Protokoll der Sitzung vom 21.11.2017

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zum 1. Oktober 2017 waren 5.301 Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen an hessischen Schulen beschäftigt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hofmeyer.

Herr Staatssekretär, das heißt, es gibt keine Reduzierung gegenüber den Vorjahren. Wie erklären Sie sich diese Zahl, zumal die Landesregierung mit den Gewerkschaften vereinbart hat, dass sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge deutlich reduziert?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, wir haben sehr viel mehr Schüler und sehr viel mehr Lehrkräfte und deswegen auch mehr Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen an unseren Schulen.

Grundsätzlich könnten mehr als 50 % dieser 5.301 befristet eingestellten Lehrkräfte unbefristet eingestellt werden. Häufig gibt es aber Menschen, die unterrichten, aber nicht unbefristet tätig sein möchten. Oft handelt es sich dabei um Menschen, die im beruflichen Schulwesen arbeiten. Ich nenne z. B. die Friseurmeisterin, die einfach kein Interesse an einem unbefristeten Vertrag hat.

Sehr häufig handelt es sich aber auch um Menschen, die Lehrerinnen und Lehrer vertreten, die eine befristete Zeit nicht unterrichten können. Klassischerweise sind das die vielen Mütter und Väter in Elternzeit, Menschen, die krank sind oder im Sabbatjahr. Wir wollen diesen Menschen die Rückkehr an ihre Stammschule nicht verwehren.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hofmeyer.

Herr Staatssekretär, können Sie die 5.301 befristeten Arbeitsverträge danach aufteilen, wie viele davon das erste bzw. das zweite Staatsexamen haben, weil Sie gerade ausführten, dass Sie 50 % in unbefristete Arbeitsverträge überleiten könnten? Damit sagen Sie aber nicht, dass 50 % auch das erste oder das zweite Staatsexamen haben.

Herr Staatssekretär.

Ja, das ist richtig. Das sage ich nicht.

(Zuruf der Abg. Brigitte Hofmeyer (SPD))

Die befristet Tätigen besitzen zum Teil eine erste und eine zweite Staatsprüfung. Das sind grundsätzlich genau die Kollegen, die wir in den Schulen haben möchten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, solche Menschen mit unbefristeten Verträgen in die Schulen zu holen, die beispielsweise ein Diplom haben. Ich nenne als Beispiel den Diplom-Physiker oder den Diplom-Mathematiker.

Ich kann an dieser Stelle aber auch wiederum Schulleiter sehr gut verstehen, die sagen: Ich möchte zunächst einmal sehen, wie sich dieser Mensch bewährt, ich möchte sehen, wie das in der Klasse funktioniert, und dann können wir uns irgendwann auch über eine Entfristung unterhalten. – Das ist auch gut so. Das ist gut für den einzelnen Menschen; denn wenn er ein sehr guter Fachwissenschaftler ist, muss er noch lange nicht ein sehr guter Lehrer sein. Vor allem ist das aber gut für unsere Schülerinnen und Schüler. Wenn jemand, den man sich vorher nicht genau angesehen hat, unter Umständen 20 oder 30 Jahre unterrichtet, dann macht man unter Umständen weder die Schülerinnen und

Schüler noch die Eltern, noch die Kollegen, die das irgendwie auffangen müssen, fröhlich.

Herr Kollege Degen, eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie einem Großteil dieser 5.301 Personen eine Entfristung in Aussicht stellen?

Herr Staatssekretär.

Grundsätzlich könnten die Verträge entfristet werden. Aber wir stellen das nicht in Aussicht. Das ist zuallererst eine Sache der Schulen, die dann in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht – mit den Schulämtern – entscheiden, ob sie den jeweiligen Vertrag entfristen möchten.

Ich rufe die Frage 896 auf. Herr Kollege Degen.

Ich frage die Landesregierung:

In welchem Umfang werden Bewerberinnen und Bewerber mit dem ersten Staatsexamen eines Lehramts, sofern sie ein oder zwei sogenannte Mangelfächer vertreten, bevorzugt in den Vorbereitungsdienst des Landes Hessen eingestellt?

Herr Staatssekretär Dr. Lösel.

Die Festlegung und Vergabe der Ausbildungsstellen ist in den §§ 31 bis 35 der Verordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz geregelt. Gemäß § 34 der Verordnung legt das Kultusministerium die Anzahl der Ausbildungsstellen und Ausbildungsplätze sowie deren Aufgliederung nach Lehrämtern, Unterrichtsfächern und Fachrichtungen halbjährlich fest und weist sie der Ausbildungsbehörde zu. Dabei sind die Ausbildungskapazitäten der Studienseminare und Schulen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig fließen die Bedarfe an den Schulen und die Zahl der Bewerbungen in den einzelnen Lehrämtern, Fächern und Fachrichtungen in die Festlegung ein.

Außerdem legt das Kultusministerium in einem Katalog fest, in welchen Fächern oder Fachrichtungen dringender Ausbildungsbedarf besteht und für welche Fächer oder Fachrichtungen und in welchem Umfang ein besonderes Zulassungsverfahren angewandt werden kann.

Da ein Ausbildungsanspruch für alle Personen besteht, die eine erste Staatsprüfung abgelegt haben, müssen Ausbildungsplätze für alle Lehrämter und alle Fächer und Fachrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Sofern nicht besondere Ausbildungshindernisse bestehen, werden für die Mangelfächer oder die Mangelfachrichtungen in der Regel ausreichend Plätze für die Zulassung zur Verfügung gestellt, um möglichst alle Bewerberinnen und Bewerber mit diesen Fächern oder Fachrichtungen einstellen zu können.

Für die Lehrämter an Grundschulen, an Förderschulen und an beruflichen Schulen standen bei den letzten Einstellungsterminen jeweils ausreichend Stellen zur Verfügung, sodass alle Bewerbungen für diese Lehrämter berücksichtigt werden konnten. Die Frage der besonderen Berücksichtigung der Mangelfächer oder der Mangelfachrichtungen stellt sich daher für diese Lehrämter aktuell nicht.

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Haupt- und Realschulen und an Gymnasien, für die in der Regel mehr Bewerbungen vorliegen, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, regelt § 35 Abs. 5 der Verordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz. Hiernach ist eine Einstellung auch über ein Fach möglich, für das ein dringender Ausbildungsbedarf nach § 34 Abs. 2 der Verordnung festgelegt wurde. Es wird gewährleistet, dass Personen mit Mangelfächern in den Vorbereitungsdienst bevorzugt aufgenommen werden können, dem Ausbildungsanspruch aller Bewerberinnen und Bewerber jedoch stattgegeben wird.

Nehmen wir als Beispiel den Einstellungstermin 1. Mai 2017. Wir konnten dort beim Lehramt Haupt- und Realschule alle Bewerbungen des Hauptverfahrens in den priorisierten Fächern – das waren Physik, Chemie, Musik, Kunst, Ethik, Deutsch als Fremdsprache bzw. Deutsch als Zweitsprache und Englisch – berücksichtigen. Beim Lehramt Gymnasium erhielten alle Bewerbungen des Hauptverfahrens mit den Fächern Kunst, Musik, Informatik, Deutsch als Fremdsprache bzw. Deutsch als Zweitsprache, Chemie und evangelische Religion ein Einstellungsangebot.

Herr Degen, Frage erledigt? – Sie sind geschafft; das ist in Ordnung.

Ich rufe die Frage 897 auf. Herr Kollege Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie das Konzept für die im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbarte Teilhabekarte vorlegen?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Gespräche mit der kommunalen Seite sind hier noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Sie ahnen es, Herr Minister: Ich frage Sie ohne wirkliche Erwartung einer Antwort: Wann erwarten Sie den Abschluss der Gespräche?

Herr Staatsminister Grüttner.

Ihre Ahnung trügt Sie nicht. Einen genauen Zeitpunkt kann ich an dieser Stelle nicht sagen, weil es auch auf die Gesprächspartner ankommt.

Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Ich bin immer wieder begeistert, wie gut wir uns verstehen, Herr Minister. Trotzdem noch eine Nachfrage: Wären Sie bereit, uns mitzuteilen, um welche Gegenstände und um welche Kernzielgruppen es bei der Einführung der Teilhabekarte geht?

Herr Staatsminister.

Herr Abgeordneter, die Zielgruppe sind diejenigen, die im SGB-II-Bezug sind, angegliedert an die Fragestellung dessen, was Bildung und Teilhabe im Hinblick auf Jugendliche und Kinder im SGB II ist, und dies im Kontext mit bereits bestehenden Angeboten auf kommunaler Ebene.

Meine Damen und Herren, eine Frage können wir noch aufrufen. Wir kommen zur Frage 898. Frau Kollegin Ypsilanti.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Beträge sind in der laufenden Legislaturperiode aus dem Härtefallfonds abgeflossen?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, am 15. Dezember 2015 gab es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsgesetz 2016. Dieser hatte zum Inhalt, dass die Einrichtung eines Härtefallfonds im Verwaltungswege umzusetzen war. Die Geldmittel wurden im Einzelplan 08 veranschlagt. Daher ist das Sozialministerium in dieser Sache federführend tätig geworden, obwohl die Härtefallkommission als solche nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums fällt. Ich brauche den Antrag, der damals beschlossen worden ist, nicht zu wiederholen.

Im Rahmen dieses Haushaltsantrags sind Richtlinien bezüglich der Leistungen an kommunale Kostenträger wegen der Unterhaltssicherung von Personen, denen aufgrund einer Anordnung im Wege des Härtefallverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert wurde, erarbeitet worden.