Protokoll der Sitzung vom 12.12.2017

Denn eines ist klar. Das war der Sinn und Zweck, warum wir das vorgeschlagen haben. Die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung macht deutlich, wie wichtig gesellschaftspolitische, soziale und ehrenamtliche Weiterbildung ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir werden an dieser Stelle nicht aufhören. Das wird als Gesetz in unveränderter Fassung kommen. Im Laufe der Zeit bzw. im Laufe der kommenden Wahlperiode wird sich sicherlich Gelegenheit finden, den einen oder anderen Änderungsantrag einzubringen. Leider Gottes sind unsere guten Vorschläge verhallt. Das ist bedauerlich. Aber so ist es, wie in vielen anderen Fällen auch.

Wie gesagt, das sind die Gründe, warum wir heute nicht zustimmen können, sondern uns der Stimme enthalten werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Decker, danke. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Bächle-Scholz das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf über Anspruch auf Bildungsurlaub in zweiter Lesung. In der Anhörung wurde er von den geladenen Experten als Schritt in die richtige Richtung bewertet.

Ihre Auffassung, alles geschehe in einem Hauruckverfahren, teilen wir keineswegs. Denn der Gesetzentwurf wurde im Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Er hat diesen durchlaufen. Ebenso sehen wir den Gesetzentwurf als ausgewogen an.

Während der Anhörung wurde nämlich auch klar, dass es mit dem Gesetzentwurf um neue Grundlagen wie z. B. die Förderung der Teilnahme der Beschäftigten kleiner und kleinster Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern geht. Es geht um die Einführung einer Experimentierklausel, mit der die Möglichkeit des Lernens mit elektronischen oder internetbasierten Methoden eröffnet werden soll.

Insbesondere soll die Flexibilität der Fortbildungstage gefördert werden. Die Veranstaltungszeit soll zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. der Pflege eines Angehörigen auf drei bis fünf Tage verkürzt werden.

Auch die Einbeziehung der Auszubildenden in die Fortbildungsangebote und die Möglichkeit der Schulung der Ehrenamtlichen wurden gelobt und hervorgehoben. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass das Ehrenamt als Charakterzug einer sozial, am Menschen orientierten Gesellschaft gestärkt werden muss. Außerdem geht es um die Anerkennung dieses nicht immer einfachen und oftmals zeitintensiven Engagements.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Bildungsträger haben ganz besonders die Komprimierung der Lerninhalte auf drei Tage begrüßt. Denn damit wird der künstlichen Ausdehnung der Fortbildung entgegengewirkt werden.

Wir sind der Auffassung, dass das Gesetz mit den neuen Regelungen den Anforderungen der Arbeitswelt und der Familien angepasst werden wird. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt sich der ständigen Weiterentwicklung des Wissens und der Kompetenz der Beschäftigten. Das haben die Experten in der Anhörung bestätigt.

Bedauerlich fand ich, und mit Erstaunen vernehme ich auch heute die Aussage der Mitglieder der Opposition, dass man sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten werde, da in der Kürze der Zeit nicht die Möglichkeit bestanden habe bzw. bestehe, einen Änderungsantrag zu formulieren. Ich behaupte: Bei anderen Gesetzen und Vorlagen klappt das bei Ihnen auch. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Bächle-Scholz, danke. – Aus gegebenem Anlass bitte ich um ein bisschen mehr Ruhe im Raum. – Danke.

Als Nächster spricht zu uns Herr Rock für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Wir haben es im Ausschuss schon intensiv besprochen. Wir haben gewisse Bedenken. Zum einen ist es so, dass der Bildungsurlaub nur von einer ganz geringen Anzahl von Mitarbeitern nachgefragt wird; das ist ein halbes, vielleicht auch 1 %. Da schwanken die Zahlen ein bisschen. Aber es gibt wahrscheinlich gar kein zeitgemäßes Angebot mehr. Ich finde, die Experimentierklausel ist eine Möglichkeit. Zum anderen gibt es enorme Kosten. Die Betriebe haben sich auch ein Stück weit über die Situation beschwert.

Wir wollen dem Gesetz eine Chance geben. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Rock. – Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr May gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind für uns auch im Wesentlichen die vier Punkte entscheidend, die Frau Kollegin Bächle-Scholz schon aufgeführt hat. Sie markieren einen großen Fortschritt in diesem Gesetz.

Das Erste ist die Möglichkeit der Verkürzung der Veranstaltungszeit. Diese Flexibilisierung bietet den Vorteil,

dass der Bildungsurlaub auch anderen Personengruppen zugänglich wird.

Die Experimentierklausel, die im Bereich des Bildungsurlaubs das möglich macht, was man in den Hochschulen Blended Learning nennt, ist eine gute Möglichkeit, um neue Schichten für den Bildungsurlaub zu gewinnen.

Genauso verhält es sich mit den Beschäftigten von Kleinund Kleinstunternehmen. Dort machen wir den Bildungsurlaub mit dem 50-prozentigen Zuschuss für die Unternehmen attraktiver, und damit ermöglichen wir, dass auch die Beschäftigten dieser Unternehmen guten Gewissens am Bildungsurlaub teilnehmen können.

Der vierte Punkt ist in der Tat die Ehrenamtsschulung für die Auszubildenden. Das Ehrenamt ist für uns alle eine wichtige Angelegenheit. Von daher glaube ich, dass niemand dagegen sprechen wird, dass man diesen Teil stärken soll.

Daher sehen wir in diesem Gesetzesvorhaben nur nachvollziehbare Vorteile für den Bildungsurlaub. Deswegen bitten wir um Ihre Zustimmung. Unsere Fraktion wird gerne zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Herr May. – Für die Linksfraktion hat sich Frau Schott zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen immer wieder über lebenslanges Lernen. Wir sprechen über Erwachsenenbildung. Wir sprechen immer wieder darüber, wie sehr wir das Ehrenamt und die Notwendigkeit desselbigen loben und haben wollen. Gleichzeitig hören wir dann hier solche Worte wie: „künstliche Ausdehnung der Fortbildung“. Das hat mich eben schon beeindruckt, wenn es darum geht, dass sich Menschen fünf Tage im Jahr freiwillig – nicht gezwungenermaßen – nicht an ihrem Arbeitsplatz, sondern bei einem Bildungsträger befinden – fünf Tage im Jahr, die nur noch 1 % der Erwerbstätigen überhaupt in Anspruch nehmen. Wir fragen uns nicht: Was sind die Rahmenbedingungen, weshalb sie es nicht tun? Können wir diese verändern? Stattdessen stellen wir fest: Die Rahmenbedingungen dafür, fünf Tage vom Arbeitsplatz wegzubleiben, sind uns zu schwierig. Oder es ist zu schwierig, fünf Tage im Jahr – eine Woche am Stück – die Familienversorgung sicherzustellen, wenn jemand nicht zu Hause ist. – Warum schaffen wir nicht Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass Menschen das tun können?

Die Reaktion darauf ist: Wir passen die Realität an diese schlechten Bedingungen an. Wir sagen: Na, dann gehen die Menschen eben nur noch drei Tage. – Wir eröffnen somit die Möglichkeit, drei Tage zu gehen, anstatt zu sagen: Wir tragen Sorge dafür und unterstützen, dass die Anbieter auch Kinderbetreuung in einem Rahmen zur Verfügung stellen können, der dann auch noch für alle Beteiligten bezahlbar ist. Oder wir schauen, dass es keinen Druck und kein Mobbing gibt, wenn Menschen sagen: Ich nehme diese fünf Tage in Anspruch.

Nein, unsere Betriebe werden davon nicht pleitegehen. Die Belastung, die dieses eine Prozent verursacht, ist durchaus tragbar für die hessischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Ich finde, wir sollten wirklich darauf achten, dass wir dieses Instrument erhalten, das einmal geschaffen worden ist, damit Menschen sich in der politischen Bildung, in der Ehrenamtlichkeit, in dem, was sie neben ihrer Berufstätigkeit dazulernen wollen, diese fünf Tage im Jahr nehmen können. Wir sollten dafür Sorge tragen, dass eine solche Bildung stattfinden kann, und Rahmenbedingungen dafür schaffen, die das ermöglichen.

Genau das leistet dieser Entwurf hier nicht. Vielmehr versucht er ganz einfach, sich dem erhöhten Druck, den diese Gesellschaft ohnehin schon hat, jetzt sozusagen anzupassen, indem man sagt: Wir verkürzen an der Stelle die Zeit. – Das ist keine gute Lösung, und das ist nicht im Sinne dessen, was Sie ansonsten postulieren. Wenn wir über Erwachsenenbildung und über Ehrenamt reden, dann bräuchte es andere Maßnahmen. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können und uns enthalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Schott. – Für die Landesregierung spricht Herr Grüttner.

(Zuruf: Herr Staatsminister Grüttner!)

Herr Präsident! Ich gehe auch nur mit dem Namen ans Mikrofon – keine Frage.

Seit 40 Jahren ist das hessische Bildungsurlaubsgesetz das Gesetz, das den Rahmen für Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung, aber auch der Schulungen zur Wahrnehmung des Ehrenamtes bietet. Im Jahre 2016 haben ca. 12.000 Personen diesen Anspruch wahrgenommen und damit den positiven Trend aus dem Jahre 2015 fortgesetzt. Damit die Möglichkeit des Bildungsurlaubs verstärkt in Anspruch genommen werden kann, haben wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bildungsurlaubsgesetzes vier entscheidende Punkte eingebracht.

Das eine ist die Verkürzung der Veranstaltungszeiten. Das ist eine Experimentierklausel. Es ist vor allen Dingen die Förderung der Teilnahme von Beschäftigten von Kleinund Kleinstunternehmen, denen wir eine entsprechende finanzielle Unterstützung geben, und es ist die Ehrenamtsschulung für Auszubildende. Unbestritten ist, dass wir über viele Punkte noch weiter diskutieren können.

Ich habe bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zum Kollegen Siebel gesagt – weil er das an mich herangetragen hat –, dass wir die Frage der Fortbildung oder Fortbildungsveranstaltungen für kommunalpolitisch Aktive durchaus diskutieren können, genauso wie die Frage der Kinderbetreuung. Ich würde sagen: step by step. Wir sind jetzt einen großen Schritt weitergegangen, was die Ehrenamtsausbildung anbelangt. Das Gesetz hat sich insgesamt bewährt, und die Landesregierung bittet um entsprechende Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Staatsminister Grüttner. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt.

Ich lasse über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der FDP. Damit hat der Entwurf eine Mehrheit gefunden und wird zum Gesetz erhoben.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, bin ich gebeten worden, ein Versäumnis nachzuholen, von dem wir gar nicht wissen, ob es ein Versäumnis ist. Der Kollege Kummer fehlt heute krankheitsbedingt und ist deswegen entschuldigt.

Nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 37:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes – Drucks. 19/5696 zu Drucks. 19/5016 –

Als Erster hat Herr Kasseckert als Berichterstatter das Wort.

Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, LINKEN und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/5507 in zweiter Lesung anzunehmen.

Danke sehr, Herr Kasseckert, für die Berichterstattung.