Soweit es das Land Hessen und die hessischen Hochschulen betrifft, haben wir auch hier wieder gemeinsam eine verstärkte Berücksichtigung der naturwissenschaftlichen und technischen Studiengänge bereits in den Zielvereinbarungen ab 2007 vereinbart, und zwar im Rahmen der über den Hochschulpakt 2020 zur Verfügung gestellten Mittel. Für Studierende dieser Bereiche wurden den Hochschulen erhöhte Mittel zugesprochen. Der Gedanke findet seine Fortführung natürlich auch im aktuellen Hochschulpakt, der ab 2016 bis 2020 gilt. Hier haben wir gemeinsam vereinbart, die HSP-2020-Mittel gezielt zur Erhöhung des Anteils der Studierenden an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu nutzen, und zwar insbesondere im Schwerpunkt MINT. Diesem gemeinsamen Agieren von Landesregierung und Hochschulen ist es zu verdanken, dass der Anteil der MINT-Studierenden und der entsprechenden Absolventinnen und Absolventen auch in Hessen stark gesteigert werden konnte.
Jetzt noch zwei Zahlen: Studierten 2007 noch 53.009 Studierende ein MINT-Fach an einer hessischen Hochschule, so waren es 2016 schon 101.086 Studierende. Das zeigt, was für eine Entwicklung in diesem Bereich stattgefunden hat. Die Anzahl der Absolventen in einem MINT-Fach stieg sogar von 7.035 im Jahr 2007 auf 14.211 im letzten Jahr. Das ist fast eine Verdoppelung in zehn Jahren. Insoweit kann man schon sagen: Die hessischen Hochschulen leisten hier einen wirklich ordentlichen Beitrag zu der von der OECD so positiv eingestuften Situation in Deutschland.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Energieverbrauch beim Heizen von Landesliegenschaften zu verringern?
Herr Abg. Dietz, mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird versucht, den Primärenergieverbrauch von Landesliegenschaften zu verringern. Ich erinnere an die Festlegungen rund um das Projekt der CO2-neutralen Landesverwaltung. Bereits im Jahr 2010 wurden energetische Anforderungen an den Neubaubereich einmalig so festgelegt, dass die Anforderungen gegenüber den Vorgaben der damals gültigen Energieeinsparverordnung 2009 um 50 % niedriger ausfallen mussten, je nach Gebäudetyp zwischen 30 %, 50 % oder 70 % gegenüber dem gesetzlichen Standard verschärft. Bei Sanierungen gilt seit dem gleichen Zeitpunkt die Anforderung, dass die Sanierung den Neubauvorgaben der EnEV 2009 entsprechen muss.
Im Zuge des CO2-Minderungs- und Effizienzprogramms, COME, wurden seit 2012 in insgesamt 90 Liegenschaften des Landes 160 Millionen € investiert und entsprechende energetische Sanierungen ermöglicht. Ferner wurden Fortbildungsveranstaltungen der Energiebeauftragten auf breiter Basis durchgeführt, und zwar auf der Basis eines gemeinsamen Runderlasses zur Frage des Energiemanagements.
Wie Sie dem Energiebericht, der im Frühjahr 2017 vorgelegt wurde, entnehmen können, ist der Heizenergiekennwert, wenn man ihn um Witterungseffekte bereinigt, von 2010 bis 2015 um 10 % gesunken. Wenn man das monetär umrechnet, entspricht dies einem fiktiven Einsparpotenzial von 5 Millionen €.
Wir werden dieses Sanierungsprogramm mit den Hochschulen fortsetzen. Ab dem nächsten Haushaltsjahr stehen in Summe 200 Millionen € zur Verfügung, um das, was an Verwaltungsgebäuden vollzogen worden ist, nunmehr auch an Hochschulgebäuden zu ermöglichen, nämlich Sanierungen mit energetischem Schwerpunkt.
Herr Staatsminister Dr. Schäfer, wie viele Mittel haben Sie denn einsetzen müssen, um jährlich 5 Millionen € einsparen zu können?
Da müssen wir ziemlich tief reingehen. Man müsste betrachten, was es bedeutet hätte, Neubauten nach den jeweils gültigen gesetzlichen Standards zu errichten. Außerdem müsste betrachtet werden, was es bedeutet hätte, sie nach den verschärften Standards zu errichten. Dabei müsste man sämtliche errichteten Gebäude betrachten. Außerdem wird man den erforderlichen Betrag zur Sanierung der Liegenschaften einbeziehen müssen. Dabei müsste differenziert werden danach, welche Sanierung ohne den energetischen Schwerpunkt vollzogen worden wäre und welche Sanierung mit dem energetischen Schwerpunkt vollzogen worden wäre. Man müsste also eine größere Operation
Welche Gründe haben dazu geführt, dass die erneute Ausschreibung für die Tank- und Rastanlage Herleshausen zurückgezogen wurde?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, im Mai 2017 sind die Ausschreibungsunterlagen für die Konzession zum Bau eines sogenannten Nebenbetriebs zur Bewirtschaftung der Rastanlage Werratal-Süd – ehemals Herleshausen – veröffentlicht worden. Nach der Veröffentlichung und Sichtung der Unterlagen hat ein möglicher Interessent die Ausschreibung gerügt. Das Risiko, in einem möglichen Streitverfahren zu unterliegen, wurde nach ausführlicher Prüfung als zu hoch eingeschätzt. Die Ausschreibung wurde daher aufgehoben.
Derzeit werden die Vergabeunterlagen überarbeitet und sollen noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß aber natürlich, dass der Unmut vor Ort groß ist. Der erste Versuch, dort eine Tankstelle sowie ein abgesetztes Rasthaus zu eröffnen, wurde im Frühjahr 2014 unternommen. Damals gab es auch eine Ausschreibung. Daraufhin wurde aber kein einziges Angebot abgegeben. Offensichtlich steckt da – salopp gesagt – der Wurm drin. Ich hoffe, dass wir mit der Ausschreibung, die hoffentlich am Ende des Jahres veröffentlicht wird, auf einem guten Weg sind.
Die Verkehrsanlage ist bereits seit Herbst 2015 im Betrieb. Diese wird insbesondere von Lkw-Fahrern sehr gut ange
Diese Tank- und Rastanlage wird ja nicht nur gut angenommen, sondern sie wird mehr oder weniger von LkwFahrern platt gefahren. Deswegen frage ich nach.
Es ist immer wieder von „im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten“ die Rede. Ich glaube, aufgrund des umfangreichen Vorlaufs, den wir in diesem Bereich schon hatten, ist es dringend geboten, dass seitens Ihres Hauses Druck gemacht wird, damit das schnell bearbeitet wird.
Das ist so. Wir bemühen uns an dieser Stelle. Wir setzen darauf, dass die Ausschreibung Ende dieses Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres veröffentlicht wird. Da heute der 21. November ist, ist das durchaus ein überschaubarer Zeitraum. Herleshausen hat ja eine lange Geschichte.
Wann wird der im Zuge der L 3159 viel befahrenen, in Bad Hersfeld gelegenen Meisebacher Straße in den nach Reparatur oder gar grundhafter Erneuerung heischenden Abschnitten mit Straßenbaumaßnahmen zu Leibe gerückt?
Herr Abgeordneter, ich schätze Ihre bildhafte Sprache, aber einer Straße rücken wir nicht zu Leibe, sondern wir sanieren diese.
Die Sanierung der L 3159 in der Ortsdurchfahrt Bad Hersfeld im Zuge der Meisebacher Straße ist Bestandteil der Sanierungsoffensive. Allerdings ist die L 3159 zwischen
Kirchheim und Reckerode auch Bestandteil der Sanierungsoffensive und befindet sich in einem noch schlechteren Zustand, weshalb diese Vorrang hat. Die Durchführung der zuletzt genannten Sanierungsmaßnahme ist für das Jahr 2019 geplant. Deswegen ist sie Bestandteil der Anlage II des Landesstraßenbauprogramms im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019.
Eine gleichzeitige bauliche Abwicklung beider Maßnahmen ist leider nicht möglich, da die verkehrliche Andienung des Kirchheimer Ortsteils Reckerode jederzeit gewährleistet sein muss. Wenn das nicht so wäre, käme Ihre nächste mündliche Frage.
Wir beabsichtigen, die Meisebacher Straße zur Aufnahme in das Bauprogramm 2020 vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung zur baulichen Umsetzung trifft der Haushaltsgesetzgeber mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2020. Bis zur baulichen Realisierung der Maßnahme wird Hessen Mobil im Rahmen der Streckenkontrolle regelmäßige Überprüfungen der Fahrbahn durchführen und die Verkehrssicherheit im Zuge der Aufgabenwahrnehmung im Straßenunterhaltungsdienst sicherstellen.
Wie viele Lehrkräfte waren zum Stichtag 1. Oktober im aktuellen Schuljahr mit befristeten Arbeitsverträgen an hessischen Schulen beschäftigt?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zum 1. Oktober 2017 waren 5.301 Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen an hessischen Schulen beschäftigt.