im Gegensatz zu Ihnen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif

entlohnen, und zwar unabhängig von der Höhe des Auftragswertes. Wir wollen effektiv Lohndumping beenden, und dafür brauchen wir eine echte Kontrolle. Dafür steht die hessische SPD.

(Beifall bei der SPD)

Ich will noch einen zweiten Aspekt ansprechen, der hier auch noch nicht zum Tragen gekommen ist, der aber im Hauptausschuss beraten worden ist. Sie wissen, dass das Privatrundfunkgesetz in seiner Geltungsdauer verlängert werden soll. Die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass in Gänze auch mit dem Rundfunkstaatsvertrag eine größere Änderung ansteht. Dazu will ich für uns schon einmal ankündigen, dass wir in diese Debatte die paritätische Gremienbesetzung einbringen werden. Ich denke, dazu gibt es im Plenum, aber auch in dem zuständigen Fachausschuss noch das eine oder andere zu diskutieren.

Lassen Sie mich damit schließen, dass ich es bedauere, dass gerade bei diesem Sammelgesetz das grundsätzliche Problem der Evaluierung und dessen, was das Parlament nicht erfährt, leider nicht gelöst wurde. Ich bedauere auch, dass dieses Gesetzgebungsverfahren sehr holprig war, dass Sie erst sehr spät nachjustiert haben und entsprechend nicht sauber gearbeitet haben. Deshalb können und werden wir diesem Gesetzentwurf in Gänze nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Karin Müller (Kassel) , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Torsten Warnecke (SPD): Herr Präsident, es ist 20 Uhr! Tagesschau!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin immer wieder überrascht, was Sie sich alles Neues ausdenken, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Das HVTG haben wir im Ausschuss schon zweimal beraten; es sind Anpassungen an bestehende Gesetzgebungsverfahren – mehr nicht. Wenn Sie jetzt wieder inhaltlich ankommen und sagen, Sie wollten ein HVTG, das die Einhaltung der Vergaberichtlinien berücksichtige usw., dann hätten Sie doch einen Änderungsvorschlag vorlegen oder einen Gesetzentwurf einbringen können. Aber nein, in der zweiten Lesung war davon auch noch kein Wort.