Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, sechs Monate, nachdem der 45. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten erschienen ist, Ihnen die Stellungnahme der Landesregierung vorzulegen und damit unseren Beitrag zu leisten, diese kombinierte Aussprache zu dem 44. und 45. Tätigkeitsbericht zu ermöglichen.
Was den Inhalt der Tätigkeitsberichte und der Stellungnahmen der Landesregierung betrifft, gibt es – das ist hier schon deutlich geworden – wenig Spektakuläres zu erwähnen. Wie stets in den letzten Jahren ist auch in Bezug auf den 44. und 45. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten festzustellen: Es sind darin erneut keine gravierenden Verstöße der Behörden der Landesverwaltung gegen das Datenschutzrecht verzeichnet. Das ist gut so, und das soll auch zukünftig so bleiben.
Diese positive Bilanz spiegelt zum einen den hohen Stellenwert wider, den der Datenschutz in der Landesregierung und in der gesamten Landesverwaltung genießt. Der Datenschutz ist kein Randaspekt, wenn es um die Schaffung neuer Vorschriften oder um die Einführung neuer Verfahren geht, sondern er wird von Anfang an in die Überlegungen einbezogen. Aus diesem Grund beteiligt die Landesregierung den Hessischen Datenschutzbeauftragten bzw. seine Dienstelle frühzeitig an allen Vorhaben mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Daraus hat sich eine gute Zusammenarbeit entwickelt, in der der Hessische Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig wichtige Hinweise für die datenschutzgerechte Gestaltung eines Vorhabens geben.
An dieser Stelle danke ich Ihnen, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesregierung. Vielen Dank.
Diese Zusammenarbeit ist auch der zweite wichtige Faktor, der zur positiven datenschutzrechtlichen Bilanz der Landesregierung beiträgt. Erst der vertrauensvolle Austausch über geplante Vorhaben ermöglicht es, rechtzeitig die notwendigen Entscheidungen zu treffen, um die Anforderungen des Datenschutzrechts bei der Umsetzung berücksichtigen und Beanstandungen vermeiden zu können. Ermöglicht wird diese Form der vertrauensvollen Zusammenarbeit – das möchte ich ausdrücklich betonen –, die Kritik an einzelnen Vorhaben der Landesregierung nicht ausschließt, durch die stets vorhandene Offenheit für Ansinnen der Landesregierung und deren sachbezogene Behandlung durch Sie, Herr Prof. Ronellenfitsch, und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist durchaus nicht selbstverständlich, wenn man sich einmal die Praxis in anderen Ländern ansieht. Dort scheint gelegentlich der Meinungs
Herr Prof. Ronellenfitsch, ich möchte Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – für die das in gleichem Maße gilt – für die Art und Weise danken, mit der Sie die Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung und mit den Behörden gestalten. Das ist nicht selbstverständlich. Deswegen auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Ich will nicht, dass hier Missverständnisse entstehen. Natürlich steht es mir als Mitglied der Landesregierung nicht zu, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten Empfehlungen für die Art der Amtsführung zu geben. Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist kraft des Hessischen Datenschutzgesetzes und kraft der demnächst unmittelbar geltenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auch in dieser Hinsicht völlig unabhängig, erst recht von denjenigen, zu deren Kontrolle er eingesetzt ist. Das versteht sich von selbst. Aber gerade weil er es nicht müsste und weil es Beispiele in anderen Ländern gibt, welche Möglichkeiten ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter hat, bin ich sehr dankbar, wie Sie das in Hessen handhaben, Herr Prof. Ronellenfitsch. Das wollte ich ausdrücklich gesagt haben.
Ein Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten ist auch die Anpassung des hessischen Datenschutzrechts an die, mit der EU-Datenschutzreform aus dem Jahr 2016 geschaffene, Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für die Strafverfolgungsbehörden der Justiz und Polizei.
Die Frage, wie wir das mit dem Datenschutzgesetz in den nächsten Monaten machen wollen, ist im Unterausschuss auch schon erörtert worden, Herr Vorsitzender. Wir waren zunächst darauf angewiesen, dass der Bund seine Regeln festlegt, damit wir in Hessen ein Hessisches Datenschutzgesetz nachvollziehen können.
Es ist ein ziemliches Werk, mit dem wir Sie in den nächsten Wochen beglücken werden, weil es die datenschutzrechtlichen Regeln aus allen Ressorts zusammenführt. Insofern muss ich Ihnen sagen, dass viel Arbeit auf die Kolleginnen und Kollegen zukommt, weil das wirklich ein großes Werk ist. Damit Sie viel Arbeit haben, mussten vorher alle Ressorts der Hessischen Landesregierung viel arbeiten. Deswegen will ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung bzw. der Behörden ein herzliches Dankeschön für ihre Arbeit zurufen.
Abschließend will ich zu den heute auf der Tagesordnung stehenden Tätigkeitsberichten zurückkehren. Hier drängt sich eine vergleichende Betrachtung geradezu auf, nachdem uns zwei Berichte parallel vorliegen. Sieht man sich den 45. Tätigkeitsbericht an, fällt im Vergleich zum 44. Tätigkeitsbericht auf, dass darin erstmals, seitdem im Jahr 2011 die Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich dem Datenschutzbeauftragten übertragen worden ist, die Ausführungen zur Prüfungstätigkeit in Wirtschaftsunternehmen einen deutlich größeren Umfang
Offenbar traten im Berichtszeitraum mehr berichtenswerte Vorkommnisse im Bereich der Wirtschaft ein als in dem der Verwaltung. Das ist ein durchaus bemerkenswerter Vorgang. Den wollte ich ebenfalls ansprechen.
Die Tätigkeitsberichte geben nicht nur einen Überblick darüber, mit welchen datenschutzrechtlichen Themen und Einzelfällen sich eine Behörde im Verlauf eines Jahres beschäftigt hat. Die Berichte geben auch Aufschluss darüber, auf welchen Feldern sich die Aufsichtstätigkeit der Behörde im Schwerpunkt abgespielt hat. Das war im Jahr 2016 offenbar überwiegend im Bereich der Wirtschaft der Fall. Es gab eine höhere Prüftätigkeit in Auskunfteien, Banken und Versicherungen als in Behörden der Landesregierung. Daraus lassen sich wenigstens zwei Erkenntnisse ziehen:
Erstens. Die Landesregierung ist, was den Datenschutz in der Verwaltung betrifft, auf einem guten Weg, den wir weiterverfolgen werden.
Zweitens. Die wirklichen Probleme im Datenschutz, die für die Bürgerinnen und Bürger Hessens von Bedeutung sind, spielen sich heute nicht mehr so sehr in der Verwaltung, sondern in der Privatwirtschaft ab. Das ist auch rechtspolitisch aufschlussreich. Das erlaubt, so manche Debatte zum Datenschutz in ihrem Gewicht richtig einzuordnen.
Ich möchte mich sehr herzlich bedanken für die Arbeit, die sich der Datenschutzbeauftragte mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in seiner Tätigkeit und mit seinen Tätigkeitsberichten gemacht hat. Ebenso bedanke ich mich für die Beratungsleistung, die wir von Ihnen erhalten und gerne in Anspruch nehmen. Ich freue mich auf weiterhin gute Zusammenarbeit. – Herzlichen Dank.
Wir haben zwei Beschlussempfehlungen vorliegen, denen wir schon entsprochen haben, indem wir die Berichte beraten haben. Formell bitte ich trotzdem noch einmal um Abstimmung über diese Beschlussempfehlungen.
Wer der Beschlussempfehlung zum 44. Tätigkeitsbericht zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit erübrigt sich Weiteres.
Das Gleiche für den 45. Tätigkeitsbericht. Zustimmung? – Dito, das gesamte Haus. Damit haben wir diese beiden Tagesordnungspunkte beendet.
Herr Prof. Ronellenfitsch, ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen, bei Ihrer Mann- und Frauschaft im Namen des gesamten Hauses und wünsche Ihnen gute Besserung.
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe: Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Abschaffung des Paragrafen 219a StGB, Drucks. 19/5455. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Antrag Tagesordnungs
Es besteht der Wunsch, diesen Tagesordnungspunkt heute noch vor Sitzungsende zu beraten. – Ich sehe Nicken.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Aber Sitzungsende bleibt bei 14 Uhr! – Widerspruch bei der SPD)
Wünscht jemand dazu das Wort? – Es ist einhellig, wir rufen das heute am Ende der Tagesordnung auf, bevor wir nach Hause fahren.
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Belastungen und Befristungen in der Arbeitswelt Schule – Drucks. 19/5034 zu Drucks. 19/4415 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als Erster hat sich Herr Kollege Degen von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Degen, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich zunächst bei der Landesregierung für die doch hilfreichen Antworten bedanken. Hilfreich sind die Antworten insofern, als sie helfen, manche PR-Maßnahme der Landesregierung künftig zu relativieren.
Herr Kultusminister, ich muss sagen, ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit bei der Beantwortung wäre auch gut gewesen. Nicht dass ich den integrierten Gesamtschulen nicht 6.608 Stunden Leitungszeit gönnen würde – mit Blick auf Seite 6 sieht man, es sind nur 3.608. Ein so prominenter Fehler auf der Seite 3 ist nicht gerade glücklich.
Meine Damen und Herren, ich will Sie aber erst einmal nicht mit Detailzahlen belasten, sondern, solange ich hoffe, Ihre Aufmerksamkeit zu haben, auf die für uns wesentliche Fragestellung kommen. Die wesentliche Fragestellung, auf die die Landesregierung leider – das sind meistens die spannendsten Antworten – gar nicht geantwortet hat, betrifft die Frage nach den Krankheitstagen hessischer Lehrkräfte.
Wir haben eben gerade über Datenschutz gesprochen. Ich will ausdrücklich sagen, es geht nicht darum, zu erfahren, welche Lehrkraft wann wie lange krank war. Es geht darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viele Krankheitstage unter hessischen Lehrkräften anfallen, und das möglichst über die letzten vier Jahre Ihrer Regierungszeit.
Herr Kultusminister, Sie haben die Frage in der Antwort auf die Große Anfrage nicht beantwortet. Ich habe auch noch einmal im Gespräch mit Ihnen betont, dass das für uns wichtig ist. Deswegen bitte ich Sie, nachher zu beantworten: Wie viele Krankheitstage hessischer Lehrkräfte
Die Zahlen liegen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch vor. Jeder Arbeitgeber, der keine Aussage zur Anzahl der Krankheitstage seiner Mitarbeiter machen kann, sollte sich ernsthaft Sorgen um die Zukunft seines Betriebs machen.
Meiner Meinung nach gebietet es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sich hierüber zu informieren, diese Zahlen zu organisieren und dann auch im Parlament transparent zu machen.
Herr Kultusminister, ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass die Zahlen nicht vorliegen. Deswegen sage ich es noch einmal: Beantworten Sie die Frage. Tun Sie das nicht, gibt es eigentlich nur zwei Schlussfolgerungen. Die eine Schlussfolgerung lautet: Sie wollen es uns nicht sagen. Dann stellt sich wiederum die Frage: Was hat die Landesregierung zu verbergen? – Die andere Schlussfolgerung ist: Sie können nicht antworten, weil Sie es wirklich nicht wissen. Das wiederum passt aber in das Bild, wie Sie mit unseren 60.000 Lehrkräften umgehen.