Man könnte fragen: Warum haben wir das so detailliert geregelt? – Jetzt greife ich ein Stück weit auf die Lebenserfahrung zu, die ich hier in Gesetzgebungsverfahren gewonnen habe. Bei grundsätzlichen Themen sollte der Hessische Landtag die genaue Regelung nicht einem Ministerium überlassen, das sich einer Verordnung bedienen würde. Lieber Kollege Grüttner, wir haben das beim Heimgesetz und bei anderen Gesetzen gesehen. Da entsteht eine gewisse Eigendynamik, die dazu führt, dass sehr schnell eine Regelung am Hessischen Landtag vorbei erfolgt. Ich denke, bei der Austarierung des Gewichts der Elternbeiräte an den Kitas in Hessen sollten wir als Hessischer Landtag selbstbewusst genug sein, selbst eine dauerhafte, klare und nachvollziehbare Regelung zu treffen.
Der letzte Punkt, der mir noch wichtig ist: All das kostet natürlich Geld. Wir möchten, dass die Kitabeiräte analog zu § 154 Schulgesetz eine Finanzierung erhalten, natürlich im Rahmen der normalen Haushaltsberatungen und im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel – mit all dem, was daran hängt. Das haben wir ja bezüglich der Elternvertretungen an Schulen auch schon das eine oder andere Mal angesprochen.
Wenn Sie die frühkindliche Bildung und die Betreuung von Kindern in unserem Land so wertschätzen, wie wir das in den letzten zwei Tagen hier von allen Seiten gehört haben, bitte ich Sie: Nehmen Sie die Eltern mit, geben Sie den Eltern eine Stimme, nehmen Sie die Interessen der Eltern ernst. Begleiten Sie unseren Gesetzentwurf positiv und konstruktiv. Vielleicht finden wir am Ende gemeinsam ei
ne Lösung, damit ein Gesetz mit den Zielen, die ich gerade angeführt habe, auch in Hessen schnellstmöglich umgesetzt wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir danken der FDP-Fraktion, dass sie dieses Thema aufgebracht hat. Auch wir sind der Auffassung, dass Landeselternvertretungen in fast allen thematischen Bereichen eine sinnvolle Ergänzung zur Landespolitik sind. Wir sind in der Landespolitik immer wieder darauf angewiesen, dass es organisierte Interessenvertretungen gibt. Hinsichtlich des Ziels sind wir insofern einig. Der Gesetzentwurf wirft dieses Thema auf und bringt es in die Diskussion ein. So weit können wir da mitgehen. Wir wollen aber die Beratung und die Ergebnisse der Anhörung abwarten.
Ich möchte Ihnen den aktuellen Diskussionsstand meiner Fraktion darstellen. Ich glaube, dass wir bei den Kitas noch nicht die Grundlagen für die Einrichtung von Elternvertretungen per Gesetz haben – anders als bei den Schulen. In der Tat haben viele Städte und Gemeinden noch keine eigenen Elternvertretungen an Kitas, sodass sozusagen der Unterbau für eine demokratisch legitimierte Landeselternvertretung noch fehlt. Deswegen wollen wir uns noch einmal genau durch den Kopf gehen lassen, ob es zurzeit sinnvoll wäre, ein solches Gesetz zu verabschieden. Es soll zwischen uns aber kein Dissens entstehen; denn ich glaube, dass das Endziel richtig ist. Wir wollen, dass es auch in diesem Bereich eine Landeselternvertretung gibt. Wir wissen, dass es eine Landesarbeitsgemeinschaft gibt, die ihre Meinung zu den entsprechenden Themen einbringt, die eine gute Lobbyarbeit macht, die ich an dieser Stelle loben möchte. Wir wollen gern das Bemühen unterstützen, dass landesweit in allen Gemeinden und Städten verfestigte Strukturen entstehen, aus denen wiederum eine Landeselternvertretung erwachsen könnte.
Sie sehen uns relativ ergebnisoffen. Ich bezweifle, dass die Wahl des Zeitpunkts gelungen ist. Dann hätte man einen Fürsten ohne Reich, um einmal dieses Bild zu bemühen. Wir sollten aber alle gemeinsam daran arbeiten, eines Tages auch in diesem Bereich eine verankerte Landeselternvertretung zu haben. Wir liegen hinsichtlich des Ziels nicht weit auseinander. In der Politik ist aber manchmal die Frage, ob man den richtigen Zeitpunkt gewählt hat, wenn z. B. bestimmte Voraussetzungen noch fehlen. Ansonsten bin ich auf die Beratungen gespannt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Rock, Kollege Marcus Bocklet hat eben schon erwähnt, dass auch wir sehr offen gegenüber dem Vorhaben sind, eine Landeselternvertretung für Kindertagesstätten-Eltern in Hessen zu haben.
Die hessischen Kindertagesstätten haben sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren grundlegend geändert. Sie haben sich zu umfassenden Betreuungs- und Bildungseinrichtungen gewandelt. Der „Hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren“ hat dieser Entwicklung Rechnung getragen.
Unsere Kindertagesstätten sind heute wichtige Partner der Eltern. Sie arbeiten mit ihnen in einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohle der Kinder zusammen. Deshalb sollten Eltern auch in die Entscheidungen der Kitas einbezogen werden. Mitwirkung, Beteiligung und Anhörung der Eltern halten auch wir für ein unterstützenswertes Anliegen. Aus diesem Grund haben wir im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch auch die Pflicht zur Wahl eines Elternbeirats – Herr Rock hat den § 27 HKJGB erwähnt – verankert. Erfreulicherweise hat das auch dazu geführt, dass in vielen hessischen Einrichtungen erstmals eine Elternvertretung gewählt worden ist.
Jetzt geht es darum, wie man die Elternvertretung über die einzelnen Einrichtungen hinaus vernetzen kann und wie man Strukturen auf kommunaler, Kreis- und Landesebene schaffen sollte. Wir halten es auch für richtig, dass die Eltern auf kommunaler, auf Kreis- und Landesebene ihre Interessen vertreten können sollen. Deshalb finden wir es auch richtig und konsequent, und wir würden es sehr begrüßen, wenn sich diese Strukturen bilden würden. Ich habe das Gefühl, dass es hierüber in diesem Haus Einigkeit gibt.
Wir haben nun einen Ansprechpartner, eine Initiative in Hessen, die das umsetzen will. Wir haben bereits mit ihnen gesprochen. Das ist die Arbeitsgemeinschaft „Kita-Eltern Hessen“. Wir waren von den Initiatorinnen beeindruckt, die mit viel Herzblut angetreten sind. Sie wollen diese Vernetzung der Elternvertretung über die einzelnen Kindertagesstätten hinaus auf Kreis- und Landesebene schaffen.
Sie haben uns erläutert, dass sie langfristig – ich betone: langfristig – das Ziel verfolgen, eine legitimierte Landeselternvertretung zu installieren, analog zur Schule. Genau dieses Anliegen wollen wir unterstützen, denn wir dürfen sie auch nicht überfordern. Deshalb: Über den Weg, wie das Anliegen dieser „Kita-Eltern“ umgesetzt werden kann, sollten wir diskutieren.
Die FDP – auch die SPD – hat sich in ihrem Gesetzentwurf für einen Weg entschieden. Dass das zunächst über eine gesetzliche Regelung erfolgen soll, glauben wir im Moment nicht; denn wir sind überzeugt, dass es nicht reicht, nur ein Gesetz zu schaffen, sondern wir müssen einen gemeinsamen Weg suchen, wie die Elternvertretungen auf verschiedenen Ebenen auch umgesetzt werden können. Wir waren uns deshalb im Gespräch mit den „Kita-Eltern“ darüber einig, dass wir zunächst Strukturen brauchen, damit wir dann eine legitimierte Landeselternvertretung einsetzen können.
Deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal betonen, worum es eigentlich geht. Es geht darum, dass die Elternbeiräte der 4.211 hessischen Kinderkrippen, Tagesstätten
und Horte vernetzt werden sollen – 4.211 Elternbeiräte, die die Eltern von 258.000 Kindern in Hessen vertreten. Es geht darum, Stadtelternbeiräte – wie es sie vereinzelt, z. B. in Frankfurt, schon gibt – und Kreiselternbeiräte zu bilden. Diese sollen anschließend die Landeselternvertretung wählen. Wenn Sie sich diese Zahlen vor Augen halten, wird schnell klar, dass das eine Herkulesaufgabe ist, die diese Elterninitiative nicht allein stemmen kann.
Zu bedenken ist dabei auch, dass wir es in Hessen mit einer sehr breiten Trägerlandschaft zu tun haben, was wir auch für sehr gut halten und worauf wir stolz sein können. Wir haben die kommunalen, die kirchlichen, aber natürlich auch die freien Träger. Darauf sollten wir Rücksicht nehmen. Deshalb kann das Land das nicht einfach anordnen.
Ich freue mich deshalb, dass der hessische Sozialminister Stefan Grüttner, der ebenfalls mit diesen Eltern gesprochen hat, eine Landesförderung in Aussicht gestellt hat, um die ehrenamtliche Arbeit der Elterninitiative zu unterstützen: damit diese Personen eine Servicestelle bilden können, um von dort aus die Strukturen aufzubauen und den hessischen Eltern eine Plattform zum Austausch zu bieten.
Meine Damen und Herren, ich will abschließend zusammenfassen: Wir stehen hinter dem Anliegen der Eltern. Wir stehen hinter dem Anliegen, Strukturen sowie Elternbeiräte über die einzelnen Einrichtungen hinaus auf allen Ebenen zu schaffen, damit sich Eltern besser austauschen können, damit sie an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesstätten beteiligt werden, damit sie bei Entscheidungen auf Kreis- und Landesebene – z. B. bei Gesetzesvorhaben – mitwirken können und damit die Eltern in entsprechenden Gremien mitsprechen dürfen.
Zudem begrüßen wir es, dass in diesem Haus Einigkeit darüber besteht, dass wir solche Strukturen schaffen wollen. Über die Umsetzungsschritte werden wir uns im Ausschuss weiter austauschen. Wir sehen der Anhörung mit Interesse entgegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landesarbeitsgemeinschaft „Kita-Eltern Hessen“ ist in der Tat zu danken, dass sie diese Initiative ergriffen hat, die zu zwei Vorschlägen für eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Landeselternvertretung geführt hat – im Fall der FDP auch zu einem Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zur Einführung von Kreiselternvertretungen. Daher kann an der Bedeutung einer solchen Landeselternvertretung kein Zweifel bestehen. Dem, was hier schon gesagt worden ist, ist auch nichts mehr hinzuzufügen – vor allem im Lichte der Debatten, die wir nicht erst im Zusammenhang mit den jetzigen Gesetzentwürfen führen, sondern die wir auch schon über das KiföG und über viele andere Themen geführt haben. Dass es eines solchen Ansprechpartners dringend bedarf, steht außer Frage.
Frau Ravensburg, deswegen merke ich nun kritisch an, dass sich Ihre Bemerkungen ein bisschen nach dem Sankt
Nimmerleins-Tag anhörten. Es kann auch keine Rede davon sein, dass wir die Landesarbeitsgemeinschaft, die es schon gibt, mit der Aufgabe der Bildung einer Landeselternvertretung beauftragen, sondern wir müssen diese Initiative aufnehmen und sehen, wie wir zu einer legitimierten Vertretung kommen. Eine legitimierte Vertretung, die in der Landespolitik mitspielt, muss eine gewählte Vertretung sein. Das kann gar nicht anders gehen. Das ist die Paradeform der Legitimation – es gäbe auch andere.
Jetzt stellt sich die Frage, wie man dahin kommt. Wir haben den Weg zunächst sehr bewusst offengelassen, nicht weil wir dem Sozialminister so vertrauen, sondern weil wir der festen Überzeugung sind, dass es dann, wenn es so weit ist, einen anderen Sozialminister geben wird. Herr Grüttner, Sie wissen, auch zu Ihnen hätte ich in dieser Frage durchaus Vertrauen.
Frau Ravensburg, lassen Sie mich doch einfach zwischendurch einen Scherz machen, und seien Sie nicht gleich so aufgeregt.
Das habe ich zur Kenntnis genommen. Deswegen habe ich Sie auch nicht angesprochen. – Über die Frage, wie man damit praktisch umgeht, kann nämlich eine intensivere Diskussion geführt werden – mit den Kommunalen Spitzenverbänden, mit der Liga der freien Träger, mit den Wohlfahrtsverbänden, mit anderen freien Trägern und auch mit den Elternvertretungen, die es teilweise auch schon auf der Über-Einrichtungsebene gibt –, als das im Rahmen einer Anhörung möglich ist. Das wäre durchaus sinnvoll. Schauen wir, wie weit wir im Rahmen der Anhörung kommen.
Ein paar Dinge sind zu klären. Sie haben bei der Abstufung eine Regelung getroffen, die man so machen kann. Der Kreis als Bezugsgröße scheint mir fraglich zu sein. Ich stelle einmal die Frage in den Raum, ob es nicht klug wäre, eine Elternvertretung auf der Ebene der Jugendhilfeträger zu suchen. Das würde z. B. für die Stadt Gießen mit ihren ganz eigenen Strukturen gelten, die eine Stadtelternvertretung für die städtischen Einrichtungen und ganz andere Problemlagen als der Landkreis, zu dem sie gehört, hat. Ich komme später noch zu diesem Problem. Die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch ergeben auf dieser Ebene deutlich mehr Sinn als die Vernetzung zwischen den Eltern von Kindern in städtischen Einrichtungen und denen von Kindern in ländlichen Einrichtungen.
Ich habe verstanden, dass der Sinn und Zweck der Übung in der Tat, das macht bei den Landkreisen sonst auch keinen Sinn, im Wesentlichen ein Erfahrungsaustausch sein soll – direkt bei den Jugendhilfeträgern, insbesondere dort, wo der Jugendhilfeträger gleichzeitig der Einrichtungsträger ist. Ich rege an, hierüber nachzudenken.
Der zweite Punkt ist: Ich kann noch nicht richtig erkennen, wie die freien Träger in dieses Spiel einbezogen sind. Das ist noch nicht richtig deutlich geworden. Ich kann auch noch nicht erkennen, wer nach § 27a Abs. 1 verantwortlich ist für die Einberufung der Vollversammlung, in die er gewählt worden ist. Das ist eine Frage, die meines Erachtens geklärt werden muss. Die Aufgabenzuschreibung finde ich in der Begründung wieder. Wenn man aber schon relativ weit ins Detail geht und im Übrigen in § 27a Abs. 3 bereits
eine Aufgabe regelt, erschließt sich mir nicht, warum man die anderen Aufgaben nicht in einem vorangestellten, neuen Abs. 1 beschreibt, um was es also geht, was der Charakter der Veranstaltung ist, und zwar a) auf Kreisebene und b) auf Landesebene. Das würde ich in den Gesetzestext hineinschreiben und nicht nur in seine Begründung. Aber darüber kann man reden.
Wir werden sehen, wie weit wir im Laufe der Anhörung bei der Klärung dieser Fragen kommen. Sie merken an meinen Äußerungen, dass wir mit dem Anliegen – das war nicht anders zu erwarten, weil es auch unserem Anliegen entspricht – übereinstimmen. Wie gesagt, ich kann mich mit Teilen dieser Regelung anfreunden. Aber wir werden versuchen, diese Fragen im Rahmen der Anhörung zu erhärten. Dann werden wir sehen, wie weit wir nach diesem Verfahren vor der zweiten Lesung sein werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kann einmal jemand dem Kollegen Pentz ein Kissen holen? Dann schläft er besser.
(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN – Manfred Pentz (CDU): Nur, weil ich einmal die Augen kurz zugemacht habe! Oh mein Gott!)
Ich bin schon erstaunt, wenn ich mir überlege, mit welchen wirklich eleganten Bewegungen die Regierungsfraktionen versuchen, sich von diesem Thema wegzubewegen, ohne dazu deutlich Distanz aufzubauen. Das finde ich schon beeindruckend. Ich kann durchaus verstehen, warum Ihnen das Thema nicht so viel Spaß macht. Ich stelle mir nämlich vor, wie es gewesen wäre, wenn wir in all den Debatten über Kitas, die wir hier in den letzten Jahren geführt haben, tatsächlich immer eine gewählte und legitimierte Fraktion als Anzuhörende sitzen gehabt hätten, die für die Eltern in diesem Lande hätte sprechen können.
Dass Sie darauf nicht so scharf sind, kann ich gut verstehen; denn dann hätte man die offiziellen Eltern dagehabt. Dann wäre es für Sie manchmal sicherlich sehr unbequem geworden; und es wäre schwierig gewesen, weiterhin Legenden zu bilden über das, was Eltern in diesem Land gut finden oder nicht. Daher verstehe ich, warum Sie sich in diesem Zusammenhang so bewegen, wie Sie sich bewegen.
Eigentlich kann man zu dem, was die FDP beantragt hat, nur sagen: Lasst es uns machen, und zwar möglichst zügig. Lasst uns in die Anhörung gehen, damit wir schauen können, ob die Details in Ordnung sind, ob handwerklich alles sauber gemacht ist. – Es kann hier und da immer etwas sein; das wird man in der ersten Lesung noch nicht abschließend beurteilen können. Deswegen hat man die Anhörung, und dann wird man auch erfahren, ob es Menschen gibt, die auch bereit sind, sich darauf einzulassen, und wie
Wir haben den Antrag, der diesem Gesetzentwurf vorausging, schon unglaublich lange im Geschäftsgang. Liebe Regierung, Sie hätten alle Zeit der Welt gehabt, etwas zu tun, um sich dieser Blöße nicht aussetzen zu müssen. Sie haben es aber vorgezogen, Gespräche zu führen, in denen Sie Dinge auf die lange Bank geschoben haben.